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 Betreff des Beitrags: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 20:45 
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Hi,

heute war ein Bekannter bei mir der sich ne alte Schwalbe ohne Papiere gekauft hat. Er wollte dann beim KBA ne neue ABE beantragen und bekam als Antwort, dass das nicht möglich sei, da die Schwalbe ein Reimport wäre. In welchem Land die Schwalbe vorher gelaufen ist kann ihm nicht bekannt.
Er hat dann noch beim TÜV wegen einer Abnahme nachgefragt und die haben gesagt "machen wir, bauen Sie die Schwalbe zusammen und kommen Sie vorbei" .
Muss er noch irgendwas wichtiges beachten ???

Danke für Eure Hilfe


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 21:10 
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Hat sie kein Typenschild?


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 21:14 
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zrxsaka hat geschrieben:
Muss er noch irgendwas wichtiges beachten ???


Der Tüv ist ein fieser Haufen, die nehmen sich das Geld mit obs was bringt oder nicht. Wenn KBA die Papier verweigert liegts doch nicht daran das die Schwalbe TÜV brauch. Die Fahrgestellnummer die du angefragt hast zeigt den Leuten das es sich um eine Mopped aus Export Drittländern handelt, deshab bekommst du keinen Papieren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 22:01 
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zrxsaka hat geschrieben:
...Er hat dann noch beim TÜV wegen einer Abnahme nachgefragt und die haben gesagt "machen wir, bauen Sie die Schwalbe zusammen und kommen Sie vorbei" . Muss er noch irgendwas wichtiges beachten ???...

Wenn er auch aus Thüringen oder einem anderen "neuen" Bundesland kommt, sollte er vor allem mit der DEKRA sprechen, nicht mit dem TÜV.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 22:25 
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Da kommt er fast billiger einen defekten rahmen zu kaufen und dessen nummer zu verwenden

-- Hinzugefügt: 10. Februar 2016 21:26 --

natürlich sollte dieser gültige papiere haben


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 22:32 
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Das wäre dann aber wohl illegal... :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 23:00 
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Abend,

ist einKR51/2N Bj 1982.
Hier mal was das KBA geschrieben hat.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 23:09 
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das ist nicht illegal, den export aus den verkehr, den anderen verschrotten


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 23:12 
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zrxsaka hat geschrieben:
Abend,

ist einKR51/2N Bj 1982.
Hier mal was das KBA geschrieben hat.

Deswegen schrieb ich ja "
Wenn er auch aus Thüringen oder einem anderen "neuen" Bundesland kommt, sollte er vor allem mit der DEKRA sprechen, nicht mit dem TÜV." Was das KBA von dir will ist doch klar. Oder du besorgst dir tatsächlich einen "deutschen" Rahmen und baust um. Ilegal ist das nicht.
Gruß Carsten


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 23:37 
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Interessante Sache.
Also läuft es auf eine 21er Abnahme oder einen Tauschrahmen mit Papieren hinaus.
Vielleicht nicht ganz unwichtig zu wissen - im Falle einer 21er - aus welchem Land stammt die Schwalbe? Welche gesetzl. Regelungen gibt es dort? Bspw. Höchstgeschwindigkeit, Hubraum, Scheinwerfer, etc.
Nicht das Du letzten Endes z.B. was gedrosseltes oder offenes auf dem Hof stehen hast, wo weitere technische Eingriffe evtl. nötig sind um eine Einzel-BE zu bekommen.

Der a.a.S. muß übrigens nicht von der Dekra sein, auch wenn Du in Thüringen lebst.

schmiere0 hat geschrieben:
das ist nicht illegal, den export aus den verkehr, den anderen verschrotten


Dann hat er gar keinen Rahmen.

;-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 10. Februar 2016 23:55 
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Andreas hat geschrieben:
...Der a.a.S. muß übrigens nicht von der Dekra sein, auch wenn Du in Thüringen lebst...

Aber wenn er sie dort vorstellt doch? §21 Abnahmen macht doch im Osten die DEKRA, wenn kein Datensatz vorliegt. Oder überseh ich da was?


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 00:03 
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Ok, falsch ausgedrückt. Er muß die 21er nicht zwangsweise im "Osten" bei der Dekra machen lassen nur weil er in Thüringen wohnt oder die Schwalbe dort steht. Er kann das Gutachten bei jedem a.a.S. - egal von welcher Prüforganisation - erstellen lassen, muß dann aber im Zweifel die Schwalbe dorthin karren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 08:09 
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ehrlich gesagt wundert mich, daß das KBA weiß, daß es sich um einen Reimport handelt..... glaube kaum daß die Exporte in den FG Listen auftauchen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 08:25 
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Das war auch mein Gedanke. Die müssen dann ja eine exakte Liste mit Rahmennummern haben bzw es müssen von Simson abweichende Nummern vergeben worden sein.
Sowas kann ich mir noch nicht so recht vorstellen.
Womöglich bezeichnen die ein Fz. aus der DDR als Reimport....Aber das ist auch abstrus.

-- Hinzugefügt: 11. Februar 2016 07:25 --

Vielleicht mal das Thema in diversen Simson Foren aufschlagen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 08:40 
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Offensichtlich hat Frau Bott vom KBA detailierte Informationen, dass die Schwalbe-FIN 1143287 einem ehemaligen Export zuzuordnen ist. Diese Info kann sie eigentlich nur vom Hersteller haben. Von MZ gibt es auch eine Exportstatistik. Warum sollte es die von Simson - ggf. sogar ausführlicher mit FINs - nicht auch geben?
Bei ernsthaftem Interesse einer Wiederzulassung würde ich einfach mal Frau Bott anrufen und nach Hintergrundinfos fragen. Ist vielleicht einfacher als die Forenwelt verrückt zu machen.

;-)

Ein DDR-Vehikel generell als Re-Import abzustempeln halte ich eigentlich auch für ausgeschlossen, aber wissen tue ich es nicht. Auch im KBA werden Fehler produziert, deshalb anrufen und die Angelegenheit weiter verfolgen.
Vielleicht weiß sie ja sogar, wohin die Schwalbe exportiert wurde. Würde die Sache ggf. vereinfachen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 08:45 
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frau bott gleicht die fin mit den unterlagen vom kta Dresden ab. sie hat alle Daten vorliegen. auch ein abgleich mit Fahndungslisten der Polizei erfolgt.

das wird eine ungarn-Schwalbe sein.
du dürftest keine hupe vorn in der lampenmaske haben und hinten müsste eine kennzeichenhalterung dran sein.
diese Schwalben hatten nur eine 40 km/h Zulassung.

natürlich bekommst du die auch in Deutschland wieder offiziel auf die straße.
zwei Möglichkeiten:
1) umständlich, und wenig vorteilhaft.
zum tüv / dekra und einzelabnahme machen lassen, zur Zulassungsstelle und schein ausschreiben lassen und dann ganz normal versichern.
dann hast du offizielle legale papiere und ein legales Moped mit 40 km/h Zulassung.
der einigungsvertrag, nachdem die 60km/h regelung für ostmopeds zählt, gilt nur bei Moped die vor ??/92 in der ehemaligen DDR in den verkehr worden sind. nicht aber für in Ungarn/ England oder sonstwo zugelassene Mopeds.

2) finanziell eventuell günstiger ( ich kenne die momentanen behördenpreise nicht ) und einfacher zu händeln.
ich gehe davon aus, das du die Schwalbe eh neu aufbauen willst.
kauf dir einen neuen ( natürlich gebrauchten ) /2er rahmen der kein "U" in hinter der fin hat und definitiv aus DDR-bestand stammt. der kann auch ohne papiere sein, sollte aber nicht als gestohlen gemeldet sein.
die werden mit ca 100-120 euro bei ebay gehandelt
wenn dann ein solcher in deinem besitz ist, bestellst du BEVOR du anfängst neu aufzubauen, neue papiere beim kba.
nimm dort nicht den komplizierten weg und führe genau auf was für ein Moped du da aufbauen willst.
schreib einfach eine mail:
"ich benötige einen auszug aus der ABE für folgendes Moped:
Simson Schwalbe
Typ KR 51/2
Fin ??????
Bj. ????

schicken sie den wisch an
Kalle Moppenprinz
Kneipenweg 10
unter Tisch sechs

mfg
kalle Moppenprinz "

dann hast du legale papiere mit 60 km/h Zulassung und wenn du dann das Moped an den neuen rahmen getüddelt hast, hast du auch ein legales Moped mit 60km/h zulassung


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 08:57 
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ea2873 hat geschrieben:
ehrlich gesagt wundert mich, daß das KBA weiß, daß es sich um einen Reimport handelt..... glaube kaum daß die Exporte in den FG Listen auftauchen?


Ich kann nur für meinen Bunny sprechen, der hat vom KBA problemlos 60km/h Papiere bekommen obwohl es ein BRD Export war. Im Nachhinein hab ich mich geärgert dass ich mit der FIN keine SR80 Papiere bestellt hab...

Aber je mehr Infos die bekommen desto schlechter. Gar nicht erst ne lange e-mail schreiben.

Da gehts am simpelsten: https://www.kba.de/SiteGlobals/Forms/Na ... ?nn=644240


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 09:08 
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TS-Jens hat geschrieben:
Im Nachhinein hab ich mich geärgert dass ich mit der FIN keine SR80 Papiere bestellt hab...



das war vielleicht vor ein paar jahren noch möglich. inzwischen wird ganz genau abgeglichen.
vor ein paar jahren hätte auch eine ungarnschwalbe noch problemlos neue papiere bekommen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 09:13 
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y5bc hat geschrieben:
TS-Jens hat geschrieben:
Im Nachhinein hab ich mich geärgert dass ich mit der FIN keine SR80 Papiere bestellt hab...



inzwischen wird ganz genau abgeglichen.


Womit abgeglichen? Nach meiner Info ist bei Simson NICHT festgehalten worden welche FIN ein SR50 oder ein SR80 war, bei S51 und S70 soll es sich ähnlich verhalten.
Käme auf einen Versuch an, habe leider keinen Rahmen mehr hier der noch keine KBA Papiere hat. Also S50 schon, weiß aber nicht ob mans damit probieren kann.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 09:38 
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mit den Daten vom kta in Dresden.
jedes Fahrzeug aus der DDR wurde dort registriert. ich denke mal das das jetzt alles fertig digitalisiert worden ist und damit die nachvollziehbarkeit gegeben ist.
vor ein paar jahren war das alles noch etwas komplizierter.

es sind ja auch gefälschte "alte" DDR papiere im umlauf. die werden meist bei ebay vertickt. dort steht dann aber der falsche typschlüssel drauf.
das ist in dem thread sehr gut erklärt. dort ist auch ein bild zu sehen
http://www.schwalbennest.de/simson/gefa ... 07554.html

der user "hallo-steege" ist zu der ganzen Thematik kba/neue papiere/FIN Nummern/ Typ Zuordnung der kompetenteste Ansprechpartner.
gib ihm ne fin und er sagt dir welches Fahrzeug da dran hängt.
wenn ich das richtig interpretiere, arbeitet er beim kba

bei nöten oder sorgen, einfach mal kontakt mit ihm aufnehmen. ist ein ganz netter


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 10:16 
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Ok, Danke erst mal. Ist viel Lesestoff für den jungen Mann dem die Schwalbe gehört.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 10:29 
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Also das Kba kann inzwischen sehr genau sagen ob die Simson ein Reimport ist oder nicht. Und wenn auf dem Typenschild oder im Rahmen hu50 oder cm50 eingeschlagen ist, ist es klar das es ein Reimport ist. Deshalb bekamen die auch immer öfters Fotos.
Wie das mit dem drosseln auf 45 kmh ausschaut weiß ich nicht. Warscheinlich die bedüsung


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 15:56 
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Na dann sind wir mal alle froh, daß MZ keine abweichenden Nummern für den Export vergeben hat nachher verlangen die noch n Kat weil es ein Schweizexport war... ;-D ...Allerdings bei den GS Modellen bestünde die Möglichkeit das Daten im Kba vorliegen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 17:18 
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es geht ja am ende nur um die 60 km/h Zulassung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 18:23 
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y5bc hat geschrieben:
es geht ja am ende nur um die 60 km/h Zulassung.


Nur? Das ist bei einer Rollerwahl nicht unwichtig...


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 21:48 
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Abend,

es gibt keine schönen Neuigkeiten zum Thema. Wir haben Rahmennr. und die Plakette am Rahmen verglichen. Es sind unterschiedliche Nummern drauf. Desweiteren scheint es ein KR51/1 zu sein. Irgendjemand hat die oberen Halter am Rahmen für den Motor abgeflext und einen S51 Motor ( 3 Gang ) reingebaut. Der Vorbesitzer hat sich inzwischen bereiterklärt die Schwalbe zurückzunehmen und das Geld zu erstatten.
Mal sehen was noch kommt.

Sandro


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 22:06 
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Das Ding zurück zu geben ist sicher erstmal kein Fehler.
Auf 40 Kmh hätte ich keinen Bock.
Man wird ja mit 70 und mehr noch derart geschnitten und abgedrängt...


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 22:21 
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zrxsaka hat geschrieben:
Der Vorbesitzer hat sich inzwischen bereiterklärt die Schwalbe zurückzunehmen und das Geld zu erstatten.


Würde ich wohl machen.
Btw., welche FIN hat das KBA denn überprüft? Rahmen oder Plakette?


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 11. Februar 2016 22:27 
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Die haben die FIN von der Plakette geprüft.
Ich habe über ein Simsonforum noch Kontakt zu den User "hallo-stege" aufgenommen. Ich habe ihm mal beide Nummern gegeben. Mal sehen was da raus kommt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 12. Februar 2016 12:58 
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samasaphan hat geschrieben:
y5bc hat geschrieben:
es geht ja am ende nur um die 60 km/h Zulassung.


Nur? Das ist bei einer Rollerwahl nicht unwichtig...


ich meinte da eher den vergleich zu den MZ moppeds. hier ist es egal woher die reimportiert werden. das ändert nix an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. ist halt nur ein Verwaltungsakt.
anders bei den simson moppeds. hier werden Reimporte keine 60 km/h Zulassung erhalten, weil nur in der DDR zugelassene Fahrzeuge unter den einigungsvertrag fallen.

kompliziert wird es wenn du mit den moppeds ins Ausland fahren willst. quasi mal eben zum zigarettenholen nach Luxemburg oder Frankreich etc pp.
dort gilt der einigungsvertrag nicht. mit all seinen Konsequenzen.
genaue regeln zur Geschwindigkeit kann im Moment nicht mal das auswärtige amt oder die entprechende Botschaft für das jeweilige land geben. da streiten sich die gelehrten und im falle eines falles der Fahrer mit den ortsansässigen sherrifs


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 12. Februar 2016 13:06 
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y5bc hat geschrieben:

kompliziert wird es wenn du mit den moppeds ins Ausland fahren willst. quasi mal eben zum zigarettenholen nach Luxemburg oder Frankreich etc pp.
dort gilt der einigungsvertrag nicht. mit all seinen Konsequenzen.
genaue regeln zur Geschwindigkeit kann im Moment nicht mal das auswärtige amt oder die entprechende Botschaft für das jeweilige land geben. da streiten sich die gelehrten und im falle eines falles der Fahrer mit den ortsansässigen sherrifs


Also der gleiche Mist wie mit der Mofa-Prüfbescheinigung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 13. Februar 2016 11:01 
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y5bc hat geschrieben:
kompliziert wird es wenn du mit den moppeds ins Ausland fahren willst. quasi mal eben zum zigarettenholen nach Luxemburg oder Frankreich etc pp.
dort gilt der einigungsvertrag nicht. mit all seinen Konsequenzen.
genaue regeln zur Geschwindigkeit kann im Moment nicht mal das auswärtige amt oder die entprechende Botschaft für das jeweilige land geben. da streiten sich die gelehrten und im falle eines falles der Fahrer mit den ortsansässigen sherrifs

Wobei es sich da nur um die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte dreht. Zulassungs- bzw. versicherungsrechtlich ist das im Ausland egal.
Mit A1, A2 oder A kann und darf man problemlos Simsons im Ausland fahren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 21. Februar 2016 17:32 
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Hallo, erstmal ein vorweg, die Dame in Flensburg ist nett und sehr fachkundig.Ich habe schon zweimal die Dienste in Anspruch genommen und immer Erfolg gehabt. Ursprünglich wurde nur die Fahrgestellnummer verglichen mit der Fahndungsliste der Polizei. Seit Ungarn in der EU ist und verstärkt von dort Fahrzeuge eingeführt werden (manchmal auch gestohlene) werden die der KTA bekannten Produktionsnummern für den Export mit verglichen. Und es war so, dass die für Ungarn bestimmten Mopeds anders ausgeführt waren( ohne Blinker,Fahrradklingel statt Blinker und manche hatten Geschwindigkeitsbeschränkungen).Demzufolge die Vorführung bei Dekra oder Tüv, oder man bleibt bei 40Km/h. Auch bei beim Kauf von Motorrädern aus Ungarn ist es Sinnvoll neben den ungarischen FB auch einen Kaufvertrag zu haben. Und dann zur Dekra oder TÜV-Gutachten machen und dann gibts erst neuen Brief. Übrigens wenn ich hier ein S51 oder andere Simson fahre und die dazu gehörige Berechtigung habe kann ich ohne Probleme in Frankreich oder Holland "Zigarren oder Käse holen.)
Gruß Kämmi


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 21. Februar 2016 20:06 
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Mit 60 km/h?
Oder mit der VMax, die in dem jeweiligen Land für genau diese Fahrzeuggattung gültig ist?

Und spinnen wir das doch mal weiter .... was ist denn mit einem Simson-SL1 Mofa, welches ausschließlich mit der Mofaprüfbescheinigung gefahren wird? Darf ich damit in Venlo Frikandeln holen?
Mit 30km/h? Mit 25km/h? Mit 15 Jahren oder vielleicht mit 16, oder womöglich gar nicht?

;-)

So ganz einfach ist es dann doch nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 21. Februar 2016 20:40 
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Ich hab ne Schwallie mit ner Fahrzeugident 1109... Das ist ein Austauschrahmen auch für den Star oder Habicht und ja, der hat sogar die Aufnahmen, das da ein Viergangmotor rein passen würde. Papiere hab ich beim KBA auf Dreigangmotor Bj. 79 beantragt und anstandslos bekommen... Bin mir fast sicher, das ist ein Austauschrahmen der nirgendwo gelistet ist...


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 21. Februar 2016 22:11 
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ich frage mich innerlich, warum kaufe ich ein Fahrzeug im Ausland, wovon hierzulande viele mit Papiere
erhältlich sind. Oder sind die Fahrzeuge aus dem "Ausland" ummesonst.

Wir haben es durch. Ein seltsames Fahrzeug Marke Tula erworben. Aber nochmal mache ich das nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 22. Februar 2016 10:50 
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Egon Damm hat geschrieben:
ich frage mich innerlich, warum kaufe ich ein Fahrzeug im Ausland, wovon hierzulande viele mit Papiere
erhältlich sind


dort sind sie billiger
manch einer hat gute kontakte dorthin
freundschaften aus alten DDR-Zeiten bestehen immernoch ( Ungarn war/ist beliebtes urlaubsland, viele Unterkünfte waren/sind privat )

also die gründe sind vielfältig.
ich persönlich würde einen Wartburg ( wenn ich denn einen wollte ) vielleicht auch lieber in Ungarn kaufen. auf grund des milden Klimas könnte ich mir vorstellen, das der rostbefall dort nicht ganz so kritisch ist. aber alles wenn und hätte und aber............

nochmal zu den simsons im Ausland.
sicherlich darf man mit der hier gültigen Fahrerlaubnis auch eine simson im Ausland fahren. es streiten sich die gelehrten ja auch nicht um die Berechtigung sondern ausschließlich um die zur Berechtigung gehörende Geschwindigkeit.
d.h.
wenn du nur eine mopederlaubnis hast ( und nur dann besteht das Problem) darfst du hier in Deutschland eine simson mit 60 km/h offiziel bewegen. dies regelt der einigungsvertrag. der hat aber im Ausland keine Gültigkeit.
Streitpunkt ist hier ob du im Ausland dann nur begrenzt/gedrosselt fahren darfst oder ob du einen entsprechend größeren Führerschein benötigst. die gelehrten streiten sich darum von welcher seite sie das Pferd satteln sollen.
entsprechenden Führerschein oder gedrosselte Geschwindigkeit oder doch so fahren lassen wie in Deutschland auch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 22. Februar 2016 11:36 
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Hallo, nochmal zu den Führerscheinklassen. Die seit 2013? geänderten Führerscheinklassen sind mit denen der EU-Mitgliedsstaaten abgeglichen.Und somit kann ich mit der gültigen Klasse das fahren für was sie ist. Übrigens ist mein Sohn schon 1990 mit dem Mopedschein durch Österreich gefahren. Einziges Problem war das zu dieser Zeit nicht vorhandene Versicherungskennzeichen.Er hatte aber eine Auslandsversicherung. War so zur Wende.
Gruß Kämmi


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 Betreff des Beitrags: Re: Reimport Schwalbe zulassen
BeitragVerfasst: 22. Februar 2016 14:29 
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Kaemmi800 hat geschrieben:
Und somit kann ich mit der gültigen Klasse das fahren für was sie ist.

das ist ja insofern auch richtig. es geht aber um die 60 km/h. die gelten nur in Deutschland. das führerscheingesetz ist eu-weit einheitlich. darin heißt es

"Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstge-schwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Ver-brennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleis-tung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren."

die 60 km/h ( bzw auch die 50 km/h für nach 92 bis ?? in verkehr gebrachte Mopeds )regelung ist eine innerdeutsche ausnahmegenehmigung die nicht zwangsweise in der gesamten eu gilt.

diese Diskussionen werden in den einschlägigen simsonforen des Öfteren geführt. es werden auch regelmäßig anfragen an offizielle gestellt. ( auswärtiges amt, botschaften, verkehrsklubs...etc pp) keine dieser offiziellen stellen hat bisher eine "gerichtsverwertbare" Aussage getroffen. alle verweisen im zweifel auf die nächsthöhere führerscheinklasse
zumindest ist mir noch keine bekannt. ich verfolge diese Diskussionen aber mit großem Interesse obwohl es für mich nicht zu trifft.


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