koerperklaus90 hat geschrieben:
Wenn ein Moped gestohlen wird und das nicht in irgendeinem Gebüsch gefunden wird passiert in der Regel von Seiten der Polizei gar nichts.
Die Polizei ist viel zu unflexibel.
Eine spontane Durchsuchung einer Garage zum Beispiel scheint unmöglich. Bis so was mal angeleiert wird, sind die meisten Motorrad-Rahmen schon in den nächsten Dorfteich geflogen.
Das hat nichts mit Unflexibilität zu tun, sondern mit dem Verhältnis Nutzen zu Aufwand. Durchsuchungen müssen in Deutschland Richterlich angeordnet werden. Und das ist auch sehr gut so.
Ich hätte jedenfalls keine Lust drauf, daß meine Bude alle 2 Wochen "auf Verdacht" durchsucht wird, nur weil dem Nachbar mal was geklaut wurde. Noch besser wäre der Fall, wenn z.B. die Kettensäge weg ist, die halbe Nachbarschaft wurde durchsucht und der jenige findet das Ding auf seinem Oberboden wieder...
koerperklaus90 hat geschrieben:
Das er aber für den Schaden aufkommen muss, habe ich noch nie gehört.
Öhm .. du weist aber schon wie das hier funktioniert? Die Staatsanwaltschaft kümmert sich nur um die Straftat - also den Diebstal, Sachbeschädigung etc.
Die Regulierung des Schadens mußt du zivilrechtlich verhandeln lassen - z.B. als Nebenklage.
Ich empfehle dir, dich erst mal in das Thema einzulesen, wir sitzen hier nicht am Stammtisch in der Kneipe ...