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BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 18:50 
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Glück Auf! :mrgreen:

Ich hatte mit einem Kollegen eine Diskussion und hätte gern mal Eure Meinung dazu gehört....

Wenn ich mir einen Motorradrahmen eines zerlegten Motorrades kaufe (um den "auf Lager" zu legen) kann ich den ja jederzeit als ganzes Motorrad wieder anmelden. (> 7 Jahre dann mit Vollgutachten, aber das spielt jetzt keine Rolle)
Also alles vollkommen legal, mit allen Papieren usw.

Ich bzw. der Verkäufer müssten doch in der Zulassungsstelle Bescheid geben, oder? Der "Rahmen" ist zwar vorübergehend Stillgelegt, aber dennoch, oder?

Und was ist, wenn ich in paar Jahren den Rahmen dann wegwerfen will, dann benötige ich doch eine Enstorgungsbescheinigung eines Verwertes, oder?

Wie handhabt IHR das? :ja:


Fuhrpark: 2005 - jetzt => zwei MZ 1000 SF (eine kompletter Neuaufbau aus Teilen!)
1987 - 1998 mehrere ETZ250 und ES250/2 (auch mit Personenseitenwagen)

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 18:56 
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Freiwillig wirft hier bestimmt keiner einen guten Rahmen weg... :abgelehnt: :bindagegen: :nein:

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 19:07 
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Vorrübergehende Stilllegung gibt es nicht mehr. Fahrzeug abmelden, einlagern, irgendwann wieder anmelden, gut ist.

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 19:38 
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Uli, das war ja nur fiktiv gemeint! :cry: Und sollte als Beispiel dienen!

Ich will vermeiden, wenn ich den Rahmen über viele Jahre einlagere, das ich dann mal irgendwann Problem bekomme so von wegen: "wo ist das restliche Motorrad" was es ja nicht gibt!


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BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 19:47 
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Mr. Flutschie (MoS2)

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Wenn du einen Rahmen ankaufst, egal wo her, egal in welchem Zustand, egal ob mit oder ohne Papieren, Kaufvertrag machen (ADAC-Standardvordruck), darin kann man vermerken, dass es sich nur um einen Rahmen handelt. So kannst du glaubhaft machen, wo du den Rahmen im Falle der Fälle her hast, und dass du ihn einzeln erworben hast.

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 19:52 
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Wieso sollte es Probleme geben von wegen "Wo ist das restliche Motorrad"?! Wer soll denn diese Frage stellen? Und warum? Wenn Du die Papiere dazu hast (muss nichtmal ein Kaufvertrag sein), dann reicht das im Normalfall (!) völlig als Eigentumsnachweis. Und was Du mit Deinem Motorrad machst, ist doch Deine Sache.

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 19:58 
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Alles klar, dankeschön!


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BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 21:23 
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Wer soll denn die Frage "Wo ist das restliche Motorrad?" stellen? Anmelden kannst du das gute Stück eh nur komplett :wink:

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BeitragVerfasst: 17. Juli 2015 21:41 
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Die Frage stellt sich bei der endgültigen Stilllegung, dachte ich!


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