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kt1040
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Betreff des Beitrags: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 15:07 |
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Beiträge: 2826 Wohnort: Burgkunstadt Alter: 58
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Moin Gemeinde, ich bin heute zu den Kollegen der techischen Kontrolle gefahren und habe für weitere 2 Jahre die Freigabe für meine ES erhalten Das erstaunliche daran ist, dass mein Seitenständer (nicht automatisch einklappend und ohne Totschalter) mit der Frage: "Ist der Orginal?" - "Ja" - "Naja, ist ja bei der Harley auch so." akzeptiert worden. Keine Ahnung, welche Harley er meinte, aber ich bin zufrieden. Schönen Resttag Thomas
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PeterG
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 15:17 |
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Beiträge: 2862 Wohnort: Westerstede Alter: 61
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 Glück gehabt 
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ea2873
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 15:30 |
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Beiträge: 7869 Wohnort: Regensburg
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wo soll an einem Harley ein Saitenständer sein? Keine Ahnung der Prüfer 
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TeEs
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 15:31 |
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------ Titel ------- Luftfilterbesteller Lehesten 2011 Organisator Waldfrieden 2015 Organisator Herr der Chromringe
Beiträge: 2549 Wohnort: Rennstadt Schleiz
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Es ist wohl so, dass in diesem Fall der Prüfer einen Ermessensspielraum hat. Da von einem nicht eigeklappten Seitenständer jedoch eine nicht kleinzuredende, reale Gefährdung ausgeht, sind die meisten Prüfer in dem Fall nicht kompromissbereit. Sowohl die mechanische als auch die elektrische Absicherung ist kein Problem. Weshalb ich nicht verstehe, warum manche immer so einen Aufstand deswegen machen. PS: Zur elektrischen Absicherung gibt es in KB einen Artikel --> kb.php?a=14
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 15:44 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16735 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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Ich weiß, der Seitenständer ist genau so ein Reizthema, wie das kleine Nummi, für das sich auch viele Moppedfahrer verbiegen... Unabhängig von der (selbst)Gefährdung habe ich FÜR MICH!!! ein ganz anderen Punkt gefunden, warum ich den Seitenständer nicht mehr will: Man gewöhnt sich an ihn und stellt die MZ irgendwann auch mal schwer beladen drauf ab und schon ist die Steckachse und die Schwinge verbogen... Ich habe genug verbogene Steckachsen aus oszohnalen MZen ausgebaut und mich lange gefragt, was eine Steckachse zum verbiegen bringt, dann habe ich mir mal die Kräfte vorgestellt, die da über den Seitenständer auf die Achse wirken Im Übrigen gilt Bestandsschutz, also MZen, die vor der Wende so einen "tollen" Ständer dran hatten, die dürfen das auch heute noch, wobei ich es vorziehen würde, mit den Herren im grauen Kittel keinen Streit an zu fangen - kann ein ganz übler Bummerang werden 
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kt1040
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 15:57 |
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Beiträge: 2826 Wohnort: Burgkunstadt Alter: 58
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trabimotorrad hat geschrieben: ..., wobei ich es vorziehen würde, mit den Herren im grauen Kittel keinen Streit an zu fangen - kann ein ganz übler Bummerang werden  Ich habe nicht gestritten, großes Pionierehrenwort. Ging einfach so. Das mit der Gefährdung und mit der Möglichkeit, meine Hinterachse kaputt zu machen, ist mir bewußt. Ich hoffe, es bleibt auch immer so und ich achte auf alles.
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K-Wagenfahrer
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 16:24 |
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† 03.09.2020 |
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------ Titel ------- † 03.09.2020
Beiträge: 1264 Wohnort: Chemnitz Alter: 52
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Wenn Du handwerklich geschickt bist, baue eine 2te Zugfeder ein. Dann klappt der alleine hoch sobald Du die MZ gerade stellst zum ankicken. Nur zur Deiner Sicherheit.
Meine meiner ES 125G muss ich erst der Seitenständer hochmachen, ansonsten läßt sich der Kickstarter nicht durch treten. Auch eine Lösung, und wurde bei der technische Abnahme bei Klassik Veranstaltungen akzeptiert.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 16:56 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer. Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?! Wurde noch nie bemängelt ....
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 17:26 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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PeterG hat geschrieben: :lach: Glück gehabt  Nönö, nix Glück. Alles vor den Einigungsvertrag muss so akzepiert werden, sogar Vögel die schneller wie 45 Km/h fahren. Der Seitenständer, wenn Original gild auch dazu. Mein Tüv akzeptiert sogar an einer umgefrikelten ETZ ein passend gemachten Kreidler Seitenständer der nicht selbsttändig hochgeht, auch ohne Totschalter. 
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Guesi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 17:33 |
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Beiträge: 5471 Wohnort: Regensburg Alter: 66
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Nun, das mit dem Seitenständer und dem Einigungsvertrag ist eine der großen Mythen des letzten Jahrtausends. Da steht sowas nirgendwo drin. Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig. In den 80er Jahren mußte z.B. Honda eine riesige Umrüstaktion machen, da die Seitenständer alle getauscht werden mußten, obwohl die Motorräder ja mit diesem Seitenständer eine ABE damals bekommen hatten.
Und wer meint , aus Originalitätsgründen einen Seitenständer mit 1 Feder montieren zu müssen, den besuche ich dann im Krankenhaus, wenn er durch die Leitplanke gesegelt ist... So ein Ding mit 2 Federn kostet ca. 30 Euro. Was gibt es da für eine Diskussion drum....
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luckyluke2
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 17:41 |
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† 05.11.2015 |
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------ Titel ------- Heiligenstadt 2015 Helfer
Beiträge: 8162 Wohnort: Oberthulba Alter: 59
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Bin grad am Überlegen , meinen alten Seitenständer ans Gespann zu bauen , ob es da Probleme geben kann ? Wahlweise bekomm ich Sowieso nicht eingetragen und zum abnehmen des SW sollte sich die SCchräglage der Maschine doch zum Vorteil erweisen .
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 17:49 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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Guesi hat geschrieben: Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig. Hab nen Ing. extra drauf angesprochen, DDR Moppeds haben "Narrenfreiheit". 
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Richy
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 17:50 |
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Beiträge: 3632 Wohnort: Tal der Ahnungslosen Alter: 44
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Andreas hat geschrieben: Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer. Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?! Wurde noch nie bemängelt .... Das ist dann aber nicht okkinool! Sowohl meine '69er Q als auch die 91er GS haben einen selbst einklappenden Seitenständer, dann wird das wohl für alle dazwischen auch gelten…
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bonnevillehund
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 18:16 |
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Beiträge: 644 Wohnort: 79418 Schliengen Alter: 70
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trabimotorrad hat geschrieben: "......... wobei ich es vorziehen würde, mit den Herren im grauen Kittel keinen Streit an zu fangen - kann ein ganz übler Bummerang werden  " ...das seh´ ich allerdings genauso! - Deshalb bau´ ich die Dinger auch jeweils vor dem TÜV-Termin ab. Muss allerdings zugeben, dass ich die Seitenständer bei den Emmen fast nie und auch bei der Enfield sehr selten nutze; bei der Triumph hingegen fast ausschliesslich. (Wer den T.-Mittelständer kennt, weiss warum... Ausserdem schaff´ich es dank einer Gehbehinderung aufgrund Kradunfalls (unverschuldet und ohne Ständerbeteiligung) nicht mehr , die Kiste mit dem rechten Bein anzutreten, weswegen sie zum Antreten eben auf den Seitenständer muss. Wenn dieser bei Entlastung von selbst einklappen würde, würde ich die Kiste wohl des öfteren mal wegwerfen....
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michi89
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 18:47 |
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Beiträge: 1850 Wohnort: 09376 Oelsnitz/E. Alter: 36
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Ich frag einfach vorher, ob ich das Ding für die "Untersuchung" demontieren soll. Bis jetzt hat der Prüfer immer gesagt, ich soll das Ding an meiner TS dran lassen (da er wohl den Sinn bzw. Unsinn dieser Aktion erkannt hat).
Mit nem Oldtimer (was die ES inzwischen ist) hast du bei den meisten Prüfern sowieso Narrenfreiheit, solange das Motorrad gepflegt dasteht,
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MZ-Oldi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 18:54 |
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Beiträge: 528 Wohnort: Bördeaue Alter: 62
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Hallo, meine ETZ`s haben beide den Seitenständer ( Straße wie /A ) Der Prüfer hat noch nie was daran auszusetzen gehabt und vergessen habe ich den auch noch nicht. Nutzen tu ich sie aber an beiden Maschinen. Habe ne geschotterte Einfahrt, da stehen die auf dem Seitenständer besser.
herzlichst
MZ-Oldi
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 19:03 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Richy hat geschrieben: Andreas hat geschrieben: Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer. Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?! Wurde noch nie bemängelt .... Das ist dann aber nicht okkinool! Sowohl meine '69er Q als auch die 91er GS haben einen selbst einklappenden Seitenständer, dann wird das wohl für alle dazwischen auch gelten… Jetzt fang Du auch noch an .... Ich hab schon ne entsprechende PN bekommen ... Ich kenne die Q jetzt schon 25 Jahre. Der ist noch nie von alleine eingeklappt. Vielleicht sollte ich mal  .... ?!
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Guesi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 19:15 |
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Beiträge: 5471 Wohnort: Regensburg Alter: 66
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Ich gebs auf...
"Hab ich noch nie vergessen" "War schon immer so"
Das sagen die, die im Krankenhaus liegen auch.....
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 19:28 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Ja, Du hast Recht. Ich fahre zwar immerhin schon 31 Jahre Unfall- und Sturzfrei - auch mit diversen nicht einklappenden Seitenständern - aber auch ich werde ja nicht jünger ... Ich gucke mir das Konstrukt mal genauer an und prüfe, was geht. Wenns der TÜV-Ing. schon nicht bemängelt, dann doch wenigstens hier. 
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Luzie
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 19:29 |
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Beiträge: 5800 Wohnort: DK - Ejby Alter: 55
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Guesi hat geschrieben: Nun, das mit dem Seitenständer und dem Einigungsvertrag ist eine der großen Mythen des letzten Jahrtausends. Da steht sowas nirgendwo drin. Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig. In den 80er Jahren mußte z.B. Honda eine riesige Umrüstaktion machen, da die Seitenständer alle getauscht werden mußten, obwohl die Motorräder ja mit diesem Seitenständer eine ABE damals bekommen hatten.
Und wer meint , aus Originalitätsgründen einen Seitenständer mit 1 Feder montieren zu müssen, den besuche ich dann im Krankenhaus, wenn er durch die Leitplanke gesegelt ist... So ein Ding mit 2 Federn kostet ca. 30 Euro. Was gibt es da für eine Diskussion drum.... Hallo Guesi, du weist doch das will keiner høren. solche schlagwørter wie Einigungsvertrag, Bestandsschutz ... sind doch viel geiler weichgespuelter und angepasster. Weil sich keiner mehr traut wie in jungen jahren direkt aufmuepfig zu sein und " fxxk you" zu sagen. 
Zuletzt geändert von Luzie am 18. August 2014 19:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Luse
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 19:46 |
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Beiträge: 912 Wohnort: Saarland Alter: 60
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Der Seitenständer meiner R80/7 Baujahr '81 klappt auch nicht von alleine ein. Ich glaube des gehert so.
Der klappt aber beim ersten Bodenkontakt selbsttätig ein, habe ich ausprobiert. Funktioniert.
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Ysengrin
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 19:51 |
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Beiträge: 4383 Wohnort: Würzburg Alter: 45
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Bin ich der einzige, der in der Lage ist, seinen Seitenständer vor dem Losfahren hochzuklappen? Moped gerade stellen, Ständer rein, draufsetzen. Das klappt bei mir seit 9 Jahren auf diversen Motorrädern. Andersrum habe ich es mal vergessen. Vollbepackte Bandit mit Topcase, Seitenkoffern, Tankrucksack, grob geschätzt 5 Tonnen schwer: Seitenständer rein, draufsetzen, Motor an, ach nee, was vergessen, Motor wieder aus, Motorrad auf die linke Seite kippen - huch! - drunterliegen. Da hatte ich meine Lektion gelernt.
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p.vom.r
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 19:53 |
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Beiträge: 705 Wohnort: 45549 Sprockhövel / Schee Alter: 66
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Bei manchen BMW`s klappt der Seitenständer über die Kupplungsbetätigung ein.
Grüße, Peter.
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samasaphan
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 20:05 |
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Beiträge: 1321 Wohnort: 15370 Alter: 58
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Guesi hat geschrieben: Nun, das mit dem Seitenständer und dem Einigungsvertrag ist eine der großen Mythen des letzten Jahrtausends. Da steht sowas nirgendwo drin. Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig. In den 80er Jahren mußte z.B. Honda eine riesige Umrüstaktion machen, da die Seitenständer alle getauscht werden mußten, obwohl die Motorräder ja mit diesem Seitenständer eine ABE damals bekommen hatten.
Und wer meint , aus Originalitätsgründen einen Seitenständer mit 1 Feder montieren zu müssen, den besuche ich dann im Krankenhaus, wenn er durch die Leitplanke gesegelt ist... So ein Ding mit 2 Federn kostet ca. 30 Euro. Was gibt es da für eine Diskussion drum.... Kein Mythos - siehe Anhang!
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von samasaphan am 18. August 2014 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
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ES-Rischi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 20:09 |
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Beiträge: 1982 Wohnort: Leipzig Alter: 57
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Warum soll man keinen Tüv bekommen mit einem alten Seitenständer? Ich habe auch einen an meiner ES dran und hatte noch nie Probleme beim Tüv. Ich habe doch auch keine Blinker oder zweiten Rückspiegel und das Bremslicht ist auch orange. Das war so und man bekommt auf diesen Zustand die Abnahme und nicht was heute Pflicht ist. Also völlig normal. Mein Seitenständer hat auch nur eine Feder, das war früher sicher und ist es heute auch. Solange die Feder I.O. ist. Und dafür sorgt der Fahrer. Ich habe auch nur einen Seilzug an der Bremse. Wenn ich ein Flugzeug hätte würde ich auch einen höheren Sicherheitsstandart anstreben, aber für die alte MZ reichts. Genau so wie früher, da hat die Technische Abnahme das auch so abgesegnet, weils gereicht hat. Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen.
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TS_Treiber
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 20:51 |
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Beiträge: 477 Wohnort: Schönebeck Alter: 73
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Also, ich bin bei zwei verschiedenen, aber MZ-freundlichen Prüfern mit meinem alten Seitenständer gescheitert. Da es mich aber auch einmal schon fast abgeworfen hat, wurde das Teil demontiert. Anschließend kam ein "selbsteinklappender" dran - das ging schon garnicht. Jedesmal, wenn man die Maschine ein Stück verrückt, ist das Ding weg und irgendwann liegt die Maschine auf der Seite. Jetzt kommt ein Zugschalter (Öffner) dran mit einem modifizierten alte Seitenständer (zwei Federn), der beim Bewegen des eingeklappten Ständers die Vape-Zündung ausschaltet. Das entspricht dann den aktuellen Vorgaben und auch meinen Vorstellungen.
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ea2873
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 20:59 |
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Beiträge: 7869 Wohnort: Regensburg
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mich hat es 1x fast mit dem Teil geschmissen, seitdem bin ich überzeugt dass der gefährlich ist. Auch wenn du selbst dran denkst, überlege ob du die maschine einmal verleihst, dann wirds gefährlich. mal ganz davon abgesehen wirken gewaltige kräfte auf die achse wenn sich der ständer während der fahrt verkantet. wenn du schon keine angst um dich selbsts hast, dann zumindest um dein mopped. weiß nicht warum der ständer so vehement verteidigt wird, wenn es genügend andere lösungen gibt.
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Guesi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 21:20 |
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Beiträge: 5471 Wohnort: Regensburg Alter: 66
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Luse hat geschrieben: Der Seitenständer meiner R80/7 Baujahr '81 klappt auch nicht von alleine ein. Ich glaube des gehert so.
Der klappt aber beim ersten Bodenkontakt selbsttätig ein, habe ich ausprobiert. Funktioniert. Das hatte Honda damals auch geglaubt. Die hatten unten auf der Auflagefläche einen Gummi, der sollte bei Schräglage als erstes Bodenkontakt haben und dann den Seitenständer nach hinten reißen. Hat wohl nicht so zuverlässig geklappt.... Das hat Honda ziemlich viel Geld gekostet damas, so ne Rückrufaktion...
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Harlekin
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 21:24 |
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Beiträge: 1101 Wohnort: Rosenheim Alter: 40
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Andreas hat geschrieben: Richy hat geschrieben: Andreas hat geschrieben: Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer. Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?! Wurde noch nie bemängelt .... Das ist dann aber nicht okkinool! Sowohl meine '69er Q als auch die 91er GS haben einen selbst einklappenden Seitenständer, dann wird das wohl für alle dazwischen auch gelten… Jetzt fang Du auch noch an .... Ich hab schon ne entsprechende PN bekommen ... Ich kenne die Q jetzt schon 25 Jahre. Der ist noch nie von alleine eingeklappt. Vielleicht sollte ich mal  .... ?! Gs1200 2006 klappt auch nicht ein aber es ist auch egal. Tüv gibt es mit. Und jedem selber überlassen.
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Guesi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 21:27 |
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Beiträge: 5471 Wohnort: Regensburg Alter: 66
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ES-Rischi hat geschrieben: Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen. Nun, ich kenne einen. Der hat den Seitenständer auch nur 1 x vergessen,aber das war 1 x zuviel. Der konnte seinen beruf nicht mehr ausüben, da er nicht lange stehen konnte ,nur auf Krücken.. Und mir ist es egal, ob jemand mit 1 Feder rumfährt, ihr seid ja alle erwachsen. Und mir ist es auch egal, wo ihr einen Seitenständer mit 2 Federn kauft. Wie gesagt, ich gebs auf.....
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samasaphan
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 21:39 |
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Beiträge: 1321 Wohnort: 15370 Alter: 58
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Guesi hat geschrieben: ES-Rischi hat geschrieben: Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen. Nun, ich kenne einen. Der hat den Seitenständer auch nur 1 x vergessen,aber das war 1 x zuviel. Der konnte seinen beruf nicht mehr ausüben, da er nicht lange stehen konnte ,nur auf Krücken.. Und mir ist es egal, ob jemand mit 1 Feder rumfährt, ihr seid ja alle erwachsen. Und mir ist es auch egal, wo ihr einen Seitenständer mit 2 Federn kauft. Wie gesagt, ich gebs auf..... Guesi Du magst ja moralisch recht haben - aber es ist eben kein Mythos, dass gemäß Einigungsvertrag der Seitenständer mit 1 Feder zulässig ist und Bestandsschutz hat
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Richy
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 18. August 2014 22:14 |
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Beiträge: 3632 Wohnort: Tal der Ahnungslosen Alter: 44
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Harlekin hat geschrieben: Gs1200 2006 klappt auch nicht ein aber es ist auch egal. Tüv gibt es mit. Und jedem selber überlassen. Der muss auch nicht einklappen, aber dann eben stattdessen die Zündung abschalten, sofern ein Gang eingelegt wurde. @Andreas und Peter: Mir ist es neu, dass es sowas in den älteren Baujahren gegeben haben soll (besonders über Kupplung betätigt), zumindest bei den Boxern. Andererseits find ich aber alles zwischen '72 und '89 (Ausnahme G/S und R90/S) strunzenhäßlich und habs daher bisher erfolgreich ignoriert. Gibts von der Konstruktion vielleicht irgendwelche Bilder? Gruß, Richard
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trabimotorrad
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 19. August 2014 04:38 |
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------ Titel ------- Mr. Maultasche
Beiträge: 16735 Wohnort: Wüstenrot Alter: 65
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@Richy: Der Mechanismuß, wo der Seitenständer beim Betätigen der Kupplung einklappt, der ist, soweit ich es weiß, nur bei den K-Modellen eingebaut. Die Boxer-Modelle hatten ihn nicht. Die waren ab Werk so gebaut, das sie beim entlasten des Ständers von selber einklappten - deswegen habe ich ja dereinst meine beladene 90/6 umgeworfen. Da aber die meisten BMW-Seitenständer an der Lagerung am Rahmen total ausgenudelt sind, funktioniert dieses System heute meist nicht mehr und erfreulicherweise wissen oder beachten das die Halbgötter im grauen Kittel auch nicht mehr so streng wie früher - mich haben sie vor vielen Jahren schon wieder heim geschickt, weil genau das bei meiner R100 nicht so funktioniert hat, wie es sollte. Im Übrigen ist es verständlich, das Du die alten BMWs strunzhäßlich findest, das liegt an Deiner eigenen Erstzulassung, wenn Du im persönlichen "Fahrzeugschein" EZ 1/60 stzehen hättest, dann hättest Du einen anderen und besseren Geschmack 
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 19. August 2014 07:03 |
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Administrator |
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Beiträge: 21144 Wohnort: SG
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Richy hat geschrieben: Gibts von der Konstruktion vielleicht irgendwelche Bilder?
Kann ich mal welche machen wenn ich mir die Geschichte anschaue.
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nabe3
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 19. August 2014 11:09 |
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Beiträge: 12
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Nun muss ich auch noch meinen Senf dazu geben, obwohl noch garnicht vorgestellt ( wird gleich nachgeholt): unabhängig davon ob zugelassen oder nicht: das Ding ist Asche, nicht nur wegen der schon erwähnten Achsbelastung sondern auch, weil jeder Fahrwerkskonstrukteur bemüht ist, die ungefederten Massen für das feineres Ansprechen der Federung möglichst gering zu halten und der Seitenständer ist nun mal verdammt schwer.
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Richy
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 19. August 2014 17:09 |
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Beiträge: 3632 Wohnort: Tal der Ahnungslosen Alter: 44
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trabimotorrad hat geschrieben: @Richy: Der Mechanismuß, wo der Seitenständer beim Betätigen der Kupplung einklappt, der ist, soweit ich es weiß, nur bei den K-Modellen eingebaut. Die Boxer-Modelle hatten ihn nicht. Die waren ab Werk so gebaut, das sie beim entlasten des Ständers von selber einklappten - deswegen habe ich ja dereinst meine beladene 90/6 umgeworfen. Ok, lag ich also soweit richtig… Zitat: Im Übrigen ist es verständlich, das Du die alten BMWs strunzhäßlich findest, das liegt an Deiner eigenen Erstzulassung, wenn Du im persönlichen "Fahrzeugschein" EZ 1/60 stzehen hättest, dann hättest Du einen anderen und besseren Geschmack  Die /5 und frühere Modelle sind ja ausnahmslos wunderschön. Aber diese Brotdosen auf den späteren Modellen und teilweise sogar mit Gußfelgen… *buarks*
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Guesi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 15:59 |
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Beiträge: 5471 Wohnort: Regensburg Alter: 66
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samasaphan hat geschrieben: Guesi hat geschrieben: ES-Rischi hat geschrieben: Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen. Nun, ich kenne einen. Der hat den Seitenständer auch nur 1 x vergessen,aber das war 1 x zuviel. Der konnte seinen beruf nicht mehr ausüben, da er nicht lange stehen konnte ,nur auf Krücken.. Und mir ist es egal, ob jemand mit 1 Feder rumfährt, ihr seid ja alle erwachsen. Und mir ist es auch egal, wo ihr einen Seitenständer mit 2 Federn kauft. Wie gesagt, ich gebs auf..... Guesi Du magst ja moralisch recht haben - aber es ist eben kein Mythos, dass gemäß Einigungsvertrag der Seitenständer mit 1 Feder zulässig ist und Bestandsschutz hat So Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter des TÜV Regensburg. Ich hab ihm deine beiden verlinkten Schreiben des Landes Brandenburg und des Verkehrsministeriums vorgelegt. So wie er das liest, sagen diese beiden Schreiben aus, daß sich Fahrzeuge vor Baujahr 2003 nicht an dieEG Richtlinie über die Beschaffenheit von Ständern halten müssen. Ist ja auch klar,da die Fahrzeuge vor diesem Termin in Verkehr gebracht wurden. Es beziehen sich diese beiden Schreiben aber NICHT auf die Seitenständer mit 1 Feder. Dafür gab es schon in den 80ern eine Arbeitsanweisung aus dem Verkehrsministerium , daß diese Seitenständer auszutauschen sind und dies auch wirtschaftlich zumutbar ist. Dies wurde mit der von den Ständern ausgehenden Unfallgefahr begründet. Und mir hat noch niemand den entsprechenden Teil im Einigungsvertrag gezeigt, wo steht , daß bei MZ etc. eine Ausnahme von diesem Gesetz gilt. So gesehen bleibt es dabei: Die Seitenständer mit 1 Feder sind nicht mehr zulässig und müssen entweder abgebaut oder umgerüstet werden, damit ein Losfahren mit ausgerücktem Seitenständer nicht möglich ist. Ob dies mit einer zweiten Feder oder elektrisch mit Zündunterbrechnung o.ä. bewerkstelligt wird, ist nicht entscheidend. Und ganz kar: Ein Prüfer, der solch ein Fahrzeug mit nicht einklappendem Seitenständer nicht bemängelt, handelt falsch. Interessant wird es eben, wenn was passiert...
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michi89
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 17:15 |
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Beiträge: 1850 Wohnort: 09376 Oelsnitz/E. Alter: 36
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Guesi hat geschrieben: Interessant wird es eben, wenn was passiert... Dann wird der Prüfer sagen: Zur Untersuchung war das Ding ab. Somit ist der Prüfer im Zweifelsfalle fein raus. Ich frag meinen Prüfer alle 2 Jahre vorher, ob ich den Seitenständer für die Prüfung demontieren soll. Er hat die Sinnlosigkeit darin erkannt und so darf er dran bleiben, obwohl er es nicht unbedingt gern sieht  .
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Guesi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 17:45 |
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Beiträge: 5471 Wohnort: Regensburg Alter: 66
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Es geht darum, daß DU und nicht der Prüfer im Falle eines Falles für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich bist, nicht der TÜV. Also bist DU im Falle eines Falles der Ar....
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Svidhurr
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 18:21 |
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Beiträge: 4947 Wohnort: im Altenburger Land Alter: 53
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Ich verstehe den Sinn von diesem Thema nicht Das sind alte Fahrzeuge, die meisten wolles es in nahezu orginalen Zustand haben. Dieser Seitenständer gehört nun mal dazu, wenn der Prüfer das auch so sieht - ist doch schön Aber warum hier darüber eine Diskussion anfangen Weitere Kommentare spare ich mir lieber 
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Gespann Willi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 18:27 |
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† 04.06.2016 |
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Beiträge: 5998 Wohnort: Hofheim/Ts Alter: 62
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Svid genau so ist es jeder weis das an einer ES1 oder RT sch... Bremsen dran sind Aber da baut auch keiner nee Scheibenbremse rein Jeder wie er Bock hat,ich persöhnlich tät mir ein Unterbrecherschalter am Seitenständer verbauen.Ist schon praktich wenn der Seitenständer beim abstellen nicht zurückschnappt.
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 18:29 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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Guesi hat geschrieben: Also bist DU im Falle eines Falles der Ar.... Das bist sowieso immer und in diesem spezielen Fall allemal auch. Svidhurr hat geschrieben: Weitere Kommentare spare ich mir lieber  
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Treibstoff
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 18:35 |
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Beiträge: 1845 Wohnort: Sachsen Alter: 56
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Guesi hat geschrieben: Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter des TÜV Regensburg. Ich hab ihm deine beiden verlinkten Schreiben des Landes Brandenburg und des Verkehrsministeriums vorgelegt. So wie er das liest, sagen diese beiden Schreiben aus, daß sich Fahrzeuge vor Baujahr 2003 nicht an dieEG Richtlinie über die Beschaffenheit von Ständern halten müssen. Ist ja auch klar,da die Fahrzeuge vor diesem Termin in Verkehr gebracht wurden. Es beziehen sich diese beiden Schreiben aber NICHT auf die Seitenständer mit 1 Feder. Dafür gab es schon in den 80ern eine Arbeitsanweisung aus dem Verkehrsministerium , daß diese Seitenständer auszutauschen sind und dies auch wirtschaftlich zumutbar ist. Dies wurde mit der von den Ständern ausgehenden Unfallgefahr begründet.
Und mir hat noch niemand den entsprechenden Teil im Einigungsvertrag gezeigt, wo steht , daß bei MZ etc. eine Ausnahme von diesem Gesetz gilt.
So gesehen bleibt es dabei: Die Seitenständer mit 1 Feder sind nicht mehr zulässig und müssen entweder abgebaut oder umgerüstet werden, damit ein Losfahren mit ausgerücktem Seitenständer nicht möglich ist. Ob dies mit einer zweiten Feder oder elektrisch mit Zündunterbrechnung o.ä. bewerkstelligt wird, ist nicht entscheidend.
Und ganz kar: Ein Prüfer, der solch ein Fahrzeug mit nicht einklappendem Seitenständer nicht bemängelt, handelt falsch.
Interessant wird es eben, wenn was passiert... Hier geb ich nun auch mal meinen Senf dazu: Die zu DDR-Zeiten vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der DDR (KTA) erteilten Bauartgenehmigungen (BAG) sind mit dem Einigungsvertrag von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und als weiterhin uneingeschränkt gültig akzeptiert worden. Und die DDR-Seitenständer mit nur einer Feder hatten eine KTA-BAG-Nummer, genauso wie die Seitengepäckträger oder die Pneumant-Koffer. Damit sind diese Seitenständer an Fahrzeugen, welche in der DDR erstmalig zugelassen wurden, auch weiterhin gesetzeskonform nutzbar. Eine MZ, welche in der alten BRD erstmalig zugelassen wurde (z.B. Neckermann-TS250), unterliegt hingegen anderen Vorschriften und muß sicher den Seitenständer mit 2 Federn aufweisen. Mal abgesehen von den Vorschriften, jeder ist seines Glückes Schmied. Wer unbedingt den Seitenständer mit nur einer Feder montieren will (sofern er es von den Vorschriften her darf), soll es doch machen. Wenn er dann dadurch auf die F....e fliegt, sein eigenes Pech.
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Guesi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 18:41 |
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Beiträge: 5471 Wohnort: Regensburg Alter: 66
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Treibstoff hat geschrieben:
Hier geb ich nun auch mal meinen Senf dazu:
Die zu DDR-Zeiten vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der DDR (KTA) erteilten Bauartgenehmigungen (BAG) sind mit dem Einigungsvertrag von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und als weiterhin uneingeschränkt gültig akzeptiert worden. Und die DDR-Seitenständer mit nur einer Feder hatten eine KTA-BAG-Nummer, genauso wie die Seitengepäckträger oder die Pneumant-Koffer. Damit sind diese Seitenständer an Fahrzeugen, welche in der DDR erstmalig zugelassen wurden, auch weiterhin gesetzeskonform nutzbar.
nun mal Butter bei die Fische: Wo genau steht das ? Also bitte Zitat aus dem Einigungsvertrag...
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 18:55 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 19:01 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17243 Wohnort: Gransee Alter: 63
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K-Wagenfahrer hat geschrieben: Meine meiner ES 125G muss ich erst der Seitenständer hochmachen, ansonsten läßt sich der Kickstarter nicht durch treten. Auch eine Lösung, und wurde bei der technische Abnahme bei Klassik Veranstaltungen akzeptiert. wurde bei meiner GS damals nicht akzeptiert - man "könne sie ja immer noch anschieben" ..... 
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Guesi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 19:51 |
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Beiträge: 5471 Wohnort: Regensburg Alter: 66
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 21:08 |
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Beiträge: 3219 Wohnort: 19073
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PeterG hat geschrieben: :lach: Glück gehabt  Wieso Glück? Ist doch normal so. Zumindest wo ich immer zur HU geh 
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daniman
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 24. September 2014 23:03 |
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Beiträge: 2811 Wohnort: Mittelfranken Alter: 67
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Offtopic:Ich bin vor 1976 geboren. Gilt für mich eigentlich die Helmpflicht? 
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Guesi
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Betreff des Beitrags: Re: TÜV-Plakette trotz Seitenständer Verfasst: 25. September 2014 06:43 |
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Beiträge: 5471 Wohnort: Regensburg Alter: 66
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Tja , mache setzen den Helm nur auf, weil es Pflicht ist und nicht weil er bei einem Unfall die Birne schützt. Für diese Kollegen ist es unerheblich, ob es eine Helmpflicht gibt. Den wo nichts ist, muß man auch nichts schützen 
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