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BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:06 
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War heute mit meiner TS 250 beim TÜV, alles in Ordnung! Danach bin ich mit der Fuhre direkt zur Zulassungsstelle, 15 Minuten gewartet, gefühlte 10 Sekunden im Raum geblieben. Fahrzeugschein fehlt :evil: . Den brauchen wir sagte die freundliche Dame, ohne den geht nix! Also TÜV Bericht, Fahrzeugbrief und EVB Nummer wieder eingesteckt und ab nach Hause. Die Begründung ist mir nicht ganz schlüssig, "Ich muss das Ding hier sichten und durch das System ziehen!!!! Fragen sie nochmal nach wo das Teil ist, sonst bekommen wir Probleme, der KFZ Brief reicht mir nicht". Kaufvertrag und KFZ Brief beeindruckte die Dame nicht im geringsten. Die Maschine war vom Vorbesitzer 2009 abgemeldet worden, das sagte auch ihr Computer. Naja nach einen Telefonat bekam ich den Schein am Nachmittag, also zurück zum Amt, und innerhalb von 15 Minuten war die Fuhre angemeldet.

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BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:20 
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Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, wird doch der Fahrzeugschein eingezogen, oder? Wie soll man den denn dann haben?

David


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BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:20 
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Und was ist nun mit dem alten Fahrzeugschein gemacht worden?

Gruß Schumi.

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BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:34 
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David_S hat geschrieben:
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, wird doch der Fahrzeugschein eingezogen, oder? Wie soll man den denn dann haben?

David

Seit einigen Jahren bekommt man bei der Abmeldung den FZ Schein wieder ausgehändigt.

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BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:35 
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Wurde eingezogen :evil: :gruebel:

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BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:37 
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Der Fahrzeugschein wird doch entwertet und ist der Ersatz für die alte grüne Abmeldebescheinigung ?

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BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:43 
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Achso, das wusste ich gar nicht. Meine RT wurde 2002 vorübergehend stillgelegt, da gabs noch den grünen Wisch...

David


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BeitragVerfasst: 19. März 2015 21:50 
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BastiL hat geschrieben:
Wurde eingezogen :evil: :gruebel:

Dann weißt du doch warum sie ihn unbedingt haben wollten. :wink:

Gruß Schumi.

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BeitragVerfasst: 20. März 2015 05:14 
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wernermewes
Hatte ich auch schon :x
Du musst eine Verlustmeldung schreiben, dass Du das Teil verloren hast :ja:
Eine Eidesstattliche Erklärung und es sollte funktionieren :ja:

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allen immer eine gute Fahrt

wernermewes

MZ und Simson Sammler


Fuhrpark: IWL Troll, Rt 125/3, MZ ES 175/1 1964, MZ ES 175/2 1974, ES 250 Gespann,
ETS 250 1970, MZ TS 250/1 Gespann 1980, ETZ 250 1984, ETZ 250 Gespann,
ETZ 251 1988, Simson SR2, Simson Star. Simson Schwalbe, Simson Sperber, S50 N
und eine Jawa CZ 175

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BeitragVerfasst: 21. März 2015 21:19 
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Seit schlagmichttot wieviel Jahren gilt der EU-Fahrzeugschein als Abmeldebescheinigung . Im EU-Fahzeugschein steht auch mehr drin als im EU-Brief ,deshalb wollte die gute Dame das Ding auch haben ,weil ihr sonst ne Menge Daten zur Ausstellung der neuen Papiere gefehlt hätten.Bei Verlust des Scheins hilft nur ne eideststattliche Erklärung des Verlustes . Wobei da noch der zwischen bereits zugelassen und abgemeldet zu unterscheiden ist. Wenn die Daten nicht mehr im Register sind und man nur den EU brief hat hilft nur ein Vollgutachten oder ece Übereinstimmungsbescheinigung. Bei nem alten BRD brief ist der Schein unwichtig ,da er meißt eingezogen wurde und sowiso alles im Brief steht was wichtig ist.

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mfg ralf
Mein Moped ETZ 250
TS 150 mein erstes Motorrad
Meine Rennsemmel MZ 1000 S

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Fuhrpark: Motorräder:MZ 1000 S EZ 2006 angemeldet fahrbereit ,MZ Etz 250/Baujahr 1986 retauriert angemeldet fahrbereit , MZ TS 150 Baujahr 1979 restauriert angemeldet fahrrbereit, MZ ES 250/0 Baujahr 1957 mit orginal 1. ddr brief , 2xETZ 250 zerlegt, 3xTS 150 zerlegt
Pkw: Ford Focus Alletageschlampe,Opel Corsa mit 2.0 16V und richtig Dampf
2 x Opel Kadett C Coupe einer wartet auf sein Ableben der andere auf seine Neugeburt
Anhänger: Oldiewohnwagen Continent 320sb
Hp 350 neu aufgebaut

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