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BeitragVerfasst: 15. Januar 2013 23:13 
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Mahlzeit!

Seit einigen Tagen spukt mir ein Gedanke im Kopf rum u ich frag mich ernsthaft, ob das gut gehen kann:
Ich möchte meine hinteren Blinker als zusätzliches Bremslicht nutzen, jedoch soll die Blinkfunktion im Bremsfall erhalten bleiben. Schaltung mittels Relais is auch schon ausgeknobelt, aber: Macht sowas Sinn?

Der Umbau würde natürlich nur mit externen Teilen erfolgen, der verbaute Kabelbaum wird dafür nich angerührt bzw zerschnitten, lediglich die nicht mehr benötigten Kabel blind gelegt, um fürn TÜV nur umstecken zu müssen :twisted:

Gruss

Mutschy

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2013 23:15 
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Halte ich insofern für nonsens, das du in 80% der Fälle in denen du blinkst auch bremst, und du schreibst ja in dem Fall soll es blinken, was auch von Vorteil ist :wink:

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2013 23:20 
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Da brauchst du dir nix selbst bauen, ersetz deine Blinker einfach durch diese Kellermänner, schraub dein Rücklicht ab und schließe alles richtig an. Da brauchst du auch für den TÜV nix umbauen und du musst nicht jedes mal Angst haben wenn du die Rennleitung siehst :mrgreen: .

Gruß Basti

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2013 23:26 
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@Basti - meinst du die Totenkopf-Teile von Louis :?:

Mit originalen Teile wird das nichts, da 2x 21W.
Rücklicht wäre mit einer 2-Fasenbirne 5/21W machbar.

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Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2013 23:33 
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Nein, ich meine diese Kellermann Blinker KLICK MICH :mrgreen: .

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2013 23:33 
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Nein, er meint die, die man sieht wenn man auf den Link klickt ;D

Die Totenköpfe sind reine Blinker, ohne Bremslichtzulassung glaube ich, oder?

...die sind übrigens bei Louis 10€ billiger als bei Kellermann selbst, macht beim Kauf von 2 schon mal 20€ :idea:

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2013 23:53 
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Die Kombi Blinker und Bremslicht ist wohl nicht mehr verfügber :roll:
Nur noch diese gefunden.

Das passt aber nicht an eine MZ :|

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 00:12 
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Svidhurr hat geschrieben:
Die Kombi Blinker und Bremslicht ist wohl nicht mehr verfügber :roll:
Nur noch diese gefunden.

Das passt aber nicht an eine MZ :|


Ich weiß echt nicht wieso das so schwer ist, ich habe jetzt schon zweimal einen Link eingefügt wo du nur draufklicken musst und du siehst du erwähnten Blinker. Falls das zu schwer ist geb einfach mal „Kellermann micro 1000 DF” bei google ein. :roll:

Gruß Basti

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 00:25 
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Alles wird gut :mrgreen:

Wir reden bzw. schreiben hier von 2 verschiedenen Blinkern :wink:

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 10:08 
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mutschy hat geschrieben:
aber: Macht sowas Sinn?

Gute Frage. Was willst Du erreichen?
und willst Du dann gelb bremsen, oder rot blinken?


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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 10:29 
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Er schrieb "als zusätzliches Bremslicht", also denke ich mal, dass das Ziel ist, die abstrahlende Fläche zu erhöhen. Besser gesehen werden.

Den Konflikt zum Blinken sehe ich so nicht. Es gibt genügend Amikarren, bei denen das ähnlich ist.

Blinken: Blinker sind aus, in der angezeigten Fahrtrichtung blinkt es.

Bremsen: Bremsleuchte und beide Blinker Dauerleuchten.

Bremsen und Blinken, Variante 1: Keine Ansteuerung der Blinker durch's Bremslicht, d.h. alles normal wie immer (Bremslicht leuchtet dauerhaft, Abbiegeseite blinkt, andere Seite tot).

Bremsen und Blinken, Variante 2: Bremslicht leuchtet dauerhaft, Abbiegeseite blinkt, andere Seite leuchtet gemeinsam mit dem Bremslicht dauerhaft. So ist das doch bei ein paar Amischlitten, oder?

Und es gibt sehr wohl Gegebenheiten, wo man bremst ohne zu blinken, oder?

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Ciao
Wolle

Spruch des Jahres 2012
Schwarzfahrer hat geschrieben:
Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.


Fuhrpark: ...fertig wird sie nie!

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 10:48 
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Moin,

Mal noch eine andere Idee zum Thema "Bremslicht auffälliger gestalten":

Wenn man (wie auch immer) erreichen würde, dass nach dem Betätigen der Bremse das Bremslicht für zB 3 Sekunden normal leuchtet und danach, ähnlich den Blinkern, anfängt zu blinken, bis man die Bremse wieder los läßt ?
Das kann man ja auch mechanisch durch eine Art "Stotterbremse" erreichen und ist bei heftigen Bremsmannövern vielleicht sogar angeraten ?
Und auffällig ist das sicher auch...

Gruß Harald

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 10:56 
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In den USA läuft das auf eine Doppelbelegung hinaus.
Ist in Deutschland unzulässig, im Ernstfall zahlt dann auch keiner Versicherung.

Basti´s Link, sind halt 1x Blinklicht & 1x Bremslicht in einem Gehäuse.
Für Marke Eigenbau wird es keinen TÜV segen geben.

Ein Rücklicht mit 2 Bremsleuchten, das wäre wohl die bessere Richtung :wink:

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 11:06 
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Svidhurr hat geschrieben:
Ein Rücklicht mit 2 Bremsleuchten, das wäre wohl die bessere Richtung :wink:

aber:
§ 53 StVZO - Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(2)...An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig...

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 11:12 
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net-harry hat geschrieben:
Svidhurr hat geschrieben:
Ein Rücklicht mit 2 Bremsleuchten, das wäre wohl die bessere Richtung :wink:

aber:
§ 53 StVZO - Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(2)...An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig...


Wenn man ein Rücklichtgehäuse mit zwei Bremslichtleuchten verbaut ? Bei den Japanern doch so üblich. :nixweiss:

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 11:22 
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Zumindest bei den Kellermännern kann man ein ECE Gutachten downloaden und die Anbauanleitung meint die ersetzen auch das Rück-/Bremslicht. Scheinbar zählt die Euronorm in dem Fall mehr als die StVZO :nixweiss:

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 11:25 
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Maik80 hat geschrieben:
net-harry hat geschrieben:
Svidhurr hat geschrieben:
Ein Rücklicht mit 2 Bremsleuchten, das wäre wohl die bessere Richtung :wink:

aber:
§ 53 StVZO - Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(2)...An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig...


Wenn man ein Rücklichtgehäuse mit zwei Bremslichtleuchten verbaut ? Bei den Japanern doch so üblich. :nixweiss:


Das meinte ich ja :roll:

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 11:34 
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Harley hat es bei der Sporty eingeführt, die Brems/Rück/Blinklichkombi.
Nachdem dies bei der EU durchgewunken wurde, konnten Kellermann und co. nachziehen.

Ich habe die Kellermänner an meiner Buell.
Vorn Blinker mit Standlich und hinten die Brems/Rück/Blinklichkombi.
Vorn muss, wenn TÜV konform, das Standlicht des Scheinwerfers abgeschalten werden, ok Birne raus alles gut.
Hinten, das ist der Witz für mich, muss das originale Rücklicht tot gelegt werden.
Mir ist das Wurscht, ich habe beides an.
Hinterherfahrer sind begeistert, bis auf díe Blinker beim Bremsen.
Hier muss ich mir noch was einfallen lassen, dass das Rück/Brems leicht abdunkelt beim Blinken.

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 11:38 
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Ralle hat geschrieben:
Zumindest bei den Kellermännern kann man ein ECE Gutachten downloaden und die Anbauanleitung meint die ersetzen auch das Rück-/Bremslicht. Scheinbar zählt die Euronorm in dem Fall mehr als die StVZO :nixweiss:

Die zählt definitiv mehr als die deutsche Norm. EU-Recht steht über nationalem Recht.

Tja, Sinn oder Unsinn der EU - kann sich jeder sein Teil denken...


Fuhrpark: TS150/1985, TS250A/1980, Jawa 354/6 /1960, PAV40, DKW KS200/1938, Skoda 105L/1983, Wartburg 353W/1985, HP500.01.01/1985

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 12:31 
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mzler-gc hat geschrieben:
Ralle hat geschrieben:
Zumindest bei den Kellermännern kann man ein ECE Gutachten downloaden und die Anbauanleitung meint die ersetzen auch das Rück-/Bremslicht. Scheinbar zählt die Euronorm in dem Fall mehr als die StVZO :nixweiss:

Die zählt definitiv mehr als die deutsche Norm. EU-Recht steht über nationalem Recht.

Tja, Sinn oder Unsinn der EU - kann sich jeder sein Teil denken...

EU-Recht hat den Rang eines nationalen Gesetzes ;-). Es steht also erstmal auf gleicher Stufe wie die StVO. Seit Costa ./. Enel nimmt man allerdings einen Anwendungsvorrang der Gemeinschaftsrechtsakte an.
Faktisch also ein Vorrang, aber tatsächlich steht das GG noch oben drüber ...

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Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 12:34 
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Sven Witzel hat geschrieben:
...also erstmal auf gleicher Stufe... Anwendungsvorrang...GG noch oben drüber...

:gruebel: :nixweiss:

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 12:52 
net-harry hat geschrieben:
Moin,

Mal noch eine andere Idee zum Thema "Bremslicht auffälliger gestalten":

Wenn man (wie auch immer) erreichen würde, dass nach dem Betätigen der Bremse das Bremslicht für zB 3 Sekunden normal leuchtet und danach, ähnlich den Blinkern, anfängt zu blinken, bis man die Bremse wieder los läßt ?
Das kann man ja auch mechanisch durch eine Art "Stotterbremse" erreichen und ist bei heftigen Bremsmannövern vielleicht sogar angeraten ?
Und auffällig ist das sicher auch...

Gruß Harald


Das gibt es schon zum Beispiel bei Volvo. Nur wird hier bei einer Vollbremsung die Lampe anfangen an und aus zugehen, um den Nachfolgenden Verkehr zu zeigen, irgendwas ist hier nicht normal, wie üblich.

Was mutschy will, ist in Amerika an der Tagesordnung und ist auf deutschen Straßen, bzw. für Fahrzeuge, die in Deutschland zu gelassen worden oder werden, nicht zulässig. Nicht ohne Grund wurden sämtliche Imports aus der USA umgebaut, bzw. sollten umgebaut werden.

@Mutschy: Mal eine Frage, wenn du schon im Voraus weißt, dass es nicht so ganz legal ist, wieso überlegst du dann überhaupt, sowas zu bauen? Diese Logik verstehe ich nicht.

Gruß


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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 13:10 
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Svidhurr hat geschrieben:
In den USA läuft das auf eine Doppelbelegung hinaus.
Ist in Deutschland unzulässig, im Ernstfall zahlt dann auch keiner Versicherung.

Das zum einen. Zum anderen sind in (D) keine roten Blinkleuchten zulässig (außer mit Ausnahmegenehmigung für Ami-Fahrzeuge). Und gelbe Bremsleuchten sind nur bis zu einem gewissen Baujahr zulässig. Deswegen wird es rein rechtlich ein problem, die originalen MZ Blinkleuchten mit als Bremsleuchten zu verwenden.

Aber mal ehrlich - wer wurde von hinten beim Bremsen schonmal übersehen?


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Malcom hat geschrieben:
Nein, ich meine diese Kellermann Blinker KLICK MICH :mrgreen: .


12 Volt an der TS 150 :?:

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Schöne Grüße
Jens

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BeitragVerfasst: 16. Januar 2013 21:45 
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Astenbeeken hat geschrieben:
Malcom hat geschrieben:
Nein, ich meine diese Kellermann Blinker KLICK MICH :mrgreen: .


12 Volt an der TS 150 :?:


Genau das is der Knackpunkt ;) Deswegen eben die Lösung per Relaisschaltung :ja:

Wenn Interesse besteht, kann ich die gerne mal veröffentlichen :ja:

Gruss

Mutschy

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