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 Betreff des Beitrags: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 17:26 
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Hallo,
heute war ich mit meinem ETZ Gespann bei der Dekra und wollte eine HU machen lassen.
Der Prüfer meinte das es nicht geht, weil der Beiwagen nicht in der Zulassung eingetragen ist. Komisch... da ich das Gespann schon so gekauft habe aber egal.
Er sagte mir ich solle in die Hauptstelle fahren und den Beiwagen dort mit Rahmennummer eintragen lassen.

Meine Frage ist nun, was kostet so eine Eintragung und welche Unterlagen brauche ich? Reicht die Zulassung?
Außerdem sagte er mir es ginge wohl günstiger und schneller wenn ich ein Datenblatt zu dem Beiwagen mitbringe. Was meite er wohl damit?
Reicht die Betreibsanleitung des Beiwagens oder gibt es da was offizielles?

Danke schon mal für eure Hilfe!


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 17:38 
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Mit Rahmennummer ist Quatsch - es muß lediglich "mit Seitenwagen" eingetragen werden und die Anzahl der Sitze etc. geändert werden. Ein Eintrag "wahlweise mit Seitenwagen" ist noch besser und anzustreben, denn dann kannst Du auch mal Solo fahren. Sprich mal bei der Hauptstelle der Dekra vor, eigentlich müssten die alle benötigten Daten für eine Eintragung in ihren Unterlagen /Datenbanken haben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 17:45 
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Timbo89 hat geschrieben:
den Beiwagen dort mit Rahmennummer eintragen lassen.


Timbo89 hat geschrieben:
ein Datenblatt zu dem Beiwagen


Oh mein Gott und das im tiefsten Osten. Ich fass es nicht, schon fast peinlich.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 17:53 
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Danke Feuereisen für den nützlichen Beitrag. Ich hoffe mal dass es klappt mit dem "wahlweise"!


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 17:57 
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Kopie des Fahrzeugscheins kannste von mir haben, mit wahlweise Eintrag ohne Gedöns wie Blinker abdecken etc. Mein wirklich freundlicher und kompetenter TÜVer hat mir ein extra Typenschild handschriftlich gemacht und in den Beiwagen geklebt. So hast Du 2 Typenschilder mit den jeweils korrekten GewichtenIstbzwar sehr preußisch, aber eben korrekt. Bilder davon auch gerne.

Klappt schon... :D


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:00 
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Frag doch mal hier im Forum
ob dir einer einen Scan von seinemWW Eintrag macht.
Mit einer Kopie von einem Fahrzeugschein hat man
es auf der Zulassung einfacher.Die FG-Nummer vorher
natürlich streichen.

Okay zu langsam :D


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:06 
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Ähhhh, Willi, hab ich doch angeboten, s.o. :D

Mehr geht nicht :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:10 
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calenberger hat geschrieben:
Ähhhh, Willi, hab ich doch angeboten, s.o. :D

Mehr geht nicht :mrgreen:


Da war ich noch am schreiben :oops:


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:11 
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Duplizität der Ereignisse, so ist das manchmal :D


Gruß Andreas


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:15 
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Was steht denn in deinen Fahrzeugpapieren? Steht dort schon Motorrad mit Beiwagen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:18 
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Danke @ calenberger für das nette Angebot. Ich habe dir eine PN geschrieben.
@ Stephan: Nein da steht nichts von Beiwagen, aber komischerweise bin ich 2013 damit durch die HU gekommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:20 
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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:21 
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Timbo89 hat geschrieben:
Danke @ calenberger für das nette Angebot. Ich habe dir eine PN geschrieben.
@ Stephan: Nein da steht nichts von Beiwagen, aber komischerweise bin ich 2013 damit durch die HU gekommen.


Ok, dann ist die Tatsache erst mal richtig, die Rahmennummer vom Beiwagen interessiert aber nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:26 
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Danke für die Links und Tipps.
Muss Ich zum eintragen den Fahrzeugbrief auch mitnehmen oder reicht die Zulassung?


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:30 
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Brief muß auch mit .


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:39 
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... und zur Hauptstelle :roll: das Ist auch Quatsch :!:
Ich habe auf der LPG, wo auch die DEKRA hin kommt - meine Vollabnahme der kleinen ETZ machen lassen :D

Im heutigen Zeitalter kann er auch auf dem Dorf auf alle Unterlagern zu greifen :ja:

Wenn du nur den einen SW hast, würde ich die Nummer schon mit eintragen lassen.
Ist ja dein einzigster Nachweis, das der SW dir gehört :shock:

Kosten - das wird zeitlich abgerechnet. Meine 20 min. haben 60,70 €ronen gekostet.
Glaube 20 min Weise geht das dann weiter :D

PS.: Da haste wohl einen Vollpfosten erwischt :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:54 
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luckyluke2 hat geschrieben:
Brief muß auch mit .


Ist das sicher, dass der Brief auch mit muss? Den habe ich nämlich grad nicht hier.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:56 
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Eintragungen/Änderungen müssen auch im Brief drinstehen . :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 18:58 
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luckyluke2 hat geschrieben:
Eintragungen/Änderungen müssen auch im Brief drinstehen . :wink:


Die trägt doch aber die DEKRA nicht ein. Die haben doch einen extra Zettel,
mit den du dann noch zur Zulassung musst :roll:
Die tragen dir das dann nochmals Kkostenpflichtig ein :shock:


Zuletzt geändert von Svidhurr am 13. August 2015 17:17, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 19:17 
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Der TÜV nimmt keine Eintragungen in den Fahrzeugbrief vor, man bekommt nur den Bericht womit man die Eintragung im Brief und Schein vom Straßenverkehrsamt gemacht bekommt!

Kopie mit etlichen Eintagungen kannst du von bekommen!
Wahlweise, 15Zoll, Rollerreifen auf dem Vorderrad u.s.w.

Gruß Bernd


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 19:22 
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Svidhurr hat geschrieben:
... Im heutigen Zeitalter kann er auch auf dem Dorf auf alle Unterlagern zu greifen :ja:


Bleibt die Frage offen, ob der Dorfdekramann diese Art Eintragungen/Abnahme auch machen darf.

;D

Bei meinem Gespann steht übrigens eine Rahmennummer drin.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 19:28 
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Andreas hat geschrieben:
Bleibt die Frage offen, ob der Dorfdekramann diese Art Eintragungen/Abnahme auch machen darf.


So ist es . Das darf nämlich nicht jeder Prüfer .


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 19:59 
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und nachdem du eine bisher offizielle Solomaschine hast, würde mich auch die Seitenwagenbefestigung unter dem Tank interessieren. Ist da alles original, hat jemand heldenhaft herumgeschweißt, ist eine Klemmschelle dran (woher, Hersteller....?)


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 20:30 
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ea2873 hat geschrieben:
und nachdem du eine bisher offizielle Solomaschine hast, würde mich auch die Seitenwagenbefestigung unter dem Tank interessieren. Ist da alles original, hat jemand heldenhaft herumgeschweißt, ist eine Klemmschelle dran (woher, Hersteller....?)


Es ist ein Originaler Seitenwagenrahmen. Nichts geschweißt oder gebastelt. Keine Ahnung warum das noch nicht eingetragen war.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 20:35 
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Timbo89 hat geschrieben:
ea2873 hat geschrieben:
und nachdem du eine bisher offizielle Solomaschine hast, würde mich auch die Seitenwagenbefestigung unter dem Tank interessieren. Ist da alles original, hat jemand heldenhaft herumgeschweißt, ist eine Klemmschelle dran (woher, Hersteller....?)


Es ist ein Originaler Seitenwagenrahmen. Nichts geschweißt oder gebastelt. Keine Ahnung warum das noch nicht eingetragen war.


Dann sollte ja auch auf dem Typenschild ein SW hinter der R- Nummer stehen :ja:
Da sollte die Eintragung ja nur eine Formsache sein :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 21:09 
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Hatte das Thema vor zwei Wochen bei der Dekra.

Bei mir stand die NR des SEL auch im Brief aber...
wer sagt denn, dass du den Beiwagen überhaupt noch hast ;-)

Wenn du willst sende mir deine Adresse per PN - ich schicke dir Briefkopien für WW-Eintrag und die Schreiben von MZ aus der Wissensdatenbank zu.
Ich brauche es nicht mehr.

Vorbereitung für den Prüfer ist die halbe Miete.

Dann bekommste bestimmt auch das hier:


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 22. April 2015 21:54 
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Der TÜV hatte bei mir " moniert" das sich das zulässige Gesamtgewicht ändert. Daher habe ich jetzt quaso 2 Typenschilder, einmal Solo am Motorrad, einmal Gesp ann, hinten im Seitenwagen. Anders hätte er mir dieses "wahlweise" nicht eingetragen. Der Mann vom TÜV Hildesheim kam aber selber auf die Idee mit den 2 Schildern. Und nein, Sonderabnahmen darf zumindest beim TÜV nicht jeder Prüfer. Das machen dann schon spezielle Leute. Wobei ich den in Hildesheim schon lange als Kundenfreundlich und kompetent kenne. Was geht macht er, hat aber auch klare Vorstellungen was nicht geht. Leider geht er bald in den Ruhestand.

Im Osten macht glaube ich nur die Dekra die Eintragungen, oder?


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 23. April 2015 00:26 
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calenberger hat geschrieben:
Im Osten macht glaube ich nur die Dekra die Eintragungen, oder?

Meinem Wissensstand nach darf auch im Osten der TüV Eintragungen vornehmen, Vollgutachten hingegen macht nur die Dekra.
Aber da ändert sich ja alle Nase lang was, von daher wie oben geschrieben lieber bei der Hauptstelle vorher nachfragen. Die Info kostet nichts...

Eintragungen von Zubehörteilen / Umbauten werden bei EU Papieren eigentlich nur noch im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgenommen, im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) nicht. Eine Eintragung von Seitenwagen kann davon aber auch wieder abweichen. Auch hier hilft eine Nachfrage bei der Dekra / Zulassungsstelle, was Du an Papieren mibringen mußt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 23. April 2015 07:00 
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Feuereisen hat geschrieben:
Mit Rahmennummer ist Quatsch - es muß lediglich "mit Seitenwagen" eingetragen werden und die Anzahl der Sitze etc. geändert werden.


Bei mir wurde die FIN des SEL UND sogar die Mot.Nr. eingetragen , weil /1 Motor ... :roll:

Dateianhang:
IMAG1555.jpg


Ich sehe schon , TÜV Süd kocht sein eigenes Süppchen . Ich hab mehrmals bei diversen Eintragungssachen den Brief mit vorlegen
müssen , es handelte sich zwar nicht um Motorräder , aber es ging dabei allein 3x um Sachen die eine gültige ABE hatten ; diese
wurden in Sachsen/Anhalt (2x Felgen/Reifen , 1x Fahrwerk) und Thüringen (1x Felgen) in einem Fachbetrieb eingebaut und dies
auch in der ABE vermerkt .
In BY interessierte das nicht , beim fälligen TÜV Termin bekam mein damaliger Alfa einen Mängelbericht " falsche Räder/Bereifung"
meine Frau mußte nach Haus fahren um den Brief zu holen , dann wurde das Gutachten erstellt . Ebenso erging es dem ExVerlobten
meiner Tochter mit Felgen /Reifen und Sportfahrwerk . Wie gesagt , in beiden Fällen lag eine gültige ABE vor .


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 23. April 2015 21:19 
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Tjia . . . TüV , Schornsteinfeger und Ärzte alles kleine Götter.
Egal wie kompetent oder eben auch wie inkompetent sie sind.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 24. Mai 2015 09:48 
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,,Anzahl der Vorhalter geschaetzt"
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
was Pruefer so alles fuer technisch relevant und eintragungswert halten....


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 30. Mai 2015 11:37 
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Hallo,

bei meinem 500 tour Gespann mit Superelastik ist wahlweise Gespann und Solo eingetragen.

Ich erwäge nun ein ES 250/2 Gespann (mit Superelastik) zu kaufen. Bei dem angebotenen Gespann (das schon seit mind. 12 Jahre keine gültige HU mehr hat und augenscheinlich derzeit abgemeldet ist) mailte der Verkäufer auf meine Frage der Eintragung:
"Die Maschine ist als Solomaschine eingetragen (120 km/h) mit der Bemerkung in Feld 33: Für Beiwagenbetrieb geeignet".

Reicht das für Gespannbetrieb? Falls nein, ist die Eintragung als Gespann ein Problem (ich möchte aber unbedingt den wahlweisen Eintrag Solo/Gespann)?

Danke,
Markus


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 30. Mai 2015 11:42 
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Unter 33: Bemerkungen,

da sollte dann ww stehen.
was steht unter Ziffer 1 ?

Gruß Klaus


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 30. Mai 2015 11:49 
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Markus_Suzuki hat geschrieben:

Reicht das für Gespannbetrieb? Falls nein, ist die Eintragung als Gespann ein Problem (ich möchte aber unbedingt den wahlweisen Eintrag Solo/Gespann)?



ich habe es eingetragen. Hier die Freigabe:
http://www.mz.cx/technik/daten/freigabe3.jpg


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 30. Mai 2015 11:59 
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Wieso bestehen so viele Leute auf wahlweise Eintrag.
Halte ich nichts davon.
1. verzieht sich jeder Rahmen nach einiger Zeit Gespannfahren
2. Fahren sich die Reifen beim Gespann gerade ab, da keine Schräglage gefahren wird
3. Muß die Übersetzung geändert werden
4. ist die Federung beim Gespann härter (Gespannfedern)
5. Geht der Trend sowieso zur zweit-und dritt MZ...also steht doch oft schon eine Solo MZ rum...


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 30. Mai 2015 12:20 
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Was das WW betrifft, stimme ich da Güsi voll zu.
Die rechten Blinker fehlen auch :D

Was noch zur Eintragung: Sitzplätze würde ich nicht ändern.
Es reicht das der Betrieb mit SW SEL drin steht.
So kannst du zwischen LSW und PSW wechseln.

Kosten: §21 und wird wenigstens 60 €ronen bei der DEKRA kosten.
Plus noch die Änderung der Papiere auf der Zulassung.

Ich persönlich würde noch die Nummer vom Typenschild
eintragen lassen.

Das ist dann dein einzigster Nachweis das der SW dir gehört.
Aber das ist schon wieder ein anderes Thema :wink:

Bei mir steht nur "Fahrzeug für Beiwagenbetrieb geeignet"
Die Reifengröße und VEB Nr. vom Typenschild.


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 30. Mai 2015 12:34 
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Für mich besteht der Grund u.a. darin,
dass wenn ich gezwungen bin einen Zyl. einzufahren.
Wenn ich danach im Winter den SW nicht dran habe, fahre ich die auch solo.
Spart mir meine guten gründlich zu putzen.
2. Satz Räder ist auch vorhanden, wobei ich aber nur vorne wechsele.

Gruß Klaus


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 30. Mai 2015 19:36 
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Beiträge: 37
Also, vielen Dank für die Antworten.
Ich hoffe mal, dass ich das richtig verstanden habe:

Die ES 2510/2 mit der Eintragung Feld 33: Für Beiwagenbetrieb geeignet dürfte also also als Gespann eintragungsfähig sein (?). Der Vorbesitzer hat sie allerdings in den 10 Jahren, die er sie hat, nicht zur HU gefahren und nur mit rotem Nummernschild bewegt.

Frage mich, ob er HU- bzw. Eintragungsprobleme hatte?
(Möchte nicht ein unlösbares Zulassungsproblem erwerben)

Was würdet Ihr für ein ES 2510/2 Gespann mit ca. 20Tkm und angeblich neuen Zylinder ausgeben?

Gruß und danke,
Markus


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 30. Mai 2015 19:46 
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Rote Nummer :D

Da du ja eh §21 machen musst, ist das egal. Wird vielleicht etwas länger dauern
und der DEKRA-Mann möchte 100 €ronen haben :mrgreen:

PS.: Du brauchst nur einen guten Prüfer der was für MZ übrig hat :idea:
Und all deine Probleme was MZ betreffen, werden geklärt :ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 31. Mai 2015 14:03 
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† 04.04.2016
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Markus_Suzuki hat geschrieben:
ES 2510/2


Kann ich da mal ein Bild von sehen? Kenn diese MZ noch nicht :oops:

-- Hinzugefügt: 31. Mai 2015 14:08 --

Meinst du eine ES250/2 ??

Dann kannst dir das selber ausrechen. Je nach Zustand Maschine 350€ - 1500€ SEL, Seitenwagen 400€ - so - 600 €

Bewertungskriterien: Gesamtzustand Blech, Reifen, Originalität, Lack, Technik, Papiere, Zubehör( Seitenträger, Koffer, SW Verdeck, SW Seitenscheiben . . .)


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 Betreff des Beitrags: Re: Eintragung des Beiwagens
BeitragVerfasst: 13. August 2015 17:14 
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Beiträge: 27
Hast Du zwischenzeitlich die Eintragung, und welche? Ich war letzte Woche bei der Dekra in anderer Prüfungsangelegenheit. Auf meine Frage ob ich auch Solo meine 250/2 prüfen lassen kann, weil in den Papieren WW mit BW steht. Da wusste er nicht so recht Bescheid. Etwas schwammig kam rüber, müsste wohl so sein.

Gruß Walter


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