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 Betreff des Beitrags: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 17:37 
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Hallo,

ich habe nächste Woche den großen Auftritt beim TÜV um ein Vollgutachten machen zu lassen. Das Objekt, welches hoffentlich positiv geprüft wird ist eine MZ ES 250/2 NVA- Version. Ich erhielt sie vor der Restaurierung als Scheunenfund ohne Papiere und habe mich mit dem Thema Vollgutachten schon ein bisschen beschäftigt.
Ich habe mir bereits bei der Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich der Rahmen und Motornummer erstellen lassen, welche bezeugt, dass das Fahrzeug nicht gesucht wird. Mehr brauche ich nicht sagt der TÜV. Aber die Zulassungsstelle=?

Meine Frage bezieht sich auf ein anderes Problem. Das Moped hat keine Blinker und noch nie welche gehabt. Ich mache mir dies bezüglich etwas sorgen, ob der TÜV das durchgehen lässt. Meine Argumentation ist der Originalzustand des Fahrzeugs. Hat jemand von euch Erfahrung damit. Jemand schonmal ein Vollgutachten ohne Blinker erstellen lassen? Oder in die andere Richtung gefragt, hat jemand schonmal an ein NVA- MOdell Blinker gebaut und welche habt ihr verwendet? VIelleicht hat jemand ein bebildertes Beispiel von seinem Umbau?

Danke für eure Hilfe. Grüße Fabian


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 18:44 
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Es gab schon Modelle ohne Blinker, hat mit NVA nichts zu tun :D

Die Frage ist eher, wo du zum TÜV gehst, bzw. wie viel Ahnung der Prüfer hat :ja:

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Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 18:59 
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meine-A läuft ohnre Blinker - auch zum TÜV. Selbst das Nachfolgemodell ETS wurde in der DDR ohne Blinker ausgeliefert. Also Prüfer suchen der Ahnung von der Materie hat oder streiten....


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 19:34 
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Feuereisen hat geschrieben:
meine-A läuft ohnre Blinker - auch zum TÜV. Selbst das Nachfolgemodell ETS wurde in der DDR ohne Blinker ausgeliefert. Also Prüfer suchen der Ahnung von der Materie hat oder streiten....


Auch 73´iger TS 250 Modelle gabe es als Standart ohne Blinker :D

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Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
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Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 20:30 
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Okay,

ich habe jetzt verstanden, dass es viele Modelle gab ohne Blinker, aber wie ist die rechtliche Grundlage? Also ist es zulässig ein Motorrad ohne Blinker zuzulassen? Oder liegt dies alleine im Ermessen des Prüfers? Wird das auf Länderebene geregelt? Kann mir dazu jemand was sagen?

Danke im Voraus!

PS: Natürlich bin ich auch bereit zu streiten ;-) mit dem TÜV immer!


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 20:37 
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Bevor Du Geld in eine 21er Abnahme investierst würde ich zumindest mal beim StVA nachfragen, was die so an Voraussetzung zur Wiederzulassung haben.
Ist es eine Original-NVA? Gab es dazu jemals Papiere? Ich meine nein .... wenn dem so ist, fangen die Probleme u. U. schon an, da ist die Blinkerfrage eher zweitrangig.

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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 20:45 
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Also das finde ich im Netz.

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker): - Vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62. - Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker). - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11. - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12. - In der Breite (min.) nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm. - In der Höhe: 350 - 1200 mm. - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig. - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig.

Hiernach bräuchte ich Blinker, da die MZ Es 250/2 doch erst am 67 gebaut wurde...

-- Hinzugefügt: 17. Juni 2014 20:47 --

Okay Andreas vielen Dank, das werde ich machen.

Grüße Fabian


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 20:48 
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Oweih, ohne Papiere wird das langwierig. Bei meiner ES/NVA benötigte ich vom Verkäufer eine Eidesstattliche Erklärung von seiner Zulassungsstelle (35€)
Danach das Aufgebot auf meiner Zulassungsstelle. (65€) Wartezeit ca. 6-8 Wochen.
Ich habe die Lenkerblinker nachgerüstet. Ist kein großes Problem.
viewtopic.php?f=11&t=58168


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 20:52 
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Wegen der Vorschriften fachkundigen Prüfer suchen... Die ES ist ein Oldtimer und für diese besteht (bei Krädern) keine Nachrüstpflicht. In meinem KFZ Brief ist dies sogar vermerkt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 21:00 
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Perfekt schnauz64 genau solche Bilder hatte ich mir gewünscht.

Dennoch bin ich jetzt etwas irritiert. Ich habe beim Tüv angerufen und die Situation geschildert, also das keine Papiere existieren. Das einzige was dieser von mir forderte war die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Entstand das Problem bei Dir (schnauze64) beim TÜV oder bei der Zulassungsstelle?


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 21:08 
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Der jeweiligen Prüforganistaion ist das völlig Brigitte ob das Fahrzeug zulassungsfähig ist, die machen auch zur Noteine §21-Abnahme für eine Schubkarre.

Geh zur Zulassung und kläre da deine Zulassungsfragen. Die Interssiert es nicht, ob Blinker dran sind, das interessiert den TÜV/Dekra. Dort einfach mal nach Datenblättern und historischem Material googeln, KFT etc. oder Briefe/Zulassungsbescheinigunegn in Kopie, dann sollte das klappen.

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Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 21:09 
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Der Tüv braucht i.d.R. noch nicht einmal die Unbedenklichkeitsbescheinigung da er Dir nach erfolgreicher 21er Abnahme nur den verkehrssicheren Zustand der Maschine attestiert und ein Datenblatt = Gutachten überreicht. Er möchte sich lediglich rechtlich absichern, kein Vollgutachten für eine ggf. gestohlene Maschine zu erstellen, insofern hätte er gerne was "offizielles". Das kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung sein, oder ein Auftrag vom Amt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine der Grundlagen der Zulassung und das ist ausschließlich Sache des Amtes.
Die werden im Zweifel eh noch einmal eine eigene Anfrage in Flensburg starten.
Wenn die Grundlagen nicht komplett sind = keine Zulassung. Da kannst Du im Zweifel zwanzig Vollgutachten anschleppen, wenn was an Papieren fehlt, gibt es kein Nummernschild.
Deshalb: erster Weg zum Amt und fragen was die wollen/brauchen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 21:29 
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Also dann werde ich morgen früh direkt mal beim Amt anrufen und denen ebenfalls die Situation schildern. Dennoch die Frage in die Runde könnte mir jemand eine Kopie eines Fahrzeugscheins/Briefs/ oder Anderes einer MZ ES 250/2 zukommen lassen, da ich bereits des öftern laß, dass dies den Vorgang beim Tüv vereinfachen und beschleunigen würde.

Ich danke euch in jedem Fall schonmal für die zahlreichen Antworten und Ratschläge.

Noch zwei Fragen an schnauz64:

1. Gab es bei dir Probleme mit dem Gasgriff/Gaszug bei der Montage der Blinker?

2. Woher hast Du diese wunderschönen vorderen Dämpfer oder Federn wenn man fragen darf!?

Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 21:30 
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Wie schon mehrmals gesagt, die Blinker sind Dein kleinstes Problem.
Hier mal was zur groben Orientierung
Bei einem Scheunenfund muss ja erst mal geklärt werden, wem gehört das Teil eigentlich.
Der Verkäufer sollte Dir also schon mal schriftlich versichern, dass er der uneingeschränkte Eigentümer ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 21:40 
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LeFabuleuxFabian hat geschrieben:
Dennoch die Frage in die Runde könnte mir jemand eine Kopie eines Fahrzeugscheins/Briefs/ oder Anderes einer MZ ES 250/2 zukommen lassen, da ich bereits des öftern laß, dass dies den Vorgang beim Tüv vereinfachen und beschleunigen.


Der Tüv hat Zugriff auf die Datenbank der Dekra. Dort sind die alten (DDR) KTA-Betriebserlaubnisse hinterlegt, in denen er alle Daten findet, die er braucht. Bis auf die Abgaswerte. Aber das ist eine andere Geschichte ...
Wenn er Dir was anderes erzählt ... wechsel den Prüfer.

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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 22:37 
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Feuereisen hat geschrieben:
Wegen der Vorschriften fachkundigen Prüfer suchen... Die ES ist ein Oldtimer und für diese besteht (bei Krädern) keine Nachrüstpflicht. In meinem KFZ Brief ist dies sogar vermerkt.

Wenn das so in deinem Brief steht, dann war der Kollege Prüfer nicht wirklich fachkundig. Das einzige Kriterium sind die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Bauvorschriften, in diesem Fall die StVZO der DDR. Und einen zu finden, der die (vollständig!) hat, dürfte im Osten schon mehr als schwierig, im Westen nahezu aussichtslos sein. Wen es aber wirklich interessiert, kann mir ja mal eine PN zukommen lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 17. Juni 2014 22:50 
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Nun ja, mein Fachkundiger Prüfer hat in den Papieren vermerkt: "Armeeversion o. Blinkleuchten" - weil auch er in einem längst untergegangenen Land großgeworden ist und um die Problematik mit den Exekutivorganen im heutig gültigen Staatsgefüge weiss....


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 09:33 
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LeFabuleuxFabian hat geschrieben:
Also dann werde ich morgen früh direkt mal beim Amt anrufen und denen ebenfalls die Situation schildern. Dennoch die Frage in die Runde könnte mir jemand eine Kopie eines Fahrzeugscheins/Briefs/ oder Anderes einer MZ ES 250/2 zukommen lassen, da ich bereits des öftern laß, dass dies den Vorgang beim Tüv vereinfachen und beschleunigen würde.

Ich danke euch in jedem Fall schonmal für die zahlreichen Antworten und Ratschläge.

Noch zwei Fragen an schnauz64:

1. Gab es bei dir Probleme mit dem Gasgriff/Gaszug bei der Montage der Blinker?

2. Woher hast Du diese wunderschönen vorderen Dämpfer oder Federn wenn man fragen darf!?

Grüße


Probleme mit dem Gasgriff hatte ich nicht. Du musst das Loch für den Blinker genau bohren.
Die vorderen Dämpfer sind nur ohne Hülsen.

Bei mir hatte ich damals die NVA beim TÜV.Ich hatte alle ermöglich denkbare Unterlagen dabei. Nachdem er keine Mängel gefunden hatte wollte er die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne die bekomme ich das Gutachten nicht. Meine Zulassungsstelle gab mir keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne Eidesstattliche Aussage des Verkäufers bei seiner Zulassungsstelle und das TÜV-Gutachten. :evil:
Ich bin an dem Tag nur zwischen TÜV und Zulassung gefahren. Der TÜV hat sich dann dazu bereit erklärt das Gutachten der Zulassung zu faxen. Nach 4 Wochen und rund 300€ weniger hatte ich die Zulassung. Dann wollte ich noch ein kleines Kennzeichen. Au Backe. Das war dann der nächste Kampf. Habe aber gewonnen. :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 13:42 
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... sooo ich komme gerade von der Zulassungsstelle in Stuttgart und habe folgende Informationen von der Dame erhalten:

Sie braucht den Kaufvertrag, ein Vollgutachten (21) vom TÜV (der Tüv wiederum braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung) und eine vom Notar (sehr teuer) ausgestellte Eidesstattlicheerklärung, dass ich der Verfügungsberechtigte über dieses Fahrzeug bin.... dann dauert die Sache wohl gute 3 Wochen und erst dann kann der neue Fahrzeugbrief erstellt werden.
Jetzt brauche ich erstmal einen Termin beim Notar. Na dann: Dranbleiben!!

PS: Ich habe gerade im Thema darüber gelesen, dass es andere Zulassungsstellen gibt, bei denen man lediglich das TÜV Gutachten braucht. Das tut auf jeden Fall weh!

Grüße aus Stuttgart Fabian
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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 14:00 
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Feuereisen hat geschrieben:
Nun ja, mein Fachkundiger Prüfer hat in den Papieren vermerkt: "Armeeversion o. Blinkleuchten" - weil auch er in einem längst untergegangenen Land großgeworden ist und um die Problematik mit den Exekutivorganen im heutig gültigen Staatsgefüge weiss....

Hat er ja schön gemacht, reicht sicher auch aus, um das blaue Exekutivorgan auf der Straße erstmal abzuschrecken, ist aber leider nicht gerichtsfest.
Auch die Armeevarianten mußten die jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften erfüllen, und aus diesem Grund gab es zwar ES250/A ohne Blinkleuchten, aber z.B. keine ETZ250/A. Für die waren zum Zeitpunkt der ABE-Erteilung Blinkleuchten vorgeschrieben, also waren auch welche dran und müssen auch heute noch dran sein. Da zieht dann auch kein noch so gut gemeinter Eintrag eines fachkundigen(?) Prüfers nicht.
Leider kennen auch die meisten in dem untergegangenen Land Aufgewachsenen die damaligen Vorschriften nicht, da diese heute nur noch mit hohem Aufwand einzusehen oder zu beschaffen sind, man kann da nicht mal schnell nachschauen (Ich weiß hier wirklich, wovon ich rede!)
Auch die DEKRA/TÜV Datenbanken helfen da nicht weiter.
Im Gegensatz dazu kann jeder, ohne sich von der Couch erheben zu müssen, die entsprechenden BRD-Gesetze online ohne Mühe bis ins 19.Jahrhundert zurückverfolgen. Aber wer braucht schon untergegangene Gesetze aus einem untergegangenen Land ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 14:06 
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Also das Blinkerthema ist für mich vom Tisch. Ich werde welche montieren, alleine aus Sicherheitsgründen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 14:17 
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Das sehe ich auch so, Glückwunsch zu dem Entschluß !!!
Ansonsten ging es nur um die Rechtslage, die war vor 40 Jahren nunmal anders, genauso wie die Verkehrsdichte sich in der Zeit leicht geändert hat.
Ansonsten wünsche ich dir noch viel Glück bei der Zulassung und dann viel Spaß mit der /2 !
Ist halt ein schönes Stück, meine wartet noch auf die Wiederauferstehung, geht aber demnächst los.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 14:25 
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Danke oldiekurt, dann hoffe ich ein Bild sehen zu dürfen, wenn es sowei ist.

Kannst du mir vielleicht noch sagen, ob es die seitlichen Gepäckträger auf der "schnauz64" sein Kanister transportiert eine Eigenanfertigung ist, oder ob man diese irgendwo kaufen kann?


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 16:25 
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Zeltphilosoph

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rechts

die linke seite ist ein /A Packtaschentraeger, die zu sehende Packtasche keine originale.
Vielleicht ein angepasster ETZ/A- Traeger.
Speziell die Packtaschentraeger sehen bisschen nach selbstgebastelt aus waren sie aber nicht.

der ganze /A Anbaukram ist recht teuer und z.T. sehr selten geworden.

Fuer ne gute Tasche incl. Ueberzug, wenn sich denn einer trennt, kannste easy 150€ inzwischen rechnen.
Und hoffen dass sie nicht teilvergammelt ist.

einzig die 5l-Kanister sind noch zahlbar und brauchen aber eine spezielle Tuelle.
Hier gibts sowas gelegentlich noch auf Maerkten.

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Gruesse vonne Parkbank
Alexander

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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker NVA- Modell
BeitragVerfasst: 18. Juni 2014 19:56 
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LeFabuleuxFabian hat geschrieben:
Also das Blinkerthema ist für mich vom Tisch.
Ich werde welche montieren, alleine aus Sicherheitsgründen.


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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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