Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 18. November 2025 18:17

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 9 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: 4. März 2013 22:05 
Offline

Registriert: 4. April 2010 20:51
Beiträge: 6
Themen: 2
Moin!
als jahrelanger "stiller Teilnehmer" in diesem Forum habe ich es diesmal mit einem Problem zu tun, welches ich nicht durch Lesen der Beiträge lösen kann. Also:
Seit mehreren Jahren habe ich eine MZ-RT125/3. Sie steht mehr als das sie fährt (Kinder, Beruf, dies und das etc.). Zwei Wochen nach der letzten HU habe ich einen Bruch am Rahmen "erfahren" (Riss im Rahmenrohr an einem Knotenblech). Alles vibrierte.
OK, Rahmen-Schweissen ist eine rechtliche Grauzone, also habe ich einen gebrauchten, aber intakten Rahmen erstanden (ohne Papiere) und bei meiner HU-Prüfstelle (GTÜ) mich über das weitere Vorgehen informiert: "Kein Problem, die alte Nummer des Austauschrahmens wird "ausge-x-t", die neue eingeschlagen, Eintragung durch die Zulassungsstelle."
Heute bin ich mit Schlagzahlen bewaffnet und beiden Rahmen im Kofferaum zur GTÜ-Prüfstelle gefahren. Man äußerte keine Bedenken am Vorgehen, verwies jedoch auf den TÜV-Nord, da dies die amtliche Prüfstelle für solche Fälle in SH sei.
Also bin ich zur TÜV-Prüfstelle gefahren. Prüfer war im Außendienst, aber er rief mich zurück. Ich beschrieb das gewünschte Vorgehen, welches explizit in der STVZO§59 beschrieben ist (s.o.). Laut TÜV wäre dieses Vorgehen nur möglich, wenn es technische Gründe gegen eine Vollabnahme nach §21 (und der Rahmennummer des Tauschrahmens) geben würde, diese sehe er nicht, vielmehr müsste ich nachweisen, dass das Einschlagen der "Zahlen" fachgerecht erfolgen würde und sich nicht etwas dabei der Rahmen verziehen würde (ich staunte). So weit, so gut. Es sprechen auch keine technischen Gründe dagegen, nur finanzielle und zeitliche....
Mein Ersatzrahmen hat zwar eine Nummer, aber keine Papiere. Baue ich das Moped jetzt wieder auf, dann muss ich wieder die Vollabnahme machen lassen (Ich habe noch mehr als 1,5Jhre HU). Ich wolte doch nur mal wieder fahren. Soviel zur Geschichte, jetzt meine Fragen:
1. Verfahren nach TÜV: Vollabnahme, Zulassung (Zulassungstelle macht KBA-Anfrage). Reicht hier meine bisherige Betriebserlaubnis als Grundlage aus? Der TÜV-Mensch redete von rechtlichem MZ-Nachfolger, dort müsste ich technisch Unterlagen zur RT beschaffen, sowie einen Nachweis über meinen Ersatzrahmen (auch hier vom MZ-Nachfolger).
2. Nummer im Ersatzrahmen "aus-x-en" und Nummer aus der vorhanden Betriebserlaubnis einschlagen. Hat jemand dieses Verfahren (beschreiben wie in STVZO§59) shon tatsächlich einmal durchgeführt oder handelt es sich um eine theoretisch mögliche, aber praktisch nicht anwendbare Prozedur für Privatmenschen? Anmerkung: Die "ge-x-te" Nummer wäre weiterhin sichtbar.
Kurz: was ist in dieser Situation der einfachste und schnellste Weg die RT wieder auf die Strasse zu bringen?

Frank


Fuhrpark: MZ RT 125/3, Bj.60

Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 5. März 2013 07:39 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
FE1 - TS250 Käufer

Registriert: 6. September 2008 02:06
Beiträge: 10882
Themen: 171
Bilder: 31
Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz
Alter: 52
Auch wenn man mich dafür steinigen wird :steinigung:

Such dir jemanden der was vom Schweißen versteht, der Rest ist selbsterklärend ;D

_________________
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft


Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. März 2013 07:52 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 5. April 2008 22:27
Beiträge: 87
Themen: 2
Bilder: 14
Wohnort: Bad Soden
Alter: 70
Ralle hat geschrieben:

Such dir jemanden der was vom Schweißen versteht, der Rest ist selbsterklärend ;D

Genau so sehe ich das auch!
Es gibt ja den alten Spruch: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten!
Gruß
Kurt


Fuhrpark: u.a. MZ 125/2

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. März 2013 10:33 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
- RT - Statistiker
- der mit der Gabel kann

Registriert: 16. Februar 2006 11:57
Beiträge: 8891
Artikel: 2
Themen: 253
Bilder: 32
Wohnort: Leipzig Land
Alter: 63
Nicknase hat geschrieben:
... Rahmen-Schweissen ist eine rechtliche Grauzone ...

1. - wieso das denn ??? jeder Schweißer mit gültiger Prüfung darf dir den Rahmen schweißen
Nicknase hat geschrieben:
... habe ich einen gebrauchten, aber intakten Rahmen erstanden (ohne Papiere) ...

2. - gut ... dann hast du sicher einen Kaufvertrag/Eigentumsnachweis vom Verkäufer dafür bekommen ?
Nicknase hat geschrieben:
... Ersatzrahmen hat zwar eine Nummer, aber keine Papiere... muss ich wieder die Vollabnahme ...

3. - na und ? du läßt einfach VOR Beginn der Arbeiten den Rahmen bei der Polizei aufbieten und prüfen ... fertsch !
Nicknase hat geschrieben:
... was ist in dieser Situation der einfachste und schnellste Weg die RT wieder auf die Strasse zu bringen? ...

such dir einen aus und los geht's ... alle drei sind völlig problemlos machbar ! :ja:

PS: und nu quassel hier nich noch lange rum und mach die RT fertig ... das RT - Treffen rückt immer näher ! :mrgreen:
ach und nochwas ... ===> :fotos: wir wollen Bilder sehen ! :lupe: und schicke mir mal bitte per PN deine Fahrgestelldaten für unsere Liste rüber !

_________________
man liest sich - Gruß Tilo Bild

OT-Partisanenzwerg
Bild

"Ich habe einfach keine Zeit mehr für Arschlöcher in meinem Leben"- Horst Lichter

* überzeugter RT 125 - Fahrer seit Anno 1978
* Gründungsmitglied im GKV - Granseer Krawattenträgerverein
* Mitglied im Bergbau-Technik-Park e.V. ⚒️


* RT-Liste-593 * RT-Telegabelhilfe * RT-Gruppe * AWO-Rubrik * SR 2 - Freunde * ZÜNDAPP Rekord 200


Fuhrpark: RT 125/3, Bj. 60; SR 2 E, Bj. 62; AWO Sport SEL Gespann, Bj. 60/63; ZÜNDAPP Rekord 200, Bj. 30 in Arbeit; NSU- Herren - Fahrrad, Bj. 57 - im Museum
DDR - Kinderroller - rot; Kawasaki VN 1500, Classic-Tourer, Bj. 2001 - Cruisingdampfer; VW Caddy, Bj. 2008 - WoMo mit Mausehaken

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. März 2013 12:54 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Luftfilterbesteller
Lehesten 2011 Organisator
Waldfrieden 2015 Organisator
Herr der Chromringe

Registriert: 9. August 2006 17:00
Beiträge: 2549
Themen: 35
Bilder: 4
Wohnort: Rennstadt Schleiz
Du musst vorher mit der Nummer des Ersatzrahmens zur Zulassungsstelle und prüfen lassen, ob die Nummer sauber ist. Wenn ja, musst du dir dort einen "Auftrag zum Umschlagen der Identnummer" ausstellen lassen. Das ist der Nachweis für später, dass das Umschlagen offiziell war. Mit dem Papier musst du zum TÜV oder Dekra (je nach dem wer bei dir zuständig ist) und nur die dürfen das Umschlagen machen! Du nicht! Dort bekommst du ein Schriftstück, dass es durchgeführt wurde. Darin sollte auch stehen, wo die neue Nummer eingeschlagen wurde. Der originale Platz ist ja schon besetzt.
Die alte Nummer des Ersatzrahmens muss leserlich geixxt werden.

_________________
Alle Menschen sind klug; die einen vorher, die anderen nachher.
(Es gibt allerdings auch welche, die lernen es nie!)


Fuhrpark: TS

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. März 2013 13:09 
Offline
Technischer Admin
Benutzeravatar
------ Titel -------
AmForumSchrauber
Mr. Kardan

Registriert: 9. März 2006 22:15
Beiträge: 18441
Artikel: 31
Themen: 597
Bilder: 831
Wohnort: Freiberg
Alter: 46
Je nachdem, wie und wo er gerissen ist, würde ich auch erst mal mit dem Teil zu jemanden gehen, der sowas fachgerrecht schweißen darf

Der wird dir dann schon sagen "ja" oder "nein" oder "ja - darf ich aber nicht"

_________________
Anleitung: Getriebe BK350 - Kardan BK350 - Falke Beiwagen - Ein Bericht
Segel: Blog: Segeln Steemit: Steemit
Windows: ReBoot - Linux: BeRoot!
Wichtige Links: Forumregeln, Netiquette, Knowledge Base, Galerie, Karte, Forumkeller


Fuhrpark: BK350 (10/1956) - ES250 (06/1961) - ETS250 (??/197?) - TS150 (irgendwann/1984) - Skoda Octativa Kombi 1.9Tdi 81kW @ 500Tkm (09/2001) - Pfährt: Moto Guzzi V35 II (11/81) Umbau auf 650ccm und 50PS - Silverstar Classic (03/1994)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. März 2013 13:22 
Offline

Registriert: 30. August 2011 23:05
Beiträge: 2222
Themen: 59
Bilder: 358
Wohnort: Sachsen
Zur Nummer: Meine Nummer befindet sich an einer Stelle, die mir unangenehm ist. Deswegen soll sie woanders hin. Prüfer hat zu mir gesagt, er will, dass ich das Ganze fotografisch dokumentiere, dann soll ich mal tun und er schlägt ggf. noch ein Prüfzeichen nachträglich ein. Der Prüfer kennt das Fahrzeug allerdings. In diesem Sinne: "Schlagschein" ist 80er. Offenbar.

_________________
Ciao
Wolle

Spruch des Jahres 2012
Schwarzfahrer hat geschrieben:
Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.


Fuhrpark: ...fertig wird sie nie!

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 5. März 2013 21:43 
Offline

Registriert: 4. April 2010 20:51
Beiträge: 6
Themen: 2
Moin,

jo, nicht lang schnacken....RT fertig machen.
Ich kenne keinen geeigneten Schweisser, deswegen habe ich den Ersatzrahmen (der auch besser aussieht als mein alter..) besorgt. Das ging einfach. Ich dachte, dass ich das Geld für den Schweisser besser in einen Ersatzrahmen investiere. Nun gut. Das das Umschlagen so schwer wird, hätte ich nicht gedacht. Der Prüfer, der die Maschhine kennt, darf nicht (da GTÜ), der TÜV will nicht (Rahmen könnte leiden). Bleibt noch die DEKRA nebenan in Meck-Pom, oder die erneute Vollabnahme.
Eigentlich muss nur meine alte Nummer in den neuen Rahmen und gut is. Wenn ich die Zahlen selber einschlage, sieht jeder, dass das nicht original ist (legal auch nicht).
Welche Dokumente braucht man denn nun für eine Vollabnahme, welche Erfahrungen habt ihr?

Wofür steht eigentlich das "E" vor einigen Nummern? --> Ersatzrahmen? Gab es dafür Papiere? So einen Rahmen habe ich nämlich.

Frank


Fuhrpark: MZ RT 125/3, Bj.60

Nach oben
 Profil  
 
BeitragVerfasst: 6. März 2013 09:59 
Offline

Registriert: 20. November 2009 12:11
Beiträge: 307
Themen: 39
Wohnort: berlin
sag doch gleich das du nen e- rahmenn hast
ja E= ersatzrahmen
und nein keine neuen dokumente der rahmen wurde gewechselt und in den papieren einfach die alte nummer gestrichen und die neue mit E eingetragen


Fuhrpark: TS 150 Bj.82 (ex125) deluxe GESTOHLEN
Rt 125/3 (zur zeit in Umbau)
TS 150 Bj.76
yamaha xj60051j
Chrysler PT Cruiser

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 9 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de