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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 14:24 
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Im Simson Forum wird gerade heiß diskutiert, ob die Blinker an Simson Mopeds abgebaut werden dürfen oder nicht. Sinn oder Unsinn der Maßnahme ist nicht Gegenstand der Diskusion. Es geht rein um die rechtliche Situation.
Es gibt einige gute Argumente dafür und auch gute Argumente dagegen. Da hier mehr Sachverstand unterwegs ist, meine Frage: Ist es erlaubt oder nicht und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen?


Fuhrpark: MZ ETZ 160

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 14:30 
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Ist erlaubt.
Das Gesetz habe ich gerade nicht auf dem Schirm.
Was nicht (mehr) erlaubt ist, ist die Blinker einfach nach unten zu drehen.

Gruß vom Biebsch

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Gruß vom Biebsch

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Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. Karl Lagerfeld


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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 14:33 
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ich denke es kommt darauf an, wenn es sich z.B. um eine Schwalbe handelt, wurde diese nur mit Blinker produziert (evtl. gab es für Exportmärkte andere Modelle?), würde ich den Blinker nicht demontieren. Bei einer S50 gab es die z.B. als S50N ohne Blinker ab Werk. Hier hätte ich keine Bedenken (im Extremfall kann man sich ja Papiere für eine S50N und ein passendes Typenschild besorgen)


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 14:39 
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einfach Fragen.
Also ich würd mich da streiten, ob es bei Fahrzeugen die mit Blinker gebaut wurden, es erlaubt ist diese ab zu bauen.

Über den sinn kann man natürlich dazu auch noch Tage lang diskutieren :roll:

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Gruß Alex :bia:

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Fuhrpark: Suzuki DR 800 BIG Bj 94, Suzuki DR 650 SE Bj 97

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 14:45 
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Lest euch das mal im Simsonforum durch sonst führen wir hier nochmal die gleiche Diskussion.
Biebsch, welche Paragrafen?


Fuhrpark: MZ ETZ 160

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 14:46 
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Was dran war muss auch dran sein ( das was in der abe steht) und was dran ist muss auch funktionieren.


Ganz einfach.


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Transalp PD06 bj89

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 14:49 
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§ 19 Abs. 1 StVZO (DDR) besagt, dass Fahrzeuge (außer Kleinkrafträder) mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen. Jedenfalls besagt das die 1982 geltende Fassung, eine jüngere habe ich in der Kürze nicht finden können. In älteren Fassungen brauchten z.B. auch Motorräder noch keine Blinker haben. Da es den S 51 N aber bis zur Wende gab, sollte die 82er Fassung in dieser Hinsicht auch bis dahin wirksam gewesen sein.

-- Hinzugefügt: 9. Februar 2016 14:51 --

Harlekin hat geschrieben:
Was dran war muss auch dran sein ( das was in der abe steht) und was dran ist muss auch funktionieren.


Ganz einfach.


Dann dürften ja nur originale Fahrzeuge durch die Gegend fahren.

_________________
Grüße

Frank


Fuhrpark: MZ mit 6 Volt, zeitweise eine mit 12 V in Pflege

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 16:12 
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EmmasPapa hat geschrieben:
§ 19 Abs. 1 StVZO (DDR) besagt, dass Fahrzeuge (außer Kleinkrafträder) mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen. Jedenfalls besagt das die 1982 geltende Fassung, eine jüngere habe ich in der Kürze nicht finden können. In älteren Fassungen brauchten z.B. auch Motorräder noch keine Blinker haben. Da es den S 51 N aber bis zur Wende gab, sollte die 82er Fassung in dieser Hinsicht auch bis dahin wirksam gewesen sein.

-- Hinzugefügt: 9. Februar 2016 14:51 --

Harlekin hat geschrieben:
Was dran war muss auch dran sein ( das was in der abe steht) und was dran ist muss auch funktionieren.


Ganz einfach.


Dann dürften ja nur originale Fahrzeuge durch die Gegend fahren.


die s51n gab es nur bis 87, da ab dann auch in der DDR blinker pflicht waren. und harle hat recht. was lt abe dran war, muss dran bleiben. sonst geht die abe flöten. es sei denn man läßt sich die dinger vom tüv austragen.
original müssen sie auch nicht sein. es müssen nur gesetzeskonforme geprüfte sein. die gibt es zum Beispiel bei Louis. auch geprüfte lenkerendblinker

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 16:16 
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Laut Einigungsvertrag - wenn das Fahrzeug vom Werk aus mit einer Blinkanlage ausgestattet war,
muss auch eine dran sein :D

Wäre also nur beim N ohne Blinker.

Allerdings interessiert das so wirklich wohl Keinen :wink:

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Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 16:18 
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Ich kenne das auch so, Auslieferungszustand ist entscheidend. Es müssen wie schon gesagt nicht die originalen Teile sein - aber typgeprüfte mit ABE. Z.B. müssen die Neckermann ETS auch mit Blinker gefahren werden, die DDR Teile dürfen ohne...

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Gruß Frank


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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 16:23 
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Wenn ab 1987 Pflicht für alle, dann dürften jedenfalls die bis dahin gebauten (und in Verkehr gebrachten) auch noch ohne fahren. Ist ja bei den Motorrädern nicht viel anders. Eine ETS (mit DDR-ABE) darf heute eben auch noch ohne Blinker fahren. Eine Austragung aus den Papieren wird aber selbst bei den Kleinkrafträdern erforderlich sein, bei denen die Blinker zunächst ab Werk, also laut der ABE vorhanden war.

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 16:39 
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Nach §54 Abschnitt 5 Absatz 4
" Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an: [...] 4.   Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,[...]"

Demzufolge dürfte man auch eine als LKR zugelassene ETZ 125 oder TS 125 oder schlagmichtot ohen Blinker fahren, so man einen Prüfer findet, der sie einem austrägt. Denn wenn die Teile in der ABE stehen, müssen sie auch dran sein :wink:

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Grüße aus Schwabsburg, Nils
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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 16:47 
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Mainzer hat geschrieben:
wenn die Teile in der ABE stehen, müssen sie auch dran sein :wink:


Genau so sehe ich das auch. So wie der Fahrzeugtyp ausgeliefert ist, wurde die Betriebserlaubnis erteilt und genau so hat es auch auszusehen. Alles andere kann man machen muß dann aber auch damit leben, wenn es ein Herr der Schlumpfeninnung kostenungünstig berechnet.

_________________
Man sollte wissen das eine Änderung des original Zustandes nicht zwangsläufig zur Verbesserung des selbigen führt.

Gruß manitou


Fuhrpark: MZ ES250/2 PSW Gespann/ 1969, MZ TS 250 LSW Gespann/ MZ TS 150
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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 16:50 
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EmmasPapa hat geschrieben:
§ 19 Abs. 1 StVZO (DDR) besagt .....


Die StVZO ist da so eine Sache, bezieht sie sich i.d.R. doch auf zulassungspflichtige Fahrzeuge.
Simmen (mit Versicherungskennzeichen) sind nicht Zulassungspflichtig sondern nur Versicherungspflichtig.
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Maßgeblich sehe ich hier aber in erster Linie die Betriebserlaubnis.

Grundsätzlich würde ich erst einmal behaupten, was dran war ( und somit Bestandteil der Betriebserlaubnis ) muß dran bleiben oder per Einzelabnahme ausgetragen werden. Warum ein Sachverständiger allerdings Blinker austragen sollte mag sich mir nicht erschließen, ebenso das Bedürfnis, seine eigene Verkehrssicherheit zu schmälern. Wahrscheinlich grade im Trend .... Customizing oder so.
Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 16:54 
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Mainzer hat geschrieben:
Nach §54 Abschnitt 5 Absatz 4
" Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an: [...] 4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,[...]"

Demzufolge dürfte man auch eine als LKR zugelassene ETZ 125 oder TS 125 oder schlagmichtot ohen Blinker fahren, so man einen Prüfer findet, der sie einem austrägt. Denn wenn die Teile in der ABE stehen, müssen sie auch dran sein :wink:


Da sucht man nach der alten Regelung, ohne in die jetzt gültige zu schauen, weil man grundsätzlich davon ausgeht, dass je jünger das Gesetz ist, desto weniger erlaubt ist. Dem ist aber nicht immer so, wie es scheint. Nach dieser StVZO-Fassung könnte man also auch am Leichtkrad die Blinker austragen lassen und ebenso an den Kleinkrädern, egal wann hergestellt.

Andreas hat geschrieben:
EmmasPapa hat geschrieben:
§ 19 Abs. 1 StVZO (DDR) besagt .....


Die StVZO ist da so eine Sache, bezieht sie sich i.d.R. doch auf zulassungspflichtige Fahrzeuge.
Simmen (mit Versicherungskennzeichen) sind nicht Zulassungspflichtig sondern nur Versicherungspflichtig.
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel. Maßgeblich sehe ich hier aber in erster Linie die Betriebserlaubnis.

Grundsätzlich würde ich erst einmal behaupten, was dran war ( und somit Bestandteil der Betriebserlaubnis ) muß dran bleiben oder per Einzelabnahme ausgetragen werden. Warum ein Sachverständiger allerdings Blinker austragen sollte mag sich mir nicht erschließen, ebenso das Bedürfnis, seine eigene Verkehrssicherheit zu schmälern. Wahrscheinlich grade im Trend .... Customizing oder so.
Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.


Auch die Kleinkrafträder benötig(t)en eine ABE, oder sehe ich das falsch. Und die StVZO spricht ja expliziet von ihnen. Wieso soll sie dann nicht gelten?

Es geht doch weniger um Sinn oder Unsinn, sondern, ob es gehen würde oder nicht. Ich halte das Abbauen der Blinker auch für wenig sinnvoll.

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Grüße

Frank


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Zuletzt geändert von EmmasPapa am 9. Februar 2016 16:59, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 16:58 
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manitou hat geschrieben:
Genau so sehe ich das auch. So wie der Fahrzeugtyp ausgeliefert ist, wurde die Betriebserlaubnis erteilt und genau so hat es auch auszusehen. Alles andere kann man machen muß dann aber auch damit leben, wenn es ein Herr der Schlumpfeninnung kostenungünstig berechnet.


Es sei denn es geht zu Deinen Gunsten... Ich musste mal einen zweiten Spiegel anbauen weil es dem Herrn diesesmal gefiehl. auf mein "... ähm, da war doch was mit Einigungsvertrag und original war auch nur einer..." gab's nur Gelächter. Komm in ner halben Stunde mit zwei Spiegel dann is gut. Wenn nich, dann mach was Du willst aber nich heute und nich bei mir...

Cool im nächsten leben werde ich sowas oder besser noch Jurist... Dann kann man den ganzen Tag über solche Themen labern, hat immer recht und fühlt sich noch gut dabei :D :D :D


Fuhrpark: Etz 250 und anderes

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 17:52 
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Andreas hat geschrieben:

Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.


bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 18:04 
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ea2873 hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:

Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.


bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.


... und wie wird das dann mit dem Zündschloss :gruebel:
Ich hätte ja dann eine "N" mit Zündschloss :roll:

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 18:18 
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ea2873 hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:

Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.


bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.


So ein Aufwand, ein originales Typenschild für so eine Bastelei zu opfern ist echt eine Schande.

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 19:02 
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Kosmonaut hat geschrieben:
ea2873 hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:

Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.


bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.


So ein Aufwand, ein originales Typenschild für so eine Bastelei zu opfern ist echt eine Schande.


Richtig. Wir sind die Mopeds weiland einfach mit runtergedrehten, abgesägten oder ganz ohne Blinker gefahren. :lach: Hat die Polizei nie interessiert. Denen ging es nur um ausreichend Profil, Licht und Bremslicht i.O. und ja keinen zu langen oder zu lauten Auspuff dran. Und ich wurde weiß Gott oft genug angehalten. Ist allerdings schon wieder gut 10...15 Jahre her. Vielleicht sind die jetzt auch "schärfer" :roll: Ne Betriebserlaubnis wollte komischerweise auch nie einer sehen. Nur Führerschein und den Versicherungszettel.


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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 19:16 
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daniel_f hat geschrieben:
Kosmonaut hat geschrieben:
ea2873 hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:

Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.


bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.


So ein Aufwand, ein originales Typenschild für so eine Bastelei zu opfern ist echt eine Schande.


Richtig. Wir sind die Mopeds weiland einfach mit runtergedrehten, abgesägten oder ganz ohne Blinker gefahren. :lach: Hat die Polizei nie interessiert. Denen ging es nur um ausreichend Profil, Licht und Bremslicht i.O. und ja keinen zu langen oder zu lauten Auspuff dran. Und ich wurde weiß Gott oft genug angehalten. Ist allerdings schon wieder gut 10...15 Jahre her. Vielleicht sind die jetzt auch "schärfer" :roll: Ne Betriebserlaubnis wollte komischerweise auch nie einer sehen. Nur Führerschein und den Versicherungszettel.


Gruß



Kommt immer auf den Inhaber der Uniform an - in Berlin wurde teilweise selbst zu DDR Zeiten gefordert die Dinger entweder ganz abzubauen oder sie müssten funktionieren. Einfach runterdrehen haben nicht alle durchgehen lassen.
Aber die Rechtslage ist ziemlich klar denke ich - wenn lt. ABE Blinker dran waren müssen welche dran sein - ansonsten sind Abweichungen von der ABE, wie in anderen Fällen auch, vom TÜV zu genehmigen per Einzelabnahme.

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ea2873 hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:

Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.


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Dazu müssten die Originalpapiere aber weg sein, richtig?
;-)
Mag sicherlich ein Schlupfloch sein, sollte aber m.E. nicht zu heftig propagiert werden. Ist aus meiner Sicht ein wenig zuviel "Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt". Wir wollen den oldtimerbegeisterten Nachwuchs doch auf die richtige Linie lenken, oder?! Der nächste Griff zu Schlagzahlen und ggf. weiteren falschen Aussagen wäre dann sicherlich nicht mehr weit.
;-)

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flotter 3er hat geschrieben:
daniel_f hat geschrieben:
Kosmonaut hat geschrieben:
ea2873 hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Kommt immer auf den Inhaber der Uniform an - in Berlin wurde teilweise selbst zu DDR Zeiten gefordert die Dinger entweder ganz abzubauen oder sie müssten funktionieren. Einfach runterdrehen haben nicht alle durchgehen lassen.

Also soweit ich mich erinnern kann gingen die Dinger ja nur nicht weil man keine Batterie hatte. Damals war man übrigens froh welche zu haben und niemand kam auf die Idee die abzubauen :-)
Zurück zum Thema, "das Runterdrehen" musste in der DDR ganz einfach durchgelassen werden. Da ja die Frage woher man denn eine Batterie nehmen sollte nicht vom Polizist beantwortet werden konnte. Man musste notgedrungen jeden solange runtergedreht fahren lassen bis es irgendwann mal wieder welche gab. (das war 1990 :-) ). Gut villeicht war das in Berlin anderst, aber auf dem Land gab einen permaneten Mangel an Batterien und damit den Freibrief.


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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 20:19 
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Matthias-Aw hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
daniel_f hat geschrieben:
Kosmonaut hat geschrieben:
ea2873 hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Kommt immer auf den Inhaber der Uniform an - in Berlin wurde teilweise selbst zu DDR Zeiten gefordert die Dinger entweder ganz abzubauen oder sie müssten funktionieren. Einfach runterdrehen haben nicht alle durchgehen lassen.

Also soweit ich mich erinnern kann gingen die Dinger ja nur nicht weil man keine Batterie hatte. Damals war man übrigens froh welche zu haben und niemand kam auf die Idee die abzubauen :-)
Zurück zum Thema, "das Runterdrehen" musste in der DDR ganz einfach durchgelassen werden. Da ja die Frage woher man denn eine Batterie nehmen sollte nicht vom Polizist beantwortet werden konnte. Man musste notgedrungen jeden solange runtergedreht fahren lassen bis es irgendwann mal wieder welche gab. (das war 1990 :-) ). Gut villeicht war das in Berlin anderst, aber auf dem Land gab einen permaneten Mangel an Batterien und damit den Freibrief.


Falsch zitiert übrigens.... :wink:

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 20:19 
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Andreas hat geschrieben:
ea2873 hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:

Eine Reduzierung auf ein Basismodell ( ohne Blinker, sofern es dieses dann gab ) ist natürlich möglich, rein rechtlich gesehen aus meiner Sicht aber auch nur mit der entsprechenden Umschlüsselung der Papiere durch Einzelabnahme bei einem Sachverständigen.


bei der Simson ist das leichter, da man einfach neue Papiere in Flensburg beantragen kann. Da nicht mehr bekannt ist, ob die FG-Nr als N oder B Modell ausgeliefert wurde, muß man den Typ/Modellvariante selber angeben. Also neues Typenschild, neue Papiere und aus der S51B wird ne N.
Die N darf man aber legal wieder zur B aufrüsten. Also wenn man Papiere braucht, ist es am sinnvollsten sie für eine N zu beantragen.


Dazu müssten die Originalpapiere aber weg sein, richtig?
;-)
Mag sicherlich ein Schlupfloch sein, sollte aber m.E. nicht zu heftig propagiert werden. Ist aus meiner Sicht ein wenig zuviel "Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt". Wir wollen den oldtimerbegeisterten Nachwuchs doch auf die richtige Linie lenken, oder?! Der nächste Griff zu Schlagzahlen und ggf. weiteren falschen Aussagen wäre dann sicherlich nicht mehr weit.
;-)


völlig richtig Andreas.


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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 21:04 
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flotter 3er hat geschrieben:
... Z.B. müssen die Neckermann ETS auch mit Blinker gefahren werden, die DDR Teile dürfen ohne...

Das liegt aber daran, dass die Neckermänner eine bundesdeutsche ABE haben und zum Zeitpunkt der Erteilung Blinker schon lange Pflicht waren (ab 1962 glaube ich). In der DDR wurde diese Pflicht erst ab 01.06.1982 eingeführt, wobei auch hier das Datum der Erteilung der ABE entscheidend ist.
Hat denn jemand Zugriff auf die fraglichen ABE? Hier gibt es doch den einen oder anderen, der in einer Prüforganisation ist. Da sollte doch sowas beschaffbar sein.

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BeitragVerfasst: 9. Februar 2016 21:55 
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CJ hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
... Z.B. müssen die Neckermann ETS auch mit Blinker gefahren werden, die DDR Teile dürfen ohne...

Das liegt aber daran, dass die Neckermänner eine bundesdeutsche ABE haben und zum Zeitpunkt der Erteilung Blinker schon lange Pflicht waren (ab 1962 glaube ich). In der DDR wurde diese Pflicht erst ab 01.06.1982 eingeführt, wobei auch hier das Datum der Erteilung der ABE entscheidend ist.
Hat denn jemand Zugriff auf die fraglichen ABE? Hier gibt es doch den einen oder anderen, der in einer Prüforganisation ist. Da sollte doch sowas beschaffbar sein.


Blödflug am Rande: VW stellte von Winkern auf Blinkleuchten um. War eine Messeneuheit.


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BeitragVerfasst: 21. Februar 2016 16:56 
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Hallo, im Einigungsvertrag(gut das es ihn wenigstens für die Fahrzeuge gab)waren die Fahrzeuge aufgeführt, welche entgegen der Bundesdeutschen Zulassungsgesetzgebung, weiterhin so betrieben werden dürfen.Klar ist , was zu DDR-Zeiten original dran war muß dran sein (Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis). Die älteren Fahrzeuge wie Berliner Roller usw.welchr original keine hatten konnten Blinker anbauen ohne das sie eingetragen wurden. Bei den Neckermann-Modelle hatten die ETS 125 und 250, entgegen in der DDR auch Blinker, aber auch andere Rücklichter (Rückstrahler separat).Aber auch später hatten die Neckermann-Maschinen andere Bauteile dran als in der DDR.So zum Beispiel ETZ 250, anderes Lenkerschloss (an der Seite und mit Ausrückfeder)
Also lasst sie dran.Die Betriebserlaubnis erlischt sonst!!!

Gruß Kämmi


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BeitragVerfasst: 21. Februar 2016 17:14 
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Kaemmi800 hat geschrieben:
... Einigungsvertrag(gut das es ihn wenigstens für die Fahrzeuge gab) ...


scheinbar das einzige auf was hier immer rumgeritten wird

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Luzie

Vi er dem de andre ikke må lege med ...

Herzlichen Glueckwunsch all den heutigen Geburtstagskindern, skål !!!

Gründungsmitglied des GKV - Granseer Kravattenträgerverein / Chapter Danmark

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Das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein entgegenkommender Zug sein! Gregor Gysi

ich hab eingeladen:
Möhlau ´o9 -´1o -´11 -´12
Ejby -´12 -´13 -´14 -´15
ich war dabei:
Angrillen -´16 -´18 -´23 -´24 -´25
Abgrillen -´13 -´14 -´15 -´16 -´17 -´18 -´19 -´2o -´21 -´22 -´23 -´24
Adventsgrillen -´1o -´12 -´13 -´14 -´15 -´16 -´18 -´19 -´21 -´22 -´23 -´24
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BeitragVerfasst: 21. Februar 2016 18:30 
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Luzie hat geschrieben:
Kaemmi800 hat geschrieben:
... Einigungsvertrag(gut das es ihn wenigstens für die Fahrzeuge gab) ...


scheinbar das einzige auf was hier immer rumgeritten wird

Ja, und dieser Vertrag war das Beste was die ganze Bundesregierung je hin bekommen hat! Ich fahr bis heute mit nem offenen Motorradführerschein, damals mit 16 gemacht, und nur durch das Alter hubraumbegrenzt. Ab 18 offen. Ich hab mit 18 den LKW Führerschein gemacht für 65 Mark Ost, mit dem ich bis 2002 täglich Vierzigtonner bewegt habe. Tja damals wollte noch nicht jeder Halsabschneider seinen Teil vom Kuchen ab haben...


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BeitragVerfasst: 21. Februar 2016 18:34 
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So wie ich das sehe ist der entscheidende Punkt die Betriebserlaubnis. Was wurde damals geprüft und bewilligt?


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BeitragVerfasst: 21. Februar 2016 18:43 
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Midi hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:
Kaemmi800 hat geschrieben:
... Einigungsvertrag(gut das es ihn wenigstens für die Fahrzeuge gab) ...


scheinbar das einzige auf was hier immer rumgeritten wird

Ja, und dieser Vertrag war das Beste was die ganze Bundesregierung je hin bekommen hat! Ich fahr bis heute mit nem offenen Motorradführerschein, damals mit 16 gemacht, und nur durch das Alter hubraumbegrenzt. Ab 18 offen. Ich hab mit 18 den LKW Führerschein gemacht für 65 Mark Ost, mit dem ich bis 2002 täglich Vierzigtonner bewegt habe. Tja damals wollte noch nicht jeder Halsabschneider seinen Teil vom Kuchen ab haben...



:rofl: :irre: :rofl:

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ich hab eingeladen:
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