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Stephan
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Betreff des Beitrags: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 09:10 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 7977 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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Mein Sperber hat keine Papiere mehr. Nun habe ich schon mal gegoogelt bin aber nicht richtig schlau geworden.
Der Sperber SR 4-3 hatte zu DDR-Zeiten ja einen Fahrzeugbrief. Dieser ist, lt. Erklärung des Vorbesitzers, verloren gegangen. Müsste ich diesen nicht aufbieten lassen, um auf Nummer sicher zu gehen und neue Papiere zu erhalten? Die Anfrage bei der Zulassung wird dann noch erstellt.
Zweite Sache, ich möchte den Sperber erst mal nur zum „Papiere erstellen“ zulassen. Spielt da die Versicherung mit, wenn ich das Fahrzeug nach 4 Wochen wieder aus dem Rennen nehme?
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Lorchen
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 09:20 |
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Moderator |
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------ Titel ------- LaLu 2011 ES Philosoph
Beiträge: 34684 Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See Alter: 56
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Du mußt genauso vorgehen wie bei der Zulassung einer MZ ohne Papiere. Viel Erfolg! Die Versicherung macht da keine Probleme. Du kannst das Fahrzeug auch am nächsten Tag wieder abmelden. Übernehme aber keinen Schadensfreiheitsrabatt eines anderen Fahrzeugs. Das macht für den kurzen Zeitraum keinen Sinn.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 09:21 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Also .... grundsätzlich .... frag bei Deinem StVA nach. Mitunter wird der gesetzliche Spielraum und das Ermessen recht unterschiedlich angewendet. Der Sperber hat ein großes Kennzeichen, richtig? Also kein Versicherungskennzeichen?! Der reguläre Weg: - Abfrage im Zentralregister ob die FIN sauber ist (macht die Zulassungsstelle) - eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Original KFZ-Papiere (hast Du die Nummer des EX-DDR-Briefes kann diese beim StVA abgegeben werden, hast Du diese nicht dann beim Notar) - Aufbietung des DDR-Briefes (dauert ein paar Wochen, macht das StVA) - Abnahme nach § 21 StVZO - Zulassung unter Vorlage eines Kaufvertrages, der e.V. und des Gutachtens So hier in SG. Das es anderswo auch anders geht dürfte hinlänglich bekannt sein, deshalb StVA fragen! Stephan hat geschrieben: Zweite Sache, ich möchte den Sperber erst mal nur zum „Papiere erstellen“ zulassen. Spielt da die Versicherung mit, wenn ich das Fahrzeug nach 4 Wochen wieder aus dem Rennen nehme? Warum sollte sie das nicht? Du könntest das Teil ja auch um einen Baum wickeln oder verkaufen ...
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 09:22 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17247 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Stephan hat geschrieben: Mein Sperber hat keine Papiere mehr. Nun habe ich schon mal gegoogelt bin aber nicht richtig schlau geworden.
Der Sperber SR 4-3 hatte zu DDR-Zeiten ja einen Fahrzeugbrief. Dieser ist, lt. Erklärung des Vorbesitzers, verloren gegangen. Müsste ich diesen nicht aufbieten lassen, um auf Nummer sicher zu gehen und neue Papiere zu erhalten? Die Anfrage bei der Zulassung wird dann noch erstellt.
Zweite Sache, ich möchte den Sperber erst mal nur zum „Papiere erstellen“ zulassen. Spielt da die Versicherung mit, wenn ich das Fahrzeug nach 4 Wochen wieder aus dem Rennen nehme? Ja und ja....  Der Sperber wird rein rechtlich behandelt wie ein Motorrad, also KFZ Brief usw. Damit also auch das ganze Procedere, aufbieten usw. Wenn das Fahrzeug zugelassen (bleibt) brauchst du die Versicherung, Meldest du den Vogel aber bei der Zulassungsstelle wieder ab, passiert garnichts, entstehen auch nur die Kosten für 4 Wochen. Spannend wird es, wenn du Saisonkennzeichen beantragst und den Vogel vor (!) Beginn der Saison wieder abmeldest....  Allerding entfällt dann auch die offizielle Probefahrt. 
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Blechspatz
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 09:27 |
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Beiträge: 238 Wohnort: Karlsruhe Alter: 52
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Der Sperber benötigt allerdings keinen großen Brief. Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c). Nur ohne Papiere wird es trotzdem kompliziert, den auf die Strasse zu bringen. Mein Sperber ist momentan nicht im aktiven Dienst - lohnt sich einfach nicht... Edit: Es genügt eine ABE ( Info zur ABE hier und eine Zuteilung eines Kennzeichens. Es ist natürlich nicht verboten, den Sperber wie ein Motorrad zuzulassen.
Zuletzt geändert von Blechspatz am 23. Januar 2014 09:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Lorchen
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 09:30 |
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Moderator |
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------ Titel ------- LaLu 2011 ES Philosoph
Beiträge: 34684 Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See Alter: 56
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In MOL muß der alte Brief nicht aufgeboten werden... 
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 10:06 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17247 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Lorchen hat geschrieben: In MOL muß der alte Brief nicht aufgeboten werden...  Ist ja gut Martin.... 
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smokiebrandy
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 10:11 |
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Beiträge: 8471 Wohnort: Zittau Alter: 57
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...der ist doch nur heiß auf den Bock... 
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 10:14 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10852 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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Blechspatz hat geschrieben: Der Sperber benötigt allerdings keinen großen Brief. Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c). Nur ohne Papiere wird es trotzdem kompliziert, den auf die Strasse zu bringen. Mein Sperber ist momentan nicht im aktiven Dienst - lohnt sich einfach nicht... Edit: Es genügt eine ABE ( Info zur ABE hier und eine Zuteilung eines Kennzeichens. Es ist natürlich nicht verboten, den Sperber wie ein Motorrad zuzulassen. Auf jeden Fall der bessere Weg, weil der ganze andere Krempel entfällt ausfüllen, absenden, bezahlen, fertsch 
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Stephan
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 10:23 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 7977 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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Ralle hat geschrieben: Blechspatz hat geschrieben: Der Sperber benötigt allerdings keinen großen Brief. Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c). Nur ohne Papiere wird es trotzdem kompliziert, den auf die Strasse zu bringen. Mein Sperber ist momentan nicht im aktiven Dienst - lohnt sich einfach nicht... Edit: Es genügt eine ABE ( Info zur ABE hier und eine Zuteilung eines Kennzeichens. Es ist natürlich nicht verboten, den Sperber wie ein Motorrad zuzulassen. Auf jeden Fall der bessere Weg, weil der ganze andere Krempel entfällt ausfüllen, absenden, bezahlen, fertsch  Danke erst mal für eure Antworten. Frank, schön dich zu lesen  ! @Ralles Antwort: Ganau darauf bin ich auch gestoßen, was ist aber mit den alten Dokumenten, wenn diese noch existieren? @Lorchen: Wolle Sperber kaufen? 
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Lorchen
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 10:29 |
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Moderator |
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------ Titel ------- LaLu 2011 ES Philosoph
Beiträge: 34684 Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See Alter: 56
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Nein, nixe Sperber kaufen. Aber auf diesem Umweg würdest Du schneller an deine Papiere kommen. Danach kaufst du den Sperber von mir zurück und meldest ihn in Zittau ganz normal um.
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Sven Witzel
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 10:32 |
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------ Titel ------- Mr. Räuchermann
Beiträge: 8922 Wohnort: Herleshausen Alter: 37
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Stephan hat geschrieben: @Ralles Antwort: Ganau darauf bin ich auch gestoßen, was ist aber mit den alten Dokumenten, wenn diese noch existieren?
Das sollte dem nicht im Wege stehen.
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 10:38 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10852 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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Lorchen hat geschrieben: Nein, nixe Sperber kaufen. Aber auf diesem Umweg würdest Du schneller an deine Papiere kommen. Danach kaufst du den Sperber von mir zurück und meldest ihn in Zittau ganz normal um. Denke mal Kosten und Aufwand übersteigen die vom Weg über das KBA
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NKing
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 10:52 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 788 Wohnort: Dresden
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fabe
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 16:37 |
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Beiträge: 58 Alter: 45
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Mal zum Thema Versicherung: Wenn du ihn schon nach ein paar Tagen wieder abmeldest kann die Versicherung u.U. ein paar Euro verlangen. Ich habe heute mein neues Auto versichert. In den AGBs meiner Versicherung steht folgendes:
Endet der Versicherungsschutz innerhalb der ersten zwölf Monate ab Beginn, berechnen wir bei einer Vertragsdauer bis zu einem Monat 15% bis zu zwei Monaten 25% bis zu drei Monaten 30% bis zu vier Monaten 40% bis zu fünf Monaten 50% bis zu sechs Monaten 60% bis zu sieben Monaten 70% bis zu acht Monaten 75% bis zu neun Monaten 80% bis zu zehn Monaten 90% über zehn Monate 100% des Beitrags für ein Versicherungsjahr.
Ich habe keine Ahnung was die Versicherung für einen Sperber kostet. Vermutlich würden die 15% nicht so sehr ins Geld gehen.
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 16:52 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10852 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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Ja das Kleingedruckte ....aber Versicherung braucht er ja nun zum Glück keine abschließen.
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Kaemmi800
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 16:54 |
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Beiträge: 28
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Hallo, hatte bis vor kurzem einen kleinen"Simson-Fuhrpark".Unter anderem auch einen Sperber. Ich würde über Flensburg ,unter Angabe der Rahmen.-und Motorennummer das KTA Dokument beantragen.Kostet so um die 25 Euro.Damit dann zur Dekra wegen einem Tüv-Gutachten, da der Sperber bestimmt länger als zwei Jahre nicht mehr zugelassen war.und dann zur Zulassungsstelle.Problem ist ,so ging es mir die Versicherung.Obwohl nur 50ccm, aber 75Km/h schnell zählt es als Kleinmotorrad,aber als Einsteigermodell,weil keine 80ccm oder 80Km/h schnell. Und da war die Versicherung Sauteuer. Also funktionieren die Meisten den Sperber als Habicht um.Grundmotor ist der Gleiche nur andere Verdichtung und Ansaugsystem. Gruß Kämmi
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 16:59 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10852 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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Uuuups, man muß also trotz ABE vom KBA noch zur Abnahme bei der DEKRA, wäre dass nicht doppelt gemoppelt 
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Kaemmi800
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 17:09 |
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Beiträge: 28
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Nein,Du brauchst eine gültigen Tüv(geht nur bei der Dekra in Thüringen) um an die grüne Zulassung zu kommen.
-- Hinzugefügt: 23. Januar 2014 17:11 --
Ergänzung:Damit die von der Dekra wissen was das für ein Fahrzeug ist, brauchst Du den "Lappen"von Flensburg,oder den ehemaligen DDR-Fahrzeugbrief.
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Ralle
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 17:28 |
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Moderator |
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------ Titel ------- FE1 - TS250 Käufer
Beiträge: 10852 Wohnort: Dresden Heimat: Oberlausitz Alter: 52
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Ok, der Sperber braucht also eine Betriebserlaubnis wie eine 125er. In dem Fall ist Lorchens Lösung dann doch die schnellere und billigere 
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Stephan
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 17:35 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 7977 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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So, fassen wir mal zusammen. So ganz unbedarft was die Sperbertechnik und die Zulassungsnotwendigkeiten angeht, bin ich ja nicht @Kämmi  . Also es gibt zwei Wege: 1) Zulassungsstelle mit aufbieten des Briefes und Neuausstellung der ABE. 2) Beantragung einer neuen ABE beim KBA. Dass für die Zulassung eine gültige HU und ein Versicherungsnachweis vorliegen muss, setze ich vorraus.  Da der Sperber keien Papiere mehr hat, müsste ich eine §21-Abnahme bei der Dekra machen lassen. Daten sind ja dort vorhanden. Kosten so ca. 90€ schätze ich mal. Wenn ich die ABE beim KBA beantrage, sollte eine normale HU reichen, meinem Verständnis nach, da das Fahrzeug ja Papiere besitzt, oder liege ich da falsch? Kosten ca. 40€.  Wird bei Variante 2) durch das KBA quasi die "Aufbietung" gemacht bzw. registriert, dass eine neue ABE erstellt wurde? Sonst existieren ja 2 gültige Dokumente, wenn der Brief mal wieder auftaucht? Lt. Sven dürfte es so gehen. Die Anfrage an die Zulassungsstelle ist raus, denke, dass ich da nächste Woche ein Antwort bekommen werde.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 17:39 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Der erste (originale) Brief verliert seine Gültigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ersatz- oder Zweitbriefes.
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Stephan
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 17:43 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 7977 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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Andreas hat geschrieben: Der erste (originale) Brief verliert seine Gültigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ersatz- oder Zweitbriefes. Ich habe bei sowas aber immer Franks GS im Hinterkopf, wo aufeinmal der alte Brief wieder da war. 
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 17:46 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Stephan hat geschrieben: Andreas hat geschrieben: Der erste (originale) Brief verliert seine Gültigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ersatz- oder Zweitbriefes. Ich habe bei sowas aber immer Franks GS im Hinterkopf, wo aufeinmal der alte Brief wieder da war.  Naja...das es durch die Ausstellung eines Ersatzbrief automatisch einfach wird habe ich ja auch nicht behauptet. 
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Stephan
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 17:51 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 7977 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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Andreas hat geschrieben: Stephan hat geschrieben: Andreas hat geschrieben: Der erste (originale) Brief verliert seine Gültigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ersatz- oder Zweitbriefes. Ich habe bei sowas aber immer Franks GS im Hinterkopf, wo aufeinmal der alte Brief wieder da war.  Naja...das es durch die Ausstellung eines Ersatzbrief automatisch einfach wird habe ich ja auch nicht behauptet.  Wieso dachte ich mir, dass so eine Antwort kommt  .
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NKing
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 17:52 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 788 Wohnort: Dresden
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Hallo, für die die es genau wissen wollen - "WIESO, WESHALB, WARUM - wer nicht fragt..."Für die die es nur mal so hören wollen - Zitat aus o.b. Quelle: "Sollte das Originaldokument innerhalb dieser Frist wieder aufgefunden werden, gilt das Aufbietungsverfahren als erfolgreich abgeschlossen. Das Original behält seine Gültigkeit und die Ausfertigung einer Ersatz-ZB II erübrigt sich. Sollte sich das Original-Dokument ggf. erst nach erfolgloser Aufbietung wieder anfinden, wird diese ursprüngliche ZB II ungültig. Das ausgefertigte Ersatzdokument behält seine Gültigkeit und tritt somit die Nachfolge an." Beste Grüße Nils
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 23. Januar 2014 18:11 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Stephan hat geschrieben: Andreas hat geschrieben: Stephan hat geschrieben: Andreas hat geschrieben: Der erste (originale) Brief verliert seine Gültigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ersatz- oder Zweitbriefes. Ich habe bei sowas aber immer Franks GS im Hinterkopf, wo aufeinmal der alte Brief wieder da war.  Naja...das es durch die Ausstellung eines Ersatzbrief automatisch einfach wird habe ich ja auch nicht behauptet.  Wieso dachte ich mir, dass so eine Antwort kommt  . Ich habe grade die gleichen Probleme und Gedankengänge. Vielleicht liegt es daran?  NKing hat geschrieben: [i]"Sollte das Originaldokument innerhalb dieser Frist wieder aufgefunden werden, gilt das Aufbietungsverfahren als erfolgreich abgeschlossen. Das Original behält seine Gültigkeit und die Ausfertigung einer Ersatz-ZB II erübrigt sich. Und spätestens dann geht die Klopperei los, wer nun eigentlich rechtmäßiger Eigentümer der Karre ist ... 
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zweitaktschraubaer
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 24. Januar 2014 09:16 |
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Beiträge: 895 Wohnort: Nartum Alter: 49
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Nochmal eingehakt wegen der Versicherung:
Versuch mal eine Oldtimerversicherung. Ich habe bei mal nachgefragt und habe angenehme Preise genannt bekommen weil dafür eben nicht die "Anfängerklasse" zieht sondern nach anderen Kriterien wie "Leistung" gehen. Allerdings sollte das Fzg. älter als 25 bzw. 30 Jahre sein (je nach Versicherung, aber hier ist das sicher gegeben...) und meist haben die auch noch eine Einschränkung des Fahreralters/jährliche Laufleistung. Aber das kann man ja individuell klären.
Gruß Jan
PS: Meist muss für so eine kleine Maschine nur der Minimalbeitrag gezahlt werden, da tut auch ein vorzeitiger Ausstieg aus der Versicherung nicht so weh...
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Sven Witzel
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 24. Januar 2014 09:41 |
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------ Titel ------- Mr. Räuchermann
Beiträge: 8922 Wohnort: Herleshausen Alter: 37
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Andreas hat geschrieben: [ Und spätestens dann geht die Klopperei los, wer nun eigentlich rechtmäßiger Eigentümer der Karre ist ...  Auch dazu gibt es klare Regelungen 
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Mainzer
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 24. Januar 2014 10:02 |
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Beiträge: 5696 Wohnort: Schwabsburg Alter: 31
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Bitte bedenkt bei euren Versicherungskommentaren, dass die 80 km/h-Regelung für unter 18 Jährige schon vor über einem Jahr weggefallen ist!
Wichtig ist, dass der Versicherungsmensch "Leichtkraftrad bis 50cm³" auswählt (die gleiche Klasse, wo auch die alten Kreidler, Zündapp etc. spielen, damals allerdings unter Kleinkrafträder geführt).
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mister-vw
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 1. Februar 2014 16:44 |
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Beiträge: 65 Wohnort: Sonneberg/Thüringen
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Hallo, mein Name ist Michael komme aus Thüringen und habe u.a.einen Sperber Bj.71 zugelassen. Papiere vom KBA bekommen,dann zum TÜV zur HU und dann zur Zulassungsstelle.Keine Vollabnahme nötig. Oldtimerversicherung bei der Württemberger 18 eur pro Jahr.
Mfg Michael
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Stephan
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 4. Februar 2014 08:34 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 7977 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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Stephan hat geschrieben: Also es gibt zwei Wege: 1) Zulassungsstelle mit aufbieten des Briefes und Neuausstellung der ABE. 2) Beantragung einer neuen ABE beim KBA. Dass für die Zulassung eine gültige HU und ein Versicherungsnachweis vorliegen muss, setze ich vorraus.  Da der Sperber keien Papiere mehr hat, müsste ich eine §21-Abnahme bei der Dekra machen lassen. Daten sind ja dort vorhanden. Kosten so ca. 90€ schätze ich mal. Wenn ich die ABE beim KBA beantrage, sollte eine normale HU reichen, meinem Verständnis nach, da das Fahrzeug ja Papiere besitzt, oder liege ich da falsch? Kosten ca. 40€.  Wird bei Variante 2) durch das KBA quasi die "Aufbietung" gemacht bzw. registriert, dass eine neue ABE erstellt wurde? Sonst existieren ja 2 gültige Dokumente, wenn der Brief mal wieder auftaucht? Lt. Sven dürfte es so gehen. Die Anfrage an die Zulassungsstelle ist raus, denke, dass ich da nächste Woche ein Antwort bekommen werde. So, es gibt Neuigkeiten. Gestern bekam ich einen Anruf von unserer Zulassungsstelle. Im Prinzip ist es egal, ob ich die BE über die Dekra/Zulassung oder das KBA erstellen lasse. Die Zulassung bestätigt beides, jedoch möchte sie, eine eidesstattliche Erklärung vom Besitzer, welcher die Papiere verloren hat. Eine Aufbietung kann man machen, jedoch sind die DDR-Papiere nicht registriert, es wäre halt nur zur Sicherheit. Mal sehen, was ich nun mache.
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Stephan
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 9. April 2014 21:58 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 7977 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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So, meine Dokumente, welche ich von den Vorbesitzern habe in Sachen Eidestattliche Versicherung reichen zur Zulassung aus. Nun habe ich aber ein anderes Problem. Die Dekra will ca. 75€ für die 21er-Abnahme haben. Lt. Meinen Recherchen kostet die ABE vom KBA ca. 28€, plus HU, die ja auch die GTÜ machen könnte, ca. 38€. Macht nach Adam Riese und Eva Zwerg ca. 66€.  Hat das schon mal jemand gemacht ohne eine 21er? Ich tendiere fast zur 21er, auch wenn es teuerer ist, das andere reizt mich aber auch.
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mister-vw
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Betreff des Beitrags: Re: Zulassungsfragen Simson Sperber SR 4-3 Verfasst: 16. April 2014 19:19 |
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Beiträge: 65 Wohnort: Sonneberg/Thüringen
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Wenn du die ABE vom KBA erhalten hast brauchst du nur eine HU und keinen 21er da du die Ersatzpapiere ja hast.
Damit zur Zulassungsstelle und fertig. Brief gibts keinen da ein Leichtkraftrad.
Mfg Michael
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