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 Betreff des Beitrags: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:04 
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Hallo, ich habe eine etz 250 mit seitenwagenrahmen. Wenn ich sie wieder zulassen möchte auf mich (tüv hat sie noch), kann ich dann seitenwagenbetrieb miteintragen lassen, obwohl ich im Moment gar keinen habe, oder lässt bzw kann man sich das bei der Zulassungsstelle erst eintragen lassen in den papieren, wenn ich auch wirklich einen seitenwagen dran habe?


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:05 
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Du hast einen Seitenwagenrahmen aber keinen passenden Eintrag in den Papieren ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:06 
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Hallo,

das Thema gab es letztens erst. Eigentlich sollte es nicht möglich sein, dennoch werden es einige Prüfer trotzdem machen. Da wird dir jetzt keiner eine Antwort drauf geben, auf die man sich beziehen kann. Das macht jeder Prüfer wie er es für richtig hält. Am besten du fragst gleich den Prüfer deiner Wahl... der wird dir sagen was du zu tun hast.

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:07 
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Wenn du Papiere für den Rahmen hast,
sollte der Gespann Eintrag eigentlich drinstehen


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:10 
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Ja, hab sie mir vor kurzem gekauft und nun wieder schick fertig gemacht. In den papieren steht nichts vom seitenwagen drin. Der Rahmen ist ein originaler mit den Anschlüssen. Muss ich dann extra zum prüfer? Dachte die Zulassungsstelle trägt das dann mit ein, wenn es ein Rahmen dafür ist

-- Hinzugefügt: 29. März 2016 22:11 --

Papiere wurden wohl mal neu erstellt, da wurde das bestimmt vergessen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:11 
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Die Zulassungsstelle trägt Dir Seitenwagenbetrieb nicht ohne ein Gutachten der bekannten Prüforganisationen ein.
Und ob die Dir ohne einen angebauten SW ein solches ausstellen -> s. o.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:14 
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Ok, hab ich das jetzt richtig verstanden: der Eintrag für seitenwagenbetrieb geht nur, wenn ich vorher mit einem seitenwagen am Motorrad beim prüfer war?


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:23 
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Ja, aber in den Papieren steht doch bestimmt was wie für SW geeignet o. ä.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:26 
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Nein, da steht gar nix drin was mit seitenwagen zu tun hat


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:36 
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So wie du oben schreibst, so ist das in der Regel.
Du wohnst im Osten, versuch einen "alte" Prüfer zu befragen, vielleicht kennt sich noch einer aus.

Uns du solltest auf einen "wahlweisen" Eintrag bestehen.

Mach mal Bilder von den Anschlüßen, von unter dem Tank, Tank abgenommen und zwischen Tank u. Sitzbank.
Zu DDR Zeiten wurde auch gezauber mit den Anschlüßen.
Da gab es erst vor kurzem in einem Thread Bilder dazu.

Gruß Klaus


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:40 
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Du schriebst das es evtl. mal vergessen wurde den Eintrag in den neuen Fzg. Schein zu übernehmen. Sollten noch der alte Brief, HU Gutachten, Vollgutachten o.ä. vorhanden sein müsste der Eintrag dort noch drin sein. Nur dann hättest Du eine Chance eine Änderung Deiner bestehenden Papiere auf der Zulassungsstelle zu erwirken, ohne bei einer Prüforganisation vorstellig zu werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 22:41 
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Feuereisen hat geschrieben:
Die Zulassungsstelle trägt Dir Seitenwagenbetrieb nicht ohne ein Gutachten der bekannten
Prüforganisationen ein. Und ob die Dir ohne einen angebauten SW ein solches ausstellen -> s. o.

genau so isses Sebastian ! :ja: Ich mußte es bei dem neulichen DEKRA-Gutachten erfahren, dass
der Prüfer den Seitenwagen an der AWO erst einträgt, wenn ich das Gespann erneut vorstelle. :schlaumeier:
Wohlgemerkt, der Rahmen ist ein originaler Beiwagenrahmen und besitzt sämtliche, erforderliche Anschlüsse !
Dann wird es mit der Eintragung warscheinlich wohl noch ne' Weile dauern ... 8)


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 23:00 
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SmilySnuff hat geschrieben:
Ok, hab ich das jetzt richtig verstanden: der Eintrag für seitenwagenbetrieb geht nur, wenn ich vorher mit einem seitenwagen am Motorrad beim prüfer war?


Genau so ist es. Ohne SW kein Gutachten.

Habe vor kurzen mal über die Eheschließung einer MZ ES 250/2 mit einem Superelastik Personenseitenwagen eine kleine Geschichte geschrieben.
Dem vorangegangen war ein Besuch beim Dekra Prüfer. Ich habe auch direkt danach gefragt, ob der Eintrag ohne SW möglich ist und eine klare Antwort erhalten. NEIN.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 23:04 
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manitou hat geschrieben:
SmilySnuff hat geschrieben:
Ok, hab ich das jetzt richtig verstanden: der Eintrag für seitenwagenbetrieb geht nur, wenn ich vorher mit einem seitenwagen am Motorrad beim prüfer war?


Genau so ist es. Ohne SW kein Gutachten.

Habe vor kurzen mal über die Eheschließung einer MZ ES 250/2 mit einem Superelastik Personenseitenwagen eine kleine Geschichte geschrieben.
Dem vorangegangen war ein Besuch beim Dekra Prüfer. Ich habe auch direkt danach gefragt, ob der Eintrag ohne SW möglich ist und eine klare Antwort erhalten. NEIN.


Alles andere hätte mich auch echt gewundert. Aber gänzlich ausschliessen kann man sowas trotzdem nicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 23:09 
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Ja vielleicht wenn man die richtigen Leute richtig gut kennt. Simmor schon ä bissl Ameriga. :lach:


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 23:13 
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Naja, ich habe schon von 21er Abnahmen auf der heimischen Terrasse bei Kaffee und Kuchen gehört. In Sachsen.
Inkl. Eintrag eines LKR-Kennzeichens bei einer 250er ETS wg. "Bauartbedingt". :rofl:
Ausschliessen kann man es also wirklich nicht.

:lol:

Aber schön, wenn es noch so flexible und spontane Ing's gibt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 23:22 
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Jepp soll schon vorgekommen sein.
Manchmal hat man Glück und gerät an einen alten Hasen der sich freut mal wieder ne MZ zu sehen.

Ich hab das mit der grünen ES durch.
Bin erst solo hin...no way, keine SW-Eintragung...Dann mit Beiwagen...Eintragung ja aber auch nur explizit diesen, sprich es wurde die Rahmennummer vermerkt.
Dafür gab's wenigstens n Wahlweise-Eintrag mit Angabe das die Höchstgeschwindigkeit sich im Gespannbetrieb ändert.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 23:34 
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Ich habe auch nur diesen einen einzigen 8) Beiwagenrahmen eingetragen bekommen. Noch nichtmal wahlweise.
Stört mich aber auch nicht, der Umrüstaufwand um Solo zu fahren wäre mir eh zu hoch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 23:47 
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Andreas hat geschrieben:
Alles andere hätte mich auch echt gewundert. Aber gänzlich ausschliessen kann man sowas trotzdem nicht.

Ich habe es bei meinem eigenen Gespann anders erlebt. 21er ging ohne vorhandenen BW.
Kommt echt auf den Prüfer an. Und nein, ich kenne den Prüfer nicht persönlich und bin auch nicht mit ihm verwandt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 23:53 
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Bremsanlage? Lichtanlage? Bereifung? Relevante Sachen.
Ich würde das Risiko als Prüfer nicht eingehen und einen ordnungsgemäßen Zustand bei gänzlicher Abwesenheit des Beiwagens beurkunden wollen. Aber ich bin ja auch kein Prüfer.

;-)


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 29. März 2016 23:56 
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Andreas hat geschrieben:
Bremsanlage? Lichtanlage? Bereifung? Relevante Sachen.

Bei nem wahlweise Eintrag ist das doch alles kein Problem.
Ich fahre auch jetzt immer ohne BW zur Hauptuntersuchung, ist ja legal. Somit kann auch da keine Bremse (ist eh nicht vorhanden) oder Licht geprüft werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 00:03 
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Ja, aber so ganz richtig oder im Sinne des Erfinders ist das doch nicht, oder?
Wenn ich wahlweise was verwenden darf, sollte zumindest auch mal überprüft werden, ob das wahlweise Zeugs auch den Vorschriften entspricht. Sofern vorhanden. Wenn nicht vorhanden oder vorgeführt, sollte ein entsprechender Vermerk oder Eintrag erfolgen.

So aus beruflicher, verkehrssicherheitstechnischer Sicht......
Meine private Moppedfahrersicht muß dem nicht unbedingt entsprechen.

PS: Ja, ich weiß, bei den alten Dosen-Papieren sind wahlweise auch zig verschiedene Rad-Reifenkombinationen wahlweise eingetragen. Sind auch nur Anbauteile wie ein Beiwagen.
Nichtsdestotrotz leuchten oder bremsen die nicht eigenständig und machen das KFZ auch nicht 1m breiter.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 00:11 
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Andreas hat geschrieben:
Ja, aber so ganz richtig oder im Sinne des Erfinders ist das doch nicht, oder?

Darum gehts doch nicht.
Der Fredersteller hat eine Frage gestellt und darauf habe ich geantwortet, dass es bei mir möglich war. Ich lebe aber auch in Bayern... :mrgreen:
Mehr will ich dazu nicht sagen.
Ob die Vorgehensweise sinnvoll ist oder nicht muss jeder selbst wissen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 00:13 
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Ok, Thema meinerseits verfehlt. Sorry.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 01:02 
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Na ja, nach der Hu kann auch die Bremse, das Licht etc. seine Funktion einstellen... Für deren ordnungsgemäße Funktion ist doch eh der Fahrzeugführer verantwortlich.. Von dem her kann der Prüfer nur den Ist Zustand im Moment der Untersuchung feststellen und begutachten. Und so liegt eben auch mal eine HU ohne angebauten SW im Ermessen des Prüfingenieurs - insbesondere wenn der Seitenwagen wahlweise und ohne dessen Fgst. Nummer in den Papieren vermerkt ist.
Das war/ ist im Osten eigentlich gängige Praxis bei einem wissenden Ingenieur, da zu DDR Zeiten genau diese Konstellation den gesetzlichen Regelungen entsprach. Hat den Vorteil das man den SW auch mal problemlos wechseln kann - von LSW auf PSW z. Bsp. - was für den geneigten "Ossi" der keinen PKW sein eigen nennen konnte u. Umständen von großer Bedeutung war...


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 05:49 
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Habe gerade mal nachgeguckt. In den papieren unter Punkt 5 steht: Krafträder M. LB.

-- Hinzugefügt: 30. März 2016 05:54 --

Ups, tipfehler. Kraftrad M. LB.

-- Hinzugefügt: 30. März 2016 05:57 --

Denke mal das soll mit lastenbeiwagen heißen. Mit den Prüfern hab ich keine Probleme (berufsbedingt habe ich fast jeden tag mit ihnen zu tun) und bin mit denen per du. Aber man muss sich ja mal vorher etwas schlauer machen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 07:25 
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SmilySnuff hat geschrieben:
Habe gerade mal nachgeguckt. In den papieren unter Punkt 5 steht: Krafträder M. LB.

-- Hinzugefügt: 30. März 2016 05:54 --

Ups, tipfehler. Kraftrad M. LB.

-- Hinzugefügt: 30. März 2016 05:57 --

Denke mal das soll mit lastenbeiwagen heißen. Mit den Prüfern hab ich keine Probleme (berufsbedingt habe ich fast jeden tag mit ihnen zu tun) und bin mit denen per du. Aber man muss sich ja mal vorher etwas schlauer machen.



Das bedeutet "mit Leistungsbeschränkung", also Stufenführerschein tauglich, sonst nix.

Gruß
Andreas


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 07:43 
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Verdammt


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 11:03 
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Mit LastenBeiwagen....ich hau mich weg ;-)

Danke.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 11:16 
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SmilySnuff hat geschrieben:
Ja, hab sie mir vor kurzem gekauft und nun wieder schick fertig gemacht. In den papieren steht nichts vom seitenwagen drin. Der Rahmen ist ein originaler mit den Anschlüssen. Muss ich dann extra zum prüfer? Dachte die Zulassungsstelle trägt das dann mit ein, wenn es ein Rahmen dafür ist

Das ist aber nicht der hier :arrow: viewtopic.php?p=1466273#p1466273 , oder?


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 11:37 
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Martin H. hat geschrieben:
Das ist aber nicht der hier :arrow: viewtopic.php?p=1466273#p1466273 , oder?


@ Martin: Welcher Rahmen soll es sonst sein? Ich gehe davon aus, dass es genau dieser Rahmen ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 11:40 
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@Matthieu: Genau das befürchte ich eben auch.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 11:41 
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SmilySnuff hat geschrieben:
Ja, hab sie mir vor kurzem gekauft und nun wieder schick fertig gemacht..


Und danach wurde sie wieder zerlegt? :gruebel:


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 13:11 
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Ja, das ist meiner. Also habe die etz250 komplett gekauft und jetzt zerlegt zum wiederaufbau. Es ist ein originaler Rahmen für seitenwagen zu ddr Zeiten wurde aber gerne der eine bolzen abgeflext. Das habe ich jetzt wieder fachmännisch richten lassen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 13:20 
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Ist der stumpf aufgeschweißt? Oder geht der In das Querrohr rein?

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 13:28 
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Das querrohr ist vollmaterial bei meinem rahmen. Es wurde vom Fachmann geschweißt. Dazu bitte keine Kommentare mehr, dafür habe ich einen anderen Post offen


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 13:29 
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guckst Du hier -> viewtopic.php?f=10&t=74850&start=50


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 15:38 
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Gibt es eigentlich eine Liste mit Rahmennummern der Beiwagenrahmen ?

Gruß
Frank


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 15:44 
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Ja: viewtopic.php?t=12460&postdays=0&postorder=asc&start=0


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 15:50 
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Danke Martin, da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte Rahmennummern der Gepannmaschinen, also die Nr. vom Moped

Gruß
Frank


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 16:09 
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Ich meine der Robert K. G. führt diese oder macht das mit.

Gruß Klaus


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 30. März 2016 17:05 
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Es ist ein Krux mit der Tüvverei.
Wenn es ein originaler Rahmen ist steht doch SW auf dem Typenschild(nach der Rahmennummer) und dem Motor(nach der Motornummer) steht es normalerweise auch.
Ich habe mein 21er übrigens, bei meiner TS, auch ohne BW gemacht.
Stand ja alles im DDR-Brief. 79 gebaut und 80 um/aufgerüstet und bei der VP vorgestellt.
Da wurde die BW-Rahmennummer übrigens nicht notiert. Ist wohl eher eine Unsitte der Neuzeit. :roll:

Der Beiwagen an sich ist "nur" ein Anbauteil. Verhält sich wie mit den Campi's für die IWL-Roller.
Für die Verkehrssicherheit ist der Fahrer zuständig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 31. März 2016 08:03 
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Ich habe jetzt auch ein Problem, bei mir in den Papieren steht auch nichts vom Beiwagen, ich dachte auch immer das LB bedeutet Lastenbeiwagen :roll: :roll: :oops:

Ich muss nächste zum TÜV, die Motek und ein paar Kleinigkeiten eintragen lassen, mal schauen was daraus wird.
Auf das alte Typenschild muss ich mal schauen, aber erst mal suchen suchen. :oops:

Gruß
Frank


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 31. März 2016 08:37 
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Der Harzer hat geschrieben:
Ich habe jetzt auch ein Problem, bei mir in den Papieren steht auch nichts vom Beiwagen, ich dachte auch immer das LB bedeutet Lastenbeiwagen

Bei mir steht bei beiden MZ-Gespannen "Kraftrad M.LB."
Der Beiwagen ist jeweils nur ein Anbauteil und wird in Zeile 22 aufgelistet.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 31. März 2016 08:44 
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in Zeile 22 Steht: zu G:auch 149* U.3: Aussen-Geraeusch* Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.

Was immer das auch bedeutet.

Gruß
Frank


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 31. März 2016 08:49 
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Der Harzer hat geschrieben:
in Zeile 22 Steht: zu G:auch 149* U.3: Aussen-Geraeusch* Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.

Mehr nicht? Dann würde ich aus der Ferne mal sagen, dass bei dir kein Beiwagenbetrieb eingetragen ist.
PS: Zum Gespanntraining dürfen nur Leute mit eigetragenem Beiwagen erscheinen. :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 31. März 2016 08:56 
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Das kriege ich hin :mrgreen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 31. März 2016 09:10 
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Der Harzer hat geschrieben:
in Zeile 22 Steht: zu G:auch 149* U.3: Aussen-Geraeusch* Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.

Was immer das auch bedeutet.

Gruß
Frank

Wenn unter 22: "G auch 149" steht - was steht dann bei G ?
Wenn da die Leermasse des Gespannes steht dann ist er doch eingetragen.
Bei meinem TS Gespann ist es auch alles in den normalen Feldern vermerkt.
Gerade der LSW tarnt sich da, da es ja keinen 3. Sitzplatz gibt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 31. März 2016 09:23 
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Unter Leergewicht G steht 152
Unter Gesamtgewicht F1 steht auch nur 330

Wie glaubt jetzt der Tüver mir das es ein Gespannrahmen ist ?

Gruß
Frank


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenwagen eintragen lassen
BeitragVerfasst: 31. März 2016 09:34 
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Deine 152 u.330 beziehen sich auf Solo.

Was steht denn bei dir ?

Unter D2, muß ETZ SW stehen,
wenn es ein O - SW Rahmen ist.
Dann sollten auch 240/515 eingetragen sein

Wenn du ww Solo möchtest, mußtest du (ich) umtragen lassen, dann
unter 22 WW m. Beiwagenbetrieb und die Bezüge dazu,
u. a.G 240 / F1 515.
Oder Solo 150/330.

Die Daten aus den alten BRD Briefe werden auch nicht immer in die neuen EU Zulassungsbescheinigungen übernommen.
Da mußt du schon drauf bestehen, dann wird das gemacht.

Reifenb. gem.Betriebserl. = da nichts angegeben keine Reifenbindung.

Gruß Klaus

O - Typenschild


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