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BeitragVerfasst: 23. Februar 2016 19:58 
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Hallo, liebe MZ Gemeinde!

Zum Thema Zulassung ist sicher viel geschrieben worden, aber nun dennoch einige Fragen:
Ich will nun meine neu restaurierte RT 125/3, Bj: 1961 neu zulassen.
Einen KFZ-Brief gibt es nicht mehr. Auf der Zulassungsstelle in Leipzig wurde mir gesagt, ich muß bei einem Notar eine eidesstattliche Erklärung abgeben (60-80€).
Termin habe ich nun vereinbart. Zwischenzeitlich wollte ich das TÜV Gutachten zur Vollabnahme machen lassen.
Da erklärte man mir, das macht nur die DEKRA in Leipzig und erst nach Vorliegen der Erklärung vom Notar. Der Notar würde dann noch beim KBA wegen der Fahrgestellnummern anfragen...
Dann darf man erst zur Zulassungsstelle.
Hat da jemand Erfahrungen mit den Behörden gesammelt?
Ist es sinnvoll ein Oldtimergutachten zu machen?
Zulassung als Kleinkraftrad oder Motorrad - was ist günstiger?
Gibt es nun in Sachsen die sechseckigen Nummernschilder wieder oder was ist hier zulässig? (In Thüringen solles die geben)

Bin gespannt auf Eure Beiträge!

Triumph1959


Fuhrpark: Simson SR2E/1960, SimsonSR2E/1967, Schwalbe KR 50/1975, Fahrrad MAF, Triumph TR3A /1959
MZ RT 125/3/1961

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2016 20:08 
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Bis auf den beim KBA anfragenden Notar klingt das bis dato alles plausibel. Die Anfrage macht normalerweise die Zulassungsstelle. Wenn beim KBA alles soweit in Ordnung ist kann das Teil der Dekra vorgeführt werden. So ist die eigentlich übliche Vorgehensweise. Ggf. wird der alte, verlustig geratene Brief noch aufgeboten. Sollte dem so sein, würde ich das Teil auch erst nach Abschluß der Aufbietung der Dekra vorführen.

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2016 20:12 
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6-eckige Kennzeichen wären mir neu. Dabei kann es sich nur um einen Scherz handeln.
Mit etwas Glück wird es vielleicht ein Leichtkraftradkennzeichen kleiner Abmessung.

Ein Notar macht eigentlich keine KBA-Anfragen.
Bei der EV solltest du darauf achten was versichert wird da diese strafbewährt ist.
Aber das muss die zuständige Stelle dir ja ausführlich erklären.

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Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2016 20:26 
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2 Fragen musst Du Dir gefallen lassen:

Warum restauriert man ein Fahrzeug, wenn die Möglichkeit der Zulassung noch unklar ist?

Hast Du oder Deine Familie den Fahrzeugbrief jemals besessen?
Wenn nicht, geht eine eidestattliche Erklärung, in der Du erklärst, dass Du den Brief verloren hast, nach hinten los.
Dir gehört das Fahrzeug gar nicht............

Hört keiner gerne, ist aber so.

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René
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Gründungsmitglied des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


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BeitragVerfasst: 23. Februar 2016 20:28 
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RenéBAR hat geschrieben:
Dir gehört das Fahrzeug gar nicht............

Hört keiner gerne, ist aber so.

Zumindest kann man es nicht gutgläubig erwerben :mrgreen:

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2016 21:04 
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Also in Bad Lausick bei dir um die Ecke mach ich das wie folgt.
Termin machen in der Werkstatt deines Vertrauens.
Dann mit dem Fahrzeug und einem Kfz Brief vorstellig werden. Der Prüfer freut sich auch über eine Kopie denn er braucht so nur die Daten abschreiben.
Dann erstellt er das Gutachten und am nächsten Tag lasse ich die ganze Sache dann zu.l
Zuletzt so gemacht im August letzten Jahres.
Achteckige Kennzeichen bekommst du in Sachsen nicht.

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Eine RT ist perfekt wenn sie dir ein lächeln beim Fahren ins Gesicht zaubert


Fuhrpark: ES 150/1 Bj 73 restauriert (standzeug)- hat ewiges leben, mein erstes Motorrad)
ES150/1 Bj 71 In Betrieb (original)
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BeitragVerfasst: 23. Februar 2016 23:03 
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Er hat aber keinen Brief.

;-)

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2016 23:46 
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Vollabnahme geht auch ohne Papiere. Dann in einem Landkreis zulassen, die keine eidesstattliche wollen und den Brief aufbieten lassen.
Eine eidesstattliche Erklärung würde ich nicht machen lassen, wenn du nie Papiere hattest. Wenn die als gestohlen gemeldet ist, bist du gleich dran. Hast Du wenigstens einen Kaufvertrag?

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BeitragVerfasst: 23. Februar 2016 23:54 
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Andreas hat geschrieben:
Er hat aber keinen Brief.

Cheffe, lesen:
RT Opa hat geschrieben:
Dann mit dem Fahrzeug und einem Kfz Brief vorstellig werden.

Es geht ja nur um die Daten. Es reicht auch ne Kopie von irgendeinem Brief.


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BeitragVerfasst: 23. Februar 2016 23:56 
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Wozu? Die Dekra hat doch die KTA Betriebserlaubnisse und ganz sicherlich auch eine riesige Datenbank.
Das abtippen von vorgelegten Briefen oder Briefkopien birgt zudem das Risiko, unbemerkte Fehler einfach zu übernehmen.
Ich würde das vorher mit dem a.a.S. klären, ob er das möchte oder nicht. Mancheiner mag sich bevormundet vorkommen. Hatte ich auch schon. Kommt nicht immer gut.

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BeitragVerfasst: 24. Februar 2016 00:02 
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Klar sind die Daten alle im Computer. Wenn der Prüfer aber nicht selbst suchen muss sondern nur abschreiben muss, dann kann es sein, dass er etwas kooperativer ist.
So hab ich es jedenfalls vor zwei Jahren bei ner Prüfung ohne Fahrzeugbrief erlebt.


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BeitragVerfasst: 24. Februar 2016 00:07 
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Kommt auf den Prüfer an. Siehe oben. Hatte ich noch ergänzt.

Der wichtigste Punkt in der ganzen Angelegenheit - und das kann man nicht oft genug sagen - ist die Einhaltung bestimmter Reihenfolgen wenn keine Papiere vorliegen.
Als erstes ist immer zu prüfen ob die FIN sauber ist. Den Verkäufer greifbar und kooperativ halten. Dann mit der Zulassungsstelle das weitere Procedre abklären und dann kann man den Putzlappen oder die Strahlpistole schwingen. Alles andere birgt hohe Risiken.

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BeitragVerfasst: 24. Februar 2016 00:56 
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Hast du denn für die rt nen kaufvertrag oder war die rt schon immer in familienbesitz und die papiere sind nur verloren gegangen?
Wenn du sie ohne papiere gekauft hast reicht die eidestattliche erklärung vom verkäufer das er die papiere verbummelt hat und ihm das fahrzeug gehört hat. Sollte natürlich auch der wahrheit entsprechen .
Wenn sie schon immer deine war mußt du die eidesstattliche erklärug ausfüllen,das du die papiere verbummelt hast.

Die Abfrage beim kba kannst du bei der Zulassungsstelle machen lassen kostet bei uns z.b.nen 10er
Die vorführung beim tüv kannst du wie schon geschrieben entweder mit musterbriefkopie oder ohne machen ,wie es dem tüv in diesem fall dekra onkel am liebsten ist ,ob mit oder ohne ,kannste ja vorher mal nachfragen .Da keine papiere vorhanden wird es so oder so ne vollabnahme, ist aber auch nur ne normale hu wo halt mehr geschrieben werden muß.Wegen der eidesstattlichen häng ich dir mal was dran .Könnte man für alle vielleicht auch in die Wissensdatenbank einpflegen damit man sich die direkt beim Fahrzeugkauf ausfüllen lassen kann,wenn man denn ein fahrzeug ohne papiere kauft.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Mein Moped ETZ 250
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Fuhrpark: Motorräder:MZ 1000 S EZ 2006 angemeldet fahrbereit ,MZ Etz 250/Baujahr 1986 retauriert angemeldet fahrbereit , MZ TS 150 Baujahr 1979 restauriert angemeldet fahrrbereit, MZ ES 250/0 Baujahr 1957 mit orginal 1. ddr brief , 2xETZ 250 zerlegt, 3xTS 150 zerlegt
Pkw: Ford Focus Alletageschlampe,Opel Corsa mit 2.0 16V und richtig Dampf
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BeitragVerfasst: 24. Februar 2016 02:38 
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scheinbar gibt es sehr viele Fahrzeuge die irgendwie vertickert werden ohne Papiere. In Erfurt lachte
mich im Kernschrottlager eine NSU an. Natürlich ohne Papiere. Über den Preis handelte ich nicht.
Gut ich geb dir den Betrag x und du übergibst mir dann das Fahrzeug mit KFZ-Brief. Somit war das
Gespräch unterbrochen.

Wie Sven schon schrieb, erstmal die Eigentumverhältnisse klären. Das macht kein Notar. Vorgefertigte
Formulare sind mit Vorsicht und Nachdenken auch eine Falle. Hatten wir schon alles hier im Forum.

Also beim Kauf die Augen auf und das Hirn einschalten. Hinterher kann es unter Umständen nur viel
Ärger, Lauferrei und sinnlose € ros verschlingen und plötzlich kommt einer und sagt.......schön, endlich
habe ich mein Fahrzeug wieder.

Und wenn das Fahrzeug schon durch fünf und mehr Hände gegangen ist. Der, welche die Papiere hat,
ist der rechtmäßige Eigentümer und kann mächtig viel Ärger machen. Also Augen auf beim Fahrzeugkauf.


Fuhrpark: Motorradtankinnensanierung und Versiegelung
Egon Damm, Untergasse 12 A, 35325 Mücke
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BeitragVerfasst: 24. Februar 2016 11:05 
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Immer dran denken: die RT125 ist ein Leichtkraftrad und hat (in der heutigen Zeit) keinen Brief mehr. Nur eine Betriebserlaubnis. Es reicht für die Zulassung somit auch der alte Fahrzeugschein aus (zumindest in Stuttgart). Kleines Kennzeichen gibt es als LKR sowieso.


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BeitragVerfasst: 24. Februar 2016 11:44 
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KarlHeinz2000 hat geschrieben:
... die RT125 ist ein Leichtkraftrad und hat (in der heutigen Zeit) keinen Brief mehr ...

:shock: das höre ich zum ersten Mal ... als ich meine RT 125/3 neu zugelassen habe, bekam ich einen neuen
bundesdeutschen Brief und mein alter DDR-Brief wurde entwertet. Ich zahle für die RT nur keine Steuern, da
der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre, deshalb nur Versicherung mit Haftpflicht ... so läuft es hier in Sachsen. :ja:

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* überzeugter RT 125 - Fahrer seit Anno 1978
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BeitragVerfasst: 24. Februar 2016 11:56 
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Grundsätzlich sollte vor der Restauration die Nummer und spätere die Zulassung geklärt sein. Das Landratsamt bzw. die Zulassungsstelle gibt dort gerne Auskunft, wie ein solches Fahrzeug zugelassen werden kann (meine Erfahrung). Die sagen dir, was sie sehen möchten und die Beschaffung der Unterlagen ist in der Regel kein Problem - Formasache. Die gute Frau hat alle meine Nummern gleich telefonisch gecheckt und es waren alle "sauber". Allerdings bezweifel ich, dass die Daten lange genug in die Vergangenheit reichen, theoretisch könnte das Fahrzeug also in der DDR schon gestohlen worden sein.

In der Praxis gibt es wohl kaum einen Fall, der in die Hose gegangen wäre, wo jemand das restaurierte Fahrzeug zurückgeben musste....oder kennt jemand so einen Fall? Grubenhund...

Meine RT hat Zulassungsbescheinigung 1 und 2, also Schein und Brief...
Das kleine Kennzeichen trägt der TÜV-Mann (meist von sich aus) bei der Begutachtung ein. Automatisch oder Grundsätzlich aber auch nicht.

Grüße

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BeitragVerfasst: 24. Februar 2016 12:14 
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KarlHeinz2000 hat geschrieben:
Immer dran denken: die RT125 ist ein Leichtkraftrad und hat (in der heutigen Zeit) keinen Brief mehr. Nur eine Betriebserlaubnis. Es reicht für die Zulassung somit auch der alte Fahrzeugschein aus (zumindest in Stuttgart).


Das glaub ich wohl ehr nicht ,dann würde man auch nur lustige Versicherungskennzeichen geben . Alle Fahrzeuge (staatliche zulassung ausgenommen) mit richtigen kennzeichen, haben auch nen fahrzeugbrief und schein bzw zulassungsbescheinigung 1und 2 . Das einzige was bei Leichtkrafträdern anders ist , ist das sie steuerbefreit sind

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heizer2977 hat geschrieben:
...Das einzige was bei Leichtkrafträdern anders ist , ist das sie steuerbefreit sind

Zulassungrechtlich gibt es schon noch Unterschiede. LKR sind zulassungsfrei, aber kennzeichnungspflichtig. Deswegen haben sie auch keine "lustigen Versicherungskennzeichen". Das kleine Kennzeichen erhalten sie auch ohne Feststellung eines Prüfers, weil es für LKR ausdrücklich so vorgesehen ist. Das allerdings keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird habe ich so auch noch nicht gehabt. Unbedingt erforderlich scheint es ja nicht zu sein.

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BeitragVerfasst: 24. Februar 2016 14:38 
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bluelagune hat geschrieben:
... In der Praxis gibt es wohl kaum einen Fall, der in die Hose gegangen wäre,
wo jemand das restaurierte Fahrzeug zurückgeben musste....oder kennt jemand so einen Fall? Grubenhund...

kennst du nich ... ? dann rede mal mit dem flotten Dreier ... dem Frank, der kann dir da mal bissel was erzählen,
aber aufpassen ... er könnte dabei einen dicken Hals kriegen und nach dem Beißholz rufen ! :ja: :schlaumeier:

:mrgreen:

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