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BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 00:30 
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deutzdriver1
Hallo,
im meinem Fahrzeugbrief wurde mit Kugelschreiber das Datum der Erstzulassung eingetragen.
Gilt das jetzt? Weil das würde bedeuten das ich mit der ETZ zur Abgasuntersuchung muss, da sie Baujahr 88 ist aber erst am 1.7.89 laut Kugelschreiber zugelassen wurde.
Und warum ist kein sonstiger Eintrag zur Erstzulassung im Brief?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke schon mal im Vorraus!
MfG Nils


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Zuletzt geändert von deutzdriver1 am 7. Januar 2013 01:34, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 00:31 
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Ich kann Dir zwar nicht helfen, aber eine AU ist nun nicht wirklich das Problem, nur ein Kostenfaktor. :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 00:44 
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30.06/01.07. sind immer ein Hinweis, dass der Brief mal weggekommen ist und ein neuer ausgestellt wurde. Dann wird das Bj. abgelesen und als Datum Mitte des Jahres eingetragen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 00:49 
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Hmm aber das wäre ja dann 1.7.88 , oder?
Kommt man denn mit der MZ durch die AU?
Stelle ich mir nicht so einfach vor.


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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 00:50 
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deutzdriver1 hat geschrieben:
Und warum ist kein sonstiger Eintrag zur Erstzulassung im Brief?


Wieviel Daten zur Erstzulassung eines bestimmten Fahrzeugs sollte es denn Deiner Meinung nach im exakt zugehörigen Fahrzeugbrief geben?
Welchen Brief hat man Dir denn so verstümmelt?
DDR, BRD oder gar nen europäischen?

Dagegen meckern kannste, ob es was bringt .......
wahrscheinlich .......
Die Masche der Tüver die EZ halbjährlich zu schätzen, trifft auch ins rote ;-)
Der 01.07.1989 war ein Samstag, da hat in D (weder west noch ost) niemand ein KFZ erstzugelassen bekommen, da war behördliches Eier**** angesagt
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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 00:53 
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Wartburg 311 QP hat geschrieben:
30.06/01.07. sind immer ein Hinweis, dass der Brief mal weggekommen ist und ein neuer ausgestellt wurde. Dann wird das Bj. abgelesen und als Datum Mitte des Jahres eingetragen.


Nein, ist es eigentlich nicht. Aber der 01.07.1989 war ein Samstag. Insofern leichter Unfug/ neuer Brief.

Allerdings ist es üblich handschriftliche Eintrangen oder Stempel im Brief zu haben. Das ist selbst bei meinem Auto so und das ist noch der originale Fahrzeugbrief, der vom Werk ausgestellt wurde.

Gruß
Robert

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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 00:55 
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Ich dachte da wäre sonst ein gedruckter Eintrag.
Es ist ein BRD Brief.
Aber wenn sie halbjährlich geschätzt hätten, wäre sie ja am 1.7.88 zugelassen worden.
Die erste Haltereintragung ist vom 21.7.92


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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 00:57 
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Das spricht doch dafür, dass der Brief weg war und mit ihm die erste(n) Halter.


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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 00:58 
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deutzdriver1 hat geschrieben:
Ich dachte da wäre sonst ein gedruckter Eintrag.
Es ist ein BRD Brief.
Aber wenn sie halbjährlich geschätzt hätten, wäre sie ja am 1.7.88 zugelassen worden.
Die erste Haltereintragung ist vom 21.7.92


Zeig mal bitte den sonst geschwärzten Brief. 21.07.1992 riecht nach Ummeldung von DDR auf BRD Kennzeichen inklusive Schlamperei beim Umtragen.

Gruß
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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 01:01 
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Es gilt immer das Datum der Erstzulassung, was auf der Rahmenplakette eingestanzt ist, spielt keine Rolle.

Kugelschreibereintragungen beim Datum der EZ sind in alten BRD-Briefen häufig, meist geschah das, wenn die sonstigen Angaben im Brief bei einer §21-Abnahme durch den TÜV gemacht wurden (gängige Praxis bis etwa 1990, in einigen Zulassungsbezirken sogar bis Ende der 90er Jahre). Das Erstzulassungsdatum wurde dann bei der Anmeldung durch die Zulassungsbehörde handschriftlich oder mit Schreibmaschine ergänzt. Oft, aber nicht immer, wurde zur Beglaubigung noch ein Dienststempel neben diese Angabe gesetzt.

In späteren Jahren entfiel diese Praxis, nachdem auch die letzten Zulassungsstellen auf EDV-Bearbeitung umgestellt waren. Die TÜV-Stellen bekamen keine Blankobriefe mehr und erstellten stattdessen Datenblätter, deren Angaben bei den Zulassungsstellen in die Briefe eingetragen wurden. Nachträgliche Eintragungen waren seitdem nicht mehr notwendig.

Bei einem eingetragenen Erstzulassungsdatum 1.7.1989 brauchst du auf jeden Fall eine AU, auch wenn es sich hier sicherlich um ein geschätztes Datum handelt. Wenn aber 1988 als Baujahr auf der Rahmenplakette angegeben ist, könntest du versuchen, dies als fehlerhaft anerkannt zu bekommen. Dazu bräuchtest du allerdings ein entsprechendes Gutachten vom TÜV. Frag mal beim TÜV (bzw. der DEKRA) nach, ob die so etwas machen würden. Wenn ja, müsstest du danach natürlich noch mal zur Zulassungsstelle und die Papiere entsprechend verändern lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 01:13 
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Dann ist ja die Frage ob es mehr Aufwand ist AU zu machen oder das Datum ändern zu lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 01:35 
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lass doch die Papiere verschwinden....

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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 01:36 
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Ob das die Ultimative Lösung ist :D


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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 01:38 
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deutzdriver1 hat geschrieben:
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Dann ist ja die Frage ob es mehr Aufwand ist AU zu machen oder das Datum ändern zu lassen.


Das ist eine ETZ 250. Wenn ich es richtig interpretiere, dann hat das Motorrad eine Einzelabnahme bekommen. Und zwar 1992. Vermutlich weil die ETZ länger als 18 Monate abgemeldet war. Bj. 1988 hin oder her, um eine AU kommst du nicht herum.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 7th Januar 2013, 1:38 am --

der garst hat geschrieben:
lass doch die Papiere verschwinden....


Bitte!!! :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 01:39 
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deutzdriver1 hat geschrieben:
Ob das die Ultimative Lösung ist :D

Nich wenn das Fahrzeug noch in Flensburg existiert.
Ansonsten dürften die Kosten für das Erstellen neuer Papiere noch höher sein wie zehn Jahre Asubeiträge zahlen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 01:42 
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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 12:20 
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der garst hat geschrieben:
deutzdriver1 hat geschrieben:
Ansonsten dürften die Kosten für das Erstellen neuer Papiere noch höher sein wie zehn Jahre Asubeiträge zahlen.

Was kostet denn neue papiere? Und was kosten AU-Gebühren?
Neue papiere kosten ein mal, AU-Gebühren alle 2 Jahre (und das jedes mal mehr). Ich wüßte was ich machen würde.

Wenn das Ding länger wie 7 Jahre abgemeldet ist, existiert es in Flensburg nicht mehr.

Übrigens: Auch bei Einzelabnahme weil >18 Monate stillgelegt wurde das alte, ursprüngliche EZ-Datum verwendet, wenn das nicht vorhanden dann dieses geschätzte Datum (außer 1.7. wurde auch teilweise 1.1., gelegentlich auch 1.4. und 1.10. verwendet).


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 12:34 
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Bei einem Moped mit Erstzulassung nach 1988 muss bei jeder Änderung, die das Abgasverhalten ändern könnte (Übersetzung, Vergaser, Luftfilter, Hubraum, Auspuff...) ein Abgasgutachten vorgelegt werden................... :wohoo:

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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 12:44 
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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 15:35 
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Enz-Zett hat geschrieben:
Wenn das Ding länger wie 7 Jahre abgemeldet ist, existiert es in Flensburg nicht mehr.


Das halte ich für ein Gerücht - insbesondere wenn
a) ein bundesdeutscher Brief vorliegt wie oben
b) ist ja auch die Siebenjahresgrenze beim § 21 seit ein paar Jahren passé

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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: Datum der Erstzulassung
BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 16:44 
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Luse hat geschrieben:
Bei einem Moped mit Erstzulassung nach 1988 muss bei jeder Änderung...


Na wer macht denn sowas ?! :shock:

;D

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BeitragVerfasst: 7. Januar 2013 16:46 
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