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 Betreff des Beitrags: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 20:41 
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Hallo, da ich nun meinen Motor komplett überholt habe, mache ich sie nun TÜV fertig.

Sie war 2004 das letzte mal beim TÜV. Meine Frage: kann ich sie jetzt einfach beim TÜV vorstellen oder brauch ich ne vollabnahme bei der DEKRA? Und was kostet der Spaß?

MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 20:44 
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Ganz normale HU, keine Vollabnahme. Es sei denn Du hast weltbewegende Veränderungen gemacht. Kosten ca. 40,-

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Ohne Fernsehen schaffste was...


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 20:52 
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Das ist ja super. :)
Sagt der TÜV was gegen Miniblinker?
Viel mehr ist bei mir nicht verändert.

Aber mal noch was anderes:
Was für ein Nummernschild bekomm ich? Ist es möglich son Schild zu bekommen was die 125er dran haben?
Will nicht so ein Kuchenblech.

MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:08 
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Frage wäre jetzt noch: War sie die ganze zeit Angemeldet?

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:09 
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Haben die Blinker ein Prüfzeichen? Ein Kennzeichen wirst Du vermutlich aus Deinem Landkreis bekommen. Oder willst Du die Größe wissen? Da berät Dich dein Schilderdienst.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:09 
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TÜV 06 abgelaufen und seit 07 abgemeldet. MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:12 
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Da kommt dann doch ne Vollabnahme auf dich zu. Weil wenn es länger als 2 Jahre außer Betrieb gesetzt war ist das so. Hatte ich auch durch.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:14 
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Kostet?
Was is das anders als beim TÜV?


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:16 
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Stopp! Fehlinfo! Wenn Bundesdeutscher Brief ist es nur normaler TÜV. Eine §21 ist nicht notwendig.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:17 
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Das ist ja das lustige nix außer der Zahl auf der Quittung. Preis weis ich leider nicht mehr ist schon ne weile her mir ist aber so wie ca. 60 Euro.

-- Hinzugefügt: 12. Januar 2014 21:19 --

JanG hat geschrieben:
Stopp! Fehlinfo! Wenn Bundesdeutscher Brief ist es nur normaler TÜV. Eine §21 ist nicht notwendig.

Hatte aber schon einen neuen Brief war halt bloß fünf Jahre nicht Angemeldet. :?: :?: :?:

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:19 
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Heisst wenn ich nen westbrief hab, son brief wie beim auto, reicht doch nur TÜV und wenn ich nen ddr brief hätte dann vollabnahme?
Mfg


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:22 
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Eine §21 unterscheidet sich schon vom normalen TÜV. Wenn der TE schreibt 06 abgelaufen, braucht er nur eine normale HU.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:23 
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TÜV ist die eine Sache. Ich glaube das Datum zählt ab der letzten Abmedung. Innerhalb 7 Jahren
genügt eine Hauptuntersuchung. Ich persönlich würde keine Miniblinker an eine Emme schrauben.
Da werden die Graukittel stutzig und schauen um so genauer hin.

Diese Info ist nur gültig wenn ein KFZ-Brief Teil 1 vorhanden ist. Alte Papiere oder DDR Unterlagen
unterliegen einer anderen Regelung.

Zulassung ( Kennzeichen ) eine ganz andere behördliche Baustelle. Speziel die Zulassungsbehörde
in Marburg ( Hessen ) verordnet dir ein richtiges Kuchenblech 30 x 40 cm. Wenn du nicht haben willst,
ganz einfach keine Zulassung. Kannste nix machen.


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Egon Damm, Untergasse 12 A, 35325 Mücke
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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:24 
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Normaler weise könnte mir das ein TÜV Mitarbeiter doch ganz genau sagen oder?

MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ;;
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:27 
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Meine HU bei der ETZ war 99 abgelaufen, ich konnte nach einer normalen Hquptuntersuchung die Gute wieder in Betrieb nehmen.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:32 
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Egon Damm hat geschrieben:
Zulassung ( Kennzeichen ) eine ganz andere behördliche Baustelle. Speziel die Zulassungsbehörde
in Marburg ( Hessen ) verordnet dir ein richtiges Kuchenblech 30 x 40 cm. Wenn du nicht haben willst,
ganz einfach keine Zulassung. Kannste nix machen.

Dann sollten die mal lesen, was von ihrem (ehemaligen) obersten Chef rausgegeben wurde :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:33 
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Ist das etwa wieder so ein ding das zählt wo man Wohnt :?:

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:36 
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Wenn ich vllt nur TÜV bräuchte würde ich mit dem 16 zoll Hinterrad und den Dämpfern TÜV bekommen oder muss ich wieder 18 zoll einbauen?
MfG


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:40 
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Mainzer hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
Zulassung ( Kennzeichen ) eine ganz andere behördliche Baustelle. Speziel die Zulassungsbehörde
in Marburg ( Hessen ) verordnet dir ein richtiges Kuchenblech 30 x 40 cm. Wenn du nicht haben willst,
ganz einfach keine Zulassung. Kannste nix machen.

Dann sollten die mal lesen, was von ihrem (ehemaligen) obersten Chef rausgegeben wurde :roll:

Mz Liebhaber 250 hat geschrieben:
Ist das etwa wieder so ein ding das zählt wo man Wohnt :?:

Man sollte davon ausgehen, dass das Bundesverkehrsministerium für das gesamte Staatsgebiet der BRD Regelungen erlassen kann. Für das ganze Staatsgebiet?! Nein! Ein kleines aufmüpfiges Volk, dessen Chefs in einer Stadt mit viel warmen, übelschmeckenden Wasser wohnen, wehrt sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen!

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:43 
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inferno1094 hat geschrieben:
Wenn ich vllt nur TÜV bräuchte würde ich mit dem 16 zoll Hinterrad und den Dämpfern TÜV bekommen oder muss ich wieder 18 zoll einbauen?
MfG


Ist die Rad-Reifenkombination in den Papieren eingetragen? Ebenso die Dämpfer?

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Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:44 
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Stephan hat geschrieben:
inferno1094 hat geschrieben:
Wenn ich vllt nur TÜV bräuchte würde ich mit dem 16 zoll Hinterrad und den Dämpfern TÜV bekommen oder muss ich wieder 18 zoll einbauen?
MfG


Ist die Rad-Reifenkombination in den Papieren eingetragen? Ebenso die Dämpfer?
Tachoübersetzung angepasst ?

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:53 
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inferno1094 hat geschrieben:
Wenn ich vllt nur TÜV bräuchte würde ich mit dem 16 zoll Hinterrad und den Dämpfern TÜV bekommen oder muss ich wieder 18 zoll einbauen?
MfG

So wie deine Emme da steht wird es ein paar Sondereintragungen geben müssen ,16 Zoll Rad und die Dämpfer .
Die Vollabnahme brauchst du ,so weit wie ich es schon durch habe ,wenn eine Zeit ,glaube 2 Jahre eine Stillegung war .
Und die Abnahme macht im Osten die Dekra und im Westen der TÜV .
Wohne in Thüringen und habe das shon durch ,bei mir war es ein 300der Motor .

LG von Uwe6565 :D :D :D

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 21:55 
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Ok denn bau ich auf 18 zoll um.
Und wegen der vollabnahme frag ich einfach nochmal beim TÜV nach. ;)
MfG


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 22:06 
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Uwe6565 hat geschrieben:
inferno1094 hat geschrieben:
Die Vollabnahme brauchst du ,so weit wie ich es schon durch habe ,wenn eine Zeit ,glaube 2 Jahre eine Stillegung war .
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Das ist falsch!

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 22:13 
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In Thüringen ist es vom Landkreis abhängig, mindestens aber 7 Jahre. BRD Brief oder EU Brief Vorraussetzung. DDR oder ausländischer "nicht EU Brief" zieht eine Vollabnahme nach sich.

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, Aprilia RX 125 Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch in Pflege von der eigenen Frau: MZ ES 250 Gespann und Schwalbe.

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 22:22 
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Stephan hat geschrieben:
Uwe6565 hat geschrieben:
inferno1094 hat geschrieben:
Die Vollabnahme brauchst du ,so weit wie ich es schon durch habe ,wenn eine Zeit ,glaube 2 Jahre eine Stillegung war .
LG von Uwe6565 :D :D :D


Das ist falsch!

Das mit den 2 Jahren ,da will ich mich auch nicht fest legen ,hatte es schon mal durch in den 90ziger Jahren.
Einfach mal nachfragen die vom TÜV und Dekra sind da sehr auskunft freudig .

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 22:38 
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Meine ETZ war 4,5 Jahre abgemeldet. Brief BRD. Die DEKRA wollte Ärger machen. Lösung des Problems, zur Zulassungsstelle fahren und fragen, welche Unterlagen zur Wiederzulassung erforderlich sind. Die stellen doch den Schein aus!
Bei mir reichte normale HU+ASU, weil Baujahr 1989.

Das 16" Rad würde ich nicht mitnehmen zur Prüfung...

Gruß Frank


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 22:52 
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mz-etz-251-sw hat geschrieben:
Das 16" Rad würde ich nicht mitnehmen zur Prüfung...

Es gibt aber durchaus ne Freigabe von MZ für 3,50x16 hinten auf der ETZ solo :D
:arrow: http://www.mz.cx/technik/daten/reifenfreigabe1.jpg

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 12. Januar 2014 23:35 
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Kaum zu glauben wie es hier zugeht.
Die 7 Jahre - Regelung ist auch schon lange hinfällig.
Zumindest in NRW.
Und Papiere, wie der Robert schrieb, sind die Voraussetzung dafür.

Wie schon geschrieben mach hinten das 18" Rad rein.
Bei der Montage gleich den Seitenständer ablassen.
Der Scheinwerfer sollte auch eingestellt werden.
Ob deine Blinker tolerabel sind, kann dir keiner auf die Ferne sagen.

Was soll bei einer "Vollabnahme" anders sein außer den Kosten ?

Gruß Klaus


Fuhrpark: habe

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 14. Januar 2014 00:08 
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TÜV ist immer noch Ländersache. Was in Hessen nicht geht, geht zum Beispiel in Thüringen und umgekehrt
ist das auch so. Für die Miniblinker ist eine ABE vom Hersteller vorzulegen. Da freut sich der Prüfer und stellt
ein Gutachten aus. Kostet natürlich und die Zulassungsstelle langt auch nochmal hin. Andere Räder/Bereifung
welche nicht in den Papieren stehen aber vom Hersteller freigegeben sind, müssen eingetragen werden.
Kostet schon wieder. Und so kommen da rappeldiekatz locker 100 € zusammen.

Auch der TÜV und die Dekra haben eine Datenbank. Da kann jeder Prüfer reinschauen und sieht sofort
wie das Fahrzeug auszusehen hat ( Bilder haben die auch ) und was der Hersteller an Änderungen freigegeben
hat. In Hessen kommste mit dem Seitenständer schon mal garnicht durch. Auch wenn serienmäßig, sagt der
Prüfer das dieser automatisch einklappen muss oder einen Schalter haben soll, der den Motor beim einlegen
vom ersten Gang ausmacht. Haben aber die Emmen einfach nicht.


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BeitragVerfasst: 14. Januar 2014 00:12 
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Egon Damm hat geschrieben:
Für die Miniblinker ist eine ABE vom Hersteller vorzulegen.

Die meisten, die man bei Polouis etc. bekommt, haben ein E-Prüfzeichen. Da musste garnichts vorlegen und erst recht nichts eintragen.

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Grüße aus Schwabsburg, Nils
Ich war dabei: BA13, ZI14, HN14, BA15, V15, VB16, BA17, ZE17, VB18, BA19, ZE19, OHV20, IK22, OHV23, SLF24
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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 14. Januar 2014 04:17 
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servus,

unterschiede bei ner vollabnahme sind, zumindest war es so bei mir, vor 10 jahren, das er sich die stoßdämpferdichtungen genau ansieht, auch ob er untern in der achsaufnahme trocken ist, die verstellmöglichkeit der hintern stoßdämpfer u all so ein firlefanz wo man was finden kann u weiter datings verabreden kann, ansonsten halt nur der doppelte preis.

vollabnahme ist erst nach 7 jahren der letzten abmeldung.


also da keien angst,

aber ob dein hinterrad so eingetragen ist schon, würd ich mal nachsehen, wenn nicht, raus u neu, die stoßdämpfer auch wie alles schon gesagt,
blinker hab ich auch keine ahnung ob du die lassen kannst, geschmacklich, weg damit, weil die sehen vielleicht geil aus aber bei leichten gegenlich sieht man die net, u dann kann man se ganz weglassen, bin der meinung wenn se dran sind soll man se auch nutzen u sehen, u net nach optik gehen.

zum seitenständer, wenn er keien 2 federn hat u prüfnummer raus damit.
und auf dem hauptständer stehen sie sowieso besser, die maschinen,


mfg chris

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Ich bin keene MEMME, denn ich fahre eene EMME !!!


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 14. Januar 2014 07:03 
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So war gestern beim TÜV.
Der meinte zu mir vollabnahme brauch man schon lange nicht mehr.
Nur normalen TÜV. Kostet 40-50 euro.

MfG


Fuhrpark: MZ ETZ 250 / 1988

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 14. Januar 2014 10:34 
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Auch nur die halbe Wahrheit was der sagte; aber egal für dich trifft das zu.

Aber ob das auch in Schramberg so ist ?


Fuhrpark: habe

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 14. Januar 2014 13:24 
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Zu den Blinkern:
Solange die in der STVZO vorgebennen Anbaumaße (vorne Abstand 340mm, hinten 240mm, Mindethöhe 350mm über dem Boden) eingehalten und die Blinker mit einem passenden Prüfzeichen versehen sind, muss nichts eingetragen werden und es darf auch nichts bemängelt werden! Auf den Blinkern ist auch durch eine Kennzahl vermekt, ob sie für vorne (11) oder hinten (12) oder beides zulässig sind.
Nach EU-Recht gelten andere Maße, aber das ist bei einer ETZ ja nicht zutreffend.
Wenn dir die Blinker gefallen, und diese Bedingungen eingehalten werden, kann keiner was dagegen sagen.
Du hast ja schließlich keine Oldtimerzulassung, bei der nur zeitgenössiche Anbauteile verwendet werden dürfen.


Zum Vollgutchten:
Folgendes steht beim TÜV:
"Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!"

Gruß,
Schelbi.


Fuhrpark: MZ ETZ250/1983, 11x Honda und 2x Husqvarna von 1975 bis 1998

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 14. Januar 2014 15:42 
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Hmmm, jo, habe ich ja so schon in Beitrag 2 geschrieben Keine Vollabnahme, ca. 40,- Warum glaubt einem eitentlich keiner? :?: Ich glaube ja solche Themen werden auch wetterabhängig länger oder kürzer diskutiert. :mrgreen:


Vollabnahme würde dann heissen das bei deinem Möp nachgemessen wird, Länge, Gewicht etc. Daher kannste eben das sparen weil ja Daten vorhanden.

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Ohne Fernsehen schaffste was...


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 14. Januar 2014 15:49 
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calenberger hat geschrieben:
Hmmm, jo, habe ich ja so schon in Beitrag 2 geschrieben Keine Vollabnahme, ca. 40,- Warum glaubt einem eitentlich keiner? :?: Ich glaube ja solche Themen werden auch wetterabhängig länger oder kürzer diskutiert. :mrgreen:


Vollabnahme würde dann heissen das bei deinem Möp nachgemessen wird, Länge, Gewicht etc. Daher kannste eben das sparen weil ja Daten vorhanden.

Wie Länge und Gewicht :?: Bei der 125 TS von meinem Vater hat da keiner was gemessen und es war eine Vollabnahme. Das einzige was die Interessiert hat war: Der richtige Zylinder + Kopf, der richtige Vergaser, die richtigen Reifen und das die Fahrgestellnummer stimmt. Das ganze war an sich eine Sache von 5 Minuten.

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Wie kaputt? Das war ich nicht das war schon so... Bild
Bauchfrei Schaukeln 2014: War dabei, habs gesehen und festgestellt das ich nicht mithalten kann. Bild


Fuhrpark: MZ ETZ 250/1983 Alltagsmaschine einsatzbereit, MZ BK 350/1959 der ewig lange Aufbau, MZ RT125/3/1959 endlich fertig, MZ ES 250/0/1960 mein Schönwetterfahrzeug, seit neusten MZ ES 125/1964. Nun doch auch eine Eckiglampe 250/2/1967

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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV bei meiner ETZ
BeitragVerfasst: 14. Januar 2014 16:17 
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calenberger hat geschrieben:
Hmmm, jo, habe ich ja so schon in Beitrag 2 geschrieben Keine Vollabnahme, ca. 40,- Warum glaubt einem eitentlich keiner? :?: Ich glaube ja solche Themen werden auch wetterabhängig länger oder kürzer diskutiert. :mrgreen:


Vollabnahme würde dann heissen das bei deinem Möp nachgemessen wird, Länge, Gewicht etc. Daher kannste eben das sparen weil ja Daten vorhanden.


Ich hab den kompletten Text vom TÜV nur zitiert, um zu zeigen, dass die 7 Jahre alleine ja auch nicht ausschlaggebend sind. Es kommt auch noch darauf an, was an Unterlagen noch vorhanden ist. Vollgutachten also nur noch, wenn es mehr als 7 Jahren sind UND keine Papiere vorliegen!


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