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BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 14:17 
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Infrarotdetektor und Thermodramatiker :-)

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Hallo zusammen,
ich baue gerade eine ETZ 250/A (weitestgehend) original wieder auf.

Hat es jemand von Euch schon mal geschafft, dass die Nachtmarschanlage am Frontscheinwerfer eingetragen wurde, eventuell in Verbindung mit einer H-Zulassung?

Ich wäre für sachdienliche Hinweise dankbar :wink:

Freundliche Grüße,
/Christian

P.S. Ich weiß, dass die StVZO diese eigentlich nicht zulässt, möglicherweise kann man aber mit dem Argument der Authentizität des Originalzustands argumentieren?
Im worst case würde ich auch ein H-Kennzeichen in Kauf nehmen.

_________________
"Nichts ist besser als ein guter Freund, außer einem Freund mit Schokolade." (Charles Dickens)

ETZ 250/A Zustand bei der Abholung
ETZ 250/A Demontage
ETZ 250/A Teileaufarbeitung
ETZ 250/A Montage
Verflossene Zweiräder
Aktuelle Zweiräder


Fuhrpark: MZ ETZ 250 A, Bj. 1984
Moto Guzzi 1200 Norge, Bj. 2008
Moto Guzzi V85 TT, Bj. 2019

Ehemalige:
MZ ES 250/2 A, Bj. ~1970, von 1985-1986
MZ TS 250/1, Bj. ~1979, von 1986-1989
MZ ETZ 250, Bj. 1986, von 1989-1990
Honda CX 500C, Bj. 1983, von 1990-1999
Yamaha XJ 900 S Diversion, Bj. 1999, von 1999-2022

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BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 14:19 
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Mr. Räuchermann

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Ist bei mir nicht eingetragen, hat andererseits aber auch noch nie Probleme beim TÜV bereitet.

_________________
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OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 14:42 
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Treffen Sosa 2008 Organisator
Treffen Sosa 2009 Organisator

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Sven Witzel hat geschrieben:
Ist bei mir nicht eingetragen, hat andererseits aber auch noch nie Probleme beim TÜV bereitet.


Bei mir ebenso....


Fuhrpark: .

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BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 19:27 
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Da dieses Teil für den Scheinwerfer eigentlich nur für den Militäreinsatz als Tarnbeleuchtung dient und nicht für den zivielen Strasseneinsatz dürfte es Eintragungsmäßig nur gehen wenn ein Zusatz reinkommt ,das es bei Fahrten im öffentlichen Strassenverkehr abgenommen werden muß.In etwa so wie bei meinem Wohnwagen z.b. drinsteht das Dachlucken geschlossen und Stützen hochgekurbelt werden müssen.

_________________
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
mfg ralf
Mein Moped ETZ 250
TS 150 mein erstes Motorrad
Meine Rennsemmel MZ 1000 S

Mitglied Nr. 57 im Rundlampenschweinchenliebhaberclub
Bild


Fuhrpark: Motorräder:MZ 1000 S EZ 2006 angemeldet fahrbereit ,MZ Etz 250/Baujahr 1986 retauriert angemeldet fahrbereit , MZ TS 150 Baujahr 1979 restauriert angemeldet fahrrbereit, MZ ES 250/0 Baujahr 1957 mit orginal 1. ddr brief , 2xETZ 250 zerlegt, 3xTS 150 zerlegt
Pkw: Ford Focus Alletageschlampe,Opel Corsa mit 2.0 16V und richtig Dampf
2 x Opel Kadett C Coupe einer wartet auf sein Ableben der andere auf seine Neugeburt
Anhänger: Oldiewohnwagen Continent 320sb
Hp 350 neu aufgebaut

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BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 21:09 
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Acetylsalicylsäure Dealer

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Lausi hat geschrieben:
Hallo zusammen,
ich baue gerade eine ETZ 250/A (weitestgehend) original wieder auf.

Hat es jemand von Euch schon mal geschafft, dass die Nachtmarschanlage am Frontscheinwerfer eingetragen wurde, eventuell in Verbindung mit einer H-Zulassung?

Ich wäre für sachdienliche Hinweise dankbar :wink:

Freundliche Grüße,
/Christian

P.S. Ich weiß, dass die StVZO diese eigentlich nicht zulässt, möglicherweise kann man aber mit dem Argument der Authentizität des Originalzustands argumentieren?
Im worst case würde ich auch ein H-Kennzeichen in Kauf nehmen.


Ich würde es lassen - du weckst schlafende Hunde. Wo steht das es eingetragen werden muss? :wink: Garnicht erst fragen und einfach fahren.....

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

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BeitragVerfasst: 30. Januar 2017 00:55 
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Alter: 51
Ich habe bei meinem Prüfingenieur im Zuge der Vollabnahme bei der -A schon einmal wegen einer Eintragung angefragt - Eintragung wäre möglich gewesen mit der Maßgabe das Teil unwiederbringlich gegen Zuklappen zu sichern. Von daher habe ich es gemacht wie Frank es beschreibt... Im E Fall bekommst Du bei einer Kontrolle einen Mängelschein. Ich hatte das schon mit der ES -A . Habe vor Ort unter Aufsicht des Beamten das Teil demontiert und habe so den Mängelschein umgangen.


Fuhrpark: Oldtimer

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BeitragVerfasst: 30. Januar 2017 21:36 
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Signore Tarozzi

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Ich habe in meinen Papieren der TS /a "Militärausführung" stehen und damit moppert seit dem niemand rum wegen dem Teil. Ich habe es beim TÜV immer dran.

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http://www.zweitaktkombinat.de


Fuhrpark: Simson AWO Touren mit Stoye TS (1958)
MZ BK 350 (1957)
IWL SR59 Berlin (1959)
MZ ETS 250 Trophy Sport (1971)
MZ ETS 250 G (1974)
Simson KR 51/2 Schwalbe (1984)
MZ ETZ 250 Gespann mit Superelastik und Lastenboot (1986)

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BeitragVerfasst: 31. Januar 2017 18:41 
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Wohnort: Regensburg
ich gehe davon aus daß die Nachtmarschanlage Teil der ABE ist und somit nicht extra eingetragen werden muß. Ggf. kannst du ja die Bedienungsanleitung ausdrucken, dort ist die Nachtmarschanlage auch abgebildet.

http://www.ostmotorrad.de/mz/etz/etz250 ... 250nva.php


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 31. Januar 2017 18:59 
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Ich gehe davon aus, dass nirgendwo auf der Welt militärisches Sonderzubehör in der ABE vorgesehen ist, insbesondere als diese Fahrzeuge während ihrer Militärzeit keine zivile Zulassung hatten. Streng nach Vorschrift müssten diese also bei einer zivilen Zulassung entfernt werden (wie auch bei Feuerwehr und Polizei).
Im Übrigen verstehe ich aber auch nicht, dass so lange darüber diskutiert werden muss, entweder man traut sich oder man lässt es... :roll:

Gruß
Andreas


Fuhrpark: ETZ 250 SW, Bj. 1985

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