Robert K. G. hat geschrieben:
Ich warte nur gerade was unsere südlichen Nachbarn sagen. Mir war immer so, dass in Österreich ein Gespann wie ein PKW behandelt wird. So gelten Durchfahrverbote für Motorräder dort nicht für Gespanne. Wie gesagt: ich bin mir selbst nicht ganz sicher...
jens-mz hat geschrieben:
Zumindest auf der Autobahn wird das Gespann wie eine Solo gewertet. Merkt man beim Pickerl, kostet weniger.
Nun, mich hat die Angelegenheit der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Wien interesiert. Die Auskunft der zuständigen MA und der Landespolizeidirektion war:
- Das Motorrad mit Beiwagen ist nicht mehrspurig, da die Räder nicht auf einer Achse mehrspurig angeordnet sind (MA in Wien)
- Das Motorrad miteiwagen bleibt auch mit angebautem (und ja wieder abnehmbaren) Beiwagen ein einspuriges Kraftfahrzeug (Polizei, womit die Ansicht eigentlich bundesweit gültig sein sollte)
- Wahlweisen Eintrag "Motorrad mit Beiwagen/Solo" gibt es in Österreich nicht weil man den Beiwagen abschrauben kann und das Motorrad solo fahrbar übrig bleibt, zur jährlichen Überprüfung muß man mit Beiwagen kommen (andere MA)
Gerade bei Kurzprakzonen würde ich aber aufpassen und im Zweifelsfall lieber die Gebühr entrichten (Graz sieht das anders und so wohl jede Stadt). Auch beim Überholverbot würde ich mir da lieber nicht die Finger verbrennen und hinter einem Gespann bleiben.