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BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 21:35 
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Wer kann dazu Angaben machen? :?:
Es geht um die Anbringung von Zusatzscheinwerfern.

_________________
MfG Jens


Fuhrpark: Ja, habe auch etwas Zweirädriges.

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BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 21:45 
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Ein Gespann ist ein mehrspuriges Fahrzeug. Und Zusatzscheinwerfer sind nicht original. :wink:

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Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2014, Alleinersthinfahrer mit zwei Tankstopps und 10:55
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Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2016 Strich zwei, 100% MZ-Beteiligung durch Doppelgrün und 10:10


Fuhrpark: MZ TS 150 Baujahr 1977 "Blau", MZ TS 250/1 Baujahr 1979 "Grün", MZ TS 250/1 PSW Gespann Baujahr 1979 "Rot", Simson S 51 B 1-4 Baujahr 1982 "Gelb", Simson Schwalbe KR 51/2 E 4-Gang Baujahr 1982 mit original DDR Kindersitz "Dunkelgrün", Trabant P 601 S Baujahr 1987 "Weißbraun", Audi 80 B2 Baujahr 1985 "Braun", VAZ 21011 "Kirsch-Rot"

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BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 21:53 
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Per Definition der StvO ist das Gespann einspurig.
Ergibt sich z.B. aus dem Text zum Schild Überholverbot:

Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.

Wäre das Gespann mehrspurig, müsste es im Text nicht noch extra erwähnt werden.

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GüSi

GüSi Motorradteile
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Fuhrpark: diverse

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BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 21:59 
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Warum sollte ein Gespann mehrspurig sein? Es bleibt doch weiterhin ein Motorrad.
Auch für ein Gespann benötigt man einen Motorradführerschein.

Im Gegensatz ist ein Quad mehrspurig und zählt als Auto.


Fuhrpark: ETZ 250

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BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 22:11 
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Dieses Thema hatten wir schon mal :wink:

In Deutschland zählt ein Gespann nun mal als einspuriges Fahrzeug.

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 8. Februar 2014 22:15 
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ftr hat geschrieben:
Ein Gespann ist ein mehrspuriges Fahrzeug. Und Zusatzscheinwerfer sind nicht original. :wink:

Dann lass ich mich von euch überzeugen. :wink: Als ich noch klein und leicht war, wurde von den Erwachsenen behauptet, ein Motorrad mit Beiwagen ist ein zweispuriges KFZ. :ja:

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 02:11 
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nope.
obwohl es ein zweispuriges fahrzeug ist, ist es ein einspuriges fahrzeug.

seltsam, aber so steht es geschrieben...

g max ~:)

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http://www.alteisentreiber.de
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Fuhrpark: es 250/2 1972 | ts 250/1 (die jawaemme), 1978 | es-t 250/2 , 1970 (sNufkiN) | es250/2 (das zwischending) | 2 x sr 500, ca. 1980

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 07:04 
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dreiradfan
Hallo,

um es mal so zu beantworten. Ein Nebelscheinwerfer (der natürlich nur bei Nebel eingeschaltet wird) ist zu sätzlich zur seitlichen Positionsfunzel am Seitenwagen erlaubt. Ein Seitenwagen macht nun mal leider ein Motorrad nicht zum Zweispurfahrzeug wie ein PKW, so widersinnig das sein mag. Da haben die letzten Jahre auch die Macher von Motorradgespanne nichts beim Gesetzgeber ausrichten können. Das liegt wohl daran, dass nur wenige Abgeordnete überhaupt Motorrad fahren, vermutlich keiner Gespann......

Gruß Walter


Fuhrpark: Moto-Guzzi SP2 mit Pera Beiwagen, Erstzulassung 1987 (genannt Rubinchen)

Dose: Kia Soul

Skype: dreiradfan





früher 1972 MZ ETS 250 ("Goliath"), ES 250/2 Gespann ("Jonas") und
Moto Guzzi V 35 Imola 1 ("Hermine")
150 er ETZ (Kermit) durch LKW (Unfall) nicht mehr existent
MZ Saxon Fun 251, Erstzulassung 1994 (genannt Rotkäppchen) bis Sept 2020 gerne gefahren

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 07:28 
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† 05.11.2015
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Heiligenstadt 2015 Helfer

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Steffen Lucke
Das hängt wohl damit zusammen , daß ein Seitenwagen nunmal ein Anbauteil ist . Ein Moped mit zweispurigem Hänger bleibt ja
auch ein Moped mit Hänger . :wink:

_________________
MfG , Steffen

Man wird alt und grau und 100 Jahre und lernt jeden Tag noch dazu !
"Hier bin ich Mensch , hier darf ich´s sein!"
ES 250 mit "Stützrad" ? ...find ich gut ! Bild
Retter des 175er Motors 4034402 !
Gründungsmitglied des GKV - Granseer Krawattenträgerverein
Mitglied Nr. 004 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Bild
Bild


Fuhrpark: MZ ES 175 Bj. 1961 (im Keller , zerlegt), mein kleiner Bastard in unoriginal
MZ ES 250 Bj. 1961 mit "Stützrad"anbau , meine "Zicke" , seit 6.10.14 nach über 30 Jahren wieder offiziell auf der Straße
MIFA Klapprad ca. 1980 , etwas modernisiert (nicht mehr seit Sonntag , 15.09.2013 , geklaut !)
MIFA Klapprad vor 1980 , etwas "naked", Neuzugang vom 27.09.2013 als Ersatz , am 23.11. 2013 vom Bus überfahren
MIFA Klapprad vor 1980 , komplett mit einigen neuen Teilen , Neuzugang vom 30.11.2013 als Ersatz

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 08:14 
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luckyluke2 hat geschrieben:
Das hängt wohl damit zusammen , daß ein Seitenwagen nunmal ein Anbauteil ist . Ein Moped mit zweispurigem Hänger bleibt ja
auch ein Moped mit Hänger . :wink:


Bingo!

Ich warte nur gerade was unsere südlichen Nachbarn sagen. Mir war immer so, dass in Österreich ein Gespann wie ein PKW behandelt wird. So gelten Durchfahrverbote für Motorräder dort nicht für Gespanne. Wie gesagt: ich bin mir selbst nicht ganz sicher...

Gruß
Robert

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OT-Partisanen-Diplom-RT-Heizer
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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 10:15 
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Servus

Zumindest auf der Autobahn wird das Gespann wie eine Solo gewertet. Merkt man beim Pickerl, kostet weniger.

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Grüße Jens


...und man macht aus deutschen Eichen keine Galgen für die Reichen.
Heinrich Heine


Fuhrpark: keine Emme

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2014 10:25 
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jens-mz hat geschrieben:
Servus

Zumindest auf der Autobahn wird das Gespann wie eine Solo gewertet. Merkt man beim Pickerl, kostet weniger.


Ich weiß, war ja schon drüben. Ich meine eher die Eigenschaft "zweispurig". Das müsste ein Gespann (Motorrad-) sein, im Gegensatz zu Deutschland.

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 10. Februar 2014 07:55 
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audis8gelb
Ein Gespann ist ein einspuriges Fahrzeug,da keines der 3 Räder gemeinsam mit einem anderen Rad an dem Fahrzeug auf einer Achse liegen.Ein Trike z.B. ist ein mehrspuriges Fahrzeug da die beiden Hinterräder auf einer gemeinsamen Achse sind.


Fuhrpark: MZ ETZ 250/1985 , Mercedes 124 2,5D/1986, Eicher ED 110-19PS/1958,Fiat125/1964,MZ ETZ 251 Gespann,VW T3 Karmann Gipsy/1986,Trabant 601P K/ 1979,HP 300/ 1985,BMW R1100R/1995

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BeitragVerfasst: 10. Februar 2014 08:33 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Ich warte nur gerade was unsere südlichen Nachbarn sagen. Mir war immer so, dass in Österreich ein Gespann wie ein PKW behandelt wird. So gelten Durchfahrverbote für Motorräder dort nicht für Gespanne. Wie gesagt: ich bin mir selbst nicht ganz sicher...


jens-mz hat geschrieben:
Zumindest auf der Autobahn wird das Gespann wie eine Solo gewertet. Merkt man beim Pickerl, kostet weniger.


Nun, mich hat die Angelegenheit der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen in Wien interesiert. Die Auskunft der zuständigen MA und der Landespolizeidirektion war:
- Das Motorrad mit Beiwagen ist nicht mehrspurig, da die Räder nicht auf einer Achse mehrspurig angeordnet sind (MA in Wien)
- Das Motorrad miteiwagen bleibt auch mit angebautem (und ja wieder abnehmbaren) Beiwagen ein einspuriges Kraftfahrzeug (Polizei, womit die Ansicht eigentlich bundesweit gültig sein sollte)
- Wahlweisen Eintrag "Motorrad mit Beiwagen/Solo" gibt es in Österreich nicht weil man den Beiwagen abschrauben kann und das Motorrad solo fahrbar übrig bleibt, zur jährlichen Überprüfung muß man mit Beiwagen kommen (andere MA)

Gerade bei Kurzprakzonen würde ich aber aufpassen und im Zweifelsfall lieber die Gebühr entrichten (Graz sieht das anders und so wohl jede Stadt). Auch beim Überholverbot würde ich mir da lieber nicht die Finger verbrennen und hinter einem Gespann bleiben.

_________________
OT-Sieben-Megawatt-Partisane
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Fuhrpark: Yamaha RD 250-1A2/1978
Dnepr MT 11
BMW K 1100 LT "Dekadenzschaukel"

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BeitragVerfasst: 10. Februar 2014 08:40 
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Nochmal:
jemxt hat geschrieben:
Wer kann dazu Angaben machen? :?:
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Einen Arbeits- und Suchscheinwerfer kannste dir an den Beiwagen pinnen aber nur im bereich ausserhalb der STVO benutzen.
Nebel- und Fernscheinwerfer müssen am KRAD befestigt sein ünd den gültigen Vorschriften bzgl. Anbau bzw. Schaltbarkeit entsprechen.

_________________
Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


Fuhrpark: MZ TS 150 '75
MZ ES175/1 '64
Suzuki DL650 '06
Honda 750F1 '75
Suzuki GSF 600 '95
Suzuki VZ800 '97
KMZ Dnepr K750 '67
Harley FLH 1200 '72

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