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BeitragVerfasst: 7. Januar 2014 14:47 
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Nur mal so eine Frage, gibt es im Netz eine Seite oder irgend einen „Verein“, wo man sich umfassend über Rechte, Pflichten, Nötiges, Unnötiges etc. beim Grundstückskauf bzw. welche Dinge im Nachgang vorgeschrieben sind (Steuern, Versicherungen, Rechtsschutz) informieren kann?

Was sind eigentlich meine Grundpflichten als Grundstückseigentümer, wenn ich nicht auf dem Grundstück wohne (Straßenanschluss vorhanden)?

Es geht um dieses Objekt:

viewtopic.php?f=142&t=59875

Wohnen möchte ich da nicht, auch nicht neubauen in absehbarer Zeit. Sprich Sanieren und Neubau kommt nicht in Frage, höchstens irgendwann eine große Garage mit Spitzboden, Mehrzweckraum, werkstatt und Teilelager. :wink:

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BeitragVerfasst: 7. Januar 2014 15:10 
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Klar gibt`s so einen Verein-- der nennt sich RAK Sachsen... :mrgreen: Die können Dir ein Vereinsmitglied in Ortsnähe nennen, der sich möglichst umfassend mit Deinen Fragen auskennt... Hast Du ernsthafte Absichten, sollten die Kosten für eine Erstberatung ajF. investiert werden

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BeitragVerfasst: 7. Januar 2014 15:16 
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Fällt das nicht unter "alle Arten von Verkehr"? Wenn ja dann wüsste ich jemanden :wink:

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BeitragVerfasst: 7. Januar 2014 15:39 
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Evtl. mal beim VdGN nachschauen. Ansonsten berät Dich beim Kauf auch ein Notar, den Du meißt sowieso benötigst, da über ihn die Zahlung (Notaranderkonto) Kaufvertrag und Grundbucheintragung abgewickelt wird.
Die Grundpflichten eines Grundstückseigentümers sind meines Wissens Länder und Kommunensache - dazu müsste also etwas in Eurer Ortssatzung stehen.


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BeitragVerfasst: 7. Januar 2014 15:42 
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- Grundbucheinsicht
- Informationen beim Bauamt btw. Bebaubarkeit und beabsichtigte Nutzung (Gestaltungssatzung?)
- Rechtsschutz ist freiwillig
- sind Anliegerumlagen, Erschliessungskosten zu erwarten, ALLES geleistet?
- Versicherungsvergleiche einholen und auch lesen.
- "eigenen" Notar waehlen
- vorher besichtigen, ggf mit Sachkundigem (kann man auch "stundenweise" mieten)
- nachher ggf Verkehrssicherungspflicheten beachten (ueberhaengende Baeume, Hecken, Schneebeseitigung)
- mit entsprechenden Fragen die Suchmaschine fuettern
- in nem Haeuslebauerforum scrollen
- Hochwassergebiet?
- Grunderwerbssteuer, Maklerkosten & Notarkosten beruecksichtigen
- soll ne Stromtrasse oder ein Bahndamm ggf uebers Grundstueck gefuehrt werden? Wann? Planungsstand?
- ggf. Altlasten
- Restitutionsansprueche Dritter (oder gibts das nicht mehr??)

mehr faellt mir auf die schnelle nicht ein.

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Gruesse vonne Parkbank
Alexander


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BeitragVerfasst: 7. Januar 2014 18:33 
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Danke euch erstmal für die Tipps.

Um Verkehr dreht es sich ja quasi, der fährt ja vorbei ;-). Ich denke, ich werde morgen mal ein Stammtischmitglied näher behelligen.

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BeitragVerfasst: 7. Januar 2014 19:52 
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Was mir gerade noch einfällt: Sollte die Zufahrt nicht direkt an der öffentl. Straße liegen, dann das Wegerecht prüfen :idea: Bei mir war es z.B. so das ich es nochmals erwerben musste, weil das Grundstück aus Bodenreform-Land in Öffentliches Eigentum überging und später durch die Gemeinde an Privat verkauft wurde (ist eine Regelung im Einigungsvertrag). War nicht so teuer, aber trotzdem sollte man es wissen.

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BeitragVerfasst: 7. Januar 2014 21:09 
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In Sachsen - Anhalt bekommt man recht günstig (keine 20,-) einen Katasterauszug. Damit lässt sich dann tatsächlich nachvollziehen, ob im Vertrag das richtige Grundstück beschrieben ist.

Wenn es zu Kauf kommt, kann dieser phasenweise ablaufen. D.h. bein Notar wird der Vertrag unterschrieben. Danach Geld überwiesen, der Eingang dem Notar durch den Käufer gemeldet und erst danach im Grundbuch eingetragen. Selbstverständlich muss die Grunderwerbssteuer und die Notarrechnung vorher bezahlt werden. Je nachdem, wie weit Du dem Verkäufer traust, ist ein Grundbuchvoreintrag zweckmäßig. D.h. nach Vertragsunterzeichnung kommt dieser ins Grundbuch und ein weiterer Verkauf während der Wartezeiten ist ausgeschlossen.

Wenn Du mittelfristig eine "kleine" Garage bauen willst, würde ich eine Bauvoranfrage an die Untere Bauordnungsbehörde stellen. Damit bekommst Du zu kleinen Preis eine grundsätzliche Aussage (keine Baugenehmigung) ob es möglich ist.

Bei morschen Bäumen: Landesgesetzgebungen zum Fällen und für Ersatzpflanzungen beachten.

Viel Erfolg, Wladimir.
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BeitragVerfasst: 7. Januar 2014 22:19 
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Das Grundstück grenzt genau an das der Großeltern, Katasterauszüge und Grenzen sind bekannt, da die Großeltern schon einen Teil des Grundstückes nutzen. Bäume sind schon gerodet, die Zufahrt erfolgt über eine öffentliche Straße, Abwasser liegt an, Gas auch, Trinkwasser wurde letztes Jahr "abgeklemmt". Wie gesagt, wir wollen uns erweitern, da wir irgendwann das Grundstück der Großeltern mal bekommen bzw. wollen :oops: .

Was gebaut werden darf, muss dem Ort als Flächendenkmal entsprechen, meine Vorstellungen wurden vom Denkmalschutz schon mal als unbedenklich eingestuft. Druck etwas zu bauen besteht nicht. Einzig ein Zaun muss drum und mal begutachtet werden, was wir zur Notsicherung eines Giebels tun können, dass dieser nicht auf das Nachbargrundstück schlägt, wenn die Bude nächstes Jahr vollends zusammenbricht, wäre ich ganz froh.

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BeitragVerfasst: 7. Januar 2014 23:09 
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Mr. Räuchermann

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[quote="Wladimir"](...)und ein weiterer Verkauf während der Wartezeiten ist ausgeschlossen [\quote]
Das kann die Vormerkung so nicht erreichen.

@ Stephan: ich kann morgen mal kurz drüber nachdenken wenn du magst...

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Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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