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BeitragVerfasst: 3. April 2014 14:25 
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Tach zusammen!

Ich bin leider immer noch nicht weiter mit meiner Jawa + Seitenwagen + Anhänger. Letzterer macht behördliche Probleme :motz:

Was mir weiterhelfen würde, wäre die Kopie einer Prüfbescheinigung, eines Fahrzeugbriefs oder einer Zulassungsbescheinigung, aus dem hervorgeht dass:

- die Kombination Seitenwagen + Anhänger eingetragen ist und
- am Anhänger das Kennzeichen des Motorrades wiederholt wird.

Am liebsten wäre mir ein Einspuranhänger (Campi, Pav ...), der vielleicht über irgendwelche Hintertüren als Gepäckhilfe o.ä. eingetragen ist. Mein Hängerchen hat ja auch nur Rad und ein ZGG von 70kg...

Vielleicht kennt auch jemand einen Auzug eines aktuellen bundesdeutschen Gesetzestextes, welcher oben stehende Fragen beantwortet.

Danke schonmal!!

_________________
Grüße

Olaf


Fuhrpark: … auch MZ dabei

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BeitragVerfasst: 3. April 2014 17:19 
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Ich hatte einen Einspuranhänger von VanVeen hinter der ES aber noch Solo. Die AHK hab ich dem Tüv nie vorgeführt und an der Zulassungstelle dicken Stress weil es angeblich keine Zulassungsfreien und Steuerfreie Anhänger gibt. Eigendlich wollte ich nur ein blanko Nummerschild ohne alle Siegel. Nach 2 Stunden heftigen Diskusionen und geblättere in diversen Gesetzesbüchern hab ichs dann doch bekommen. "Sie sind der erste weit und breit der sowas hat." wurde mir gesagt aber irgendwer ist immer der erste. :mrgreen:


Fuhrpark: ES250/2A Gespann Bj69, ETZ250 "Chopper" Bj83,

VAPE Befürworter
"Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein wie andere mich haben wollen."

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BeitragVerfasst: 3. April 2014 17:22 
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der seitenwagen hat nichhts mit dem anhänger zu tunn solange der hänger am motorrad ist wichtig ist das du eine anhängelast eingetragen hast bezw ein brief hast wo eine anhängelast drin steht das geht zb bei mz bis zur250 er Ts die etz eigentlich nicht mehr aber auch da gibt es ausnahmen

_________________
Was der Schlosser so nicht schafft, schafft er mit der Hebelkraft!!

Wenn ihr Rechtschreibfehler findet könnt ihr sie gerne behalten
"Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht."
Albert Schweitzer


Fuhrpark: 1x mal ifa bk 350 1 bk 350 umbau 1x suzuki rf900 1x mz ts 250/1 1x schwalbe 1xs50 1x rt125
ETZ 301 mit Velorex 1x harley davidson

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BeitragVerfasst: 3. April 2014 17:56 
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Mein ETZ Gespann hat eine Anhängelast von 120 kg eingetragen
gebremst oder ungebremst :D
Weis nicht ob eine Kopie davon dir nutzt :oops:

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Guden Willi
Es gehd mer ned inde Kopp enei
wie kann en Mensch ned aus Franfurd sei


Fuhrpark: ETZ 250 mit Lastenbeiwagen/Baujahr 86,

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BeitragVerfasst: 3. April 2014 17:58 
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ALso ich hab an im Gespann nur die Hängerkupplung eingetragen. Allerdings eine Autohängerkupplung zwischen Boot und Maschine.

Achtung: Ein Motorradgespann ist per Definition ein Motorad und Einspurfahrzeug

Dateianhang:
Hänger 1.jpg



Den Hinweis auf R@lf und sein Hängergespann habe ich ja schon gepostet.

http://www.ralfmeierwolfhagen.de/15202/26753.html


Ansonsten solltest du die STVZUVO und den ANhang beachten.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo ... 10012.html
§ 43 Abs. 1-5

Anhang:
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34313.htm
§ 43 Abs. 5

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 31997L0024
KAPITEL 10 ANHÄNGEVORRICHTUNGEN FÜR ZWEIRÄDRIGE ODER DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE


Mehr habe ich gerade nicht gesucht. Aber R@lf ist recht fitt in dem Thema.

Ergänzung, ein Museum zum Thema zwar Dose, aber trotzdem... : http://www.pkw-einradanhaenger.com


Gruß
Dieter


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Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 3. April 2014 18:27 
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Der Lastnesel hat ein ETZ Gespann mit Anhänger - vielleicht kann der dir da weiter helfen :wink:

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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 3. April 2014 21:20 
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mzheinz hat geschrieben:
Tach zusammen!

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Vielleicht kennt auch jemand einen Auzug eines aktuellen bundesdeutschen Gesetzestextes, welcher oben stehende Fragen beantwortet.

Danke schonmal!!


Hallo,
bitteschön


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Fuhrpark: ES150,TS150,ETZ250,MUZ660

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BeitragVerfasst: 4. April 2014 09:10 
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Danke für die vielen Antworten!

Ralf mit seinem GN Gespann hatte ich schonmal separat angefragt, aber es fehlen halt immernoch Puzzleteile...

@motorradel: die ZB Teil II hilft schon ein gutes Stück weiter, danke :)

Also ist es egal, ob der Anhänger hinter einem Solomoped oder hinter einem Gespann hängt. Ist beides definitionsgemäß einspurig :stupid:

Ich werde demnach nochmal ins Jawaforum rufen, ob da einer einen eingetragenen PAV 40 an einer (Solo-) Jawa hat. Definierte Anhängelasten wird es nämlich sicher keine geben. Aber dieses Jawa-Forum ist, naja, nicht so hochdynamisch wir das hier. Liegt wohl am doch etwas gesetzteren Alter der meisten Jawafahrer :mrgreen:

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Grüße

Olaf


Fuhrpark: … auch MZ dabei

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BeitragVerfasst: 4. April 2014 09:12 
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Skype:
Der Bruder
Aber Bitte mit der Größe nicht übertreiben

http://www.youtube.com/watch?v=qACYjk6BtWQ

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OT-Tretstartpartisane

Der Rotax Freilauf
Speichenlängen MZ


Motorräder werden"Angetreten"und nicht gedrückt!


Fuhrpark: TS 250 im Aufbau
MZ 500 R wieder im Aufbau

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