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 Betreff des Beitrags: 150er ETZ auf 80 kmh drosseln ???
BeitragVerfasst: 20. April 2013 19:27 
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Hallo,
ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage, welchem Sinn macht es eine 150er ETZ auf 80 kmh zu drosseln?
Ich kann mir nächste Woche eine 150er ETZ anschauen, welche auf 80kmh gedrosselt ist. Nach Aussage des Besitzes wäre dies mal notwendig gewesen wenn man "nur" den A1 hat oder wie auch immer diese Führerscheinklasse zu der Zeit hieß. Die ETZ wäre dann als 125er eingestuft worden und mit A1 fahrbar?. Ein Drosselkrümmer gehört nicht mir dazu, was auch die Eintragung im Fahrzeugschein belegt, dessen Kopie ich gesehen habe. Am Zylinder sein eine 150.2 dran, hat er extra nochmal nachgeschaut, als ich ihn am Telefon danach fragte. Die ETz hat neuen TÜV.

Für was war/ist so eine Drosselung notwendig?


Fuhrpark: MZ ETZ 150 Baujahr 88

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BeitragVerfasst: 20. April 2013 19:37 
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Wenn Du nur 125ccm fahren darfst, ist es unerheblich ob die Maschine 150ccm und 80 km/h oder 1000ccm und 80 km/h hat. Darfst Du nicht fahren.

Was Du aber fahren darfst sind 125er nun auch ohne 80 km/h Drosselung, die ist wohl weggefallen.

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Fiat Ducato 230 2,5 TDI Carthago "Ethos" >>>> Zu Verkaufen <<<<
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BeitragVerfasst: 20. April 2013 19:41 
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Die alte Regelung besagte Klasse A1= max 125cm/3 und Begrenzung auf 80km/h.
Aber jetzt gilt nurnoch die Begrenzung auf 125cm/3.

Das Bedeutet dann das der Umbau an der 150er irgendwie komisch ist. Aber kannst du ja wohl wieder zurückbauen.

Gruß Schumi.

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Gruß Schumi

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BeitragVerfasst: 20. April 2013 19:45 
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In Sachsen gab es in den 90er mal eine Sonderreglung, dass Personen, welche 125cm³ fahren dürfen, auch die ETZ 150 fahren konnten. Die REglung gab es aber nicht lange.

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Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


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BeitragVerfasst: 20. April 2013 19:47 
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Vom "dürfen" her ist es mir eigentlich egal, da ich den "großen" Motorradführerschein habe, damals noch bei der GST gemacht.

Mich hat mehr der Sinn dieses Umbaus interessiert. Und da es ja eingetragen wurde, muss es ja wohl mal einen Sinn gegeben haben.


Fuhrpark: MZ ETZ 150 Baujahr 88

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BeitragVerfasst: 20. April 2013 19:56 
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wird wohl so sein wie Stephan geschrieben hat, laß sie aber in den papieren wieder auf 150ccm umtragen.

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BeitragVerfasst: 20. April 2013 20:02 
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Das kann nicht gut sein einen Motor so abzuwürgen. Ein 2 Takter muss drehen, drehen und nochmals drehen :mrgreen:


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BeitragVerfasst: 20. April 2013 20:04 
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in den Papieren ist sie noch eine 150er (143ccm) nur eben mit einer eingetragenen Vmax von 80kmh.
Gedrosselt wird nur duch einen Anschlag im Vergasen, in dem Teil was man oben drauf schraubt, aus dem der Gaszug herausgeht, weiß nicht wie das genau heißt.
Aber stimmt schon, wenn es diese Regelung mal gab, könnte das wohl der Grund dafür sein.
Komisch ist, wenn man in den 90gern die Landesgrenzen von Sachsen verlassen hat, nur den A1-Schein hatte und in der Zulassung stehen 143ccm - ob sich da ein Ordnungshüter im Rest des Landes damit ausgekannt hätte?


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BeitragVerfasst: 27. April 2013 07:39 
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Nochmal eine andere Frage, in den Papieren steht ja das die ETZ nur durch den Vergaseranschlag gedrosselt wurde. Da ich aber gelesen habe, das diese Drosselung meist in Kombination mit einen Drosselkrümmer gemacht wurde wollte ich das jetzt nochmal prüfen.
Woran erkennt man den Drosselkrümmer - nur darann das er gut 10cm länger ist?
Gibt es daran noch andere Veränderungen?


Fuhrpark: MZ ETZ 150 Baujahr 88

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BeitragVerfasst: 27. April 2013 07:46 
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Baulich sind diese Drosselkrümmer einfach nur etwas länger, ansonsten gleich mit allen anderen.
Was ich jetzt nicht genau weiß, ist ob da noch die cm/3-Zahl am Krümmer eingeprägt ist.

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BeitragVerfasst: 27. April 2013 14:52 
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ERZ-ETZ150 hat geschrieben:
in den Papieren ist sie noch eine 150er (143ccm) nur eben mit einer eingetragenen Vmax von 80kmh.
Gedrosselt wird nur duch einen Anschlag im Vergasen, in dem Teil was man oben drauf schraubt, aus dem der Gaszug herausgeht, weiß nicht wie das genau heißt.
Aber stimmt schon, wenn es diese Regelung mal gab, könnte das wohl der Grund dafür sein.
Komisch ist, wenn man in den 90gern die Landesgrenzen von Sachsen verlassen hat, nur den A1-Schein hatte und in der Zulassung stehen 143ccm - ob sich da ein Ordnungshüter im Rest des Landes damit ausgekannt hätte?


das mit den vergaseranschlag ist unfug, klar fährst du dann nur 80, aber dein motor macht sowas nicht lange mit...
wenn du den A Führerschein hast lass die 80 km/h rausschreiben und fahr sie dann ohne den anschlag...
den vergaser würde ich danach checken und gegf. einstellen :wink:

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BeitragVerfasst: 27. April 2013 15:27 
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Stephan hat geschrieben:
In Sachsen gab es in den 90er mal eine Sonderreglung, dass Personen, welche 125cm³ fahren dürfen, auch die ETZ 150 fahren konnten. Die REglung gab es aber nicht lange.

So kenne ich das auch, aber "nicht lange"? Das war Ende der 90er noch so.

ERZ-ETZ150 hat geschrieben:
Komisch ist, wenn man in den 90gern die Landesgrenzen von Sachsen verlassen hat, nur den A1-Schein hatte und in der Zulassung stehen 143ccm - ob sich da ein Ordnungshüter im Rest des Landes damit ausgekannt hätte?

Nun, diese Mopeten mit 125ccm und max. 80 km/h hießen doch auch anders, als die "großen" Motorräder. Die Ordnungshüter schauen erst mal auf "Fahrzeugart", und dann passt das. Zudem dürfte sich diese säggsche Besonderheit auch unter Ordnungshütern bundesweit schnell herumgesprochen haben. Genauso, dass die Suhler Kleinvögel deutlich über 50 km/h fahren durften.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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BeitragVerfasst: 27. April 2013 18:26 
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ERZ-ETZ150 hat geschrieben:
Komisch ist, wenn man in den 90gern die Landesgrenzen von Sachsen verlassen hat, nur den A1-Schein hatte und in der Zulassung stehen 143ccm - ob sich da ein Ordnungshüter im Rest des Landes damit ausgekannt hätte?

Nun, diese Mopeten mit 125ccm und max. 80 km/h hießen doch auch anders, als die "großen" Motorräder. Die Ordnungshüter schauen erst mal auf "Fahrzeugart", und dann passt das. Zudem dürfte sich diese säggsche Besonderheit auch unter Ordnungshütern bundesweit schnell herumgesprochen haben. Genauso, dass die Suhler Kleinvögel deutlich über 50 km/h fahren durften.[/quote]

Das ist ja das was ich meine, die ist ja zulassungstechnisch ein "großes Motorrad gebliebn. Hat in der Zulassung immer noch die org. 143ccm und hat auch ein großes Nummernschild. Nicht wie die 125er das etwas kleinere Nummernschild, was dem der DDR-Nummernschildgröße in etwa entspricht.

Aber egal, Drosselung wird vor/bei dem neu Zulassen austragen.


Fuhrpark: MZ ETZ 150 Baujahr 88

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