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BeitragVerfasst: 9. Januar 2017 19:04 
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Hallo,

ich wollte eigentlich morgen mein RT 125/3 abmelden. Ich habe den Fahrzeugschein mit einem Vermerk:

"Weitere Bemerkungen siehe mitzuführende Betriebserlaubnis"

Die hab ich auch hier. Ist eine alte grüne Karte, die ich auch für den TÜV gebraucht hatte. Auf dem Ding steht:

"Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO"

Das Problem ... ich finde keinen Fahrzeugbief. Hab schon überall gesucht. Im Fahrzeugschein ist die Angabe:

Bezeichnung der Fahrzeugklasse (5) -> "Kraftrad.Leichtkraftrad"

und ich bin mir gerade nicht sicher, ob es überhaupt einen Brief gibt. Leichtkrafträder haben ja nur eine Betriebserlaubnis.
Nur der Vermerk "Kraftrad" verwirrt mich gerade. Steht das auch bei euch so drin?

Ich kann mich beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, ob ich bei der Zulassung einen Fahrzeugbrief brauchte, oder nur die Betriebserlaubnis und den TÜV-Bericht.

Gruß
Ralf


Fuhrpark: RT 125/3 Bj. 59

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BeitragVerfasst: 9. Januar 2017 19:12 
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Bei einem Leichtkraftrad gibt's keinen Brief. Zumindest wahr das so bei dem Simson S70 von meinem Bengel.

Gruß Pierre

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Glück Auf.
Trommelbremsen, eine runde Sache.


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BeitragVerfasst: 9. Januar 2017 19:14 
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Also ich habe einen.
Sowohl ES als auch RT sind bei mir als "Kraftrad, Leichtkraftrad" zugelassen.


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Gespann / 1987
Noch ein paar Simsons, der Rest wurde verkauft.

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BeitragVerfasst: 9. Januar 2017 19:19 
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Gar nicht gut. Dann muss ich mich noch mal auf die Suche machen. Hab schon alles zig mal durchgewühlt, aber den Brief nicht gefunden.


Fuhrpark: RT 125/3 Bj. 59

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BeitragVerfasst: 9. Januar 2017 19:22 
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Du hast nur Betriebserlaubnis und Fahrzeugschein. Da in der deutschen Zulassungswelt da teilweise Chaos herrscht, gibts bestimmt auch gleich Beiträge von Usern mit Brief. Wenn du aktuell eine 125 mit 21er Gutachten zulässt, lässt das Programm bei der Schlüsselnummer L3e die Erstellung eines Briefes gar nicht zu. Zumindest hier in Sachsen-Anhalt.

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Fuhrpark: MZ

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BeitragVerfasst: 9. Januar 2017 19:22 
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Zum abmelden braucht es nur die Zulassung. Den Brief brauchst du erst zur Wiederzulassung.
So war es bei meinem Renault.

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mfG Gunther


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BeitragVerfasst: 9. Januar 2017 19:50 
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Ich hab jetzt mal bei "meiner" Zulassungsstelle online nachgesehen:
_______

Außerbetriebsetzungen können auf allen Zulassungsstellen in Deutschland durchgeführt werden.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

- Kennzeichenschilder (bitte die Stempelplakette und Prüfmarke nicht im Vorfeld entfernen
______

Zumindest das Abmelden ist Bundesweit einheitlich.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Nummernschild hab ich zum Glück hier. Die Zulassungsstelle kann mir ja dann sagen, ob ein Brief existiert und ich muss heute Abend nicht noch mal in die Werkstatt, um nach einem Brief zu suchen.

Der wäre dann (falls vorhanden/erforderlich) nur für die Wiederzulassung nötig.


Fuhrpark: RT 125/3 Bj. 59

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BeitragVerfasst: 9. Januar 2017 20:12 
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Auf jeden Fall solltest du die "alte grüne Karte" aufheben. Das ist deine Betriebserlaubnis. Ohne die gibt es kein neues Kennzeichen und du brauchst, wenns dumm läuft, ein neues 21er Gutachten. Die Neuerteilung einer BE kostet auch deutlich mehr.
P.S. Wenn du eine gesonderte BE hast, wirst du keinen Brief finden.
P.P.S. 125er werden nicht zugelassen. Es wird nur ein Kennzeichen zugeteilt.

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BeitragVerfasst: 9. Januar 2017 21:11 
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Hallo CJ,

hat mir der Vorbesitzer auch gerade mitgeteilt. Die alte Betriebserlaubnis + gültiger TÜV und das Ding kann wieder angemeldet werden.

Gruß
Ralf


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