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 Betreff des Beitrags: Abschleppen mit dem Gespann
BeitragVerfasst: 19. Januar 2015 20:27 
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Wohnort: Nienburg/ Eastside
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Ja ich weiß das Thema ist einige Male behandelt worden bzw. aufgekommen.

Laut aktueller StVO ist es nicht mehr zulässig, daher ist jeder selbst verantwortlich für das was er tut.

Jedoch hab ich einen Zeitschriftartikel gefunden und möchte den Inhalt teilweise mal wiedergeben.
Vielleicht kommt man ja doch mal in die Verlegenheit.
Da sollte man wissen wo sich die "Anschlagpunkte" befinden.


Abschleppen mit dem Gespann?


Das Seil wird hinter der vorderen Klemmfaust des Seitenwagenrahmens
(die die vordere Aufhängung der Karosse aufnimmt) befestigt.
In dieser Ebene liegt etwa der Schwerpunkt des Gespannes.
Ein einseitiger Zug tritt beim Abschleppen nicht auf, die Lenkung wird nicht behindert.
S c h l e p p t ein G e s p a n n ab, so ist dort das Seil an dem unteren, hinteren Rohr
des Seitenwagenrahmens (das den Schnellanschluss für den hinteren Schwingenbolzen trägt)
zu befestigen; keinesfall am Stabilisator oder gar an der Schalldämpferaufhängung!
Der Fahrer des Zugfahrzeuges muß das Seil beim Anfahren langsam straffziehen, wenn das nicht
schon vorher durch Zurückrollen des abzuschleppenden Gespannes geschehen ist.
Besonders zu achten ist darauf, daß nicht mit zu hoher Geschwindigkeit in enge Rechtskurven gegangen wird.
Der abzuschleppende Gespannfahrer hat ja bei hochkommendem Seitenwagen nicht die Möglichkeit,
diese Situation durch Gasgeben zu meistern.
Das Seil ist vom abgeschleppten Gespannfahrer beim Fahren immer straff zu halten.
(Bremsbereitschaft mit Fuß-und Handbremse!)
Bei Schwierigkeiten während des Abschleppens sind dem Fahrer des Zugfahrzeuges vorher
abgesprochene Zeichen mit der Licht-bzw Tonhupe zu geben.


So, nu macht damit was ihr wollt. 8)


Das ist in Deutschland generell verboten :!: In anderen Ländern,, sind die Reglungen jedoch anders (siehe unten)


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 Betreff des Beitrags: Abschleppen mit dem Gespann
BeitragVerfasst: 19. Januar 2015 21:48 
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In CH ist es erlaubt:

Schleppen von Motorfahrzeugen

Art. 72
1 Motorfahrzeuge (ausgenommen Motorräder) dürfen höchstens ein anderes Motorfahrzeug ohne Anhänger schleppen, Motorräder höchstens ein Motorrad. Das Schleppen von Fahrzeugen, die gebrauchsfähige Tretpedale aufweisen, ist untersagt.
...
4 Motorräder dürfen aufgesattelt an einem Motorfahrzeug - ausgenommen einem Motorrad ohne Seitenwagen - geschleppt werden.15 Auf dem aufgesattelten Fahrzeug darf niemand Platz nehmen; es darf weder sich lösen noch umkippen können. Mit einem Seil darf nur ein Motorrad in Panne geschleppt werden; sein Führer muss das Seil nötigenfalls sofort lösen können.
5 Schleppstangen dürfen höchstens 5 m, Schleppseile höchstens 8 m lang sein. Das Seil ist in der Mitte auffällig zu kennzeichnen. Ketten dürfen nicht verwendet werden, bei Motorrädern auch keine metallischen Seile.
...
Motorfahrzeuge dürfen ein anderes Motorfahrzeug (ausser ein Motorrad) zum Anlassen des Motors oder zu einem kurzen Manöver stossen.11 Auch der Führer des gestossenen Wagens benötigt den Führerausweis; der Führer des stossenden Fahrzeugs muss mit ihm in Sichtverbindung stehen.


Hab beides schon abgeschleppt, Solo und Gespann. Gibt ordentlich Adrenalin, aber im Notfall halt...


Zuletzt geändert von krocki am 21. Januar 2015 22:11, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 19. Januar 2015 22:32 
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† 04.06.2016
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Jederzeit wieder,wenn es nicht zu weit ist.
Bin sogar schon von der Polizei dabei angesprochen worden.
Er meinte,er könnte es als Anhänger durchgehen lassen.
Aber nur wenn der Abschleppende ein 2 Führerschein hat.
Mein Kumpel Rudi hat einen,da hat der Polizist nur gemein,
macht Euch vom Acker.Bevor das Ding irgendwo Unbeleuchtet
auf der Strasse steht,lieber ein Knollen riskieren.
Zumal du auch ein Knollen bekommst,wenn du es stehen lässt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 19. Januar 2015 23:34 
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Bußgeldkatalog Anlage 1 Lfd.Nr. 69: Kraftrad abgeschleppt - Verstoß gegen §15a Abs.4 StVO - bewehrt mit einem unverschämten Ordungsgeld in Höhe von 10 € (in Worten: Zehn Euro)


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 20. Januar 2015 00:06 
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...gut zu wissen, dass das in ch legal ist...

ich hab auch schonmal nachts von der autobahn weg schleppen muessen, fand ich ungefaehrlicher als dortens zu verweilen. wir wollten von der stelle da einfach nur weg.

g max ~:)


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 20. Januar 2015 00:12 
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Auch wenn es verboten ist sollte mann wissen wie es geht, auch wie ein Mopped ein anderes abschleppt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 20. Januar 2015 00:25 
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auch dazu steht unser aller freund und helfer -carl hertweck- in seinem buch "Besser machen" mit rat und tat zur seite! :biggrin:

das was ich mir für zwei zweiräder gemerkt habe war: ein seil mit anderthalb rundtörn mittig um den Lenker legen und das freie ende über den nach vorn laufenden teil zum linken lenkerende verlegen. Das ganze mit der hand um das seil und den griff greifen. so bleibt die rechte hand zum bremsen frei und man kann das seil wenn nötig einfach loslassen und es zieht sich nach vorne weg.


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 20. Januar 2015 00:30 
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Bilder wären besser, weil ich kann nicht lesen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 20. Januar 2015 00:33 
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Und so wie das der alte Hertweck erklärt hat, funktioniert es bestens.


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 20. Januar 2015 07:31 
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oldiekurt hat geschrieben:
Bußgeldkatalog Anlage 1 Lfd.Nr. 69: Kraftrad abgeschleppt - Verstoß gegen §15a Abs.4 StVO - bewehrt mit einem unverschämten Ordungsgeld in Höhe von 10 € (in Worten: Zehn Euro)

:mrgreen: ... richtig! - Alles andere als eine "Straftat"! Aber wie dem auch sei: vielleicht könnte man es ja auch damit überschreiben "was früher möglich war" oder so...
Kann mich erinnern, dass mich anno 73 auf dem Weg zum Elefantentreffen ein Kumpel ca. 30 KM abgeschleppt hat: ich solo mit NSU Max, er solo mit ETS 250; weil der Kumpel damals ein Gipsbein hatte, war der Bremshebel der ETS mit einer Flacheisenkonstruktion um ca. 40 cm verlängert worden, damit er auch mit dem ausgestreckten Bein bremsen konnte... Ach ja, das Seil zum abschleppen hatten wir von einer zufällig vorbeigekommenen Polizeistreife. Aber wie gesagt: mehr als 40 Jahre her und auf beiden Seiten "verjährt" :mrgreen:
Das letzte mal, dass ich ein Gespann abgeschleppt habe, war vor ca. 10 Jahren; aus dem Nachbardorf; mit dem Traktor des Nachbarn; abgestellt hatte ich das Gespann bis zur Abholung im Hof unseres örtlichen Polizeipostens. (wie sich nachher herausstellte, hätte es ein simples Wiederanklemmen des Unterbrechers auch getan....


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 21. Januar 2015 00:11 
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Um das Ganze auf die Spitze zu treiben:
§15a (4) StVO sagt: "Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden".
Das Abschleppen anderer Fahrzeuge MIT Krafträdern ist allerdings nirgendwo geregelt. Wenn also ein liegengebliebener Dosenfahrer (es muß ja nicht gleich ein LKW sein, könnte aber?) mit dem Abschleppseil winkt, sind wir doch alle hilfsbereit, oder ?
Einziges Problem könnte §15a (3) StVO sein: "Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten"


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 21. Januar 2015 09:16 
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oldiekurt hat geschrieben:
Um das Ganze auf die Spitze zu treiben:
§15a (4) StVO sagt: "Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden".
Das Abschleppen anderer Fahrzeuge MIT Krafträdern ist allerdings nirgendwo geregelt. Wenn also ein liegengebliebener Dosenfahrer (es muß ja nicht gleich ein LKW sein, könnte aber?) mit dem Abschleppseil winkt, sind wir doch alle hilfsbereit, oder ?
Einziges Problem könnte §15a (3) StVO sein: "Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten"



:patpat:

Die Moppedkupplung will ich sehen die das lange durchhält.... ausgenommen Goldwing, Bosshoss oder E-Glide-artiges.


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 21. Januar 2015 14:01 
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AmForumSchrauber
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So liebe Kinder :)

Ich habe die 2 Themen mal zusammengefügt und hier den OT gelöscht.

Wer noch Fragen hat, seinen Frust über die Vergangenheit loslassen möchte oder ähnliches bitte per PN :P

Ich hab das gemacht, weil das Thema "an sich" interessant ist - evtl. können wir das hier mal etwas zusammenfassen.
Mich würde mal interessieren, wie das in unseren Nachbarländern geregelt ist:

Also:
Deutschland: Nicht erlaubt unter Höchststrafe (=10 €)
Schweiz: erlaubt: viewtopic.php?p=1331922#p1331922


Wie siehts in den rechtlichen Ländern Europas aus?


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 Betreff des Beitrags: Re: Abschleppen mit dem Gespann II
BeitragVerfasst: 21. Januar 2015 16:20 
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Vielleicht noch bebildern :oops:


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