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BeitragVerfasst: 21. April 2013 16:31 
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Hallo, ich habe eine 82er Etz 250 an der ich Hella- Ochsenaugen verbaut habe. Zündanlage ist original. Damit alles prima funktioniert habe ich einen 2-poligen elektronischen Blinkgeber erworben und nach vorheriger Nachfrage beim Händler einfach gegen den alten originalen ausgetauscht. Funktioniert alles bestens. Jetzt zum Problem, wenn ich den Motor starte blinken die Blinker nicht mehr sondern leuchten ständig. Umpolung bringt auch nichts. Wo kann die Fehlerursache sein? Schade, ich war so glücklich das scheinbar alles funktioniert hat und nun das.
Hat jemand eine Idee?


Fuhrpark: ETZ 250

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BeitragVerfasst: 21. April 2013 16:42 
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Du musst Dioden vor der Blinkerkontrolleuchte verbauen...

Edit: Ist der Zweipolblinkgeber für die entsprechenden Leistungen geeignet?

_________________
Bild Planung ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum.

Bild
Wyrd bið ful aræd!


Fuhrpark: MZ TS250/1A-G

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BeitragVerfasst: 21. April 2013 16:46 
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Dioden bei der ETZ, die hat doch eine eigenständige BKL und keine mit der LKL kombinierte? Leistung nicht passend würde auch ohne Motor nicht funktionieren, oder hab ich einen Denkfehler?

Schau mal bitte am in Fahrtrichtung rechts im Scheinwerfer sitzenden Leitungsverteiler ob da eventuell ein Kabelschuh der Klemme 6 (müsste grün/rotes Kabel dran sein) mit dem Kabelschuh des blau/schwarzen Kabels direkt daneben an Klemme 7 Kontakt hat (kann bei der Montage des Blinkgebers durch ziehen an den Kabeln passiert sein). Hier findest du einen Schaltplan zum besseren Verständnis. Sollte das so sein dann bekommen die Blinker direkt Spannung von Klemme 61 des Reglers, sobald die Lichtmaschine arbeitet und diese Spannung wird erst hinter dem Binkgeber "eingespeist", also Dauerleuchten :idea:

_________________
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft


Fuhrpark: RT 125/2, BJ 1956 mit PAV40 Anhänger; TS250/1 (FE1) Standpark: RT125/2, BJ 1958; ETS250 Bj. 1971,

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BeitragVerfasst: 21. April 2013 18:40 
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mal abgesehen davon das an der etz ochsenaugen (als alleinige blinker) nicht zulässig sind erscheint mir das problem in der nicht zusammenpassenden leistung zu sein.
der blinkgeber muss für die birnenleistung entsprechend sein.
sishe http://www.powerdynamo.biz/deu/addons/flasher.htm
edgar


Fuhrpark: MZ-B Horex Imperator

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BeitragVerfasst: 22. April 2013 16:09 
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Hallo, danke erstmal für die Tips. Das ist das Teil http://www.ost2rad.de/MZ-Ersatzteile/El ... 1-50W.html
Sollte doch laut Beschreibung passen. Werde dann mal in den Scheinwerfer schauen, mal sehen ob es mich weiter bringt. Kommen auch ein Defekt des Blinkgebers oder gar des Reglers in Frage?
Danke und viele Grüße.


Fuhrpark: ETZ 250

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BeitragVerfasst: 22. April 2013 16:35 
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Edgar hat geschrieben:
mal abgesehen davon das an der etz ochsenaugen (als alleinige blinker) nicht zulässig sind ...

An jeder ETZ bis Baujahr 1983 sind Ochsenaugen als alleinige Blinker zulässig...seine ist ne 82er...

_________________
Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

OT-Altbier-Partisane
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Fakten sind häufig unangenehm, viel zu komplex und störend...
(S. Bosetti)


Fuhrpark: Yamaha SR 500 (2J4)/1979,
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BeitragVerfasst: 22. April 2013 18:09 
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War auch meine Information, sonst hätte ichs nicht gemacht.


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BeitragVerfasst: 22. April 2013 18:36 
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warscheinlich ist das teil defekt. da ist soviel haitech aus china drin das es eben nicht immer gut geht...
vielleicht das nächste mal nen euro mehr ausgeben.

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Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


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BeitragVerfasst: 22. April 2013 21:04 
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g-spann hat geschrieben:
Edgar hat geschrieben:
mal abgesehen davon das an der etz ochsenaugen (als alleinige blinker) nicht zulässig sind ...

An jeder ETZ bis Baujahr 1983 sind Ochsenaugen als alleinige Blinker zulässig...seine ist ne 82er...


Hab wegen der verschiedenen Angaben, die hier kursieren, mal was Offizielles dazu gesucht:

Aus der Lichttechnik - Broschüre der Überwachungsorganisationen:

" "Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)
Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind.

Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).

Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern."


Und bezüglich des o.g. Blinkgebers: der ist schon der richtige und der tuts auch ganz gut - laut eigener Erfahrung... :ja:

Grüße, Gerrit.


Fuhrpark: etz 250, ´86

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BeitragVerfasst: 23. April 2013 20:19 
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der garst hat geschrieben:
warscheinlich ist das teil defekt. da ist soviel haitech aus china drin das es eben nicht immer gut geht...
vielleicht das nächste mal nen euro mehr ausgeben.


Das war der entscheidende Tip. Hab tief in die Tasche gegriffen und bei Polo ein dreipoliges Relais gekauft und siehe da. Mußte nur ne Masse- Leitung anschließen, aber das hab ich hinbekommen. Vielen Dank an alle und allzeit gute Fahrt!


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BeitragVerfasst: 23. April 2013 23:11 
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Erschreckend ist dabei nur das ich 13 Euro für Chinaware echt viel finde... Herstellungskosten dürften weniger als 10 Prozent davon sein.

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BeitragVerfasst: 24. April 2013 20:23 
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So siehts fertig aus. Bin ganz zufrieden :D
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BeitragVerfasst: 24. April 2013 20:32 
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zu den blinkern ... schau mal nach den E-Prägungen. Wenn ich so richtig liege müsste vorn eine E-11 und hinten eine E12_Prägung drin sein. Hat die hinten auch nur eine E11-Prägung, so ist das Blinkerglas auch nur für vorn gut und du brauchst definitiv nen zusätzlichen hinteren blinker. ich würde ne einzelteilabnahme beim tüv machen. wenn der ja sagt und alles eingetragen ist, gibbs nüscht Probleme.
Allerdings liegt das Nummernschild zu schräg - die Bullerei würde auf jeden Fall meckern und der Tüffer müsste das auch. da gibbs Bestimmungen, wie hoch der Winkel höchstens sein darf. Ansonsten könnte man ja das ding auch ganz nach oben drehen :roll:

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Fuhrpark: x

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BeitragVerfasst: 24. April 2013 21:01 
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echt schick!
Kennzichen geht nur max. 30 grad geneigt.
Ansonsten haste dir durch das abnehmen von der Sitzbank das ohnehin nicht langstreckentaugliche Sitzmöbel noch ungemütlicher gemacht, aber das muss dein Popo wissen. :-)

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BeitragVerfasst: 25. April 2013 15:37 
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Das Moped ist nur für kurze Runden mit meinem Sproß gedacht, da läßt es sich mit der Sitzbank schon aushalten. Das mit dem Kennzeichen hab ich mir schon gedacht und denk schon lange über ne schicke Alternative nach. Mal sehen was die Zukunft so bringt... :shock:


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