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 Betreff des Beitrags: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 16:02 
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Ehemaliger

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Hallo MZ-Gemeinde,

zur Frage: Meine MZ ETZ hätte eigentlich im März 2013 zur HU/AU. Die MZ hat ein Saisonkennzeichen, d.h. angemeldet ab Apri bis ende Oktober.
Das die MZ ja erst ab April angemeldet ist kann ich ja eher nicht zum Tüv sprich ich gehe im April. Hat das Auswirkungen zwecks Verwarngeld?

Wie verhält sich die Lage? Habe schon im Internet geschaut aber nix richtiges über die neuen Tüv bestimmungen gefunden. Könnt ihr mir weiterhelfen?


Fuhrpark: MZ ETZ 251 (300ccm) Bj. 89

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 16:18 
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Lt. Internet, wenn Du erwischt wirst, wenn der Termin um 2 Monate überschritten wird kostet es 15 euro und die Plakette wird zurückdatiert.


Fuhrpark: MZ TS 250/1, Bj. 78
MZ TS 250/1 A

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 16:30 
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harry-20170 hat geschrieben:
Plakette wird zurückdatiert.


wird nicht mehr seit diesem jahr

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auf der suche nach Original EMW R35 Kolben auch gebraucht >Ø 72mm
Mitglied Nr. 005 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub


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Fuhrpark: EMW R35 BJ54 Restauriert
Sport AWO Grün
Sport AWO Rot
EMW R35/3 BJ55 Patina
Simson S50 BJ75 Verbastelt und gepulvert

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 16:31 
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Der Termin wird auf den ersten Monat des Saisonkennzeichens vordatiert. Wenn du jetzt zum TÜV fährst, bekommst Du sowieso keine Probleme, hast ja 4 wochen Zeit für Nachbesserungen. Es sei denn, das Teil wird wegen diverser grober Mängel stillgelegt.

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Ekki


OT-Partisanenmilkman


Fuhrpark: ETZ 300 mit VoPo-Verkleidung
Kanuni Gespann mit Velorex
CX 500
XJ 550
KLE 500
XT 500
Moto Guzzi V7 III

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 17:13 
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wernermewes
Der Tüver nimmt den Monat nach oben in den er die Maschine abnimmt :ja:

Mein TÜV war im März fällig und ich bin jetzt im April hin.

Jetzt läuft der TÜV bis April 2015, ohne auch nur ein Wort darüber zu verlieren :ja:

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allen immer eine gute Fahrt

wernermewes

MZ und Simson Sammler


Fuhrpark: IWL Troll, Rt 125/3, MZ ES 175/1 1964, MZ ES 175/2 1974, ES 250 Gespann,
ETS 250 1970, MZ TS 250/1 Gespann 1980, ETZ 250 1984, ETZ 250 Gespann,
ETZ 251 1988, Simson SR2, Simson Star. Simson Schwalbe, Simson Sperber, S50 N
und eine Jawa CZ 175

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 17:19 
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Ehemaliger

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sehr schön danke für die antworten


Fuhrpark: MZ ETZ 251 (300ccm) Bj. 89

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 17:58 
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So stehts im Gesetz, in diesem Fall in der Anlage VIII zur StVZO:
"2.6   Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein
Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so
ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten
Betriebszeitraums durchführen zu lassen."
Alles klar ? Wenn nicht, sag Bescheid oder lies selbst nach, ist ganz leicht im Netz zu finden.


Fuhrpark: alles mögliche

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 19:48 
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Das Verwarngeld wird erst nach zwei Monaten Überziehung fällig.
Die Plakette gibt es ab dem Monat in dem das Fahrzeug vorgestellt wird.

_________________
Grüße aus Erfurt Jörg


Fuhrpark: MZ TS 250/0 Baujahr 1974
MZ TS 150 Baujahr 1982 (leider verkauft)
Yamaha XJ 600 Diversion Baujahr 1999

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 20:35 
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Oldimike hat geschrieben:
harry-20170 hat geschrieben:
Plakette wird zurückdatiert.


wird nicht mehr seit diesem jahr

wird nicht mehr seit letztem Jahr :schlaumeier: 8)

_________________
Gruß Sebastian


Fuhrpark: MZ ETZ 150

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 20:44 
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ETZ 251 1988, Simson SR2, Simson Star. Simson Schwalbe, Simson Sperber, S50 N
und eine Jawa CZ 175

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 20:54 
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Wie hoch ist denn das Verwarngeld / Zuschlag zur Prüfgebühr? Bin mit einer meiner Hufu's 6 Jahre überfällig :? Muss noch einen Ölwechsel machen und dann soll es Samstag zur Dekra gehen.


Fuhrpark: ETZ 250/A, 2x TS 125, 2x TS 150, ES 150/1, ES 150

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 20:58 
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SE-QB 12 hat geschrieben:
Oldimike hat geschrieben:
harry-20170 hat geschrieben:
Plakette wird zurückdatiert.


wird nicht mehr seit diesem jahr

wird nicht mehr seit letztem Jahr :schlaumeier: 8)

In dem Fall (Saisonkennzeichen) seit 2006


Fuhrpark: alles mögliche

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:06 
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Bedeutet also jeden Monat wo ich überziehe spare ich bares Geld?

Falls ich mich erwischen lasse lege ich nur geringfügig drauf?

Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?

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Gruß Arni

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Achtung! Meine Beiträge können Ausdrucksformen der Ironie (Klick) -setzt Intelligenz beim Empfänger vorraus- und Humor (Klick) enthalten.
Bei Unklarheiten bitte ich um sofortige PN, spätere Reklamationen können leider keine Berücksichtigung finden.
MZ - [b]Für Männer die fahren können[size=100]Junak - [url=http://mz-forum.com/viewtopic.php?f=28&t=44060]der Aufbaufred


Fuhrpark: TS 250/1 Gespann, Junak M10 - der Polenböller! , Moto Guzzi V65 Florida (zu verkaufen)

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:11 
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amarit hat geschrieben:
Wie hoch ist denn das Verwarngeld.


http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ ... chung.html

Arni25 hat geschrieben:
Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?


Du bekommst sogar noch was. Punkte.

:tongue:

Hier darf man sogar selber nachrechnen ....

http://www.bussgeldkatalog.ws/abgasuntersuchung/

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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:14 
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Arni25 hat geschrieben:
Für Ganzjahreskennzeichen:

Bedeutet also jeden Monat wo ich überziehe spare ich bares Geld?

Falls ich mich erwischen lasse lege ich nur geringfügig drauf?

Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?


Servus

War da nich noch was - wegen erhöhtem Aufwand bei der "Nach"prüfung - darum höhere Prüfgebühr??

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Grüße Jens


...und man macht aus deutschen Eichen keine Galgen für die Reichen.
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Fuhrpark: keine Emme

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:15 
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jens-mz hat geschrieben:
Arni25 hat geschrieben:
Für Ganzjahreskennzeichen:

Bedeutet also jeden Monat wo ich überziehe spare ich bares Geld?

Falls ich mich erwischen lasse lege ich nur geringfügig drauf?

Lasse ich mich erst nach 9 Monaten +X erwischen (40€ Prüfgebühr zu Grunde gelegt) hätte ich in jedem Fall trotzdem gespart?


Servus

War da nich noch was - wegen erhöhtem Aufwand bei der "Nach"prüfung - darum höhere Prüfgebühr??


Korrekt.

ADAC hat geschrieben:
Wird eine Hauptuntersuchung nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung zuzüglich dem 0,2-fachen dieser Gebühr zu bilden.


Auf deutsch: Länger als 2 Monate überzogen = 20% Aufschlag

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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:20 
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Danke, das meinte ich. Also 20% der Gebühr zuzüglich beim Tüv. Wird dann wohl bei der Dekra auch in etwa so hoch sein.


Fuhrpark: ETZ 250/A, 2x TS 125, 2x TS 150, ES 150/1, ES 150

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:23 
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Ob die Regelung auch bei 6 Jahren Überzug noch gilt weiß ich allerdings nicht.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:31 
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Schade schade schade...

Kann mich nämlich nicht dran erinnern in den letzten 20 Jahren jemals mit der Emme kontrolliert worden zu sein.....

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:36 
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Arni25 hat geschrieben:
Schade schade schade...

Kann mich nämlich nicht dran erinnern in den letzten 20 Jahren jemals mit der Emme kontrolliert worden zu sein.....


Riskier es besser nicht .... im Falle eines (Un)Falles redet auch die Versicherung noch ein Wörtchen mit.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:40 
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wernermewes
Ich habe meine ETZ nach 8 Jahren Tüven lassen und die normale Gebühr bezahlt :!: :?:

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wernermewes

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:47 
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Ja klar, das stimmt.

Mich ärgert der TÜV nur immer weil ich bezahlen muss ohne eine Gegenleistung zu bekommen...

Niemand kennt mein Motorrad so gut wie ich.
Und dafür das einer der null Plan von Oldies und Exoten hat mal 5min. lang nachguckt ob das Licht geht und die Bremse bremst muss ich zwangsweise zahlen.....

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 21:50 
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wernermewes hat geschrieben:
Ich habe meine ETZ nach 8 Jahren Tüven lassen und die normale Gebühr bezahlt :!: :?:


War sie die 8 Jahre angemeldet? das ist denn ein unterschied, ob sie angemeldet ist oder nicht.


Fuhrpark: MZ ES 150-Teilespender
MZ ES 125 1966 Angemeldet
MZ ES 125 1963 Latztankversion-zerlegt
MZ ES 125 1964 zerlegt
IWL TROLL 1963 Verkauft...

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 15. April 2013 23:46 
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Die 20% Zuschlag wegen höheremPrüfaufwand :freude: :rofl: gibt es ab dem 3. Überziehungsmonat. Ab dem, aber kein Ende angegeben. Also auch nach 30 oder 300 Monaten immernoch 20%.

Wenn überhaupt. Denn die Prüforganisationen haben schon reihenweise zugegeben, dass der Prüfaufwand eben nicht höher ist, und es gibt auch reihenweise Prüfstellen die diese 20% dann unter den Tisch fallen lassen. Frag einfach mal in Deiner Gegend rum, bei welchem Prüfer die 20% erhoben werden bzw. bei welchem nicht, und dann bewerte den jeweiligen Kundenservice "mit den Füßen". So schlau sind die Läden schon, um zu kapieren dass 100% realer Umsatz mehr ist als 120% theoretischer.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 16. April 2013 01:45 
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Alter: 41
Neubrandenburger hat geschrieben:
wernermewes hat geschrieben:
Ich habe meine ETZ nach 8 Jahren Tüven lassen und die normale Gebühr bezahlt :!: :?:


War sie die 8 Jahre angemeldet? das ist denn ein unterschied, ob sie angemeldet ist oder nicht.


du kannst dir auch neuen prüfer suchen.
gibt bestimmt auch welche in deiner nähe die "ausnahmsweise" dienst nach vorschrift machen und auf herz und nieren prüfen... wehe im verbandkasten fehlt ein Pflaster...:-)

_________________
Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


Fuhrpark: MZ TS 150 '75
MZ ES175/1 '64
Suzuki DL650 '06
Honda 750F1 '75
Suzuki GSF 600 '95
Suzuki VZ800 '97
KMZ Dnepr K750 '67
Harley FLH 1200 '72

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 16. April 2013 11:50 
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Wohnort: Wielenbach
Alter: 33
Hab ich das jetzt richtig verstanden. Wenn ich meine TS nach 18 Jahren mal wieder beim Tüv vorführe (seit 18 Jahren abgelaufen, aber weiterhin angemeldet), kostet mich das auch nicht mehr als eine planmäßige Prüfung?
Auch keine Punkte für den Fahrzeughalter wegen Überziehung >8Monate?


Fuhrpark: MZ TS250/1

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 16. April 2013 12:14 
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Wohnort: Gresse
Alter: 55
Wurzelsepp29 hat geschrieben:
Hab ich das jetzt richtig verstanden. Wenn ich meine TS nach 18 Jahren mal wieder beim Tüv vorführe (seit 18 Jahren abgelaufen, aber weiterhin angemeldet), kostet mich das auch nicht mehr als eine planmäßige Prüfung?
Auch keine Punkte für den Fahrzeughalter wegen Überziehung >8Monate?


bei meiner ist der TÜV im Mai 95 abgelaufen und weiter zugelassen. Mein Prüfer sagte kein Problem kostet 20% Strafgebühr und gut ist. wenn du 3 Monate überfällig bist kostet es diese 20%.

_________________
mfG Gunther


Fuhrpark: MZ-ETZ 250/1988 ...

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 16. April 2013 12:18 
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Ja, so sollte es sein. Ein Bußgeld+Punkte kann nur die Ordnungsbehörde aussprechen. Bei TÜV/Dekra kostet es allenfalls einen Aufschlag auf die reguläre Prüfgebühr. Nur wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet war wird nach einiger Zeit eine Vollabnahme erforderlich. Also auf der Fahrt zum TÜV/Dekra nicht erwischen lassen (oder per Anhänger bzw. schieben) :D


Fuhrpark: ETZ 250/A, 2x TS 125, 2x TS 150, ES 150/1, ES 150

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 16. April 2013 12:51 
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Andreas hat geschrieben:
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„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 16. April 2013 13:33 
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amarit hat geschrieben:
Nur wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet war wird nach einiger Zeit eine Vollabnahme erforderlich. Also auf der Fahrt zum TÜV/Dekra nicht erwischen lassen (oder per Anhänger bzw. schieben) :D

Das mit der "Vollabnahme" (§21 StVZO: Einzelabnahme) soll inzwischen ja auch Geschichte sein. Offiziell gilt die ersten 7 Jahre nach Stilllegung §19 (die (wieder-)erteilung der Betriebserlaubnis) und erst danach §21, in der Praxis hört man aber dass nur noch §19 angewendet wird so lange es bundesdeutsche Papiere gibt.
Und auf der Fahrt zur Prüfstelle genügt eine bestätigte Terminreservierung, dann macht es auch nichts wenn man erwischt wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 16. April 2013 14:09 
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Vollabnahme nach sieben Jahren ist lang Geschichte.
Solange es (West) deutsche Papiere gibt reicht HU. Egal wie lang das letzte mal her ist.

-- Hinzugefügt: 16. April 2013 14:52 --

Vollabnahme nach sieben Jahren ist lang Geschichte.
Solange es (West) deutsche Papiere gibt reicht HU. Egal wie lang das letzte mal her ist.

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Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 16. April 2013 16:12 
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flotter 3er hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
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Ich irre mich gern, denn jedes mal wenn ich mich irre gewinne ich - und sei es nur an Erkenntnis!
Lebe jeden Tag so als wäre es mit Absicht! ...langsam wird das Leben intensiever!
ich war dabei: Möhlau 2010, 2011; Lehesten 2011; Holzthaleben 2012; Waldfrieden 2015; Zerbst 2017, 2019; Feldatal 2018; Altglobsow 2020, 2025; Manebach 2022; Wittgendorf 2024


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 16. April 2013 17:01 
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Ist einfach nur eine Frage des Prüfers :mrgreen:

TÜV überzogen, wird nicht mehr zurück gesetzt.
Du bekommst den aktuellen Monat.

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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV Bestimmungen 2013
BeitragVerfasst: 17. April 2013 16:24 
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Was, bitteschön, ist TÜV ?

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Mancher hat die Suppe der Weisheit mit der Gabel gegessen.
Wer später bremst, ist länger schnell.


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