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trabimotorrad hat geschrieben:..., wobei ich es vorziehen würde, mit den Herren im grauen Kittel keinen Streit an zu fangen - kann ein ganz übler Bummerang werden
PeterG hat geschrieben::lach: Glück gehabt
Guesi hat geschrieben:Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig.
Andreas hat geschrieben:Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer.
Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?!
Wurde noch nie bemängelt ....
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
trabimotorrad hat geschrieben:"......... wobei ich es vorziehen würde, mit den Herren im grauen Kittel keinen Streit an zu fangen - kann ein ganz übler Bummerang werden "
Richy hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer.
Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?!
Wurde noch nie bemängelt ....
Das ist dann aber nicht okkinool!
Sowohl meine '69er Q als auch die 91er GS haben einen selbst einklappenden Seitenständer, dann wird das wohl für alle dazwischen auch gelten…
Guesi hat geschrieben:Nun, das mit dem Seitenständer und dem Einigungsvertrag ist eine der großen Mythen des letzten Jahrtausends.
Da steht sowas nirgendwo drin.
Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig.
In den 80er Jahren mußte z.B. Honda eine riesige Umrüstaktion machen, da die Seitenständer alle getauscht werden mußten, obwohl die Motorräder ja mit diesem Seitenständer eine ABE damals bekommen hatten.
Und wer meint , aus Originalitätsgründen einen Seitenständer mit 1 Feder montieren zu müssen, den besuche ich dann im Krankenhaus, wenn er durch die Leitplanke gesegelt ist...
So ein Ding mit 2 Federn kostet ca. 30 Euro.
Was gibt es da für eine Diskussion drum....
Guesi hat geschrieben:Nun, das mit dem Seitenständer und dem Einigungsvertrag ist eine der großen Mythen des letzten Jahrtausends.
Da steht sowas nirgendwo drin.
Es bleibt dabei, das Ding ist nicht mehr zulässig.
In den 80er Jahren mußte z.B. Honda eine riesige Umrüstaktion machen, da die Seitenständer alle getauscht werden mußten, obwohl die Motorräder ja mit diesem Seitenständer eine ABE damals bekommen hatten.
Und wer meint , aus Originalitätsgründen einen Seitenständer mit 1 Feder montieren zu müssen, den besuche ich dann im Krankenhaus, wenn er durch die Leitplanke gesegelt ist...
So ein Ding mit 2 Federn kostet ca. 30 Euro.
Was gibt es da für eine Diskussion drum....
Luse hat geschrieben:Der Seitenständer meiner R80/7 Baujahr '81 klappt auch nicht von alleine ein.
Ich glaube des gehert so.
Der klappt aber beim ersten Bodenkontakt selbsttätig ein, habe ich ausprobiert. Funktioniert.
Andreas hat geschrieben:Richy hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Also unsere '81er Q hat auch einen nicht selbst einklappenden und nicht zündungskappenden Seitenständer.
Warum taucht da nie die Problematik beim TÜV auf?!
Wurde noch nie bemängelt ....
Das ist dann aber nicht okkinool!
Sowohl meine '69er Q als auch die 91er GS haben einen selbst einklappenden Seitenständer, dann wird das wohl für alle dazwischen auch gelten…
Jetzt fang Du auch noch an ....
Ich hab schon ne entsprechende PN bekommen ...
Ich kenne die Q jetzt schon 25 Jahre. Der ist noch nie von alleine eingeklappt.
Vielleicht sollte ich mal .... ?!
ES-Rischi hat geschrieben:Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen.
Guesi hat geschrieben:ES-Rischi hat geschrieben:Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen.
Nun, ich kenne einen.
Der hat den Seitenständer auch nur 1 x vergessen,aber das war 1 x zuviel.
Der konnte seinen beruf nicht mehr ausüben, da er nicht lange stehen konnte ,nur auf Krücken..
Und mir ist es egal, ob jemand mit 1 Feder rumfährt, ihr seid ja alle erwachsen.
Und mir ist es auch egal, wo ihr einen Seitenständer mit 2 Federn kauft.
Wie gesagt, ich gebs auf.....
Harlekin hat geschrieben:Gs1200 2006 klappt auch nicht ein aber es ist auch egal. Tüv gibt es mit. Und jedem selber überlassen.
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
Richy hat geschrieben: Gibts von der Konstruktion vielleicht irgendwelche Bilder?
trabimotorrad hat geschrieben:@Richy: Der Mechanismuß, wo der Seitenständer beim Betätigen der Kupplung einklappt, der ist, soweit ich es weiß, nur bei den K-Modellen eingebaut. Die Boxer-Modelle hatten ihn nicht. Die waren ab Werk so gebaut, das sie beim entlasten des Ständers von selber einklappten - deswegen habe ich ja dereinst meine beladene 90/6 umgeworfen.
Im Übrigen ist es verständlich, das Du die alten BMWs strunzhäßlich findest, das liegt an Deiner eigenen Erstzulassung, wenn Du im persönlichen "Fahrzeugschein" EZ 1/60 stzehen hättest, dann hättest Du einen anderen und besseren Geschmack
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
samasaphan hat geschrieben:Guesi hat geschrieben:ES-Rischi hat geschrieben:Wenn ich mal einen kennen lerne der sich dadurch verletzt hat, denke ich vielleicht auch anders, aber die wird es nicht geben. Aber mit Angst und Sicherheit kann man ganz gut verdienen.
Nun, ich kenne einen.
Der hat den Seitenständer auch nur 1 x vergessen,aber das war 1 x zuviel.
Der konnte seinen beruf nicht mehr ausüben, da er nicht lange stehen konnte ,nur auf Krücken..
Und mir ist es egal, ob jemand mit 1 Feder rumfährt, ihr seid ja alle erwachsen.
Und mir ist es auch egal, wo ihr einen Seitenständer mit 2 Federn kauft.
Wie gesagt, ich gebs auf.....
Guesi Du magst ja moralisch recht haben - aber es ist eben kein Mythos, dass gemäß Einigungsvertrag der Seitenständer mit 1 Feder zulässig ist und Bestandsschutz hat
Guesi hat geschrieben:Interessant wird es eben, wenn was passiert...
Guesi hat geschrieben:Also bist DU im Falle eines Falles der Ar....
Svidhurr hat geschrieben:Weitere Kommentare spare ich mir lieber
Guesi hat geschrieben:Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter des TÜV Regensburg.
Ich hab ihm deine beiden verlinkten Schreiben des Landes Brandenburg und des Verkehrsministeriums vorgelegt.
So wie er das liest, sagen diese beiden Schreiben aus, daß sich Fahrzeuge vor Baujahr 2003 nicht an dieEG Richtlinie über die Beschaffenheit von Ständern halten müssen.
Ist ja auch klar,da die Fahrzeuge vor diesem Termin in Verkehr gebracht wurden.
Es beziehen sich diese beiden Schreiben aber NICHT auf die Seitenständer mit 1 Feder.
Dafür gab es schon in den 80ern eine Arbeitsanweisung aus dem Verkehrsministerium , daß diese Seitenständer auszutauschen sind und dies auch wirtschaftlich zumutbar ist.
Dies wurde mit der von den Ständern ausgehenden Unfallgefahr begründet.
Und mir hat noch niemand den entsprechenden Teil im Einigungsvertrag gezeigt, wo steht , daß bei MZ etc. eine Ausnahme von diesem Gesetz gilt.
So gesehen bleibt es dabei: Die Seitenständer mit 1 Feder sind nicht mehr zulässig und müssen entweder abgebaut oder umgerüstet werden, damit ein Losfahren mit ausgerücktem Seitenständer nicht möglich ist.
Ob dies mit einer zweiten Feder oder elektrisch mit Zündunterbrechnung o.ä. bewerkstelligt wird, ist nicht entscheidend.
Und ganz kar:
Ein Prüfer, der solch ein Fahrzeug mit nicht einklappendem Seitenständer nicht bemängelt, handelt falsch.
Interessant wird es eben, wenn was passiert...
Treibstoff hat geschrieben:
Hier geb ich nun auch mal meinen Senf dazu:
Die zu DDR-Zeiten vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der DDR (KTA) erteilten Bauartgenehmigungen (BAG) sind mit dem Einigungsvertrag von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und als weiterhin uneingeschränkt gültig akzeptiert worden. Und die DDR-Seitenständer mit nur einer Feder hatten eine KTA-BAG-Nummer, genauso wie die Seitengepäckträger oder die Pneumant-Koffer.
Damit sind diese Seitenständer an Fahrzeugen, welche in der DDR erstmalig zugelassen wurden, auch weiterhin gesetzeskonform nutzbar.
K-Wagenfahrer hat geschrieben:Meine meiner ES 125G muss ich erst der Seitenständer hochmachen, ansonsten läßt sich der Kickstarter nicht durch treten. Auch eine Lösung, und wurde bei der technische Abnahme bei Klassik Veranstaltungen akzeptiert.
P-J hat geschrieben:http://www.gesetze-im-internet.de/einig ... 90990.html
Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III
22 und folgende.
PeterG hat geschrieben::lach: Glück gehabt
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