Betreff des Beitrags: Kennzeichnung von Nachläufern
Verfasst: 24. Mai 2014 19:21
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Hallo zusammen,
ich spanne ab und an einen MKH/M1 (DDR-Moped-Anhänger) an meinen Sperber. Lt. Papieren ist er als Anhänger für Kleinkrafträder/Krafträder zulassungsfrei. Der Sperber zählt ja nun als Kraftrad. Daher erschließen sich mir mal einige Zulassungsfragen:
-> Welche Höchstgeschwindigkeit gilt nun - 40km/h oder 60km/h? -> Welche Kennzeichnung muss an den Hänger? - Wiederholungs-Kennzeichen ist soweit klar. - Geschwindigkeitsschild? - Dreiecksreflektoren?
Bin grad etwas überfordert. Kann auch keinen Gesetzestext finden, der das klären würde. Als Vergleich sehe ich immer den Campi - das wäre ja ähnlich.
Betreff des Beitrags: Re: Kennzeichnung von Nachläufern
Verfasst: 24. Mai 2014 21:30
Ehemaliger
Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
Ich hatte mal nen Anhänger am Motorrad, da war das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs ohne jegliche Amtsstempel und TÜV Stempel, ein dreiecker Rückstrahler und ein Rücklicht für Stand- und Bremslicht. Das war aber ein Einspuranhänger.
Betreff des Beitrags: Re: Kennzeichnung von Nachläufern
Verfasst: 24. Mai 2014 22:02
Beiträge: 5696 Wohnort: Schwabsburg Alter: 31
Der Sperber müsste doch eigentlich als "Leichtkraftrad bis 50 cm³" laufen. Und meines Erachtens ist der Anhänger allgemein nur bis 40 km/h zugelassen. Mit einem anderen Anhänger dürftest du vielleicht auch 60 fahren.
Betreff des Beitrags: Re: Kennzeichnung von Nachläufern
Verfasst: 25. Mai 2014 05:44
Beiträge: 405 Wohnort: Königswinter Alter: 67
Lies dich hier mal durch, wenn in der Betriebserlaubnis deines MKH/M1 nur 40km/h drinn steht darfst du auch nur 40km/h fahren, und die Hängerkupplung am Motorrad /Kleinkraftrad u.s.w muss aber eingetragen sein!