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 Betreff des Beitrags: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 16:47 
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An meine 250 er ES will ich ein altes, ovales Rücklicht anbringen. Leider sind die mittlerweile schwer zu bekommen. Soweit wie ich das verstanden habe, unterliegen nur die Gläser der Zulassung. Meine Idee ist daher, ein Nachbau-Rücklicht zu kaufen und dann "einfach" ein altes Glas einsetzen.

Kann ich so das Zulassungsproblem umgehen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 16:54 
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Ja,so genau schaut keiner.
habe mir schon aus alten Auto Rücklichter
das Kurstoffglas mit dem E passend auf
kleine alte Motorrad Rücklichter gebastelt

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Guden Willi
Es gehd mer ned inde Kopp enei
wie kann en Mensch ned aus Franfurd sei


Fuhrpark: ETZ 250 mit Lastenbeiwagen/Baujahr 86,

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 16:59 
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Haben die ES den schon alle prüfzeichen? Ich glaube die nuller gab es zum teil noch ohne

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auf der suche nach Original EMW R35 Kolben auch gebraucht >Ø 72mm
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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 17:04 
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Das mag sein,aber man kann dem Ärger auch aus dem Weg gehen. :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 17:25 
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Neon01234 hat geschrieben:
Meine Idee ist daher, ein Nachbau-Rücklicht zu kaufen und dann "einfach" ein altes Glas einsetzen.


Du meinst dieses (Nachbau) Rücklicht?

http://www.motorradmeistermilz.de/media ... warz~2.jpg

Die Gläser Original / Nachbau sind nicht zwangsläufig kompatibel. Der gebördelte Alurand ist zudem auch nicht gleich. Das Bremslichtglas unterscheidet sich auch geringfügig. Das Innenleben ebenfalls.
Kann mann sicher irgendwie hinbekommen, setzt aber ein wenig handwerkliches Geschick voraus. Ich habe das Thema bei meinem Berliner durch. Hier mal drei Bilder:

Dateianhang:
glas.jpg


Dateianhang:
Glas (2).jpg


Dateianhang:
IMG_5677.JPG


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- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
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- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 18:49 
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Hallo,

ichn hatte mir bei meiner RT auch so meine Gedanken gemacht. Dann habe ich mich entschieden ein Nachbaurücklicht zu kaufen (nicht das Billigste) und es unkommentiert zu lassen.
Bei der HU hat es der Prüfer nicht eine überflüssige Sekunde zu lang angeschaut. Geguckt ob Licht und Bremslicht geht, fertig. Keine Probleme mit dem Nachbau ohne Prüfzeichen...
Ist sicherlich unterschiedlich, aber man kann es drauf ankommen lassen.

Gruß,
David


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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 18:51 
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beim Rücklicht schauen die Prüfer meistens nicht so genau hin, die aktuellen Nachbauten der meisten Rücklichtgläser (Simson, TS, ETZ) sind auch ohne Prüfzeichen. Wenn du es ganz genau nimmst, lass dir das Rücklicht ohne Prüfzeichen eintragen, weil Originale nicht mehr erhältlich sind. Sprich einfach mit deinem TÜV/DEKRA Prüfer.

-- Hinzugefügt: 27th Januar 2016, 5:52 pm --

Oldimike hat geschrieben:
Haben die ES den schon alle prüfzeichen? Ich glaube die nuller gab es zum teil noch ohne


dann ists häufig einen Wellenlinie, das zählt auch.


Fuhrpark: son paar MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 19:26 
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Andreas hat geschrieben:
Neon01234 hat geschrieben:
Meine Idee ist daher, ein Nachbau-Rücklicht zu kaufen und dann "einfach" ein altes Glas einsetzen.


Du meinst dieses (Nachbau) Rücklicht?

http://www.motorradmeistermilz.de/media ... warz~2.jpg

Die Gläser Original / Nachbau sind nicht zwangsläufig kompatibel. Der gebördelte Alurand ist zudem auch nicht gleich. Das Bremslichtglas unterscheidet sich auch geringfügig. Das Innenleben ebenfalls.
Kann mann sicher irgendwie hinbekommen, setzt aber ein wenig handwerkliches Geschick voraus. Ich habe das Thema bei meinem Berliner durch. Hier mal drei Bilder:

Dateianhang:
glas.jpg


Dateianhang:
Glas (2).jpg


Dateianhang:
IMG_5677.JPG


Hatte die in der Bucht gesehen. Rücklicht Hat immerhin eine Wellenlinie, wobei ich davon ausgehe, das die nicht Original sind.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 19:32 
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Es gibt keine Nachbauten für MZ und Simson
von Blinkern und Rülis die eine Zulassung haben :(

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Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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Fuhrpark: habe einen

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 19:41 
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Das Rücklicht von Milz bezieht er von mir.
Ich habe auch die Lenkerblinker mit dem schmalen Steg fertigen lassen.

Wenn ich das Prüfzeichen in die Gläser reinmachen lassen hätte wäre das rechtlich eine Urkundenfälschung. Das ist mir zu heiß.

Die Wellenlinie in der Nachfertigung ist sicher auch eine Nachfertigung.
Um eine legale Version zu bekommen, müsste man das ganze prüfen lassen (es gibt da eine offizielle Stelle).

Das ist unverhältnismäßig teuer und wird deshalb nicht gemacht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 19:43 
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Neon01234 hat geschrieben:
An meine 250 er ES will ich ein altes, ovales Rücklicht anbringen. Leider sind die mittlerweile schwer zu bekommen. Soweit wie ich das verstanden habe, unterliegen nur die Gläser der Zulassung. Meine Idee ist daher, ein Nachbau-Rücklicht zu kaufen und dann "einfach" ein altes Glas einsetzen.

Kann ich so das Zulassungsproblem umgehen?


welche ES?

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 19:44 
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Svidhurr hat geschrieben:
Es gibt keine Nachbauten für MZ und Simson
von Blinkern und Rülis die eine Zulassung haben :(

Doch! Im letzten newsletter von Dumcke stand was geschrieben. Hilft dem TE zwar nicht, weil zu altes Modell.

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Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee II, IV, V u. VIII

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Fiat Ducato 230 2,5 TDI Carthago "Ethos" >>>> Zu Verkaufen <<<<
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C3 quattro Avant, Golf III Cabrio, Porsche 924

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 19:50 
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Rücklichter müssen ab Erstzulassung 01.01.1954 bauartgenehmigt sein. Das heißt sie benötigen das Prüfzeichen der 3 periodischen Wellenlinie. Ein E-Prüfzeichen sagt in diesem Falle gar nichts aus.
Gruß Wolfram


Fuhrpark: VW 1303 Bj 1973,
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BK 350 BJ 54 (frühe Version)
BK 350 BJ 55 Endigumbau im Aufbau
DKW SB 500 BJ 1938mit unbekanntem Seitenwagen
DKW NZ 350 BJ 1944
DKW SB 200A BJ 1936
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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 19:51 
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Das einzige was ich bei dem Kollegen sehe ist ein ETZ Rücklicht. Das ist original und hat deshalb Prüfzeichen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 19:52 
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muenstermann hat geschrieben:
Neon01234 hat geschrieben:
An meine 250 er ES will ich ein altes, ovales Rücklicht anbringen. Leider sind die mittlerweile schwer zu bekommen. Soweit wie ich das verstanden habe, unterliegen nur die Gläser der Zulassung. Meine Idee ist daher, ein Nachbau-Rücklicht zu kaufen und dann "einfach" ein altes Glas einsetzen.

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ES 250/1, die ich teilweise auf /0 umbaue.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 20:02 
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Maik80 hat geschrieben:
Svidhurr hat geschrieben:
Es gibt keine Nachbauten für MZ und Simson
von Blinkern und Rülis die eine Zulassung haben :(

Doch! Im letzten newsletter von Dumcke stand was geschrieben.
Hilft dem TE zwar nicht, weil zu altes Modell.


Das Glaube ich erst, wenn ich eins in der Hand halte :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 20:09 
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Wenn Du Angst hast das der Prüfer bei der Prüfung zur Wiederinbetriebnahme zu genau schaut, dann leihe Dir für diese Prozedur eine originale Kappe. Danach kannst Du einfach wieder den Nachbau montieren. Ansonsten habe ich defekte Gläser in Originalkappen immer gegen die runden DDR Reflektoren mit dem Alugehäuse getauscht. Rückwand rausgeschnitten und eingebördelt, fertig. Die Dinger haben auch die Wellenlinie als Prüfzeichen. Ob die allerdings in die nicht maßgenauen Nachbauten passen weiß ich nicht. Alternativ müsstest Du eben auf Märkten nach originalen Kappen Ausschau halten. Sollten da dann Gläser gesprungen sein oder fehlen - die weißen und das Bremslicht gibt es - Reflektor/Rücklicht wie zuvor geschrieben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 20:24 
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Feuereisen hat geschrieben:
Wenn Du Angst hast das der Prüfer bei der Prüfung zur Wiederinbetriebnahme zu genau schaut, dann leihe Dir für diese Prozedur eine originale Kappe. Danach kannst Du einfach wieder den Nachbau montieren. Ansonsten habe ich defekte Gläser in Originalkappen immer gegen die runden DDR Reflektoren mit dem Alugehäuse getauscht. Rückwand rausgeschnitten und eingebördelt, fertig. Die Dinger haben auch die Wellenlinie als Prüfzeichen. Ob die allerdings in die nicht maßgenauen Nachbauten passen weiß ich nicht. Alternativ müsstest Du eben auf Märkten nach originalen Kappen Ausschau halten. Sollten da dann Gläser gesprungen sein oder fehlen - die weißen und das Bremslicht gibt es - Reflektor/Rücklicht wie zuvor geschrieben.


Die Graukittel sind weniger mein Problem. Eher die grünen am Straßenrand. Das kann ich mir beruflich nicht leisten. Werde wohl mal mit der Dekra reden, ob die mir das eintragen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 20:25 
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Tun sie sicherlich nicht.

Ohne Prüfzeichen erlischt theoretisch die Betriebserlaubnis.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 20:26 
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Guesi hat geschrieben:
Ohne Prüfzeichen erlischt theoretisch die Betriebserlaubnis.


Was ja mein Problem ist. :(

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 20:44 
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Ein Problem wird erst dann zum Problem, wenn es dazu gemacht wird. Auch bei der ES /2 passen die Nachbauten nicht mit dem alten Zeugs zusammen. Allerdings hat den Umstand das da am Rücklichtglas kein Prüfzeichen ist bisher noch keiner bemängelt. Daher lass es auf dich zukommen. Im Notfall Abnahme mit alten Rücklicht dann Umbau auf einen neuen Nachbau. Wo kein Kläger ist ist auch kein Richter. Der Umstand mit dem Prüfzeichen ist eine reine Kostenfrage nicht eine Frage der Eignung des Materials oder der Qualität der Ausführung. Prüfen lassen kostet einfach Kohle die man sich gern sparen möchte. Zumal die Gewinnerwartungen wohl eher gering ausfallen.

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Man sollte wissen das eine Änderung des original Zustandes nicht zwangsläufig zur Verbesserung des selbigen führt.

Gruß manitou


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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 21:02 
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Neon01234 hat geschrieben:
Guesi hat geschrieben:
Ohne Prüfzeichen erlischt theoretisch die Betriebserlaubnis.


Was ja mein Problem ist. :(


Feuereisen hat geschrieben:
... defekte Gläser in Originalkappen immer gegen die runden DDR Reflektoren mit dem Alugehäuse getauscht. Rückwand rausgeschnitten und eingebördelt, fertig. Die Dinger haben auch die Wellenlinie als Prüfzeichen. Ob die allerdings in die nicht maßgenauen Nachbauten passen weiß ich nicht....
:wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 27. Januar 2016 21:23 
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Wenn ich mich recht entsinne passen die nicht.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 28. Januar 2016 02:13 
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die passen mit etwas Luft zumindest bei den originalen Kappen :

Dateianhang:
DSCI1751.JPG
Dateianhang:
DSCI1752.JPG


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Fuhrpark: Oldtimer

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 28. Januar 2016 07:45 
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Das kann sein, hatte ich nicht probiert. Mit der Nachbaukappe hat es nicht funktioniert. Zumindest nicht mit meiner.
Die Unterbauten samt Gummi waren auch nicht kompatibel.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 28. Januar 2016 08:34 
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Moin,
als ich meinen SW eintragen lies, hat der DEKRA- Mann gleich das Rüli mit eingetragen. Erst meinte er, das geht so nicht. Dann kippte seine Meinung und er sagte, dass das gelbe Bremslicht bis Bj sowieso erlaubt sei. Ich weiß es nicht mehr genau, kann 1974 gewesen sein. Jedenfalls war meine Emma Bj 72.

Dieses Rüli bekommt man in der Bucht für rund 10,00 €. Man muss nur das Bremslicht per Relais schalten, da ja Mz mit der Masse arbeitete.

Dateianhang:
Emmarueli.jpg


Siehe dazu:
viewtopic.php?f=28&t=56172

8)


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Des Campers größter Fluch ist Regen und Besuch ;-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 28. Januar 2016 08:46 
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..... gelbe Bremslicht bis Bj sowieso erlaubt sei. Ich weiß es nicht mehr genau, kann 1974 gewesen sein.


Erstzulassung vor dem 01.01.83.
Übergangsvorschrift zum § 53 StVZO.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 28. Januar 2016 11:15 
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Beim Hagenower Student gibts übrigens ETZ-Blinkergläser mit "Prüfzeichen".

Natürlich muß ich nicht extra erwähnen, daß die wesentlich schlechter sind, als die üblicherweise angebotenen Nachbaublinkergläser (nach 8 Wochen in der Sonne sind die "geprüften" Gläser z.B. nicht mehr orange sondern hellbraun etc).

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 28. Januar 2016 11:17 
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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 28. Januar 2016 11:35 
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Gibt es die schon lange?
(best. nr. 10642, "Blinkleuchte BL80 - eckig , vorn / hinten")

Ich zweifel gerade an mir, weil ich hatte wirklich überall gesucht, vor ich dem Hagenower den Blinkersatz auf ebay abgekauft habe (ich war mir recht sicher, daß das Prüfzeichen bei dem nicht echt ist, aber zumindest einer normalen Verkehrskontrolle wäre meine Tochter damit entkommen. Daß die Qualität dermassen unterirdisch ist hätte ich aber nicht für möglich gehalten.)

Ich hoffe letztes Jahr im Frühjahr (nach dem Fronteinschlag meiner Tochter im April) gab es die noch nicht, weil sonst komm ich mir jetzt ein wenig doof vor 8)

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 29. Januar 2016 00:39 
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Also ich hab meinem tüver sogar gesagt das das 100er rücklicht an der ts eine nachbaukappe dran hat ,aber das hat ihn nicht wirklich gestört . Er hat sich das rücklicht angesehen und meinte nur "leuchtet wie es sein soll und reflektor ist auch drin von daher seh ich da kein problem" . Er hat aber auch gesagt das das andere tüver auch genauer nehmen könnten .

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 29. Januar 2016 08:27 
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seife hat geschrieben:
Gibt es die schon lange?
(best. nr. 10642, "Blinkleuchte BL80 - eckig , vorn / hinten")

Ich zweifel gerade an mir, weil ich hatte wirklich überall gesucht, vor ich dem Hagenower den Blinkersatz auf ebay abgekauft habe (ich war mir recht sicher, daß das Prüfzeichen bei dem nicht echt ist, aber zumindest einer normalen Verkehrskontrolle wäre meine Tochter damit entkommen. Daß die Qualität dermassen unterirdisch ist hätte ich aber nicht für möglich gehalten.)

Ich hoffe letztes Jahr im Frühjahr (nach dem Fronteinschlag meiner Tochter im April) gab es die noch nicht, weil sonst komm ich mir jetzt ein wenig doof vor 8)


Ich meinte die runden Blinkergläser .
Das obige ist nicht original und hat auch kein Prüfzeichen.
Die sechseckigen Blinker gibt es aber auch als Originalteil:10642-A-S

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 29. Januar 2016 10:44 
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Auf dem Foto hat er aber ein Prüfzeichen, evtl. hat MZA da ja nachgebessert? Aber auch gut zu sehen daß du noch originale hast, ich war letztes Jahr offensichtlich zu blind um die zu finden ;)
Ich bin dann im Sommer die erreichbaren Teilemärkte abgefahren und habe Blinker- und Blinkergläser gebunkert. Auch von innen weiß lackierte etc...

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 29. Januar 2016 10:54 
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Na da hast du aber bessere Augen wie ich. Ich werd mir mal einen bestellen, dann kann ich mal genauer (mit Vergrößerungsglas :-) schauen...

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 7. Februar 2016 14:17 
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Svidhurr hat geschrieben:
Maik80 hat geschrieben:
Svidhurr hat geschrieben:
Es gibt keine Nachbauten für MZ und Simson
von Blinkern und Rülis die eine Zulassung haben :(

Doch! Im letzten newsletter von Dumcke stand was geschrieben.
Hilft dem TE zwar nicht, weil zu altes Modell.


Das Glaube ich erst, wenn ich eins in der Hand halte :wink:


Grade im Dumke Newsletter gesehen:
http://www.dumcke.de/simson/leuchten/bl ... ampaign126
:ja:


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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 7. Februar 2016 15:29 
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Die sind jetzt neu.
Gibts bei mir auch, hab sie nur noch nicht eingepflegt in den Shop.

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 7. Februar 2016 15:52 
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Na nicht schlecht :gut:

Gibt es dazu auch die passenden Rücklichter :gruebel:

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Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 7. Februar 2016 16:07 
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So schnell ist MZA nicht, die fangen ja grade erst an die runden und eckigen Blinker auf den Markt zu werfen. Aber Rücklichter sollen auch noch kommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 7. Februar 2016 16:36 
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Die 100er oder die 120 er ?

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 7. Februar 2016 17:19 
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Guesi hat geschrieben:
Die 100er oder die 120 er ?


Für mich wären natürlich Beide interessant :ja:

Aber für das 100er Rüli habe ich noch 2 TGL geprüfte Kappen da 8)
Allerdings suche ich schon seit längeren eine Rüli-Kappe für die kleine ETZ,
also das 120iger mit Kennzeichenbeleuchtung :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Rücklicht ohne Zulassung
BeitragVerfasst: 7. Februar 2016 18:50 
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Von den 100ern hab ich noch welche original, von den 120ern leider nicht

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