von mutschy » 22. Januar 2013 22:21
Up- u Downsizing der Maschine in dieser Grössenordnung sind meldepflichtig. Und zwar sowohl der Verkehrsbehörde, als auch der Versicherung. Beim Wechsel auf nächsthöheres Schleifmaß tut das natürlich nich not

Gruss
Mutschy
Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...
Fuhrpark: MZ TS 150, BJ 1985, "Bärbel"
MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
Honda XL125 Varadero, BJ 2002, "Kunigunde"
BMW E36 Compact, BJ 1998, "Kurt"
Opel Corsa D, BJ 2007, "Poffel"
(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)