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 Betreff des Beitrags: Wiederzulassung nach Stillegung
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2013 10:57 
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Hallo ihr Lieben!

Ich brauche mal Euren Rat. Und zwar möchte ich meine MZ ETZ 250 nach einer Stilllegung neu zulassen. Sie ist Baujahr 1985 und seit Juli 2013 stillgelegt. Tüv ist im Juli 2013 abgelaufen. Das KFZ ist teilrestauriert, technisch wie optisch im einwandfreien Zustand. Nur Originallacke und -teile verwendet! Papiere sind alle vorhanden.Ich möchte gerne wissen, was ich zu erst machen muss, Tüv oder Zulassung beim Straßenverkehrsamt? Nummernschilder hab ich nicht, da ich die Etze im stillgelegten Zustand gekauft habe.

Zudem hätte ich gern einen preislichen Überblick für die Zulassung (Nummernschilder, Papiere etc.), da das nächste Straßenverkehrsamt 35Km entfernt liegt und ich aufgrund deren Öffnungszeiten in meinem Betrieb Urlaub beantragen muss. Ich möchte schließlich alles in einem Weg erledigen.
Danke Euch im Vorraus!


Mit besten Grüßen

Tobi :mrgreen:


Fuhrpark: AWE Wartburg 353W/1981 Papyrusweiß; MZ ETZ 250/1985 Flammenrot; SIMSON S51B/1984 Saharabraun; MiFa Klappfahrrad/o.A. grün

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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung nach Stillegung
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2013 11:23 
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Erst TÜV, dann Zulassungsstelle. :ja:

_________________
MfG Jens


Fuhrpark: Ja, habe auch etwas Zweirädriges.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung nach Stillegung
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2013 11:24 
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Ohne gültige HU-Bescheinigung kannst du ein Fahrzeug nicht zulassen! Also musst du vor der Zulassung eh zur Prüfgesellschaft.
Du kannst aber mit Versicherungsbestätigung deiner künftigen Versicherung und Terminnachweis für die HU ohne Nummernschild dierekt zur Prüfung fahren und von dort direkt zum Strassenverkehrsamt zur Zulassung. Das wird dir am Telefon bei der Zulassungsstelle vermutlich so ähnlich bestätigt werden. Wenn du einmal wen an der Strippe hast vom Amt, kannst du auch gleich die Preise erfragen ;) Die sind nämlich überall unterschiedlich. Telefon ist das Ding mit den Tasten aufm Hörer oder, wenn noch ne Strippe da dran ist, auf der Basisstation. Nummer vom Amt steht im Telefonbuch (das ist aus Papier und gewöhnlich recht dick und schwer) oder du fragst Google.

;) Ein paar Sachen sind zum Schmunzeln :lol:

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung nach Stillegung
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2013 11:28 
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Mr. Kardan

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Erst musst du zum TÜV/DEKRA o.ä. und die HU machen lassen.

Dann kannst du mit dem Prüfbericht, eVB Nummer, Ausweis und KFZ Brief. (+ Bankverbindung für Steuern) das Ding wieder zulassen.

Kosten für alles k.A. schätze mal um die 100 bis 150€

PS: bei unserem Zulassungsamt gibts auf der Internetseite alle nötigen Infos.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung nach Stillegung
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2013 12:12 
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Danke habt mir geholfen :-)

PS @Christian "ETZChris": Ich fahre vielleicht ne altmodische MZ, wohne jedoch nicht hinterm Mond :-D :-P


Fuhrpark: AWE Wartburg 353W/1981 Papyrusweiß; MZ ETZ 250/1985 Flammenrot; SIMSON S51B/1984 Saharabraun; MiFa Klappfahrrad/o.A. grün

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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung nach Stillegung
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2013 12:19 
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ToDi hat geschrieben:
PS @Christian "ETZChris": Ich fahre vielleicht ne altmodische MZ, wohne jedoch nicht hinterm Mond :-D :-P


Das nicht, aber da du so jung bist, wußte ich nicht, ob die Telefonbücher noch bekannt sind :lol:

_________________
Gruß
Christian


Fuhrpark: *

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 Betreff des Beitrags: Re: Wiederzulassung nach Stillegung
BeitragVerfasst: 21. Oktober 2013 12:29 
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ich gehe straff auf die 20 zu XD

...doch! Telefonbücher kenne ich schon, nur wenn ich da jemanden erreichen möchte, müsste ich ja von der Arbeit her anrufen, und das mache ich nicht so gerne ... :D aber schon OK


Fuhrpark: AWE Wartburg 353W/1981 Papyrusweiß; MZ ETZ 250/1985 Flammenrot; SIMSON S51B/1984 Saharabraun; MiFa Klappfahrrad/o.A. grün

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