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BeitragVerfasst: 21. Februar 2015 16:46 
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Gibt es denn von MZ eine genaue Änderungsmitteilung auch zur Montage der Blinkanlage an ES 175 und 250? Hier im Forum las ich, dass ab Baujahr 1962 davon auszugehen ist, dass Blinker montiert waren. Das klingt jedoch alles nicht so richtig eindeutig. Gab es 1963 auch noch Auslieferungen ohne Blinker? Kann man (anhand von MZ Dokumenten) genau nachvollziehen, ab welchen Fahrzeugidentnummern die "großen ES'sen mit Blinkanlagen ausgeliefert wurde?

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BeitragVerfasst: 21. Februar 2015 18:39 
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Steffen Lucke
Lt. ÄM 431/62 bzw. Techn.Infoblatt 05-822/7 wurden ab folgenden FIN die alten Lenkerhälften gegen die "Blinkerausführung" ersetzt .

175/1 : 3056197 , 250/1 : 1188504 und 300er : 1503201

In dem gleichen Infoblatt wird noch der Austausch des alten Spiegels mit Innenbefestigung gegen den mit Klemmschellenbefestigung erwähnt .

Bei der 175er und 300er geschah das mit Einführung des geänderten Kotflügels für das große Rücklicht , bei der 250er erst ca. 1200 maschinen später . Das sollte aber noch vor Jahresende 1962 gewesen sein .

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MfG , Steffen

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MIFA Klapprad vor 1980 , komplett mit einigen neuen Teilen , Neuzugang vom 30.11.2013 als Ersatz

Zuletzt geändert von luckyluke2 am 22. Februar 2015 17:01, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 21. Februar 2015 20:31 
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Sensationell, Danke :gut:

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BeitragVerfasst: 13. Februar 2017 12:40 
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Ich muss dieses Thema noch einmal hoch holen.

Gibt es eine Möglichkeit, an eine solche Änderungsmeldung in Form einer PDF-Datei oder ähnliches heran zu kommen?

Hintergrund:

dieser Paragraph bezieht sich auf die Anbringungspflicht von Blinkern:

Wissensdatenbank hat geschrieben:
§ 54 gilt nicht an Fahrzeugen die erstmals vor dem 01.01.1962 zugelassen worden sind.


Meine 175/1 hat die Rahmennummer: 30434**

luckyluke2 hat geschrieben:
Lt. ÄM 431/62 bzw. Techn.Infoblatt 05-822/7 wurden ab folgenden FIN die alten Lenkerhälften gegen die "Blinkerausführung" ersetzt .175/1 : 3056197 , 250/1 : 1188504 und 300er : 1503201


Sie ist also deutlich unter der Grenze, laut der damals die Blinker in die Serie Einzug gehalten haben. Werksausgang 20.02.1962, EZ 11.05.1962,

Sehe ich es nun richtig, dass sie zwar ohne Blinker ausgeliefert und verkauft wurde, aber dennoch Blinker nachgerüstet werden müssen?

Viele Grüße

Olli


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Zuletzt geändert von Knuckle Duck am 13. Februar 2017 12:53, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 13. Februar 2017 12:53 
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Da die Erstzulassung in der DDR erfolgte, brauchst du keine. Blinkerpflicht erst bei ABE-Erteilung ab 01.06.1982.

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BeitragVerfasst: 13. Februar 2017 17:52 
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Komisch. Mit 62 das kannte ich, aber bis 82 keine blinker? Dann können die Dinge an den anderen Essen ja alle ab :D


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BeitragVerfasst: 13. Februar 2017 18:31 
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Knuckle Duck hat geschrieben:
Komisch. Mit 62 das kannte ich, aber bis 82 keine blinker?...

Bis 82 keine Pflicht in der DDR. Siehe ETS-Modelle in der DDR. Und 1990 in geltendes Recht für DDR-Fahrzeuge übernommen. Ausgerüstet damit wurden die meisten Moppeds ja deutlich eher. Nachrüstpflicht gab und gibt es nicht.
Knuckle Duck hat geschrieben:
...Dann können die Dinge an den anderen Essen ja alle ab :D

Nun das ist wohl eher strittig. Immerhin wurde ja die ABE mit Blinkern erteilt und die Fahrzege so ausgeliefert. Auf der anderen Seite wären sie aber auch ohne Blinker zulassungsfähig gewesen. Eine wirklich überzeugende Argumentation dafür oder dagegen ist zumindest mir nicht bekannt. Ich würde es als "Grauzone" einstufen. Ist aber meine persönliche Einschätzung, da eine klare Regelung fehlt.

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BeitragVerfasst: 13. Februar 2017 18:33 
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Ah. Sehr gut zu wissen! Gibt es denn eine digitale Version der Änderungsmitteilung?

Würde diese gern mit in die Verhandlung meines TÜV Termins nehmen.


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BeitragVerfasst: 13. Februar 2017 19:12 
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Knuckle Duck hat geschrieben:
Ah. Sehr gut zu wissen! Gibt es denn eine digitale Version der Änderungsmitteilung?
Würde diese gern mit in die Verhandlung meines TÜV Termins nehmen.

Die könnte Christoph haben. Die zulassungsrechtlichen Regelungen für den TÜV findet man aber in der StVZO. In deinem Fall i.V.m. dem Einigungungsvertrag. Sprich am besten erstmal mit dem Prüfer, vielleicht hat er das ja drauf. Wenn nicht kann ich die Quellen raussuchen.

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BeitragVerfasst: 13. Februar 2017 19:13 
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Tip Top! Vielen vielen Dank dafür. Ich melde mich wieder, wenns soweit ist.


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BeitragVerfasst: 14. Februar 2017 09:33 
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Bei meiner ETS gab es bei der Vollabnahme vor einigen Jahren Trödel wegen der fehlenden Blinker. Theoretisch hätten alle neu verkauften Fahrzeuge ab dem 1.1.1962 auch in der DDR Blinker haben müssen. Hatten sie aber nicht unbedingt.

Nach vielen Telefonaten des Prüfers mit Kollegen kam irgendwann das Sticjwort "Einigungsvertrag" und damit wars gut. Steht auch in den neu ausgestellten Papieren drin: "Blinkerpflicht entfällt lt. Einigungsvertrag"

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BeitragVerfasst: 14. Februar 2017 19:06 
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Knuckle Duck hat geschrieben:
Ah. Sehr gut zu wissen! Gibt es denn eine digitale Version der Änderungsmitteilung?

CJ hat geschrieben:
Die könnte Christoph haben


Ja, ich habe diese.

Dateianhang:
ÄM 431-62_05_1964.pdf


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

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Christof

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BeitragVerfasst: 14. Februar 2017 19:45 
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Christof hat geschrieben:
Ja, ich habe diese.

Wie immer :D

otmar hat geschrieben:
...Theoretisch hätten alle neu verkauften Fahrzeuge ab dem 1.1.1962 auch in der DDR Blinker haben müssen. Hatten sie aber nicht unbedingt....

Warum auch? Dem KTA und dem Politbüro dürfte die bundesdeutsche StVZO in Bezug auf Inlands-Fahrzeuge egal gewesen sein. Bei Exportmaschinen sieht das anders aus, da ja dann die Erlangung der Betriebserlaubnis im Zielland entscheidend war. Es hatten zwar "praktisch" fast alle Inlandsmodelle Blinker, aber "theoretisch" hätte noch die ETZ 250 in der DDR eine Betriebserlaubnis "ohne" bekommen können.
Fazit: Oft ist es also ganz wichtig das der Prüfer (an)erkennt, dass hier eine Erstzulassung in der DDR (=KTA-BE) vorliegt und das Fahrzeug dementsprechend abweichend ausgerüstet sein kann.

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BeitragVerfasst: 14. Februar 2017 19:53 
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Der Prüfer meinte damals, dass auch in der DDR ab 1962 neue Fahrzeuge mit Blinkern ausgeliefert werden mussten.

Was sagt denn die StVZO der DDR? Ich habe nur die erste Ausgabe von 1957 hier.

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BeitragVerfasst: 14. Februar 2017 19:59 
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CJ hat geschrieben:
Da die Erstzulassung in der DDR erfolgte, brauchst du keine. Blinkerpflicht erst bei ABE-Erteilung ab 01.06.1982.


Ich habe gerade nochmal in der STVZO von 1964 geblättert. Da steht drin (§ 62 Fahrtrichtungsanzeiger), dass außer Krankenfahrstühle und Kleinkrafträder alle Krafträder Blinker brauchen. Das war mir ao auch noch nicht bekannt

Mehr hier:

StVZO der DDR 1964

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Jawoll, aber auch zu Ende lesen. bitte. §98 (2) c. Die hier erwähnte "besondere Anordnung des Ministers usw.usw." ist NIE ergangen. :mrgreen:
Auf der von dir verlinkten Seite ist auch die 3.DB zur StVZO von 1982 drauf. Da ist dann §19 der sich mit Blinkern beschäftigt. Der §48(1) bringt dann den von mir genannten Stichtag 01.06.1982 ins Spiel und macht gleichzeitig für alle älteren Fahrzeuge die bisherige Regelung verbindlich. Da aber, wie schon geschrieben, der Vollzug nie angeordnet wurde bleibt es bis zum Ende dabei. Die letzte 3.DB von 1988 fehlt auf der verlinkten Seite trifft aber im Kern keine anderen Regelungen dazu. Also alles gut :D

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Zuletzt geändert von CJ am 14. Februar 2017 20:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Christof hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:
Da die Erstzulassung in der DDR erfolgte, brauchst du keine. Blinkerpflicht erst bei ABE-Erteilung ab 01.06.1982.


Ich habe gerade nochmal in der STVZO von 1964 geblättert. Da steht drin (§ 62 Fahrtrichtungsanzeiger), dass außer Krankenfahrstühle und Kleinkrafträder alle Krafträder Blinker brauchen. Das war mir ao auch noch nicht bekannt

Mehr hier:

StVZO der DDR 1964


wieso wurden dann ES/2, ETS und TS in der Standartausführung auch ohne Blinker ausgeliefert?

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muenstermann hat geschrieben:
...wieso wurden dann ES/2, ETS und TS in der Standartausführung auch ohne Blinker ausgeliefert?

Ich war zu langsam. Siehe oben.

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Zuletzt geändert von CJ am 26. Februar 2017 10:53, insgesamt 2-mal geändert.

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CJ hat geschrieben:
Jawoll, aber auch zu Ende lesen. bitte. §98 (2) c. Die hier erwähnte "besondere Anordnung des Ministers usw.usw." ist NIE ergangen. :mrgreen:


CJ hat geschrieben:
Auf der von dir verlinkten Seite ist auch die 3.DB zur StVZO von 1982 drauf. Da ist dann §19 der sich mit Blinkern beschäftigt. Der §48(1) bringt dann den von mir genannten Stichtag 01.06.1982 ins Spiel und macht gleichzeitig für alle älteren Fahrzeuge die bisherige Regelung verbindlich.


Stimmt. Die Übergangsbestimmungen weichen das Ganze nochmal auf bzw. geben der Sache den Stichtag 1.6.1982. Vielen Dank.

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