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BeitragVerfasst: 1. März 2016 14:54 
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Ich hab in meiner Miet-Garage keinen Strom und muss mir deshalb immer ein Verlängerungskabel hinlegen. Das Kabel liegt direkt am öffentlichen Gehweg und kann deshalb auch nicht unbeobachtet liegen bleiben. Mal über Nacht Batterien laden oder mal kurz Licht anmachen ist also schwierig. Eine richtige Steckdose wäre schöner.

Durch die Garage führt allerdings ein Stromkabel, das zur Nachbargarage führt. Die gehört dem Vermieter.

Jetzt frage ich mich, wie aufwändig es wäre, das anzuzapfen. Natürlich mit Erlaubnis des Vermieters!

Rein theoretisch würde es vermutlich reichen, eine Verteilerdose an die Wand zu schrauben. Dazu noch einen kleinen Sicherungskasten und einen ungeeichten Stromzähler für die Abrechnung. Mit Sicherungen und Leitungen sind das keine 50 Euro.

Aber ist das so auch rechtlich okay? Gibt es irgendwelche Vorgaben, die erfüllt sein müssen? Muss sowas irgendwie offiziell abgenommen werden? Und wer darf sowas installieren?

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 15:02 
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Das macht dir jeder Elektriker, sollte kein Problem sein nur selber machen ist bei Strom immer etwas kritisch.

Wir hatten den Fall gerade in der Gemeinschafts TG, einer meint er ist grüner als grün und hat auf Elektroauto umgestellt. Daraufhin gab es Ärger, weil ja der Verbrauch in der TG immens steigt.
Jetzt hat er einen ungeeichten Zähler in seine Box bekommen. Das hat ein Elektriker gemacht und war kein großer Aufwand. Zu den kosten kann ich nichts sagen, die musste er selber tragen!

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Gruß Dominik


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Eigentlich bin ich ein netter Kerl und wenn ich Freunde hätte würden die das bestätigen!


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BeitragVerfasst: 1. März 2016 15:17 
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Ysengrin hat geschrieben:
Rein theoretisch würde es vermutlich reichen, eine Verteilerdose an die Wand zu schrauben. Dazu noch einen kleinen Sicherungskasten und einen ungeeichten Stromzähler für die Abrechnung. Mit Sicherungen und Leitungen sind das keine 50 Euro.

Aber ist das so auch rechtlich okay? Gibt es irgendwelche Vorgaben, die erfüllt sein müssen? Muss sowas irgendwie offiziell abgenommen werden? Und wer darf sowas installieren?

Abgenommen muss sowas nicht werden, du kannst es auch alles selbst machen.
ABER: Wenn nachher etwas passiert, dann kommt die Frage auf ob es ein zugelassener Fachmann installiert hat. Wenn nicht, dann kann es schon zu ordentlichen Problemen kommen. Personenschaden durch Stromschlag kann richtig teuer werden.
Bei mir im Haus mache ich stromtechnisch auch viel selbst. Es ist aber kein Mietobjekt und ich bin mir immer bewusst, dass ich nachher auf niemanden schimpfen kann.


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BeitragVerfasst: 1. März 2016 17:13 
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Als gelernter Elektriker kann ich dir zum Rechtlichen folgendes sagen. Sog. Rechtsträgergrenze ist der Zähler, heißt was danach kommt ist Eigentum des jew. Immobilienbesitzers. Der ist für die ordnundsgemäße Instandhaltung der Anlage verantwortlich. Er müsste also zumindest sein OK dafür geben, das du die Anlage vom Fachmann entsprechend ändern lässt. Selber bauen würde ich als Eigentümer nicht gestatten, da ich eben dafür verantwortlich bin. Der Zähler muss für interne Zwecke nicht geeicht sein.

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 18:16 
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Okay, das klingt super!

Ich habe im Bekanntenkreis einen Elektriker, den ich fragen kann. Dann soll der mir ein Angebot machen, das ich dem Vermieter zur Freigabe schicke. Solange ich die Kosten trage, dürfte von seiner Seite nichts dagegen sprechen.

Bleibt nur die Frage, wo das Stromkabel eigentlich herkommt. Auch wegen der Installation, für die vermutlich die Sicherungen raus müssen. Ich werde mich mal auf die Suche machen.

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 18:28 
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Ysengrin hat geschrieben:
wo das Stromkabel eigentlich herkommt. Auch wegen der Installation, für die vermutlich die Sicherungen raus müssen. Ich werde mich mal auf die Suche machen.


das sollte doch der Eigentümer wissen? Schließlich hat er ja auch irgendwo einen Zähler.


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BeitragVerfasst: 1. März 2016 18:30 
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Ich hab den Verdacht, dass das einfach bei uns aus dem Keller kommt und am allgemeinen Zähler dranhängt. Falls das so ist, könnte der Vermieter in Erklärungsnot kommen, wenn ich ihn danach frage. 8)

Und dem Vermieter gehören eine ganze Menge Häuser, ob der da von jeder Steckdose weiß, wo sie angeklemmt ist?

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 18:36 
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Ysengrin hat geschrieben:
Okay, das klingt super!

Ich habe im Bekanntenkreis einen Elektriker, den ich fragen kann. Dann soll der mir ein Angebot machen, das ich dem Vermieter zur Freigabe schicke. Solange ich die Kosten trage, dürfte von seiner Seite nichts dagegen sprechen.

Bleibt nur die Frage, wo das Stromkabel eigentlich herkommt. Auch wegen der Installation, für die vermutlich die Sicherungen raus müssen. Ich werde mich mal auf die Suche machen.


Es muss ein Elektriker mit einer entsprechenden Konzession sein, nur ein Elektriker reicht da nicht.

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 18:39 
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Matthieu hat geschrieben:
Abgenommen muss sowas nicht werden, du kannst es auch alles selbst machen. ...


mit solchen unrichtigen tips wære ich seeeehhhr sehr vorsichtig :!:

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 18:45 
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Der Elektrikermeister (Lehrer an einer Berufschule) hat bereits geantwortet. Er könnte es verlegen, kann es aber mangels Geräten nicht abnehmen und darf es obendrein nicht, weil er keine eingetragene Handwerksfirma ist. Na dann frag ich mal ganz offiziell bei einer Firma an.

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 19:46 
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Hallo,

ich nochmal zu dem Thema.
Bei uns will der Stromanbieter keine Zwischenzähler mehr haben(Grundgebühren gehen verloren).
Deshalb plädieren die für einen Hauptanschluß.
Deshalb vorsichtshalber gut informieren. Sonst stimmt es, man muß sich mit dem Eigentümer des Hauptzählers einigen.
An den muß man dann auch den Verbrauch zahlen.

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Freundliche Grüße
ektäw



Schnell ist die Lebenszeit vergangen.
Gerade denkt man, alles war erst gestern.
DESHALB, nutze die Zeit!


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BeitragVerfasst: 1. März 2016 20:13 
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ektäw hat geschrieben:
Hallo,

ich nochmal zu dem Thema.
Bei uns will der Stromanbieter keine Zwischenzähler mehr haben(Grundgebühren gehen verloren).
Deshalb plädieren die für einen Hauptanschluß.
Deshalb vorsichtshalber gut informieren. Sonst stimmt es, man muß sich mit dem Eigentümer des Hauptzählers einigen.
An den muß man dann auch den Verbrauch zahlen.


Was der Anbieter möchte ist eine ganz andere Sache. Wie schon gesagt - Stichwort Rechtsträgergrenze. Dahinter hat der Anbieter überhaupt nichts zu melden, solange alles nach fachlichen Standards passiert.

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 20:44 
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Wichtig ist die Absprache mit dem Vermieter.
Ein guter Elektriker kann das sicherlich machen und auch fachgerecht prüfen.
Folgendes sollte als erstes herausgefunden werden:
Wo kommt die Leitung wirklich her ?
Ist es eine Zuleitung zu einer Verteilung ( Sicherungskasten in der Garage des Vermieters ) oder
ist es eine Licht-/Steckdosenleitung mit normaler Absicherung bis 16A ?

Es sollte ein FI - Schalter mit Auslösestrom 30mA vorhanden sein. Die Geräte sollten in der sogenannten Feuchtraumausführung ausgewählt werden.

m.f.g. ralf

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 21:27 
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eigel hat geschrieben:
Wichtig ist die Absprache mit dem Vermieter.
Ein guter Elektriker kann das sicherlich machen und auch fachgerecht prüfen.
Folgendes sollte als erstes herausgefunden werden:
Wo kommt die Leitung wirklich her ?
Ist es eine Zuleitung zu einer Verteilung ( Sicherungskasten in der Garage des Vermieters ) oder
ist es eine Licht-/Steckdosenleitung mit normaler Absicherung bis 16A ?

Es sollte ein FI - Schalter mit Auslösestrom 30mA vorhanden sein. Die Geräte sollten in der sogenannten Feuchtraumausführung ausgewählt werden.

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Da es ohnehin nur ein Konzessionsinhaber machen darf (bzw. letzlich dafür unterschreiben) sollte er das alles auch wissen und beherrschen.... :wink:

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BeitragVerfasst: 1. März 2016 22:44 
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Wenn über den Zwischenzähler eine Abrechnung erfolgt, sollte dieser schon geeicht sein. :arrow: Verbraucherschutz

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Bitte schickt mir eure FIN, Motor-Nr. und Baujahr eurer ETZ 125/150 für die Analyse der Baureihe.
Die Daten werden vertraulich behandelt.


Süd-Oberlausitzstammtisch Kottmarschenke, Ich war dabei! 2011, 2012 und 2013 :-D


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BeitragVerfasst: 1. März 2016 23:54 
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Hallo Frank,

da bist du im Irrtum. Bis zur Hausanschlußsicherung ist der Energieanbieter Eigentümer der Anlage. Danach der Hauseigentümer.
Wenn dem Energielieferer irgend etwas nicht paßt, könnte er die Lieferungen einstellen. So ist es bei uns. Sonst
muß es bei euch anders sein.

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BeitragVerfasst: 2. März 2016 08:46 
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ektäw hat geschrieben:
Hallo Frank,

Bis zur Hausanschlußsicherung ist der Energieanbieter Eigentümer der Anlage.


Du verwechselst da etwas. Erkundige Dich mal über den Unterschied zwischen Netzbetreiber, Energielieferant und Messstellenbetreiber.

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Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr 018


Fuhrpark: RT 125/2/1957, BK350 /1958 mit Stoye SML, SR 56 Wiesel/1959, ES250/1960, 4x Simson 425 Sport 60/61 davon eine mit SEL, SR 59 Berlin/1961, Dnepr K750/1964, ES 250/1/1966 mit Stoye SEL, ES150/1 /1970, diverse Simson-Mopeds/1956-1985

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