Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
Guesi hat geschrieben:Also z.B. die Verdunkelung der NVA Maschinen ist offiziell im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Wenn es mal Krieg gibt, dann gibts da sicherlich ne Ausnahmegenehmigung
Wirklich befreien kann man sich nur, wenn man sich den Dingen stellt, vor denen man davonlaufen möchte.Guesi hat geschrieben:Der nächste Krieg findet außerhalb der Umweltzonen statt
ob man mit Krieg Späße machen muss
Guesi hat geschrieben:Der nächste Krieg findet außerhalb der Umweltzonen statt


Ysengrin hat geschrieben:zB gab für BMW es einige Verkleidungen, bei denen vor dem Scheinwerfer noch eine zusätzliche Scheibe sitzt. An manchen alten Geländemaschinen gibt es Schutzgitter vor dem Scheinwerfer ....
) außerhalb des Geltungsbereiches der StVO und StVZO zulässig. 

Ysengrin hat geschrieben:@Luse:
Danke für den Link. Damit sind wohl alle meine Hoffnungen dahin.
Ysengrin hat geschrieben:@Luse:
Danke für den Link. Damit sind wohl alle meine Hoffnungen dahin.
Ysengrin hat geschrieben:....., wie ich es mir vorstelle.




Ysengrin hat geschrieben:
Alternativ ... den Scheinwerfer hinter ..., die man von Hand öffnet. Dann könnte man ihn zumindest im Stand verstecken.


Zurück zu Bastelecke / Umbauten
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste