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 Betreff des Beitrags: ETZ 250/A Eintragung der Nachtmarschanlage?
BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 13:17 
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Infrarotdetektor und Thermodramatiker :-)

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Hallo zusammen,
ich baue gerade eine ETZ 250/A (weitestgehend) original wieder auf.

Hat es jemand von Euch schon mal geschafft, dass die Nachtmarschanlage am Frontscheinwerfer eingetragen wurde, eventuell in Verbindung mit einer H-Zulassung?

Ich wäre für sachdienliche Hinweise dankbar :wink:

Freundliche Grüße,
/Christian

P.S. Ich weiß, dass die StVZO diese eigentlich nicht zulässt, möglicherweise kann man aber mit dem Argument der Authentizität des Originalzustands argumentieren?
Im worst case würde ich auch ein H-Kennzeichen in Kauf nehmen.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 250/A Eintragung der Nachtmarschanlage?
BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 13:19 
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Mr. Räuchermann

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Ist bei mir nicht eingetragen, hat andererseits aber auch noch nie Probleme beim TÜV bereitet.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 250/A Eintragung der Nachtmarschanlage?
BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 13:42 
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Treffen Sosa 2008 Organisator
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Sven Witzel hat geschrieben:
Ist bei mir nicht eingetragen, hat andererseits aber auch noch nie Probleme beim TÜV bereitet.


Bei mir ebenso....


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 250/A Eintragung der Nachtmarschanlage?
BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 18:27 
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Da dieses Teil für den Scheinwerfer eigentlich nur für den Militäreinsatz als Tarnbeleuchtung dient und nicht für den zivielen Strasseneinsatz dürfte es Eintragungsmäßig nur gehen wenn ein Zusatz reinkommt ,das es bei Fahrten im öffentlichen Strassenverkehr abgenommen werden muß.In etwa so wie bei meinem Wohnwagen z.b. drinsteht das Dachlucken geschlossen und Stützen hochgekurbelt werden müssen.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 250/A Eintragung der Nachtmarschanlage?
BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 20:09 
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Lausi hat geschrieben:
Hallo zusammen,
ich baue gerade eine ETZ 250/A (weitestgehend) original wieder auf.

Hat es jemand von Euch schon mal geschafft, dass die Nachtmarschanlage am Frontscheinwerfer eingetragen wurde, eventuell in Verbindung mit einer H-Zulassung?

Ich wäre für sachdienliche Hinweise dankbar :wink:

Freundliche Grüße,
/Christian

P.S. Ich weiß, dass die StVZO diese eigentlich nicht zulässt, möglicherweise kann man aber mit dem Argument der Authentizität des Originalzustands argumentieren?
Im worst case würde ich auch ein H-Kennzeichen in Kauf nehmen.


Ich würde es lassen - du weckst schlafende Hunde. Wo steht das es eingetragen werden muss? :wink: Garnicht erst fragen und einfach fahren.....


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 250/A Eintragung der Nachtmarschanlage?
BeitragVerfasst: 29. Januar 2017 23:55 
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Ich habe bei meinem Prüfingenieur im Zuge der Vollabnahme bei der -A schon einmal wegen einer Eintragung angefragt - Eintragung wäre möglich gewesen mit der Maßgabe das Teil unwiederbringlich gegen Zuklappen zu sichern. Von daher habe ich es gemacht wie Frank es beschreibt... Im E Fall bekommst Du bei einer Kontrolle einen Mängelschein. Ich hatte das schon mit der ES -A . Habe vor Ort unter Aufsicht des Beamten das Teil demontiert und habe so den Mängelschein umgangen.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 250/A Eintragung der Nachtmarschanlage?
BeitragVerfasst: 30. Januar 2017 20:36 
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Signore Tarozzi

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Ich habe in meinen Papieren der TS /a "Militärausführung" stehen und damit moppert seit dem niemand rum wegen dem Teil. Ich habe es beim TÜV immer dran.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 250/A Eintragung der Nachtmarschanlage?
BeitragVerfasst: 31. Januar 2017 17:41 
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Wohnort: Regensburg
ich gehe davon aus daß die Nachtmarschanlage Teil der ABE ist und somit nicht extra eingetragen werden muß. Ggf. kannst du ja die Bedienungsanleitung ausdrucken, dort ist die Nachtmarschanlage auch abgebildet.

http://www.ostmotorrad.de/mz/etz/etz250 ... 250nva.php


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 250/A Eintragung der Nachtmarschanlage?
BeitragVerfasst: 31. Januar 2017 17:59 
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Beiträge: 1244
Wohnort: Wuppertal
Ich gehe davon aus, dass nirgendwo auf der Welt militärisches Sonderzubehör in der ABE vorgesehen ist, insbesondere als diese Fahrzeuge während ihrer Militärzeit keine zivile Zulassung hatten. Streng nach Vorschrift müssten diese also bei einer zivilen Zulassung entfernt werden (wie auch bei Feuerwehr und Polizei).
Im Übrigen verstehe ich aber auch nicht, dass so lange darüber diskutiert werden muss, entweder man traut sich oder man lässt es... :roll:

Gruß
Andreas


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