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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2016 20:57 
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Hallo MZter,

der Aufbau meiner ES 250/2er Trophy ist fast abgeschlossen und ich beschäftige mich seit Tagen mit dem Thema: Zulassung!

Aus dem Internet bekomme ich nur bedingte Infos, sowie bei unserem hiesigen TüV. Die einen meinen, dass ich eine Vollabnahme benötige nach §21, die anderen jedoch sagen, dass eine normale HU ausreicht. Wiederum andere behaupten, dass ich den letzten Besitzer, der im Brief erwähnt ist ausfindig machen muss :shock: #Ahnenforschung?

Die ES ist seit DDR-Zeiten nicht mehr zugelassen worden und hat die originalen DDR-Papiere, sowie DDR-Schein und Steuerkarte.

Also was ist jetzt richtig bzw. wie soll ich an die Sache rangehen?

Gruß
Ismael


Fuhrpark: Simson Schwalbe KR51/2 L, KR51, SR50/1 CE, SR4-3 Sperber, MZ ES 150, MZ ES 250/2 trophy, Simson SR4-2/1 Star

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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2016 21:03 
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Hallo, da du den originalen Brief hast und das Fahrzeug seit mehr als 20Jahren nicht mehr zugelassen ist musst du eine Abnahme nach $21 machen lassen und und dann kannst du das Motorrad problemlos anmelden. Viele Grüße aus Chemnitz Christian


Fuhrpark: MZ

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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2016 21:11 
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Du brauchst ne 21 weil ein DDR Brief nicht mehr anerkannt wird, so wie es beim BRD Brief ist.
Der Grund : In den 90ern musste man seine DDR Papiere erneuern, da sie sonst ihre Gültigkeit verloren haben. Bis 93, wenn ich mich recht entsinne.

Normale HU reicht also nur bei BRD Brief. Die 7-Jahre-Klausel mit der Vollabnahme gibt's auch lang nicht mehr.

_________________
Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


Fuhrpark: MZ TS 150 '75
MZ ES175/1 '64
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Honda 750F1 '75
Suzuki GSF 600 '95
Suzuki VZ800 '97
KMZ Dnepr K750 '67
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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2016 21:14 
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Ah ok und was wäre, wenn ich den Brief nicht hätte? Ich habe im Internet gelesen, dass dann die 21er Abnahme entfällt und eine normale HU + Ausstellung der EU-Papiere geschieht?!


Fuhrpark: Simson Schwalbe KR51/2 L, KR51, SR50/1 CE, SR4-3 Sperber, MZ ES 150, MZ ES 250/2 trophy, Simson SR4-2/1 Star

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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2016 21:16 
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Genau genommen ist es Ermessenssache der Zulassungsbehörde. Wenn die eine Bestätigung der Daten und eine neue HU akzeptieren, dann ist das super. Das kann jeder Prüfingenieur machen.
Wenn nicht, dann wollen die ein Gutachten gem. §21 StVZO zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Das macht in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern DEKRA.


Fuhrpark: ETZ 150, TS 250/1, ETZ 250

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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2016 21:21 
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Ahhh sehr gut! Tausend DANK, ihr habt mir echt weitergeholfen!

Gruß
Ismael


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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2016 21:30 
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Warum fragst Du nicht bei Deiner Zulassungsstelle nach?
Dann weisst Du, was notwendig ist.
Ohne KFZ Brief könntest Du übrigens nicht nachweisen, dass Du Eigentümer der ES bist.

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Im Osten geht die Sonne auf.

René
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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2016 21:44 
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Um ehrlich zu sein tat ich das und die verweisen mich zum TüV.....

Von daher wollte ich hier auf Nummer sicher gehen.


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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2016 21:45 
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und darauf achten das in den neuen Papieren "KTA-Betriebserlaubnis" steht!!!
Denn für dein Motorrad gilt die StvZO der DDR, nicht die der BRD. Das wird dann ganz schnell interessant wenn es z. B. um Beleuchtungsteile wie z.B. die Ochsenaugen der ES/2, oder auch um möglicherweise geplanten Seitenwagenbetrieb geht.

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Is maith an scáthán súil charad.


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

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BeitragVerfasst: 16. Oktober 2016 21:51 
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Okay, ja, das werde ich beachten. Hoffentlich klappt es reibungslos und kostet nicht all zu viel :)


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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 06:27 
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Rechne mal mit 150-200€ bis alles durch ist ;-)

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Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 07:57 
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Mit orginalbrief machst du ne 21er das wird zw 65&80€ kosten, ja nach Aufwand, wenn se orginal ist brauch der püfer ja nur die hu machen(ohne abgasuntersuchung!) und dann die Daten aus den orginalbrief übernehmen und vielleicht noch abgleichen mit seinen unterlagen, dann zulassungsstelle fertig, da sollten keine 200€ zusammenkommen!!!

Versuchst du es ohne brief...dann ist es die 21er mit mehr Aufwand, da der prüfer die daten zusammensammeln muß, und bei der zulassungsstelle mußt du eine versicherung an eides statt abgeben, kostet auch um die 40€ mit 2wöchiger aufwartung im örtlichen amtsblatt plus kba auskunft... Damit kommst du also teurer.

!!!lass die bloß nicht den originalen Brief abnehmen!!!!

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Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nummer 102

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Fuhrpark: -ETZ 250 EZ 03/84
-ES 150/1 Bj ??/72 ehemalige ABVer Mashiene aus DD
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-RT 125/ 3oder4 ?
-Es 250/2
-Es 175/1 Bj 62
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-ETZ 250 mit Vollverkleidung

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 08:14 
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Wenn das KFZ schon mal in Deutschland zugelassen war (egal ob DDR, BRD oder Deutsches Reich), reicht eine normale HU.
Ich habe das schon mehrfach durchexerziert. Gab bei uns noch nie Probleme.
Die Vollabnahme wird noch noch bei aus dem Ausland importierten Fahrzeugen fällig, wenn diese zuvor nie in D zugelassen waren.


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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 09:18 
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ventilo hat geschrieben:
Wenn das KFZ schon mal in Deutschland zugelassen war (egal ob DDR, BRD oder Deutsches Reich), reicht eine normale HU.
Ich habe das schon mehrfach durchexerziert. Gab bei uns noch nie Probleme.
Die Vollabnahme wird noch noch bei aus dem Ausland importierten Fahrzeugen fällig, wenn diese zuvor nie in D zugelassen waren.


Das kannste nicht so pauschalisieren.
Je nach Mondphase, Härtegrad des Frühstückseis und Laune des Mitarbeiters der Zulassungsstelle variiert das. Sogar innerhalb des gleichen Landkreises.
Alles schon selbst erlebt. :roll:

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Gruß vom Biebsch

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You know I'm born to lose, and gambling's for fools, But that's the way I like it baby, I don't wanna live for ever...


Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. Karl Lagerfeld


Fuhrpark: Genug...

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 10:50 
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Und wenn kein brief mehr vorhanden ist reicht die hu auch nicht aus...
Denn tüv oder dekra,je nach region, stellen nur aufgrund der 21er son wisch aus, mit dem der mittarbeiter der zulassungstelle dann n neuen brief ausgibt...nach vorheriger aufwartung und versicherung an eides statt

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 12:21 
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Genau, die brauchen die konkreten Daten und die meisten akzeptieren nur die Daten vom TÜV/DEKRA. Und da du nur ausreichend Daten bei der §21 bekommst, kommst du da nicht drum herum. Bei meiner habe ich es auch versucht, da der Vorbesitzer schon die normale HU hat machen lassen. Nichts hat geholfen. Sogar unterschiedliche Zweigstellen hatten bei uns die gleiche Meinung.

Gruß
Dieter


Fuhrpark: ES 150/1(BJ 1975 seit 1999), ETZ250 (BJ 1984 seit 2004), ES250/2 (BJ 1968 seit 2007) mit Super Elastik, GN 250 (BJ 1998 seit 2000), VX800 A Gespann mit GT2000 (BJ 1997 seit 2012), VX 800 B (BJ 1996 seit 2018)

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 14:18 
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Ob einen 21er Abnahme erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern hängt von der Zulassungsstelle ab. Biebsch hat es schon geschrieben. Insofern kann es sein, dass Du eine Vollabnahme brauchst oder auch nicht.

der garst hat geschrieben:
Du brauchst ne 21 weil ein DDR Brief nicht mehr anerkannt wird, so wie es beim BRD Brief ist.
Der Grund : In den 90ern musste man seine DDR Papiere erneuern, da sie sonst ihre Gültigkeit verloren haben. Bis 93, wenn ich mich recht entsinne.

Normale HU reicht also nur bei BRD Brief. Die 7-Jahre-Klausel mit der Vollabnahme gibt's auch lang nicht mehr.


Glaube ich nicht. Damals sind aufgrund der Umstellung vom DDR-Haftpflichtversicherungswesen auf Kfz-Haftpflicht-Versicherung nach West-Modell nur die Fahrzeug mit DDR-Zulassung von Amts wegen abgemeldet worden, welche nicht bis zum massgeblichen Stichtag (31.12.1991 glaube ich) auf "West-Versicherung" umgestellt worden sind. Dies, weil eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für eine Zulassung ist. Die versicherungsmässig nicht umgestellten Fahrzeuge habe dann mit Ablauf des Stichtages ihre Zulassung verloren, was aber nicht dazu führt, dass die Papiere kraftlos geworden sind.

Dass die KTA-Betriebserlaubnis in den neuen Brief eingetragen wird, ist meines Erachtens nicht erforderlich, wenn Du Dir den DDR-Brief entwertet aushändigen lässt. Da steht die KTA-Betriebserlaubnis bzw. die Nummer des KTA-Datensatzes drin.


Fuhrpark: Zweiraedrig: Adler MB 250 BJ 54 (Großbaustelle), NSU Quickly Bj 55 (restauriert), Miele K52/2 Bj 59 (restauriert), MZ RT 125/3 Bj 59 (Patina-restauriert), MZ ES 175/0 Bj 1960, IWL Berlin Bj 62 (Patina-restauriert), MZ ES 150 Bj 64 (in Warteschleife)

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 15:51 
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Und noch ein kleiner Tipp meinerseits:
Lass Dir sämtliche Auskünfte wenn möglich schriftlich geben und merke Dir den Namen des Sachbearbeiters.
Sonst weiss am Schluss keiner mehr was vom Gesagten.
Ich zitiere mich selbst:

biebsch666 hat geschrieben:
Alles schon selbst erlebt. :roll:

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 17:28 
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Ich verstehe nicht, warum man bei zulassungsrelevanten Dingen nicht direkt den einzig richtigen Ansprechpartner kontaktiert, nämlich die örtlich zuständige Zulassungsstelle.
Dort sitzen die Menschen, die Dir das Mopped zulassen. Die machen sowas jeden Tag.
Tipps aus dem Netz nutzen Dir im Zweifel recht wenig, da jedes Bundesland, Kommune und Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht.
Also, ruf dort an, schreib eine Mail oder geh hin und frage, was die wollen. Und das bringst Du bei. Nicht mehr und nicht weniger.
Anders wird es nicht funktionieren und es erspart Dir hinterher womöglich leidliche Diskussionen am Schalter weil im mz-forum oder generell im Netz was anderes gestanden hat ....
Das interessiert die herzlich wenig.

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Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
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Alles wird gut ...
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Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 19:21 
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@Schrauberschorsch;

Es mussten sogar die DDR Kennzeichen gegen westliche getauscht werden....neues Kennzeichen <---> neuer Brief.

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Fuhrpark: MZ TS 150 '75
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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 19:31 
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Da habe ich ja hier richtig Glück, eine BSW Bj. 1939 (Originalbrief mit Hakenkreuzstempeln vorhanden) benötigte nur eine gewöhnliche HU, um dann auf der Zulassungsstelle die Anmeldung mit aktuellen Dokumenten zu erlangen.
Das letzte am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen war das der französischen Besatzungszone. :-)


Fuhrpark: MZ ETZ 251/1992, MuZ Charly1/1995 MZ1000SF/2006

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 20:37 
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der garst hat geschrieben:
@Schrauberschorsch;

Es mussten sogar die DDR Kennzeichen gegen westliche getauscht werden....neues Kennzeichen <---> neuer Brief.


Ja, ist mir bekannt. DDR-Kennzeichen habe ich einige. Wenn die Versicherung auf "West" umgestellt wurde, gab es einen neuen Brief. Wenn nicht, wurde das Fahrzeug von Amts wegen abgemeldet und die Zulassung (!) ist mit der Stillegung von Amts wegen erloschen.


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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 20:50 
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Andreas hat geschrieben:
Ich verstehe nicht, warum man bei zulassungsrelevanten Dingen nicht direkt den einzig richtigen Ansprechpartner kontaktiert, nämlich die örtlich zuständige Zulassungsstelle.
Dort sitzen die Menschen, die Dir das Mopped zulassen. Die machen sowas jeden Tag.
Tipps aus dem Netz nutzen Dir im Zweifel recht wenig, da jedes Bundesland, Kommune und Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht.
Also, ruf dort an, schreib eine Mail oder geh hin und frage, was die wollen. Und das bringst Du bei. Nicht mehr und nicht weniger.
Anders wird es nicht funktionieren und es erspart Dir hinterher womöglich leidliche Diskussionen am Schalter weil im mz-forum oder generell im Netz was anderes gestanden hat ....
Das interessiert die herzlich wenig.



Das tat ich, diese verwiesen mich an den TüV-Rheinland, da sie es nicht besser wissen.

Jetzt habe ich ersteinmal einen groben Überblick und danke allen Tipgebern.

Gruß
Ismael


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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 20:59 
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Laß dich nicht einfach an dritte verweisen, sondern verlange gerade von der Zulassungsstelle konkrete Auskunft über die geforderten Unterlagen. Immerhin wird dort, und nur dort, definitiv entschieden was verlangt wird.

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Gruß Schumi

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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 21:11 
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leider ist es so, daß die Tüver und auch die Beamten langsam solche Begriffe wie Einigungsvertrag und so weiter vergessen haben, oder nur noch aussem Geschichtsbuch kennen.
Da ist es dann schon geil wenn man selber mit Wissen auftrumpfen kann!!!

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Is maith an scáthán súil charad.


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BeitragVerfasst: 17. Oktober 2016 21:47 
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muenstermann hat geschrieben:
...Denn für dein Motorrad gilt die StvZO der DDR, nicht die der BRD. Das wird dann ganz schnell interessant wenn es z. B. um Beleuchtungsteile wie z.B. die Ochsenaugen der ES/2, oder auch um möglicherweise geplanten Seitenwagenbetrieb geht.

Ich weiß zwar was du meinst, aber mal zur Klarstellung. Diese Aussage hört man immer wieder, stimmt aber so nicht. Es gilt für alle Fahrzeuge die jetzige StVZO! Diese sieht jedoch die Weitergeltung "veralteter" Regelungen ausdrücklich vor. Im Falle unserer "DDR-Fahrzeuge" stellt der Einigungsvertrag sozusagen nur das Bindeglied zwischen gültiger StVZO und Rückgriff auf die "veralteten" Regeln der DDR-StVZO dar. Wenn deine pauschale Angabe stimmen sollte, dürfte z.B. keine IFA RT 125 oder BK 350 mit der Hexennase, also ohne Bremslicht, fahren. Das läßt die gültige StVZO zu, die DDR-StVZO würde das nicht.

Im Übrigen ist Andreas Worten nichts hinzuzufügen.

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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 05:04 
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WupperMZ hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Ich verstehe nicht, warum man bei zulassungsrelevanten Dingen nicht direkt den einzig richtigen Ansprechpartner kontaktiert, nämlich die örtlich zuständige Zulassungsstelle.
Dort sitzen die Menschen, die Dir das Mopped zulassen. Die machen sowas jeden Tag.
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Das tat ich, diese verwiesen mich an den TüV-Rheinland, da sie es nicht besser wissen.

Jetzt habe ich ersteinmal einen groben Überblick und danke allen Tipgebern.

Gruß
Ismael


Der TÜV ist ein Dienstleister und ein eingetragener Verein. Der erstellt Dir auf Wunsch und gegen entsprechende Bezahlung jede Menge Gutachten aber keine Zulassung im eigentlichen Sinne. Wenn Dein Ansprechpartner bei der Zulassungsstelle Dir keine konkreten Auskünfte geben kann lass Dir den Vorgesetzten geben. Das ist die Zulassungsstelle! Wenn die es nicht konkret benennen können, wer dann!!?? Lass Dich nicht abspeisen oder verweisen, die werden dafür bezahlt. Wenn sie es nicht wissen, müssen die sich schlau machen, nicht Du!

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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 11:57 
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Aha, beim Amt durchsetzen, auch bei der Zulassungsstelle, das geht.
Da muß er aber schon etwas robust sein und auch genauere Kenntnis von seinem Verlangen haben.
Fragen fragen bringt zwar Antworten aber oft nur in eine Richtung.

Gruß Klaus


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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 17:14 
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Klaus P. hat geschrieben:
Aha, beim Amt durchsetzen, auch bei der Zulassungsstelle, das geht.


Wie Andreas sch geschrieben hat, es scheint dazu keinen genaue Gesetzeslage zu geben, jede Zulassungsstelle bzw Landkreis kocht sein eignes Süppchen.


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P-J hat geschrieben:
Klaus P. hat geschrieben:
Aha, beim Amt durchsetzen, auch bei der Zulassungsstelle, das geht.


Wie Andreas sch geschrieben hat, es scheint dazu keinen genaue Gesetzeslage zu geben, jede Zulassungsstelle bzw Landkreis kocht sein eignes Süppchen.



Das kann ich nicht rauslesen, wir sind ja auch nicht im Kosovo.

Aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass einige Angestellte dort ihre eigene Ansichten habe.
Ich habe dann immer laut nach dem Leiter der Zulassungsstelle gerufen.

Nervig sind beim STVA die vielen Zulassungsdienste der Händler, die werden nervös, wenn du das Personal aufhälst.


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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 18:22 
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Den
Klaus P. hat geschrieben:
Leiter der Zulassungsstelle
hab ich 2 mal bemüht, jedes Mal ein Trauerspiel.


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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 18:25 
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Klaus P. hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:
Klaus P. hat geschrieben:
Aha, beim Amt durchsetzen, auch bei der Zulassungsstelle, das geht.


Wie Andreas sch geschrieben hat, es scheint dazu keinen genaue Gesetzeslage zu geben, jede Zulassungsstelle bzw Landkreis kocht sein eignes Süppchen.



Das kann ich nicht rauslesen, wir sind ja auch nicht im Kosovo.


Ich habe noch nie im Kosovo ein Fahrzeug zugelassen, kann also zu dem Procedre dort nix sagen. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass dies dort vielleicht auch ein wenig mehr unter "persönlichen" als gesetzlichen Gesichtspunkten abläuft. Wenn man die verschiedensten Kommentare hier liest, scheinen wir und der Kosovo gar nicht so weit auseinander zu liegen.

:lol:

Klaus P. hat geschrieben:

Ich habe dann immer laut nach dem Leiter der Zulassungsstelle gerufen.


Ich habe grade Kopfkino.
So inmitten aus dem Wartebereich heraus? Oder aus einer Unterhaltung heraus? Du kennst deren Namen? Oder was ruft man da so?
Hat bestimmt einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Ernsthaft, das mit dem laut rufen - auch wenn es hier sicherlich sinnbildlich gemeint war - würde ich lassen. Je nachdem wie man ruft (respektive auftritt) machst Du Dir mehr Feinde als Freunde ;-).

Klaus P. hat geschrieben:

Nervig sind beim STVA die vielen Zulassungsdienste der Händler, die werden nervös, wenn du das Personal aufhälst.


Kunden wie Du und Ich! Wäre mir vollkommen egal. Meist Rentner und ebenso nervig wie die 78jährige Oma im Kaisers, die an der Kasse übers Kleingeld zählen in ihren 79. reinfeiert.
Gelassen drüber stehen oder zu Zeiten gehen, wo die im Regenerationsschlaf liegen.

P-J hat geschrieben:
es scheint dazu keinen genaue Gesetzeslage zu geben


Eigentlich schon. Die FZV und StVZO.
Das eigentliche Problem ist die unterschiedliche Interpretation, Auslegung und letztendlich auch ergänzende Vorschriften via z.B. Erlaß.
Ggf. fallen auch noch länderspezifische Dinge mit rein wie Geografie, Verkehrswege, Verkehrsdichte, Infrastruktur etc.
Aber das würde hier zu weit führen und hat mit der Zulassung einer ES/2 auch gar nix zu tun.

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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 18:30 
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Andreas hat geschrieben:
Hat bestimmt einen bleibenden Eindruck hinterlassen


worauf du dich verlassen kannst, heute geht das, wenn ich da aufschlage, bedeutend einfacher! :!: :mrgreen: :lach: Trotzdem, Kleines Nummerschild für die ES ist hoffnungslos. :(


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P-J hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Hat bestimmt einen bleibenden Eindruck hinterlassen


worauf du dich verlassen kannst, heute geht das, wenn ich da aufschlage, bedeutend einfacher!


Den Smilies entnehme ich dass Du böse geworden bist. Mit Freundlichkeit geht es noch einfacher. Glaube es mir! Und schont zudem Deine eigenen Nerven ....

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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 18:54 
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Andreas hat geschrieben:
Den Smilies entnehme ich dass Du böse geworden bist. Mit Freundlichkeit geht es noch einfacher. Glaube es mir! Und schont zudem Deine eigenen Nerven ....


Du meintest jetzt die fehlenden Smilis aber du hast das schon richtig erkannt. :mrgreen: Das gleiche gild für den TÜV Rheinland in Daun und Gerolstein nur das ich da Hausverbot hab. Wer brauch die Affen schon, ich nicht mehr!


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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 19:14 
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Klaus P. hat geschrieben:

Ich habe dann immer laut nach dem Leiter der Zulassungsstelle gerufen.


Ich habe grade Kopfkino.
So inmitten aus dem Wartebereich heraus? Oder aus einer Unterhaltung heraus? Du kennst deren Namen? Oder was ruft man da so?
Hat bestimmt einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Ernsthaft, das mit dem laut rufen - auch wenn es hier sicherlich sinnbildlich gemeint war - würde ich lassen. Je nachdem wie man ruft (respektive auftritt) machst Du Dir mehr Feinde als Freunde ;-).

Klar kannte man den, das war jener der oft laut redete, also habe ich das gleich auch gemacht.
Es war übrigens danach auch gut mit ihm auszukommen

Nein nicht aus dem Warteraum, an den Schaltern, wie das früher so war, um Auskunft gebeten, seinen Stellverteter.
Geht nicht - nein usw obwohl ich vorher mit dem Leiter telefoniert hatte, interessierte den Vize aber nicht.
Und ja, der Eindruck war bleibend, wenn er mich später laut begrüßte, habe ich das freundliche Personal gelobt das er hatte.

Ja damals war man noch eher Bittsteller bei den Behörden, das Pers. dort war auch robuster als heute.

Übrigens, dein Vergleich mit dem Kosovo war gut, mancher fragte sich wer - wie an besondere Kennzeichen kam.

Gruß Klaus


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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 19:36 
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P-J hat geschrieben:
Klaus P. hat geschrieben:
Aha, beim Amt durchsetzen, auch bei der Zulassungsstelle, das geht.


Wie Andreas sch geschrieben hat, es scheint dazu keinen genaue Gesetzeslage zu geben, jede Zulassungsstelle bzw Landkreis kocht sein eignes Süppchen.


Ich kenne die Gesetzeslage sehr gut. Und die ist meines Erachtens eindeutig.

Die Betriebserlaubnisse des KTA sind nicht erloschen und mittels des Einigungsvertrages in "gesamtdeutsches Recht" überführt worden.
Eine Betriebserlaubnis erlischt gem. §19 (2) StVZO nur in drei Fällen:
1. Änderung der Fahrzeugart
2. (unzulässige) technische Änderungen
3. Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens

Wenn für das Fahrzeug eine deutsche (also auch KTA) Betriebserlaubnis existiert, dann reicht zur Wiederzulassung eine Bestätigung der Daten und eine neue HU aus.
Das Problem sind die Zulassungsbehörden. Die scheinen intern andere Arbeitsanweisungen zu haben.
Außerdem sitzen die (leider) am längeren Hebel.


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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 19:39 
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Kennzeichen, Kennzeichengröße, Zeichenanzahl/Konstellation und Schriftgröße .... auch ein schönes Thema. Stimmt.
Ist auch gesetzlich geregelt. Eigentlich.

:lol:

Die Tage war ich auch ein wenig verwundert .... ein Kunde/Bürger ist im Klageverfahren. Weil er D-DD 8818 nicht zugeteilt bekommt. Bin mal gespannt wie die Judikative entscheidet .... aber das ist jetzt OT. Aber auch hier sieht man, was und wer alles Einfluß auf eine Zulassung im erweiterten Sinne haben kann.

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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 21:03 
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Normale HU zzgl. Datenbestätigung kostet genausoviel wie ne $21. Beides ca. 90 EU.

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Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


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BeitragVerfasst: 18. Oktober 2016 21:11 
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ich hatte in den vergangenen 10 Jahren keinerlei Probleme mit einer Zulassungsstelle.
Vielleicht liegt es darann, die vorhandenen Papiere einzustecken, damit PERSÖNLICH
aufzuschlagen und um Rat zu fragen. Hat immer problemlos geklappt.


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BeitragVerfasst: 19. Oktober 2016 16:37 
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Andreas hat geschrieben:
Eigentlich.
aber Tatsächlich leider nicht. Wenn man zum Zulassen eines alten Fahrzeugs nen Anwalt bemühen muss ist grundsätzlich was falsch.


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WupperMZ hat geschrieben:
Hallo MZter,

der Aufbau meiner ES 250/2er Trophy ist fast abgeschlossen und ich beschäftige mich seit Tagen mit dem Thema: Zulassung!
Aus dem Internet bekomme ich nur bedingte Infos, sowie bei unserem hiesigen TüV. Die einen meinen, dass ich eine Vollabnahme benötige nach §21, die anderen jedoch sagen, dass eine normale HU ausreicht. Wiederum andere behaupten, dass ich den letzten Besitzer, der im Brief erwähnt ist ausfindig machen muss :shock: #Ahnenforschung?

Die ES ist seit DDR-Zeiten nicht mehr zugelassen worden und hat die originalen DDR-Papiere, sowie DDR-Schein und Steuerkarte.

Also was ist jetzt richtig bzw. wie soll ich an die Sache rangehen?

Gruß
Ismael


Hallo. Hab das gleiche Problem mit meiner ts. DDR Brief vorhanden und seit 88 gestanden. Ich also zur Zulassungsstelle um Auskunft gebeten. Die gute Frau hat gesagt Abnahme nach Paragraph 21 bei tüv Süd oder dekra. Ich zum TÜV Süd was sagt der Kollege da "machen wir nicht weil wir nicht dürfen,musst du zur dekra ".Ich weiter zur dekra,"kein Problem machen wo kostet ca 100Euro "

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BeitragVerfasst: 19. Oktober 2016 19:34 
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Mr. Räuchermann

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nobodyii hat geschrieben:
Die Betriebserlaubnisse des KTA sind nicht erloschen und mittels des Einigungsvertrages in "gesamtdeutsches Recht" überführt worden.
Eine Betriebserlaubnis erlischt gem. §19 (2) StVZO nur in drei Fällen:
1. Änderung der Fahrzeugart
2. (unzulässige) technische Änderungen
3. Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens


Das Problem ist nicht das Überführen der KTA-Betriebserlaubnis gem Anlage I Kap XI B III Unterpunkt 2 Ziffer 23 des Einigungsvertrages in die StVZO. Der § 19 Abs. II StVZO kennt noch einen weiteren Fall, nämlich die endgültige Außerbetriebsetzung. Die gibt es zwar in der aktuellen FZV nicht mehr, dürfte aber genau der Haken sein, warum eine Vollabnahme erforderlich ist.

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verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 21. Oktober 2016 18:15 
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Es gibt Neuigkeiten Leute!

Das Straßenverkehrsamt hat aufgrund der Tatsache, dass die dbA im Stand- und im Fahrtbetrieb nicht im DDR-Brief erfasst sind den Entschluss getroffen, dass eine Vollabnahme vonnöten ist. Lustigerweise sagten sie auch, dass wenn mir neue Papiere ausgestellt werden, die alten Originalpapiere für 6 Monate eingeschlossen werden und ich diese danach abholen könne.... hahaha die spinnen die Wuppertaler

Gruß
Ismael


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BeitragVerfasst: 21. Oktober 2016 18:59 
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Mit welcher Begründung will man dir dein Eigentum vorenthalten? 6 Monate wegschliessen... Wozu? Die Papiere werden entwertet und wieder zurückgegeben. So kenne ich das jedenfalls.

In deinem Fall ganz böse gesponnen:
Der Mitarbeiter klemmt die Papiere und verlangt nach 4...5 Monaten "sein" Moped von dir :shock:

Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


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MZ TS 150, BJ 1981, "Valerie"
BMW E36 Compact, BJ 1998, "Kurt"
Opel Corsa D, BJ 2007, "Poffel"

(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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BeitragVerfasst: 21. Oktober 2016 19:42 
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Fahr bloß nicht zum W' taler TÜV, die schwatzen Dir womöglich tatsächlich eine Stand- und Fahrgeräuschmessung auf.
Mit ca. 300€ bist Du dann dabei, alleine für diese Prüfung. Wollten sie bei meinem Berliner auch machen.
"Muster 21er" für eine ES/2 dürfte es in den Datenbanken von TÜV und Dekra (der TÜV hat da auch Zugriff drauf!) reichlich geben, man muß das Rad nicht jedes Mal neu erfinden sondern kann auch Daten abschreiben.
Für den Einzug der DDR Papiere würde ich mir vor Ort mal die Gesetzesgrundlage zeigen lassen.

;-)

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BeitragVerfasst: 21. Oktober 2016 20:17 
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Andreas hat geschrieben:
Für den Einzug der DDR Papiere würde ich mir vor Ort mal die Gesetzesgrundlage zeigen lassen.

;-)


Wurde von der Dame in Siegen an der Ausgabe auch gefordert.
Nachdem ich dann, du ahnst schon was, durfte ich sie behalten.
Die Dame hat sich dann bitterlich beschwert, dass sie das vordern soll, der Leiter dann aber immer einknickt, wenn........
Er (der Leiter) hats aber zu mehr Sternen gebracht.

Gruß Klaus


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BeitragVerfasst: 27. Oktober 2019 19:32 
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Hallo zusammen,

zwei Jahre ist es her, als die MZ komplettiert und alle Teile soweit montiert wurden.

Jetzt ist es soweit! Sie hat die Vollabnahme mit Bravour bestanden und den Weg zur Straße gefunden. Und wieder ein weiteres Teil Kultur gesichert!

Nach den ersten Fahrten habe ich einige Kinderkrankheiten ausgebessert. Vergaser eingestellt, Zündngseinstellung dank Powerdynamo nicht möglich ;D , Lenker gerade gestellt etc.

Ein Anliegen habe ich aber. Es ist ein BVF 30N2-3 Vergaser montiert, der auch im Rahmen der Vollabnahme eingetragen wurde. Der Motor läuft tadellos, zieht gut durch und dreht auch schön hoch. Wenn der Zylinder allerdings warm ist, klopft/knallt es im Leerlauf, sowie auch zwischen den "Schaltpausen". Die Kerze ist rehbraun und m.E. kann es nicht an der Vergasereinstellung liegen (Verbesserung erwünscht :) ).

Der Krümmer ist leicht undicht, könnte es daran liegen? Es hört sich so an, als würde der Motor ohne Auspuff laufen :lach:

Hier noch ein Foto!

Dateianhang:
50964700-AE60-4BFC-9241-2EEF1481EC83.jpg


Gruß
Ismael


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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2019 12:20 
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Niemand eine Idee woher es kommen könnte, oder einen Tip, was ich als erstes kontrollieren sollte/müsste?


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BeitragVerfasst: 29. Oktober 2019 13:36 
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Wenn es ein dumpfes metallisches Klopfen ist, wird Dir womöglich ein Spezialist einen TS Zylinder mit einem ES/ETS Zylinderdeckel gepaart verbaut haben.Um den Zentriersteg auszugleichen jede Menge an Distanzscheiben vom Reparateur dazugepackt brachte bei einem Schulfreund mit einer ETS auch keine Abhilfe.
Wenn dem so ist, auf die Schnelle einen TS Zylinderdeckel montiert ist bis zur Beschaffung von originalem Zeugs die einfachste Lösung und funzt zudem problemlos.

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Gruß
Wolfgang


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