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 Betreff des Beitrags: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 08:26 
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Hi,
offiziell gibt es für Reflektoren im Rücklichtbereich ja nur angaben in welcher Höhe, nicht aber wie groß dieser sein muss.
Gibt es eine Pflicht zu E-Prüfzeichen (mit Quellenangabe?)
Und gibt es diesbezüglich Sonderregelungen für DDR-Motorräder? (evtl. auch mit Quellenangabe)
Beim Hinweis bspw. des TÜV Süd ist diesbezüglich nix zu finden. Nicht mal Angaben zum E-Prüfzeichen ... http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

In der STVZO §43 ist folgendes niedergeschrieben:

"(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."

Quelle:
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53

Da steht aber nix wegen Größe und E-Prüfzeichen drin. Hat jemand was genaueres?

§19 STVZO - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis - besagt folgendes:

"(3) Abweichend von Absatz 2 .Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIII durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs."


Bedeutet das, dass ich selbst einen dämlichen Reflektor fürs Rücklicht eintragen lassen muss???

Patient = MZ ES 150 Bj. 1969

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Zuletzt geändert von hanwag am 12. April 2015 09:00, insgesamt 3-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 08:45 
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Ist im Original Rücklicht schon enthalten.

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MZ TS 250/1 Neckermann-Gespann '81, Chemnitzia Sport 1937, Möve-Rad ca. 1955, 4x MZ ES 175/0 (Bj. 57-61), MZ ES 175/1 (Bj. 64), 4x MZ ES 250/0 (Bj.58-61),2x MZ ES 250/1 (Bj. 64/65),4x MZ ES 300 (Bj. 62-63), MZ TS 150 (Bj. 75 mein 1. Motorrad) Yamaha FJ1200 '86; 3x S51; 3x Schwalbe; CSEPEL 250 '55;2xPannonia TLT '56; Pannonia TLT 250 '57,5 weitere Pannonias von 58 bis 61, Duna Seitenwagen

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 08:54 
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Der hat aber kein Prufzeichen
und das ist der springende Punkt
Es gibt keine Größenangabe/Verplichtung
nur Prüfzeichen muss es haben.Sollte aber
bei einem Originalen DDR Rücklicht kein Problem sein.

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Guden Willi
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wie kann en Mensch ned aus Franfurd sei


Fuhrpark: ETZ 250 mit Lastenbeiwagen/Baujahr 86,

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 09:04 
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Edit:
Hab grad noch paar Gesetzeslagen dazu eingefügt

Der originale Reflektor hat wie gesagt kein Prüfzeichen. Ich möchte das Rücklicht aber umbauen und habe da einen kleinen schönen alten und runden Reflektor, der aber auch kein Prüfzeichen hat. Eine Größenangabe gibt es ja nicht. Eine Pflicht zum E-Prüfzeichen habe ich nicht finden können.
Ergibt sich, aus den oben hochgeladenen Gesetzestexten echt die Pflicht für mich, den Reflektor abnehmen lassen zu müssen, obwohl ´der im original auch keine Kennzeichnung ´hat?
Oder gibt es da für Oldtimer irgendwelche Ausnahmen, die ich wissen sollte.

PS: Wenn das ganze hier fachlich fundiert ist, würde ich dies in die Wissensdatenbank mit einpflegen.

Interessant ist die derzeitige Präampel der STVZO:
"Das "Schicksal" der StVZO, wie wir sie kennen, ist ohnehin besiegelt. Fest steht, dass die StVZO völlig neu gegliedert wird und kein Paragraf mehr so erhalten bleibt, wie er jetzt in der Verordnung steht. ... Das wird aber noch eine Weile dauern; wir rechnen mit einer Verkündung im Laufe 2016 und einem Inkrafttreten ca. ein Jahr später, also 2017. Ob dieser Zeitrahmen seitens des BMVI zu halten sein wird, bleibt allerdings offen. Die zum Zeitpunkt der Neufassung gültige StVZO wird nur noch für Altfahrzeuge Geltung haben. Betroffen von weiteren Änderungen sind dann vor allem die §§ 19 (Veränderungen am Fz) und 29 (HU, SP etc.)"

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 09:10 
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DDR-Teile hatten immer eine Prüfkennzeichnung... und wenns nur eine Wellenlinie war :ja:

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 09:11 
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Wenn du ein original Ostfahrzeug hast nicht,
es fahren tausende MZtten mit dem Original
Rücklicht mit Integriertem Rückstrahler rum.
Nur wenn du natürlich extra ein Einzelnen
Strahler verwenden willst,könte es je nach
TÜV Streß geben.Um was für ein Fahrzeug
geht es den?Bei einer RT wird es kein Problem
sein,aber bei einer ETZ.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 09:11 
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Jeder zugelassene Reflektor hat ein Prüfzeichen.
Ansonsten ist das Rüli nicht zugelassen.

Halte das mit den Prüfzeichen für MZ und Simson eh etwas für Sinnfrei.
Alle Nachbauten von Blinkern und Lichtern haben kein Prüfzeichen.
Sind demzufolge auch nicht zugelassen. Aber es wird von den meisten Prüfern geduldet.

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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 09:25 
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Svidhurr hat geschrieben:
Jeder zugelassene Reflektor hat ein Prüfzeichen.
Ansonsten ist das Rüli nicht zugelassen.

Halte das mit den Prüfzeichen für MZ und Simson eh etwas für Sinnfrei.
Alle Nachbauten von Blinkern und Lichtern haben kein Prüfzeichen.
Sind demzufolge auch nicht zugelassen. Aber es wird von den meisten Prüfern geduldet.


Genau das ist ja die Frage, da diese Fahrzeuge im Osten gebaut wurden. Theoretisch müssten doch Ausnahmeregelungen dazu geschaffen worden sein. Wobei die Motorradlichter ja ab nem bestimmten BJ Wellenlinie oder E-Prüfzeichen hatten. Ich muss doch ein Bauteil (Reflektor) ohne Prüfzeichen gegen ein Bauteil (Reflektor) ohne Prüfzeichen austauschen können?!

-- Hinzugefügt: 12. April 2015 09:32 --

In meinem Fall möchte ich gern folgenden Reflektor verwenden:
Dateianhang:
P1290537.JPG


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 09:33 
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hanwag hat geschrieben:
Ich muss doch ein Bauteil (Reflektor) ohne Prüfzeichen gegen ein Bauteil (Reflektor) ohne Prüfzeichen austauschen können?!

Klar kannsde, aber ohne Prüfzeichen ist nun mal nicht Zulässig.... :roll: :roll:
Frag mal deinen Kittelfuzzi.

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 09:43 
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Ich würde da nicht nach Fragen :D

Du wohnst in Dresden, also sollten sich die Prüfer ja etwas auskennen :wink:
Also verbaue dein Rüli bzw. Reflektor und wenn es optisch zum Moped passt,
wird da auch keiner große Fragen stellen.

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Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 10:03 
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hanwag hat geschrieben:
Svidhurr hat geschrieben:
Jeder zugelassene Reflektor hat ein Prüfzeichen.


In meinem Fall möchte ich gern folgenden Reflektor verwenden:
Dateianhang:
P1290537.JPG


Schau mal auf der Rückseite , irgendwas muß doch dort eingestempelt sein . :wink:

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MfG , Steffen

Man wird alt und grau und 100 Jahre und lernt jeden Tag noch dazu !
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ES 250 mit "Stützrad" ? ...find ich gut ! Bild
Retter des 175er Motors 4034402 !
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MZ ES 250 Bj. 1961 mit "Stützrad"anbau , meine "Zicke" , seit 6.10.14 nach über 30 Jahren wieder offiziell auf der Straße
MIFA Klapprad ca. 1980 , etwas modernisiert (nicht mehr seit Sonntag , 15.09.2013 , geklaut !)
MIFA Klapprad vor 1980 , etwas "naked", Neuzugang vom 27.09.2013 als Ersatz , am 23.11. 2013 vom Bus überfahren
MIFA Klapprad vor 1980 , komplett mit einigen neuen Teilen , Neuzugang vom 30.11.2013 als Ersatz

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 10:09 
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Theoretisch seh ich das auch so. Aber du weisst doch wie es ist. Im Ernstfall fährt mir einer hinten drauf und sucht nen Grund um nich zahlen zu müssen. Der erkennt, dass die Mühle umgebaut ist und hat vielleicht auch noch nen moppedkritischen Bullen an der Hand. Und schon haben wir den Salat.

hintere Prägung - soweit lesbar lautet ******aldauf WO*kenstein

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 14:19 
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Am schnellsten wirst du wohl eine Antwort bekommen wenn du dir den Reflektor nimmst damit zum TÜV Dekra etc gehst und dort die gleiche Frage stellst wie hier. Normal helfen die Ingenieure gerne bei Fragen zumindest kenn ich das so von meiner Prüfstelle.


Fuhrpark: MZ TS 125/ bj 1982

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
BeitragVerfasst: 12. April 2015 20:40 
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Meine Vermutung. Dein Reflektor stammt evtl. von einem alten Warndreieck. Die werden gern von den Händlern auf Teilemärkten zerlegt, um die Reflektoren dann einzeln teuer zu verkaufen. Selbst schon gesehen...
Und ob die Reflektoren eines Warndreiecks Prüfzeichen haben :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Reflektor Rücklicht
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(KSM ein) Ein Reflektor ist das reflektierende Teil innerhalb einer Leuchte (KSM aus), hier geht es scheinbar um einen Rückstrahler.
Wenn es dir nichts ausmacht, zu verraten, an welchem Fahrzeug die Aktion stattfinden soll ( Typ und EZ-Datum wäre wichtig, EZ Ost oder West), dann könnte man deine Frage mit hinreichender Sicherheit beantworten, alles andere ist nur Spekulation (andere Kraftausdrücke werden unterdrückt).


Fuhrpark: alles mögliche

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