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BeitragVerfasst: 23. November 2014 09:58 
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Worin unterscheidet sich ne H- Zulassung gegenüber der roten 07er Nummer?
Macht das überhaupt Sinn bei der Mz Es 175/1 ?

Danke 8)


Fuhrpark: Guzzi Breva 1100 ABS aus 2007
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Des Campers größter Fluch ist Regen und Besuch ;-)

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 10:10 
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Mr. Maultasche

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Soweit ich weiß, darf man mit der 07-Nummer nur zu Oldtimer Veranstalltungen fahren und Probe bzw. Überführungsfahrten machen, dafür muß man nicht zum TÜV (nur einmal, zwecks dem 07er-Gutachten). Während die H-Nummer pauschal Steuer und Versicherung kostet, aber dann das Fahrzeug "normal" bewegt werden darf - AUCH in Umweltzonen.
War für meine Trabis exakt so lange interessant, bis ich die Steuer und die Versicherungssumme, die dann bezahlt werden muß, kannte. Seither fahre ich meine Trabis mit der normalen Zulassung und habe vereinzelt den "Kick" wenn ich eine Feinstaubzone durchfahre.
Bei der Emme ist beides sehr sinnvoll - irgendwer muß ja den Staat unterstützen - ich bin da eher "Staatsfeind" :oops: :ja:

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Gruß aus Wüstenrot, wohnen, wo Andere Urlaub machen...
Zwei Takte sind genug, alles Andre ist Betrug!

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:schlaumeier: Mein Fuhrpark ist sowieso rein und komplett von Vernunft geprägt!
Denn vernünftig ist was Freude macht!

( Zitat von TS-Jens 13.04.2020)

seit Sosa `09 OT- Maultaschenpartisane
Seit Lehesten 2011 günstig erkaufter Nörgelmod
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Gransee 2011 - ich war dabei und es war schön
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Ebenfalls Gründungs-Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgervereins


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BeitragVerfasst: 23. November 2014 10:29 
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Warum sollte man pauschal 46,- Steuer für das H-Kennzeichen bzw. die 07er Nummer bezahlen, wenn es für die 175er regulär ganzjährig 12.- kostet? :irre:

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Grüße
Jürgen


Fuhrpark: MZ: Ja
Andere Mopeds: auch

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 10:35 
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Was du für dein ES-Gespann zahlst, weiste ja :mrgreen:
Sollte bei der 175iger ja paar €ronen weniger sein.

Ich würde sie normal anmelden und eher über ein Saison-Kennzeichen nach denken :D

PS.: Wirst ja damit nun nicht unbedingt im Januar auf die Augustusburg damit fahren wollen.

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 10:36 
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daniman hat geschrieben:
Warum sollte man pauschal 46,- Steuer für das H-Kennzeichen bzw. die 07er Nummer bezahlen, wenn es für die 175er regulär ganzjährig 12.- kostet? :irre:


Also ich bin froh, das 07er zu haben, somit kann ich alle meine MZ, auch die 125er G, fahren.

Ob ich nun 46 Euro pauschal, oder 12 Euro hubraum-bezogen bezahle, macht das Kraut nicht mehr fett.

Mit dem regulär zugelassenen Mopped muss man alle 2 Jahre zum TÜV. Mit dem 07er nicht. Somit amortisiert sich das ganz schnell. Aber > wenn Du jeden Tag fahren willt, das geht mit dem 07er nicht weil...da es bestimmte Kriterien zu beachten sind.


@spitz, hier steht alles einfach erklärt. > http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Su ... eutschland

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Fuhrpark: MZ ETS 250 EZ 1973
MZ ETS 250/G EZ 1970
MZ ES 125 G Kleinserie EZ 1966
Maico GME 250 EZ 1985
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Simson S51 B mit Beinschutzschilder ;-) EZ 1987
VW Passat 3C Variant EZ 2010
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Ach ja, einen 64er K-Wagen mit 8" Reifen.

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 10:47 
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das ist doch ganz einfach ,
einfach mal die suchfunktion benutzen!!!
-
H-Kennzeichen braucht kein motorradfahrer mit weniger wie 750 ccm .
-
07-kennzeichen braucht kein mz fahrer mit "einem" zugelassenem mop sowie 2 bis 3 dauerbaustellen mit denen mann sich wegen fehlender originalsattelschraube oder finanzeheproblemen ein leben lang öffentlich beschäftigen kann.
-
Aber daneben soll es auch leute geben ,welche so 8 bis 10 funktionsfähige motorräder nicht nur hinstellen sondern auch bewegen wollen.
dann rechne mal 10x steuer.versicherung und 1/2 tüv für eine 198iger gegen: 45 steuer und 23,60 versicherung gesammt für
10 mzetten oder so im jahr,
desweiteren steht in den roten papieren auch: Fahrten zum nachweis der gebrauchstüchtigkeit !1!
-
also nicht pauschal rohe eier mit runkelrüben vergleichen und die doowen 07ner belächeln.
PS: 07 gibt es "NICHT" als saisonkennzeichen :)


Fuhrpark: MZ ETS 250 Gespann, YAMAHA XJR1200 und .........

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 10:53 
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Naja, die 175er wird dann eher als Ausnahme bewegt, ich habe ja mein Mz- Gespann als Alltagsrowdy.

Andererseits kann ich mit ner regulären Standartzulassung wieder einen Versicherungs-Prozenteblock runterschreiben
und dann an die Kinder "vererben", auch mit einer Saisonnummer.

Na gut, dann eben "normal" , dank euch.

8)


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BeitragVerfasst: 23. November 2014 11:03 
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sch.raube hat geschrieben:
also nicht pauschal rohe eier mit runkelrüben vergleichen und die doowen 07ner belächeln.

Spitz ging es um eine (1) ES 175/1. Und da isses nun mal doow. :)
Wenn ich heute 10 Moppeds ab und an rumfahren will, schauts freilich wieder anders aus. :wink:

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Grüße
Jürgen


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BeitragVerfasst: 23. November 2014 11:13 
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Mr. Maultasche

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Ich habe einen Fuhrpark, der durchaus teilweise 07-tauglich wäre und es werden auch manche Fahrzeuge wenig bis gar nicht bewegt. Aber es ist mir etwas zu viel Aufwand und immer wieder gibt es Tage (z. B. heute) wo ich mit einem der Fahrzeuge, die für 07 in Frage kämen, fahren will und heute, so habe ich den Eindruck, MUSS man mit seiner ES175/1 Bj 1967 fahren, so man eine hat :lach:

Bei EINEM Fahrzeug ist eine 07-Nummer erst bei großen V8 mit viel Hubraum eventuell eine sinnvolle Option :ja:

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 11:38 
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kommt drauf an was dein Sprachfehler macht.... wenn du spontan auf die Idee kommst noch weitere Moppeds zu kaufen lohnt es sich irgendwann. Dann solltest du allerdings auch die Zeit haben, alle gelegentlich zu bewegen ;-)
Ich habe aktuell 3 Motorräder/Simson +2 Autos zugelassen und festgestellt, dass ich eigentlich nicht mehr als 2 Motorräder mit einer gewissen Regelmäßigkeit bewegen kann. Die ETZ wird alle 2 Jahre über genau 8km gefahren, 4km zum TÜV und 4 zurück..... (wobei das ja auch dann wieder eine regelmässige Nutzung darstellt :oops: ). Nachdem ich vor 2 Jahren den Motor neu gemacht habe, und ich von 40tkm bis zur nächsten Überholung ausgehe, habe ich damit noch 10000 Jahre zeit...... (und wenns nur 1000 wären ist auch egal), will nur hoffen dass die Pneumant Reifen auch so lange halten..... bin aber optimistisch


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 12:53 
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Pneumantreifen sind Spitze, ich habe hier einen "neuen" liegen, ganz was Feines. Wahrscheinlich geht bei der Montage das Werkzeug kaputt, so hart wie der ist. Der hält dann aber deine 1000 Jahre :wink:

Die Sache mit dem Sprachfehler hält sich in Grenzen, mittlerweile fordert mein Weib den Verkauf eines Fahrzeuges, wenn ein neues reinkommt. Versteh ich gar nicht, sie muss die ja nicht putzen... :lach: Aber wir haben uns da grob drauf geeinigt.....ganz grob. :wink:

8)


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BeitragVerfasst: 23. November 2014 13:02 
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:wink: kauf Dir eine neue, gebrauchte Maschine in der ähnlichen Farbe und stelle die Andere weiter nach Hinten :mrgreen:
oder schaue zuvor...was in der Küche fehlt :ja:

(ich kenne das auch seit einigen Jahren :versteck: )

Gruß
Holger

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 13:15 
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Lach, "weiter hinten" steht Muttis Quecki, der Kübel braucht aber auch viel Platz :wink:

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 16:37 
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Mr. Maultasche

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Mitunter sind mitglieder der Spezies "natürlicher-Feind-des-Menschen" auch "selbstentsorgend"... Gib die Hoffnung nicht auf :wink:

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 17:06 
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Steffen Lucke
Spitz hat geschrieben:
Lach, "weiter hinten" steht Muttis Quecki, der Kübel braucht aber auch viel Platz :wink:

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Da können sich doch zur Not zwei Moppeds drin verstecken.... :twisted: :lach:

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MfG , Steffen

Man wird alt und grau und 100 Jahre und lernt jeden Tag noch dazu !
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ES 250 mit "Stützrad" ? ...find ich gut ! Bild
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Fuhrpark: MZ ES 175 Bj. 1961 (im Keller , zerlegt), mein kleiner Bastard in unoriginal
MZ ES 250 Bj. 1961 mit "Stützrad"anbau , meine "Zicke" , seit 6.10.14 nach über 30 Jahren wieder offiziell auf der Straße
MIFA Klapprad ca. 1980 , etwas modernisiert (nicht mehr seit Sonntag , 15.09.2013 , geklaut !)
MIFA Klapprad vor 1980 , etwas "naked", Neuzugang vom 27.09.2013 als Ersatz , am 23.11. 2013 vom Bus überfahren
MIFA Klapprad vor 1980 , komplett mit einigen neuen Teilen , Neuzugang vom 30.11.2013 als Ersatz

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 17:06 
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Achim mutiert langsam zum Frauenhasser und OT-König...
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Four wheels move the body. Two wheels move the soul. ~Author Unknown
MZ's die auf Trailern zu Treffen angekarrt werden zählen nicht. Oder, weil besser, mathematisch als -1.


Fuhrpark: MZ-ETZ250(300), MZ ETS250, MZ TS250/1-PSW, Stahmer GL1100Gespann, BMW R1100RT, Vespa GT, Royal Enfield 500Bullet, NSU Quickly, Kawasaki Z 200, Motobecane Mini-Moby, ČZ453, E-Scooter. Under Construction: MZ TS250/0. In Pflege: Vespa Ape50, Suzuki GS500e, Freeliner Bikeboard. Dosen: VW Touran 2,0TDI DSG, Ford Fiesta 1,5TDCi. Fast alles Vapefrei.
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BeitragVerfasst: 23. November 2014 17:24 
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BeitragVerfasst: 23. November 2014 18:47 
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Ich fürchte, das mit der HU-Freiheit für die 07er Nummern ist schneller Geschichte, als man sich vorstellen mag, wenn die HU-Pflicht für 04er Nummern kommt.

Für Unsinnzonen braucht man ja noch keine grüne Plakette oder H-Zulassung für <4rädrige Fahrzeuge. Noch. Aber wer weiß, wenn die zigtausende ausgesperrte Automobile und Nutzfahrzeuge die Feinstaubbelastung in den Unsinnzonen nicht wirklich reduzieren konnten, vielleicht kommt so ein kluges Köpfchen irgendwann auf die Idee dass die hunderte Motorräder, bzw. die duzende Zweitakter darunter dann plötzlich den durchbrechenden Unterschied machen...


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
AWO-Tank
NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
E10-Betrieb seit > 14.000km

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BeitragVerfasst: 23. November 2014 22:35 
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Und bedenke bei deiner Entscheidung das eine h Zulassung nicht rückgängig gemacht werden kann. Mein Kumpel hat da lustige Reisen hinter sich mit seiner 150 er ES mit 125 ccm. Er hat die irgendwo gekauft und der nette Kerl hatte sie als Oldie zugelassen. Da mein Kumpel aber bloß 125 ccm fahren konnte hat er sich nen 125er Satz besorgt und verbaut ist damit fröhlich zum TÜV hat alles umschreiben lassen und anschließend freudig zur Zulassungsstelle wobei ihm dann das Lachen verging. Sein Plan war die ES ganz normal mit Saisonkenzeichen zuzulassen was aber nach Auffassung der Mitarbeiterin nicht möglich war da für das Motorrad schon mal eine H Zulassung vorlag und somit musste er es auch wieder so machen. Mit all den erforderlichen Papieren und Nachweisen etc.


Fuhrpark: MZ TS 125/ bj 1982

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BeitragVerfasst: 24. November 2014 15:39 
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das stimmt nicht. das Fahrzeug kann auch seinen Oldtimerstatus wieder verlieren, man braucht eben nur ein neues TÜV/Dekra (Ost) Gutachten dazu...... stell die mal vor was passiert, wenn der erste-Hand Käfer an die tiefer-breiter-härter Fraktion gerät...... :twisted:


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 24. November 2014 16:59 
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Enz-Zett hat geschrieben:
Ich fürchte, das mit der HU-Freiheit für die 07er Nummern ist schneller Geschichte, als man sich vorstellen mag


Klares Veto. Weil bei unabhängigen Verkehrskontrollen wurde mehrfach bestätigt, das diese Oldtimer immer technisch voll i.O waren. Das ist hauptsächlich der geringen Fahrleistungen geschuldet. Somit wird auch in Zukunft keine HU fällig.

Wenn ich schon mal kontrolliert wurde, freuten sich die Beamten über die ETS und es wurde gefachsimpelt anstatt irgendwas zu kontrollieren... :ja:

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Spitz hat geschrieben:
Pneumantreifen sind Spitze, ich habe hier einen "neuen" liegen, ganz was Feines. Wahrscheinlich geht bei der Montage das Werkzeug kaputt, so hart wie der ist. Der hält dann aber deine 1000 Jahre :wink:

Da hab ich vorige Woche beim Kollesch ne ganz andere Qualität erleben dürfen. Ein Motorradreifen von vorm Krieg, bestimmt 80 Jahre alt. Der war weich wie Butter und überhaupt nicht rissig :shock:

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Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig!


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Moin,


die 07 ner Nummer ist auch immer Personen bezogen...Darf also eigentlich kein anderer als der Halter damit fahren.
Sollte man auch bedenken.(falls die bessere Hälfte oder ein guter Kumpel, etc mal fahren wollen). :!:


MfG Thomas


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BeitragVerfasst: 24. November 2014 22:34 
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tommanski hat geschrieben:
Moin,


die 07 ner Nummer ist auch immer Personen bezogen...Darf also eigentlich kein anderer als der Halter damit fahren.
Sollte man auch bedenken.(falls die bessere Hälfte oder ein guter Kumpel, etc mal fahren wollen). :!:


MfG Thomas


Wo steht das denn ?


Fuhrpark: alles mögliche

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BeitragVerfasst: 24. November 2014 22:39 
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oldiekurt hat geschrieben:
tommanski hat geschrieben:
Moin,


die 07 ner Nummer ist auch immer Personen bezogen...Darf also eigentlich kein anderer als der Halter damit fahren.
Sollte man auch bedenken.(falls die bessere Hälfte oder ein guter Kumpel, etc mal fahren wollen). :!:


MfG Thomas


Wo steht das denn ?

Ja das ist so :!:
Es ist Personenbezogen mit polizeilichen Führungszeugnis und Flensburgabfrage verbunden !
LG

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Erst wenn der letzte Tank gestrahlt, der letzte Auspuff verchromt und der letzte Kotflügel frisch lackiert ist, werdet ihr feststellen das Originalität unwiederbringlich ist.


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BeitragVerfasst: 25. November 2014 07:33 
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Davon weiß ich auch nichts.
Hab schon ein paar Jahre das 07er für den Russen.
Frage mich gerade, wie die das mit der HU machen wollten. Ich habe nicht mal nen Brief fürn Wolga...

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BeitragVerfasst: 25. November 2014 07:49 
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Niki hat geschrieben:
oldiekurt hat geschrieben:
tommanski hat geschrieben:
Moin,


die 07 ner Nummer ist auch immer Personen bezogen...Darf also eigentlich kein anderer als der Halter damit fahren.
Sollte man auch bedenken.(falls die bessere Hälfte oder ein guter Kumpel, etc mal fahren wollen). :!:


MfG Thomas


Wo steht das denn ?

Ja das ist so :!:
Es ist Personenbezogen mit polizeilichen Führungszeugnis und Flensburgabfrage verbunden !
LG


Zur Zuteilung ja, aber fahren :?:
Also nochmal: wo steht das?

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BeitragVerfasst: 25. November 2014 08:02 
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Moin,

@gkm:

wo es genau steht kann ich jetzt auch nicht sofort sagen...
Wurde aber mir ausdrücklich von der Versicherung (in diesem Fall die Allianz) gesagt.
Kannste jetzt glauben, oder auch nicht...ich halte mich dran. :wink:


MfG Thomas


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BeitragVerfasst: 25. November 2014 11:00 
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Wenn Du meinst...
Wozu muss dann im Fahrtenbuch der Fahrer eingetragen werden?????

Gruß

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BeitragVerfasst: 25. November 2014 11:04 
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Wie Fahrtenbuch??? Muss das auch sein? Oooooooooooommmm.
Das kommt mir nicht mehr ins Haus, das hatte ich mit meiner V- Strom als Firmenfahrzeug,
mal liegt es zu hause, mal in der Garage, mal ist der Kuli leer usw.
Nee nee, so jehd des nisch :shock:

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BeitragVerfasst: 25. November 2014 11:07 
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Du musst es ja nicht mitführen, lediglich Datum Zeit und das verwendete Fahrzeug eintragen .....
eine Version früher waren auch die km zu vermerken

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BeitragVerfasst: 25. November 2014 11:17 
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Beim 07er Kennzeichen muss das Fahrtenbuch mitgeführt und die aktuelle Fahrt auch dokumentiert sein!
Dritte dürfen das 07er Kennzeichen auch benutzen, allerdings bedarf es hierfür einer schriftlichen Erklärung vom Kennzeicheninhaber.

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BeitragVerfasst: 25. November 2014 13:39 
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Paule56 hat geschrieben:
Du musst es ja nicht mitführen, lediglich Datum Zeit und das verwendete Fahrzeug eintragen .....
eine Version früher waren auch die km zu vermerken


Seit diesem Jahr muss das Fahrtenbuch mitgeführt werden und vorher ausgefüllt. Sonst 40 Euro und einen Punkt.

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Ach ja, einen 64er K-Wagen mit 8" Reifen.

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BeitragVerfasst: 25. November 2014 14:14 
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Ist mir neu. Bei der "allg. Verkehrskontrolle" im Oktober wollte das Fahrtenbuch niemand sehen. Nur das übliche: "Ihren Führerschein und Fahrzeugschein bitte."

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BeitragVerfasst: 25. November 2014 14:22 
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Fahrtenbuch wollte von mir auch noch keiner sehen.
Es soll wohl Landkreise geben, wo das Buch jährlich bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muß, jedenfalls in der Probezeit.
Genauso hat früher zum Beispiel in der Bitterfelder Ecke ein Foto vom Fahrzeug zum Eintragen ins 07er gereicht! ;)
Heute gehts nur noch über Oldiegutachten.
Mir ham die Pfeifen ein 06er Heft gegeben, da kann ich jedes Fahrzeug selbst eintragen und unterschreiben..

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BeitragVerfasst: 25. November 2014 17:01 
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gkm hat geschrieben:
Ist mir neu. Bei der "allg. Verkehrskontrolle" im Oktober wollte das Fahrtenbuch niemand sehen. Nur das übliche: "Ihren Führerschein und Fahrzeugschein bitte."



http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... ennzeichen

Erster Absatz.

Mein Vater war im Sommer zum Lehrgang bei der GTÜ, dort wurde explizit darauf hingewiesen. Im Gesetzestext habe ich das noch nicht gefunden, schein wieder bundesland abhängig zu sein.

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BeitragVerfasst: 25. November 2014 22:00 
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K-Wagenfahrer hat geschrieben:
gm hat geschrieben:
Ist mir neu. Bei der "allg. Verkehrskontrolle" im Oktober wollte das Fahrtenbuch niemand sehen. Nur das übliche: "Ihren Führerschein und Fahrzeugschein bitte."



http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... ennzeichen

Erster Absatz.


Dort steht, daß das "Fahrzeugscheinheft" mitzuführen ist, oder eben der einzelne rosa Fahrzeugschein. den z.B. meine Zulassungsstelle für jedes Fahrzeug auf das 07er Kennzeichen ausgibt.
Fahrtenbuch beim 07er ist ein ganz anderes Thema, das muß geführt und auf Verlangen der Zul.st. vorgelegt, aber nicht mitgeführt werden - nicht zu verwechseln mit dem Fahrtenbuch, welches bei privat genutzten Dienstfahrzeugen oder wegen besonderer Auflagen geführt werden muß.

-- Hinzugefügt: 25. November 2014 22:05 --

tommanski hat geschrieben:
Moin,

@gkm:

wo es genau steht kann ich jetzt auch nicht sofort sagen...
Wurde aber mir ausdrücklich von der Versicherung (in diesem Fall die Allianz) gesagt.
Kannste jetzt glauben, oder auch nicht...ich halte mich dran. :wink:


MfG Thomas

Versicherung ist ein ganz anderes Thema, da schließt du einen privatrechtlichen Vertrag und vereinbarst dabei die Bedingungen z.B. über den Benutzerkreis. Für eine derartige Beschränkung gibt es keine rechtlich Grundlage.


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BeitragVerfasst: 25. November 2014 23:57 
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Aus dem Bescheid geht der Zwang zum Mitführen des Fahrtenbuches nicht direkt hervor, allerdings verweist er auf den §16 der FZV (http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php).
Dieser Paragraph sollte alle Zweifel über das mitführen des Fahrtenbuches aus dem Weg räumen :!:
Außerdem dürfen andere Personen die erforderlichen Fahrten durchführen, wenn diese schriftlich vom Ihnhaber beauftragt wurden :!:

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BeitragVerfasst: 26. November 2014 08:33 
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Streethawk ts125 hat geschrieben:
Und bedenke bei deiner Entscheidung das eine h Zulassung nicht rückgängig gemacht werden kann.

Stimmt definitiv nicht. Das H-Kennzeichen kann jederzeit wieder wegbegutachtet werden. Sowohl vom Fahrzeughalter, als auch von Amts wegen. H-Gutachten und -Zulassungen sind nämlich an den Originalitäts- und Erhaltungszustand geknüpft. Ich war mal bei der HU mit einem Fahrzeug mit H-Zulassung und Zustand 3-4. Der Prüfer meinte, eigentlich müsste er mir den H-Status entziehen.

K-Wagenfahrer hat geschrieben:
Weil bei unabhängigen Verkehrskontrollen wurde mehrfach bestätigt, das diese Oldtimer immer technisch voll i.O waren.

Hmm, irgendwie will ich diese 100%-Aussage nicht glauben. Weil ich zu viele auf 07er Nummer zugelassene Fahrzeuge kenne, die definitiv nicht technisch voll i.O. sind.
Aber wenn Du das amtlich hast, dass die immer technisch top sind und keine HU für sie kommen wird, soll mir das recht sein.


Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
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BeitragVerfasst: 26. November 2014 22:23 
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driver_2 hat geschrieben:
Aus dem Bescheid geht der Zwang zum Mitführen des Fahrtenbuches nicht direkt hervor, allerdings verweist er auf den §16 der FZV (http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php).
Dieser Paragraph sollte alle Zweifel über das mitführen des Fahrtenbuches aus dem Weg räumen :!:
Außerdem dürfen andere Personen die erforderlichen Fahrten durchführen, wenn diese schriftlich vom Ihnhaber beauftragt wurden :!:

In §16 ght es nur um rote 06er Kennzeichen, die 07er werden in §17 behandelt. Dort steht wiederum, daß §16 Abs. 3 bis 5 entsprechen Anwendung finden.
Das heißt, Fahrzeugscheinheft nach §16 Abs.3 Satz 4 ist mitzuführen, Aufzeichnungen nach Satz 5 sind "auf Verlangen jederzeit auszuhändigen", das bedeutet keine Mitführpflicht.
Hier ist es nochmal recht verständlich (und sogar amtlich!) erklärt:
file:///C:/Users/monot/Downloads/Merkblatt_f%C3%BCr_die_Nutzung_von_roten_Dauerkennzeichen.pdf


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BeitragVerfasst: 27. November 2014 06:16 
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Die Fahrtenbücher sind auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen! Nach § 46 Absatz 3 gehört unter anderen auch die Polizei dazu.

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BeitragVerfasst: 27. November 2014 09:34 
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driver_2 hat geschrieben:
Die Fahrtenbücher sind auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen! Nach § 46 Absatz 3 gehört unter anderen auch die Polizei dazu.

Der Personalausweis ist auch auf Verlangen der Polizei auszuhändigen. Eine Mitführpflicht besteht aber trotzdem nicht. Gilt ebenso für den letzten HU-Bericht.

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BeitragVerfasst: 27. November 2014 10:44 
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Ich habe seit 1998 ein 07er Kennzeichen. In den gesamten 16 Jahren wurde ich einmal polizeilich kontrolliert. Noch nie wurde ich aufgefordert, mein Fahrtenbuch vorzulegen. Eine Freundin, die in der KFZ-Zulassungsstelle 07er verwaltet, sagte mir, dass ihre Behörde für die Kontrolle verantwortlich sei. Aus Zeit- und Personalmangel ist die noch nie geschehen.

mz-mw

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Helfen Sie mir nicht - es ist schon schwer genug!
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Es gibt viele Wege zum Glück. Einer davon ist aufhören zu jammern. (Albert Einstein)
Es gibt zwei Arten von Freunden: die Einen sind käuflich, die Anderen sind unbezahlbar.
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Bevor Sie bei sich selbst eine schwere Depression oder Antriebsschwäche diagnostizieren, stellen Sie sicher, dass Sie nicht komplett von Arschlöchern umgeben sind. (Siegmund Freud, 1936)


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BeitragVerfasst: 27. November 2014 13:41 
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mz-mw hat geschrieben:
Ich habe seit 1998 ein 07er Kennzeichen. In den gesamten 16 Jahren wurde ich einmal polizeilich kontrolliert. Noch nie wurde ich aufgefordert, mein Fahrtenbuch vorzulegen.

Habe meins erst seit 2007, kann aber ebenfalls von völliger Ereignislosigkeit berichten. 1x Kennzeichen gesehen und abgewunken und an der Schweizerisch-Deutschen Grenze wurde ich nur mal gefragt ob ich überführen würde oder es ein Oldtimer sei. Oldtimer. Ah, dann gute Fahrt.
That's it.

Eine weitere Voraussetzung, die ich bei der Erteilung nachweisen mußte: mindestens ein normal zugelassenes Fzg. Jo, mittlerweile sind's bei mir 3...
Die Nutzungseinschränkung (Probefahrt, Treffen etc.) hat mich auch noch nie wirklich eingeschränkt. Mann sollte natürlich im Zweifel ne passende Antwort für die Rennleitung haben. Kaffeetrinken kommt nicht so gut. Unterbrochene Probefahrt zur Vergasereinstellung: Pfff...
Für Auslandsfahrten such' ich mir meisst n Treffen o.Ä. in meiner Zielregion 'raus. Sagt ja niemand, das man da aktiv Teilnehmen muß.

Zum finanziellen Aspekt: Nur für eine Emme lohnts echt nicht. Mein Hauptfzg ist ein VW Bulli mit 2l Luftboxer, der kostet alleine knapp 700Eus Steuern bei regulärer Zulassung. Mit 07: 192. Die 5 Mopped auf der Nr. gibbet dann für Umme dazu...

VG
Siggi

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Alkohol löst keine Probleme! Aber Milch auch nicht...


Fuhrpark: Das Leben ist zu kurz, um nur ein Moped zu fahren!


'77er TS 250/1 mit Superelastic, '83er Xj900, '81er R100RT, '80er Morini 3 1/2, '80er GS850G, '87er SRX6 Blau alle auf 07-Oldi Kennzeichen

'00er ZX12R, '98er + '93er GTS1000, '03er Navigator, '87er SRX Silber, '86er XBR, '03er ST4, '01 SV650S + N, '83er SR 500 Speiche, '97er GPZ1100

Baustellen:
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'82er GSX1100
'83er SR500 Gussrad
'78er LeMans2
'81er GS1000
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'83er Bol d'or 900
'85er RD350 YPVS

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BeitragVerfasst: 27. November 2014 14:32 
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Treffen Edersee Organisator

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Das selbe bei mir. Hab die 07er glaube ich seit 2004, angehalten wurde ich schonmal, aber weil ich zu schnell war. Fahrtenbuch hat noch niemanden Interessiert. Es gibt im übrigen auch Kreise die gar kein Fahrtenbuch dazu ausgeben!

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