CJ hat geschrieben:
MZElch hat geschrieben:
...Und wie siehts mit dem Bremslicht bei dem baujahr aus?]
Ein Gespann mit EZ vor dem 01.01.1988 bräuchte, wie alle Krafträder, grundsätzlich kein Bremslicht. Praktisch wohl kaum relevant.
Ist jedoch ein Bremslicht am Motorrad vorhanden, so muss ein Gespann ZWEI Bremslichter führen. Trifft hier im konkreten Fall zu.
Der Vollständigkeit halber: erfolgte die Erstzulassung vor dem 01.07.1961 ist auch EIN Bremslicht ausreichend.
Und noch vollständiger die Regelungen in der DDR-StVZO:
1 Bremsleuchte ausreichend, wenn
EZ vor dem 01.06.1982 oder
EZ ab 01.06.1982, aber ABE erteilt vor 01.06.1982 und max. verlängert bis 31.12.1989 (-> theor. bis einschl. ETZ 250, aber serienmäßig damit ausgerüstet!)
2 Bremsleuchten erforderlich, wenn
EZ ab 01.06.1982 und ABE erteilt ab 01.06.1982 (-> ETZ 251)
generell alle EZ ab 01.01.1990
Danke für die ausführliche Antwort
-- Hinzugefügt: 19. Oktober 2024 18:47 --CJ hat geschrieben:
MZElch hat geschrieben:
...Und wie siehts mit dem Bremslicht bei dem baujahr aus?]
Ein Gespann mit EZ vor dem 01.01.1988 bräuchte, wie alle Krafträder, grundsätzlich kein Bremslicht. Praktisch wohl kaum relevant.
Ist jedoch ein Bremslicht am Motorrad vorhanden, so muss ein Gespann ZWEI Bremslichter führen. Trifft hier im konkreten Fall zu.
Der Vollständigkeit halber: erfolgte die Erstzulassung vor dem 01.07.1961 ist auch EIN Bremslicht ausreichend.
Und noch vollständiger die Regelungen in der DDR-StVZO:
1 Bremsleuchte ausreichend, wenn
EZ vor dem 01.06.1982 oder
EZ ab 01.06.1982, aber ABE erteilt vor 01.06.1982 und max. verlängert bis 31.12.1989 (-> theor. bis einschl. ETZ 250, aber serienmäßig damit ausgerüstet!)
2 Bremsleuchten erforderlich, wenn
EZ ab 01.06.1982 und ABE erteilt ab 01.06.1982 (-> ETZ 251)
generell alle EZ ab 01.01.1990
Danke für die ausführliche Antwort