Ich möchte bald meine MZ es 250/2 NVA wieder zulassen... Habe eben in einem anderem Fred gelesen , das das gar nicht mehr ginge. Aber wenn ja wie muss ich vorgehen um die Emme wieder auf die Straße zu kriegen?
Wenn die MZ schon einmal in der BRD zugelassen war und es einen Fahrzeugschein/-brief oder neu Zulassungsbescheinigung Teil I/II gibt, reicht es evtl. aus, nur eine normale HU durchführen zulassen. Das ist abhängig davon, wie lange das gute Stück schon abgemeldet ist. In diesem Fall bei der Zulassungstelle nachfragen, ob die Daten noch beim KBA gespeichert sind.
Wenn deine MZ allerdings bislang noch nicht in der BRD zugelassen war musst du wie schon erwähnt eine sogenannte §21-Abnahme machen. Setz dich dazu mit der Technischen Prüfstelle in Verbindung. Das ist in NRW entweder der TÜV Nord oder der TÜV Rheinland. Je nach dem in welcher Region du wohnst. Die werden dir dann sagen, was sie evtl. noch von dir benötigen.
Hast du denn eine Art alten Fahrzeugschein o.ä.? Dann wird es für den Tüver einfacher die techn. Daten zu ermitteln. Ansonsten muss er erst recherchieren, was je nach Aufwand auch auf die Abnahmegebühr auswirkt.
Falls es Probleme mit der Datenbeschaffung gibt oder du weitere Fragen hast melde dich.
Wie schon gesagt, mitunter sehen die Ämter das ein wenig lockerer oder auch strenger. Kaufverträge sollten jedenfalls auf keinen Fall hingefuscht werden, bei der eidesstattlichen Versicherung sollte man auch keinen vom Pferd erzählen. Könnte nach hinten los gehen ....