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 Betreff des Beitrags: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 18:18 
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Habe mich wohl diesbezüglich voll vom Käufer einlullen lassen :oops:

Großen PKW-Anhänger verkauft und nicht abgemeldet :roll:

Nun fährt Er mit seinem neuen Anhänger und meiner Versicherung mitten in Berlin rum :evil:

Der neue Besitzer wohnt in der Köpenickerstraße Nr. ca. 103

Wäre dankbar über jede Info, da ein großer PKW-Anhänger ( 1Achser mit 1300 kg Gesamtgewicht)
mit ABG Kennzeichen doch auffallen müsste.


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Zuletzt geändert von Svidhurr am 19. Juli 2013 07:44, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 18:24 
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Du hast den Kaufvertrag mit den Daten und ist seiner Ummeldepflicht nicht nachgekommen? Ruf doch auf der zuständigen Zulassung in Berlin an und schildere den Sachverhalt, eventuell können die was unternehmen bzw. das Finanzamt.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 18:30 
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Die sogenannte Veraüßerungsmitteilung habe ich schon der Zulassungsstelle in Altenburg gemeldet.
Muss nun etwas Geduld haben. Aber wenn der Typ nicht zuckt, kann ich nur eine Zivilglage einreichen.
Und das kann ewig dauern :roll: In dieser Zeit zahle ich schön die Steuern und Versicherung weiter.
Kann sie je theoretisch einklagen :roll:

So weit bin ich schon, aber diese Aussicht ist nicht so rosig :evil:

Für brauchbare Vorschläge bin ich Offen :!:


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 18:37 
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Du hast einengültigen Kaufvertrag,also kannst du den Hänger doch auch abmelden. Und danach die Versicherung beenden.
Denn einen Anhänger in Berlin zu finden, ist wie die Nadel im Heuhaufen. Also reiner Zufall. Da gerade in Berlin massenweise Fahrzeuge mit Nummerschildern aus anderen Gegenden rumgondeln.

Gruß Schumi.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 18:38 
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wenn Dir der ganze Kram durch Diebstahl abhanden gekommen ist .....
warum blendest dann das Kennzeichen, welches wohl missbraucht wird, aus?


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 18:49 
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Wenn den Hänger jemand findet: -> Nummernschild abschrauben oder Plaketten abkratzen.
Dann bekommt er von selbst Stress ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 18:52 
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TS-Jens hat geschrieben:
Wenn den Hänger jemand findet: -> Nummernschild abschrauben oder Plaketten abkratzen.
Dann bekommt er von selbst Stress ;)

Dazu muss man das Nummerschild aber auch kennen.Die Idee ist allerdings echt gut.

Gruß Schumi.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 19:00 
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TS-Jens hat geschrieben:
Wenn den Hänger jemand findet: -> Nummernschild abschrauben oder Plaketten abkratzen.

jo, am Besten von allen Berlin fahrenden PKW - Einachs - Anhängern mit Siebdruckplatten ..... Kennzeichen unbekant

das swiddiy wirds dann schon richten

herrlich feuchte Hose -


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 19:01 
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Schumi1 hat geschrieben:
Du hast einengültigen Kaufvertrag,also kannst du den Hänger doch auch abmelden. Und danach die Versicherung beenden.
Denn einen Anhänger in Berlin zu finden, ist wie die Nadel im Heuhaufen. Also reiner Zufall. Da gerade in Berlin massenweise Fahrzeuge mit Nummerschildern aus anderen Gegenden rumgondeln.

Gruß Schumi.


Nein, ebend nicht. Ohne Brief (Teil I) und Zulassung (Teil II) kann ich den Anhänger nicht abmelden :roll:

-- Hinzugefügt: 18. Juli 2013 20:03 --

TS-Jens hat geschrieben:
Wenn den Hänger jemand findet: -> Nummernschild abschrauben oder Plaketten abkratzen.
Dann bekommt er von selbst Stress ;)


Den Stress sollte dann ich bekommen, da der Anhänger auf mich zugelassen ist :roll:
Aber dann wüsste ich schon mal, wo er zu finden ist.

Habe auch schon an eine Zwangsstilllegung gedacht.
Aber wiederum bleiben die Kosten erstmal an mir hängen :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 19:05 
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Svidhurr hat geschrieben:
Schumi1 hat geschrieben:
Du hast einengültigen Kaufvertrag,also kannst du den Hänger doch auch abmelden. Und danach die Versicherung beenden.
Denn einen Anhänger in Berlin zu finden, ist wie die Nadel im Heuhaufen. Also reiner Zufall. Da gerade in Berlin massenweise Fahrzeuge mit Nummerschildern aus anderen Gegenden rumgondeln.

Gruß Schumi.


Nein, ebend nicht. Ohne Brief und Zulassung kann ich den Anhänger nicht abmelden :roll:

Das ist dann allerdings doof. :(

Gruß Schumi.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 19:07 
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@ das ist dann allerdings doof :(

Genau so stehe ich nun erstmal da.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 19:10 
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Dann mach doch das Nummernschild mal sichtbar. Vielleicht findet ja einer aus unserer Gegend das Schildchen. :mrgreen:
Sozusagen die Nadel im Haufen.

Gruß Schumi.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 19:16 
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Schumi1 hat geschrieben:
Dann mach doch das Nummernschild mal sichtbar. Vielleicht findet ja einer aus unserer Gegend das Schildchen. :mrgreen:
Sozusagen die Nadel im Haufen.

Gruß Schumi.


ABG R-147


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 19:30 
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Mach doch einen Hausbesuch! Einen Pennplatz findet sich schnell. :floet:

Gruß
Robert


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 19:34 
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Was sagt denn die Versicherung?


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 19:51 
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Geh zur Polizei und mach es Aktenkundig, sprich eine Anzeige.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 19:58 
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Andreas hat geschrieben:
Geh zur Polizei und mach es Aktenkundig, sprich eine Anzeige.


Richtig - und mit der Anzeige solltest du auf jeden Fall in der Lage sein, die Versicherung zu kündigen. Kaufvertrag und AZ. der Anzeige vorlegen.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 20:41 
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Ich warne auch ausdrücklich davor die Plaketten abzukratzen oder die Kennzeichen abzuschrauben - das ist auch strafrechtlich relevant...


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 20:47 
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Warum? Der Besitzer des Kennzeichens bzw. ein von ihm beauftragter wird selbiges doch wohl abschrauben dürfen um das Ding abzumelden?!

Aber in unserer Bananenrepublik wundert mich eigentlich nichts mehr. Ich täts trotzdem, scheiß aufs Gesetz.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 21:00 
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Einfach die Versicherung kündigen, bzw. nicht zahlen geht nicht?


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 21:01 
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TS-Jens hat geschrieben:
Warum? Der Besitzer des Kennzeichens bzw. ein von ihm beauftragter wird selbiges doch wohl abschrauben dürfen um das Ding abzumelden?!
Aber in unserer Bananenrepublik wundert mich eigentlich nichts mehr. Ich täts trotzdem, scheiß aufs Gesetz.

Sehe ich genauso, bis auf einen kleinen Unterschied: Plakette abkratzen ist nicht nötig. Schild einfach abschrauben und fertig. Wenn man allerdings schon mal an Ort und Stelle ist, könnte man dann auch noch bei dem Typen klingeln und Druck machen in Sachen Abmeldung.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 21:49 
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also das war mehr wie blauäugig. Nie und nimmer wird ein Fahrzeug übergeben mit allen Papieren und schon
garnicht zugelassen. Mein Freund hat da richtig bluten müssen. Er verkaufte einen PKW natürlich zugelassen
und übergab nach Bezahlung alle Papiere. Ein Jahr hat es gedauert bis endlich der Käufer, nein der hatte das
Fahrzeug schon wieder und dieser nochmal verkauft nach einem Unfall stillgelegt wurde. Zuvor wurde auch
ein Unfall verursacht. Mein Kumpel musste die Steuer und Versicherung für ein Jahr entrichten. Der Versicherungs-
vertrag war dahin, weil die beide Schäden bezahlt hat.

Dabei ist es doch so einfach ein Kurzzeichenkennzeichen zu bekommen. Wenn der Käufer kommt und das Fahrzeug
abzuholen, ab zur Zulassungsstelle, abmelden und er darf an diesem Kalendertag das Fahrzeug auf öffentlichen
Straßen ohne Stempel bewegen. Besser natürlich er hängt ein Kurzzeichenkennzeichen drann.

In den öffentlich rechtlichen Medien wurde schon so viel darüber berichtet. Aber da schaut ja keiner hin, weil
da gibt es keine geile Werbung.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 22:04 
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Um mit dem Käufer zur Zulassungsstelle gehen zu können, müssten die erst einmal menschenwürdige Öffnungszeiten haben. Aber das ist in unserer Bananenrepublik ja auch eher selten, dass ein solches Amt mal wenigstens bis 17 uhr offen hat.

Zum Thema: Bullizei und Anzeige, damit zur Versicherung/Zulassungsstelle, dann sollte das irgendwie machbar sein. Hoffe ich. Sonst wieder "Bananenrepublik"...

Gruß,
richard


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 22:17 
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Egon Damm hat geschrieben:
also das war mehr wie blauäugig. Nie und nimmer wird ein Fahrzeug übergeben mit allen Papieren und schon
garnicht zugelassen. Mein Freund hat da richtig bluten müssen. Er verkaufte einen PKW natürlich zugelassen
und übergab nach Bezahlung alle Papiere. Ein Jahr hat es gedauert bis endlich der Käufer, nein der hatte das
Fahrzeug schon wieder und dieser nochmal verkauft nach einem Unfall stillgelegt wurde. Zuvor wurde auch
ein Unfall verursacht. Mein Kumpel musste die Steuer und Versicherung für ein Jahr entrichten. Der Versicherungs-
vertrag war dahin, weil die beide Schäden bezahlt hat.

Dabei ist es doch so einfach ein Kurzzeichenkennzeichen zu bekommen. Wenn der Käufer kommt und das Fahrzeug
abzuholen, ab zur Zulassungsstelle, abmelden und er darf an diesem Kalendertag das Fahrzeug auf öffentlichen
Straßen ohne Stempel bewegen. Besser natürlich er hängt ein Kurzzeichenkennzeichen drann.

In den öffentlich rechtlichen Medien wurde schon so viel darüber berichtet. Aber da schaut ja keiner hin, weil
da gibt es keine geile Werbung.


Richy hat geschrieben:
Um mit dem Käufer zur Zulassungsstelle gehen zu können, müssten die erst einmal menschenwürdige Öffnungszeiten haben. Aber das ist in unserer Bananenrepublik ja auch eher selten, dass ein solches Amt mal wenigstens bis 17 uhr offen hat.

Zum Thema: Bullizei und Anzeige, damit zur Versicherung/Zulassungsstelle, dann sollte das irgendwie machbar sein. Hoffe ich. Sonst wieder "Bananenrepublik"...

Gruß,
richard


Sorry, aber der TE wollte nicht wissen was er alles falsch gemacht hat und besser nicht getan hätte - das weiß er inzwischen. Es geht um legale Auswege aus dieser verfahrenen Kiste. Und rein rechtlich (wie sinnvoll das ist sei dahingestellt) darf er eben nicht das Schild abschrauben bzw. die Plakette abkratzen. Ich würde es wie schon gesagt so versuchenund es würde mich wundern wenn es nicht klappt....

flotter 3er hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Geh zur Polizei und mach es Aktenkundig, sprich eine Anzeige.


Richtig - und mit der Anzeige solltest du auf jeden Fall in der Lage sein, die Versicherung zu kündigen. Kaufvertrag und AZ. der Anzeige vorlegen.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 22:24 
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nein und nein und nicht Bananenrepublik. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Kennt doch jeder. oder..

Der Verkäufer trägt das volle Risiko und der Käufer lacht sich eines.

Um aus dieser Sache rauszukommen sollte er einen Fachanwalt befragen um sich durch gutgemeinte
Ratschläge selbst noch zu schaden.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 23:05 
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Ich hatte sowas auch mal. Ich hab ein FGahrzeug verkauft und wollte ein neues Fahrzeug bei meiner Versicherung anmelden und die sagten mir dann das dass Fhz noch zugelassen sein muss weil keine ummeldebestätigung bei der Versicherung eingegangen ist.
Es war aber problemlos möglich den Versicherungsschutz mit dem Kaufvertrag zum Tag des Verkaufes erlöschen zu lassen. auch drei Wochen Rückwirkend.
Die Versicherung meldet das automatisch der Zulassung das kein Schutz mehr besteht und die schicken dann den gelben brief an den Halter.
Das geht schon. Drück dir die Daumen.

Haste denn mal probiert den Spacko anzurufen?


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 00:53 
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Genau so wie der Garst schreibt ist es richtig. Mit dem Kaufvertrag solltest Du Deine Versicherung kündigen können, da Du ja nicht mehr der Eigentümer bist und somit keine Versicherungspflicht mehr hast. In einem vorgedruckten Kaufvertrag steht ja auch die Klausel das der Käufer das Fahrzeug umgehend umzumelden hat.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 05:12 
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Andreas hat geschrieben:
Geh zur Polizei und mach es Aktenkundig, sprich eine Anzeige.



Anzeige wegen was? Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet, haftpflichtversichert, nicht gestohlen. Da gibt es leider keinen §§.

MK


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 06:29 
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Markus K hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Geh zur Polizei und mach es Aktenkundig, sprich eine Anzeige.



Anzeige wegen was? Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet, haftpflichtversichert, nicht gestohlen. Da gibt es leider keinen §§.

MK


Ich würde hier einfach mal die Frage stellen, ob das fahrzeug noch ordnungsgemäß angemeldet ist.
Der Käufer hat sich im Kaufvertrag verpflichtet, das Fahrzeug schnellstmöglich (zumindest steht das im Vordruck, den ich habe, so drin) abzumelden. Dieser Verpflichtung ist er anscheinend nicht nachgekommen, oder? Ist damit der Kaufvertrag trotz Nichterfüllung der Pflichten des Käufers noch gültig? Wenn nicht, dann hat kein Eigentumsübergang stattgefunden, somit wäre das Fahrzeug durchaus gestohlen, oder?

Sorry, bin nur juristischer Laie, hatte aber schon einmal ein ähnliches Problem, in dem dann eine kurze Nachricht an den Käufer, dass ich das Fahrzeug wegen Nichterfüllung seiner Pflichten gegen Rückgabe des Geldes meinerseits wieder abholen und die Papiere ausgehändigt haben möchte, gereicht hat, dass die Ummeldung dann schnell vonstatten ging.

Vielleicht hilfts

Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 07:49 
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Zitat:
"Ich würde hier einfach mal die Frage stellen, ob das fahrzeug noch ordnungsgemäß angemeldet ist. Der Käufer hat sich im Kaufvertrag verpflichtet, das Fahrzeug schnellstmöglich (zumindest steht das im Vordruck, den ich habe, so drin) abzumelden. Dieser Verpflichtung ist er anscheinend nicht nachgekommen, oder? Ist damit der Kaufvertrag trotz Nichterfüllung der Pflichten des Käufers noch gültig? Wenn nicht, dann hat kein Eigentumsübergang stattgefunden, somit wäre das Fahrzeug durchaus gestohlen, oder?


Er hat ja alle Papiere, da passt das mit "gestohlen" eher nicht.

Ohne die Papiere lässt sich kein Fahrzeug abmelden :roll:

Die Zulassungsstelle schreibt den Typen mal an.

Wenn sich nach ca. 3 Wochen noch nichts getan hat,
kann ich nur zivil rechtlich Anzeige erstatten.

Dies ist wohl der einzige rechtliche Weg :(


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 08:16 
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Hallo,

er ist der Eigentümer (durch Einigung und Übergabe der Sache)

Maximal ist der Kaufvertrag anfechtbar und keinesfalls nichtig.

Man kann ohne große Sorgen ein angemeldetes Fahrzeug veräußern wenn man unverzüglich der Zulassungsstelle und der Versicherung die Veräußerung mitteilt.

Ich hatte selbst solch einen Fall wo ein Käufer innerhalb von 2 Tagen einen Crash hatte. Das war überhaupt kein Problem für meine eigene Versicherung, da ich nachweisen konnte (Kaufvertrag) das selbiges Fahrzeug seit 2 Tagen veräußert wurde.

Darauf hin ging meine Versicherung in Vorleistung und hat sich den Schadensbetrag von dem Käufer wieder geholt.

Also sende unverzüglich den Kaufvertrag an alle relevanten Stellen (auch zum LEA Berlin (030) 90269 3300 -Servicetelefon, Fax:(030) 90269 3391)

KFZ Zulassungsstellen Berlin


Grüße

Doc


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 08:56 
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^der BMW stand sogar immer vor der Zulassungsstelle. Der Mitarbeiter sagte zu meinen Kumpel ihn seien die Hände gebunden. Also ist das wirklich eine langwierige Geschichte geworden....
Aber er brauchte nachher nicht mehr warten, durfte so immer vorsprechen.
Nachts sind dann mal die Kennzeichen abgefallen, und trotzdem hat es noch gedauert.....
Wenn du irgend welche Bescheide bekommst, immer Kaufvertrag zu schicken. Bei meinen verkauften Auto ohne TÜV hat das immer genügt. Den Typen haben sie auf der Überführungsfahrt gleich zweimal angehalten :D


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 09:19 
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docturbo hat geschrieben:
Hallo,

er ist der Eigentümer (durch Einigung und Übergabe der Sache)

Maximal ist der Kaufvertrag anfechtbar und keinesfalls nichtig.

Man kann ohne große Sorgen ein angemeldetes Fahrzeug veräußern wenn man unverzüglich der Zulassungsstelle und der Versicherung die Veräußerung mitteilt.

Ich hatte selbst solch einen Fall wo ein Käufer innerhalb von 2 Tagen einen Crash hatte. Das war überhaupt kein Problem für meine eigene Versicherung, da ich nachweisen konnte (Kaufvertrag) das selbiges Fahrzeug seit 2 Tagen veräußert wurde.

Darauf hin ging meine Versicherung in Vorleistung und hat sich den Schadensbetrag von dem Käufer wieder geholt.

Also sende unverzüglich den Kaufvertrag an alle relevanten Stellen (auch zum LEA Berlin (030) 90269 3300 -Servicetelefon, Fax:(030) 90269 3391)

KFZ Zulassungsstellen Berlin


Grüße

Doc


Diese Veräußerungsanzeige habe ich ja nun am Montag gemacht.
Also sollten die in Berlin ja nun auch Bescheid wissen.

Ich hoffe nun, das der Brief vom Amt den Typen dazu bewegt.
Den Anhänger wenigstens abzumelden.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 09:52 
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Svidhurr hat geschrieben:
docturbo hat geschrieben:
Hallo,

er ist der Eigentümer (durch Einigung und Übergabe der Sache)

Maximal ist der Kaufvertrag anfechtbar und keinesfalls nichtig.

Man kann ohne große Sorgen ein angemeldetes Fahrzeug veräußern wenn man unverzüglich der Zulassungsstelle und der Versicherung die Veräußerung mitteilt.

Ich hatte selbst solch einen Fall wo ein Käufer innerhalb von 2 Tagen einen Crash hatte. Das war überhaupt kein Problem für meine eigene Versicherung, da ich nachweisen konnte (Kaufvertrag) das selbiges Fahrzeug seit 2 Tagen veräußert wurde.

Darauf hin ging meine Versicherung in Vorleistung und hat sich den Schadensbetrag von dem Käufer wieder geholt.

Also sende unverzüglich den Kaufvertrag an alle relevanten Stellen (auch zum LEA Berlin (030) 90269 3300 -Servicetelefon, Fax:(030) 90269 3391)

KFZ Zulassungsstellen Berlin


Grüße

Doc


Diese Veräußerungsanzeige habe ich ja nun am Montag gemacht.
Also sollten die in Berlin ja nun auch Bescheid wissen.

Ich hoffe nun, das der Brief vom Amt den Typen dazu bewegt.
Den Anhänger wenigstens abzumelden.



@Svid - wie schon mehrfach geschrieben - ein Nachweis gegenüber deiner Versicherung - und das sollte mit Kaufvertrag kein Problem sein. Alles weitere läuft automatisch, du musst nur gegenüber deiner Versicherung erklären, das dein Fahrzeug veräußert wurde - faxt oder mailst den Kaufvertrag und du bist aus der Nummer raus!


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 10:01 
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Wie lange fährt der Typ nun schon mit Deinem Ex-Hänger rum? Nach den ganzen Hinweisen hier, könntest Du Dich ruhig zusätzlich mit Deiner Versicherung in Kontakt setzen, sie über die Lage informieren und ihr mitteilen, dass Du die Versicherung kündigen möchtest. So wie Garst es beschrieben hat.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 10:16 
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@ Frank: Tja, wenn die Versi gekündigt ist - hat eine Zwangsstillegung zur Folge.
Da ja die Versicherung das der Zulassungsstelle meldet und die wiederum dem Finanzamt.

Wer bekommt dann die Kosten :?:
Doch bestimmt ich, da ja auch mich zugelassen :(

Kann die Kosten dann wohl nur einklagen :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 10:22 
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Svidhurr hat geschrieben:
@ Frank: Tja, wenn die Versi gekündigt ist - hat eine Zwangsstillegung zur Folge.
Da ja die Versicherung das der Zulassungsstelle meldet und die wiederum dem Finanzamt.

Wer bekommt dann die Kosten :?:
Doch bestimmt ich, da ja auch mich zugelassen :(

Kann die Kosten dann wohl nur einklagen :roll:


Du bist nicht mehr Eigentümer - und mit dem Eigentumsübergang sollten auch alle neu entstehenden Kosten auf den jetzigen Besitzer übergehen, den die Zwangsstilllegung resultiert doch aus seiner Pflichtverletzung, nicht aus deiner. Aber das lässt sich doch ganz problemlos klären ein einziger Anruf bei der Zula dürfte genügen?


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 10:47 
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Übler Scheißdreck, ... so Wixxxx tragen richtig gut dazu bei das man n gekauftes Fahrzeug kaum noch ohne große Aktion nach Hause bekommt.

Und Thomas .. wieder mal ne Aktion in der sich Deine Fußzeile bestätigt ... bitter!


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BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 14:19 
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Bin eben x die Koepenicker lang, auch x aufn Parkplatz der Haeuser an der Ecke Heinrich Heine geguckt, Seitenstrassen soweit von der Koepenicker einsehbar.
Hab nix gesehen.


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BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 15:00 
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Niko hat geschrieben:
Übler Scheißdreck, ... so Wixxxx tragen richtig gut dazu bei das man n gekauftes Fahrzeug kaum noch ohne große Aktion nach Hause bekommt.

Und Thomas .. wieder mal ne Aktion in der sich Deine Fußzeile bestätigt ... bitter!


ob der da jetzt wirklich dazu beiträgt???
muss egon recht geben, dass man n fahrzeug nicht angemeldet übergibt, ist eigentlich das erste, was einem jeder erzählt.
also ich habe noch nie jemanden getroffen, der das gemacht hätte.
einzig beim letzten autokauf konnte man das so lösen, dass der verkäufer das auto herfuhr und mit den schildern das auto abmeldete, danach hab ich dann das auto bezahlt und die papiere bei ihm geholt.

in dem fall kann der TE ja noch froh sein, dass zum einen n hänger nicht all zuviel steuer und versicherung kostet, und zum anderen, dass schäden bei nem unfall über die versicherung des ziehenden fahrzeuges laufen. die versicherung des hängers springt nur ein, wenn schäden durch den hänger entstehen während er an keinem fahrzeug hängt, z.b. man schiebt ihn wo hin und bleibt wo hängen, oder die bremse versagt und er rollt wo drauf.....


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 16:23 
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Ja, das FA will pro Jahr 44 € haben (1300T)
Versi. 34 € pro Jahr.

Dafür kann ich mir eine 2te große MZ anmelden :wink:

Ich habe den Hänger auch so gekauft und ihn auch schnellstens dann umgemeldet.
Ist halt sehr günstig und sehr bequem diese Variante.

Aber als ich mich zum Verkauf entschlossen habe,
also paar Fotos gemacht und das Ding ins Netz gestellt.

Der Verkauf kann ja einige Tage dauern.
Wollte den Anhänger auch am nächsten Tag abmelden.

Noch am selbigen Tag hat der Typ angerufen,
das ging aber schnell, dachte ich mir so.

Gegen 22:00 Uhr kam der Typ vorbei und hat ihn mitgenommen.
Das war am Donnerstag, er wollte gleich in Dresden noch was damit abholen.
Und am Montag den Hänger ummelden.

Da ich kein Unmensch bin, habe ich mich auf dieses Geschäft eingelassen :roll:

Werde mich nun mal noch genau kundig machen, was die Eigentumsfrage betrifft.
Und wer die Kosten einer Zwangsstilllegung tragen muss.
Dafür muss auch der Anhänger erstmal gefunden werden,
damit das Amt die Plakette entfernen kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 16:48 
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Hat ein Käufer nicht eigentlich auch 14Tage zeit zum ummelden?

Gruß Schumi.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 16:54 
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Thomas, wie gesagt, dir drohen keine kosten, da du alles richtig gemacht hast.

Melde es einfach deiner versicherung das du den anhänger am tag x verkauft hast, und gut ist. Wiird er zwangsstillgelegt, dir doch egal, da es nicht mehr dein anhänger ist...


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 18:46 
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Habe mich nun mal etwas genauer über meine Sachlage kundig gemacht.

Eigentümer bin ich nicht mehr, durch den Kaufvertrag.

Ich werde das Kennzeichen als gestohlen melden,
da ich dieses zur Abmeldung zwingend benötige.

Und es ich mein Eigentum, also am Montag mal eine Anzeige machen.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 19:45 
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Svidhurr hat geschrieben:
Habe mich nun mal etwas genauer über meine Sachlage kundig gemacht.

Eigentümer bin ich nicht mehr, durch den Kaufvertrag.

Ich werde das Kennzeichen als gestohlen melden,
da ich dieses zur Abmeldung zwingend benötige.

Und es ich mein Eigentum, also am Montag mal eine Anzeige machen.


@Thomas, ich verstehe den Stress nicht, den du dir gerade dabei bist selbst zu organisieren? Warum ist dein erster Weg nicht ein kurzes Telefonat bei deiner Versicherung? Von dort aus läuft alles Weitere, auch eine Zwangsstilllegung, deren Kosten du nicht mehr zu tragen hast, da ja nachweislich nicht mehr Eigentümer....

Ich bin ja nun kein Rechtsverdreher, aber mein Rechtsverständnis sagt mir, es ist kein Diebstahl im Gesetzessinne (das wäre eine Wegnahme von Sachen ohne dein Wissen und gegen deinen Willen - beides ist nicht der Fall!), bestenfalls eine Unterschlagung. Aber wahrscheinlich nicht mal das, sondern eine zivilrechtliche Sache, sprich Nichterfüllung eines Kaufvertrages bzw. sich daraus ergebende Pflichtverletzungen.... Man mag mich von (fachlicher) Seite korrigieren, wenn ich falsch liege.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 20. Juli 2013 07:51 
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Stimmt Thomas,

die Rechtsdefinition im 242 STGB sagt es doch. Sache (Schild), fremd (anderer Besitzer), beweglich (wegnahmefähig), rechtswidrige Zueignungsabsicht (wollte der Käufer das Kennzeichen stehlen????? Wurde es ihm nicht mitgegeben?). Hier von einem Diebstahl zu sprechen wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu Schenkelklopfen (und sofortiger Verfahrenseinstellung) führen. Wenn es überhaupt eine Polizeidienststelle als Diebstahl aufnimmt.
Die einschlägigen Urteile erinnern an das mea culpa. Hat nicht der Verkäufer auch einen gravierenden Fehler begangen?
Es liefen im Jahr 2007 schätzungsweise 700.000 Fahrzeuge irgendwo im Ausland (Afrika, Balearen, Spanien, Osteuropa, Ex-Jugoslawien usw.) mit nicht mehr gültigen deutschen Zulassungen. Viele davon nach Verkauf ohne vorherige Abmeldung.
Was bleibt ist der zivilrechtliche Weg. Wenn der Versicherungsschutz erloschen ist (Nichtzahlen der Prämie) wird der Hänger entsprechend zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben (§ 1,7 PflVersG).

MK


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 20. Juli 2013 09:08 
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Markus K hat geschrieben:
Stimmt Thomas,



Darfst Frank zu mir sagen.... ;D


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 20. Juli 2013 09:21 
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Markus K hat geschrieben:
Es liefen im Jahr 2007 schätzungsweise 700.000 Fahrzeuge irgendwo im Ausland (Afrika, Balearen, Spanien, Osteuropa, Ex-Jugoslawien usw.) mit nicht mehr gültigen deutschen Zulassungen. Viele davon nach Verkauf ohne vorherige Abmeldung.

Hast Du eine Quelle für diese Zahlen? Ist nicht so leicht darüber etwas zu finden im Netz.


Habe gerade eine übersichtliche Seite vom Stadtamt Bremen gefunden. Dort steht auch, was wir hier schon gebracht haben:

Pflicht: Der Zulassungsstelle Name und Anschrift des Käufers mitteilen. Schriftlich!
Unverzichtbar: Die Versicherung muss ebenfalls über den Verkauf informiert werden.


Das sind die Dinge, die am Montag gemacht werden sollten. Nix Polizei.


Zuletzt geändert von Alfred am 20. Juli 2013 09:44, insgesamt 4-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 20. Juli 2013 09:34 
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Svidhurr hat geschrieben:

Die Zulassungsstelle schreibt den Typen mal an.



Das macht sie nach 3 Wochen automatisch wenn sie die Bescheinigung mit den Verkaufsdaten vom Verkäufer erhalten hat.
Diese Bescheinigung sollte ebenfalls an die Versicherung gehen und ab Erhalt der Bescheinigung wissen Zulassung und Versicherung Bescheid über den Verkauf und der Verkäufer ist aus dem Schneider.
Ich hatte das gleiche Problem auch mal und musste ab Verkaufsdatum keine Steuer und keine Versicherung mehr zahlen.


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 Betreff des Beitrags: Re: PKW Anhänger Versicherung gestohlen
BeitragVerfasst: 20. Juli 2013 11:35 
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Thor555 hat geschrieben:
muss egon recht geben, dass man n fahrzeug nicht angemeldet übergibt, ist eigentlich das erste, was einem jeder erzählt.
also ich habe noch nie jemanden getroffen, der das gemacht hätte.

Also das war in den 80er/90er Jahren noch absolut gängige Praxis. Aber offenbar sind damals noch nicht so viele Gaunereien gelaufen. :roll:
Inzwischen würde ich jedem raten, nur noch abgemeldet zu verkaufen. Soll doch der Käufer schauen, wie er die Karre heimbekommt.
Was ich an dem ganzen Fall auch nicht verstehe, ob jetzt die Daten des Käufers (Name/Adresse) stimmen, oder ob er da auch schon beschissen hat?
Denn dann hilft einem der schönste Kaufvertrag nichts.
Rein theoretisch müßte man sich ja den Ausweis des Käufers zeigen lassen, um die Daten darauf mit den Angaben im Kaufvertrag abzugleichen. Aber wer weiß das schon und was macht man, wenn auch der Ausweis gefälscht ist?
@ Svidhurr, ich würde dringend davon abraten, den Anhänger als gestohlen zu melden, denn was machst Du, wenn die Polizei tatsächlich den Typen schnappt und der dann denen die Papiere und den Kaufvertrag unter die Nase hält? Dann hast Du eine Straftat vorgetäuscht (Sven kann es bestimmt besser erklären).
Falls noch nicht geschehen, umgehend den Verkauf an Deine Versicherung und Zulassungsstelle melden, und zwar schriftlich. Einseitig Versicherung kündigen geht nämlich nicht so ohne weiteres, da in Deutschland Versicherungspflicht herrscht, aber die wissen zumindest schon mal bescheid und Du kommst evtl. rückwirkend an Deine Kohle.
Es gibt auch noch die Möglichkeit, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, aber evtl. läuft es ja auch erst mal so. Wenn wenigstens die Daten des Käufers stimmen, ist schon viel gewonnen.


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