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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 17:03 |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17282 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Ein Fahrzeug - lt. deutschen TÜV (Abnahme §21) steht in den Papieren unter "zusätzliche Bemerkungen zur Fahrzeugbeschreibung" "Geschwindigkeitsmesser und Sicherung gegen unbefugte Benutzung in der Serie nicht vorhanden". Dreirad, Höchstgeschwindigkeit 65kmh, zug. als "LKW offener Kasten". Muss er nun oder muss er nicht - der Tacho? Und bitte nicht die Diskussion ob er sinnvoll wäre - mir geht es nur darum was wirklich gefordert werden darf, kein Kaffesatzlesen.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 17:39 |
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Beiträge: 21154 Wohnort: SG
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 17:45 |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17282 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Andreas hat geschrieben: § 57 (1) StVZO Da geht es doch um Fahrtenschreiber und nicht um Tachos? Zul. Gesamtmasse übrigens 2,5T
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Kai2014
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 17:54 |
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Beiträge: 3062 Wohnort: 99846 Seebach Alter: 57
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Bei meiner Zündapp von 1937 musste auch einer dran. Ein kleiner reicht aber.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 17:56 |
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| Administrator |
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Beiträge: 21154 Wohnort: SG
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Der Fahrtschreiber wird in 57a abgehandelt. Zitat: § 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät......
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Egon Damm
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 18:00 |
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Beiträge: 6131 Wohnort: 35325 Mücke
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Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein. Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden.
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 18:10 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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Egon Damm hat geschrieben: Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein. Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden. Gurte nur ab einem bestimmten Bj, müsste ich jetzt Googlen. Kai2014 hat geschrieben: Bei meiner Zündapp von 1937 musste auch einer dran. Ein kleiner reicht aber. Reicht wenns als KFZ Tacho mit Beleuchtung zugelassen ist. Fahradtacho so nicht, zumindest bei meinem TÜV nicht.
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der janne
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 18:11 |
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Beiträge: 9465 Wohnort: Limbach-Oberfrohna (Exil-Vogtländer) Alter: 43
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Egon Damm hat geschrieben: Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein. Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden. Ja sicher. ..vielleicht in Hessen.. Gurte müssen Baujahrspezifisch NICHT nachgerüstet werden...Warnblinkanlage ja...sofern Blinker vorhanden... -- Hinzugefügt: 16/2/2017, 18:12 --Diebstahlsicherung kann auch lose mitgeführt werden...wird dann so eingetragen in die Papiere...
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 18:15 |
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| Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17282 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Egon Damm hat geschrieben: Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein. Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden. Sagt wer, steht wo?
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Kai2014
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 18:18 |
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Beiträge: 3062 Wohnort: 99846 Seebach Alter: 57
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Das ist kein Fahrradtacho, sondern einer für's Motorrad mit Beleuchtung und reicht für die HU.
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der janne
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 18:21 |
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Beiträge: 9465 Wohnort: Limbach-Oberfrohna (Exil-Vogtländer) Alter: 43
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flotter 3er hat geschrieben: Egon Damm hat geschrieben: Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein. Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden. Sagt wer, steht wo? Na Egon....und steht bestimmt im Amtsblatt von Mücke...herausgegeben von der Bündelungsbehörde 
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 18:25 |
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Beiträge: 2051 Wohnort: Oboom
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Was haben andere Nachrüstvorschriften mit der Nachrüstpficht für Tachos zu tun? 
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 18:26 |
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| Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17282 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Andreas hat geschrieben: Der Fahrtschreiber wird in 57a abgehandelt. Zitat: § 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät...... Mist..... 
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P-J
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 18:38 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 16690 Wohnort: Dreis-Brück Alter: 62
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Kai2014 hat geschrieben: Das ist kein Fahrradtacho, sondern einer für's Motorrad mit Beleuchtung und reicht für die HU. Danke, sowas brauch ich 2 mal.  Hab grad einiges durchgelesen, da gibts zusätzliche Beleuchtung für und wird vielleicht bei einer Prüfung des Tüvs als zugelassener Tacho eingetragen, vielleicht, also keinen Papiere für den TÜV und keinen Beleuchtung.
Zuletzt geändert von P-J am 16. Februar 2017 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 18:45 |
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| Administrator |
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Beiträge: 21154 Wohnort: SG
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Ist das ein Importfahrzeug? Vielleicht findest Du eine Behörde, die das Fahrzeug nach 70 StVZO beausnahmt. Analog: Zitat: Ausnahmen für Importfahrzeuge
Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine so genannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.
Ein Beispiel für eine zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist die fehlende Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 1990. Eine aufwändige und teure Nachrüstung kann dem Fahrzeug-Besitzer so erspart werden.
Glaube ich zwar eher nicht, aber ein Versuch wäre es wert. Stichwort vertretbarer finanzieller und technischer Aufwand. Im Zweifel wird das aber auch ein a.a.S. bestätigen müssen.
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Matthieu
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 19:45 |
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------ Titel ------- Treffen Heiligenstadt 2009/2011/2013/2015 Organisator
Beiträge: 3850 Wohnort: Franken
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Andreas hat geschrieben: Glaube ich zwar eher nicht, aber ein Versuch wäre es wert. Stichwort vertretbarer finanzieller und technischer Aufwand. Im Zweifel wird das aber auch ein a.a.S. bestätigen müssen. Ein Bekannter von mir hat nen Amischlitten ohne Tacho (T-Model Bj 1923). Das ist ein Transporter und ist als LKW eingetragen. Ob er den nichtvorhanden Tacho aber speziell genehmigen lassen musste, weiß ich nicht. Vorhanden ist jedenfalls keiner.
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muenstermann
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 19:48 |
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Beiträge: 1312 Wohnort: FRM (Freie Republik Münsterländchen)
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flotter 3er hat geschrieben: Egon Damm hat geschrieben: Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein. Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden. Sagt wer, steht wo? Übergangsvorschriften allerdings leider nur für die BRD DDR wird nicht berücksichtigt
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 20:13 |
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Beiträge: 2051 Wohnort: Oboom
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muenstermann hat geschrieben: ... DDR wird nicht berücksichtigt 1. keine Gurtpflicht wenn EZ vor dem 01.01.1965 2. EZ ab 01.01.1965 Gurtpflicht für die vordere Sitzreihe in PKW, wenn Vmax <80 km/h 3. nicht mehr in Kraft getreten: Gurtpflicht für alle Sitze in PKW und weitere Fahrzeuggruppen ab BE-Erteilung ab 31.12.1991
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Feuereisen
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 20:37 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3600 Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen) Alter: 51
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Wenn das flotter 3er hat geschrieben: "Geschwindigkeitsmesser und Sicherung gegen unbefugte Benutzung in der Serie nicht vorhanden". in Deinem Fahrzeugschein steht ist das fehlen Selbiger doch eingetragen - sprich gesondert abgenommen. In den Papieren meiner ES - A steht "Armeeversion ohne Fahrtrichtungsanzeiger" und es sind natürlich auch keine dran bzw. hat noch nie ein Beamter das bemängelt. Wie schon mal zitiert hat ein Bekannter mehrere Motorräder aus der Anfangszeit - da sind etliche Seltsamkeiten in den Papieren eingetragen. Z. Bsp. " ohne Beleuchtungseinrichtung, der Betrieb ist eine Stunde vor Beginn der Dunkelheit einzustellen" u.ä. Er fahrt also mit der Alcyon gänzlich ohne Beleuchtung - ist ja auch kein Strom oder Gaslieferant am Fahrzeug vorgesehen. Eine evtl. Nachrüstpflicht greift in diesen eingetragenen "Sonderfällen" also nicht. Du hast ja wahrscheinlich auch gar keinen Tachoantrieb der eine zeitgenössische Nachrüstung möglich machen würde.
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waldi
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 20:45 |
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Beiträge: 4182 Wohnort: Usingen Alter: 61
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der janne hat geschrieben: flotter 3er hat geschrieben: Egon Damm hat geschrieben: Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein. Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden. Sagt wer, steht wo? Na Egon....und steht bestimmt im Amtsblatt von Mücke...herausgegeben von der Bündelungsbehörde  Tacho an der Quick....ist keiner dranne. Käfer Bj.73 Gurte hinten.....waren nicht und müssen auch nicht. Obwohl, ne Aufnahme dafür gibt es. Hat aber weder in Hamburg noch in Hessen gestört. Das mit der Bündelungsbehörde kann aber beim Egon ein wenig anders sein. Wir haben die in Bad Homburg und der Mann dort hat Plan und was geht wird auch gemacht. Ach ja, das mit der Warnblinkanlage ist schon richtig. Lg. Mario
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Egon Damm
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 20:54 |
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Beiträge: 6131 Wohnort: 35325 Mücke
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der janne hat geschrieben: flotter 3er hat geschrieben: Egon Damm hat geschrieben: Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein. Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden. Sagt wer, steht wo? Na Egon....und steht bestimmt im Amtsblatt von Mücke...herausgegeben von der Bündelungsbehörde  aber so was von hoch amtlich ich halte es mit dem Weg des geringsten Wiederstandes. Lametiere nicht mit den aaS rum. Ich habe mit der Bündelungsbehörde keinerlei Probleme. Die nette Frau Zwischenentzwei hat das gemacht wofür sie bezahlt wird..... sofort bearbeitet und an meine Zulassungsstelle weitergegeben.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 21:07 |
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Beiträge: 2051 Wohnort: Oboom
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waldi hat geschrieben: ...Tacho an der Quick....ist keiner dranne.... Mofa und Erstinbetriebnahme vorm 01.01.1989, oder? Braucht auch keinen.
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g-spann
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 21:37 |
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Beiträge: 3304 Wohnort: 42579 Heiligenhaus Alter: 64
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P-J hat geschrieben: Kai2014 hat geschrieben: Das ist kein Fahrradtacho, sondern einer für's Motorrad mit Beleuchtung und reicht für die HU. Danke, sowas brauch ich 2 mal.  Hab grad einiges durchgelesen, da gibts zusätzliche Beleuchtung für und wird vielleicht bei einer Prüfung des Tüvs als zugelassener Tacho eingetragen, vielleicht, also keinen Papiere für den TÜV und keinen Beleuchtung. ...der Tacho muss nur "irgendwie" bei Einschalten des Fahrlichts beleuchtet sein; also nix "spezielles" für viel Geld... Guxtu:  Der kleine schwarze Kasten vor dem (stinknormalen Fahrrad-) Tacho ist eine stinknormale Kennzeichenleuchte...und ja, natürlich eingetragen...
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Egon Damm
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 21:50 |
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Beiträge: 6131 Wohnort: 35325 Mücke
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genau. Ich habe vor Jahren einen Sigma inls. Beleuchtung an unserem großen Gespann montiert. Als Diebstahlsicherung habe ich eine abschließbare Kette im Beiwagen liegen. Original Instrumente liegen im Teilelager. Null Probleme mit den aaS.
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Kai2014
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 21:57 |
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Beiträge: 3062 Wohnort: 99846 Seebach Alter: 57
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Der Tacho ist Beleuchtet, das Licht schaltet sich im fahren ein, wenn die Beleuchtung aktiviert ist. Und noch einmal es ist kein Fahrradtacho.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Kai2014 am 16. Februar 2017 22:14, insgesamt 1-mal geändert.
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g-spann
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 22:07 |
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Beiträge: 3304 Wohnort: 42579 Heiligenhaus Alter: 64
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Egon Damm
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 22:18 |
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Beiträge: 6131 Wohnort: 35325 Mücke
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gibt es bei Tante Luise oder auch bei HG.
PS: am 02.03. ist wieder Stammtisch von den aaS hier im Umkreis wie TÜV, Dekra, KÜS und GTÜ. Eine nette Runde und immer auf dem aktuellen Stand.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 22:37 |
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| Administrator |
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Beiträge: 21154 Wohnort: SG
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Dann lass Dir von Frank das Gutachten schicken und kläre vor Ort die offenen Fragen. Die entsprechenden Antworten sollten in diesem Kreis ja zu finden sein. 
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g-spann
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 22:38 |
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Beiträge: 3304 Wohnort: 42579 Heiligenhaus Alter: 64
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Hm, steht hier anders: SIGMA Digitaltacho MC 18.12 Moto
Hohe Anzeigegenauigkeit und Zuverlässigkeit gepaart mit geringsten Abmessungen. Der MC 18.12 Moto ist der erste Motorradtacho aus dem Hause SIGMA.
Geschwindigkeit bis 399 km/h Tageskilometerzähler bis 999,99 Uhrzeit 24 h Gesamtstrecke bis 99.999 km Fahrzeit mit automatischem Start/Stop Höchstgeschwindigkeitspeicher Durchschnitts-km/h Beschleunigungs-, Durchzugs- und Bremsbeiwertmessung Hintergrundbeleuchtung (nicht dauerhaft)
Lieferung inklusive aller benötigten Anbauteile, Universalhalterung und Magnete. Maße: Gehäuse (HxBxT) 55 x 49 x 18 mm
Unter Umständen ist eine Einzelabnahme als Tacho erforderlich. Mit Zusatzbeleuchtung besteht ggf. die Möglichkeit der Einzelabnahme beim Motorrad.
Also, für mich bedeutet das, schlapp 50 € für den Tacho plus Zusatzbeleuchtung, wenn ichs als alleinigen Tacho benutzen will...dafür könnte ich aber deutlich über 300 km/h fahren...ach nee, anzeigen...und Beschleunigungs-, Durchzugs- und Bremsbeiwertmessung (was immer das letzte wohl ist)...ich glaub, ich behalt meinen 12,- € Tacho mit 6,- € Beleuchtung... 
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Egon Damm
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 22:52 |
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Beiträge: 6131 Wohnort: 35325 Mücke
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Andreas hat geschrieben: Dann lass Dir von Frank das Gutachten schicken und kläre vor Ort die offenen Fragen. Die entsprechenden Antworten sollten in diesem Kreis ja zu finden sein.  Mache ich gerne. PS: genau das ist es was das Leben lebenswert macht. Kontakte zu haben können nie schaden. Probleme mit den zuständigen Leuten in einem entspannten Gespräch zu behandeln, zuzuhöhren, gezielte Fragen zu stellen, nichts zu verbergen, macht es einfach leichter. Jeder versucht mit dem geringsten Aufwand das Beste draus zu machen. So denken die, welche Entscheidungen treffen in der Regel auch.
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Feuereisen
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 23:14 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3600 Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen) Alter: 51
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Andreas hat geschrieben: Dann lass Dir von Frank das Gutachten schicken und kläre vor Ort die offenen Fragen. Die entsprechenden Antworten sollten in diesem Kreis ja zu finden sein.  u.U. könnte die Antworten in Brandenburg aber schon wieder ganz anders aussehen... Frank, hast Du schon mal bei unserem fachkundigen Prüfingenieur in der Holzhauser Str. nachgefragt ?
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 23:18 |
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| Administrator |
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Beiträge: 21154 Wohnort: SG
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Ja. Aber zur Not lässt man die Kiste halt erst einmal woanders zu. 
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Feuereisen
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 23:25 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3600 Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen) Alter: 51
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Ich denke das Ding ist schon zugelassen bzw. das o. G. steht in den gültigen Papieren - so zumindest verstehe ich Frank seinen Eingangsbeitrag. Liest sich als ob es um die Ercole geht aber da kann wohl nur Frank Licht ins Dunkel bringen.. 
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 23:40 |
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| Administrator |
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Beiträge: 21154 Wohnort: SG
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Ich hatte das jetzt eher auf das 21er Gutachten und eine bevorstehende Zulassung bezogen. Wenn das Fahrzeug bereits so ohne weitere (Tacho)Auflagen zugelassen ist, würde ich mir erst einmal weniger Gedanken machen. Bis zur nächsten HU oder Polizeikontrolle.
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Egon Damm
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 23:45 |
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Beiträge: 6131 Wohnort: 35325 Mücke
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muss er aber nicht zwingend. Spekulieren um was für ein Fahrzeug es sich handelt tue ich auch nicht. Es gibt immer einen Weg Probleme zu lösen.
-- Hinzugefügt: 16. Feb 2017 22:50 --
zeitversetzte Beiträge. Wer kann diese sortieren das es einen Sinn ergibt. Ja klar, darüber nachdenken, tippen braucht Zeit. Wie wollen doch einen sachlichen Austausch führen.
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Feuereisen
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 16. Februar 2017 23:55 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3600 Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen) Alter: 51
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Bevor Dein Beitrag abgespeichert wird werden Dir inzwischen von anderen erstellte Beiträge angezeigt und Du hast noch einmal die Möglichkeit Deine eigenen Zeilen anzupassen.
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Egon Damm
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 00:07 |
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Beiträge: 6131 Wohnort: 35325 Mücke
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war nicht so. Doch Egon, ist immer so. Der Computer wird bei dir keine Ausnahme machen.... 
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 11:52 |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17282 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Andreas hat geschrieben: Ich hatte das jetzt eher auf das 21er Gutachten und eine bevorstehende Zulassung bezogen. Wenn das Fahrzeug bereits so ohne weitere (Tacho)Auflagen zugelassen ist, würde ich mir erst einmal weniger Gedanken machen. Bis zur nächsten HU oder Polizeikontrolle. Das Fahrzeug ist zugelassen und hat TÜV bis 11/2018 - ohne Tacho. In den Papieren steht aber nix dazu drin. Einzig in der Abnahme für den 21er steht die Bemerkung bzgl. Tacho drin.Und ja, ein Ercole.... 
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Feuereisen
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 13:03 |
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| Ehemaliger |
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Beiträge: 3600 Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen) Alter: 51
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In dem Falle würde ich wirklich mal unseren freundlichen in der Holzhauser Str. kontaktieren. Evtl. trägt er Dir das in den Papieren nach wenn es schon auf dem 21 er Datenblatt vermerkt ist. Oder Du gehst mit der 21 er zu Eurer Zulassungsstelle und weist darauf hin das vergessen wurde diese im 21 er Datenblatt vermerkte Besonderheit in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 13:52 |
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Beiträge: 2051 Wohnort: Oboom
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Feuereisen hat geschrieben: ... Oder Du gehst mit der 21 er zu Eurer Zulassungsstelle und weist darauf hin das vergessen wurde diese im 21 er Datenblatt vermerkte Besonderheit in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen. Wurde das wirklich "vergessen" oder wurde einfach keine Ausnahme erteilt? Das kann der Prüfer auch gar nicht, nur die in BB zuständige Behörde. Im Übrigen stellt er im Gutachten wohl auch nur fest, dass in der Serie kein Tacho vorhanden ist. Für mich sieht das nach Nachrüsten aus, oder Ausnahme beantragen. Erfolgsaussichten, Kosten, Zuständigkeit in BB 
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 14:17 |
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| Administrator |
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Beiträge: 21154 Wohnort: SG
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flotter 3er hat geschrieben: Andreas hat geschrieben: Ich hatte das jetzt eher auf das 21er Gutachten und eine bevorstehende Zulassung bezogen. Wenn das Fahrzeug bereits so ohne weitere (Tacho)Auflagen zugelassen ist, würde ich mir erst einmal weniger Gedanken machen. Bis zur nächsten HU oder Polizeikontrolle. Das Fahrzeug ist zugelassen und hat TÜV bis 11/2018 - ohne Tacho. In den Papieren steht aber nix dazu drin. Einzig in der Abnahme für den 21er steht die Bemerkung bzgl. Tacho drin.Und ja, ein Ercole....  Mehr steht unter "Bemerkungen" nicht (Gutachten und/oder Zulassungsbescheinigung)?
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 14:28 |
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flotter 3er hat geschrieben: .... steht in den Papieren unter "zusätzliche Bemerkungen zur Fahrzeugbeschreibung" "Geschwindigkeitsmesser und Sicherung gegen unbefugte Benutzung in der Serie nicht vorhanden". Exakt so steht es in den Papieren für den 21er drin.
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 14:51 |
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 15:00 |
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Andreas hat geschrieben: Und in der ZB 1? Wörtlich: Mit Kipperaufbau, Schwerpunkt über Achse2 "Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1, §38a Abs.2 (Sicherung d. loses Zubehör erforderlich)"
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 15:04 |
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flotter 3er hat geschrieben: ..."Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1... Da hast du doch deine Ausnahmegenehmigung für den Tacho Kopie mitführen und gut.
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 15:06 |
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CJ hat geschrieben: flotter 3er hat geschrieben: ..."Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1... Da hast du doch deine Ausnahmegenehmigung für den Tacho Kopie mitführen und gut. Fand ich jetzt nicht so eindeutig. Ausnahme kann ja vieles sein...
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 15:09 |
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"1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem...Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein..."Was würdest du als Ausnahme von dieser Verpflichtung interpretieren? 
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 15:13 |
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CJ hat geschrieben: "1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem...Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein..."Was würdest du als Ausnahme von dieser Verpflichtung interpretieren?  Stimmt, jetzt wo du es so sagst....  Is ja geil. Da die Kiste ja noch zugelassen ist, wird sie ja nur umgemeldet. Die Eintragungen werden dann ja einfach aus der ZB1 übernommen. ..... 
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Andreas
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 15:15 |
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flotter 3er hat geschrieben: Andreas hat geschrieben: Und in der ZB 1? Wörtlich: Mit Kipperaufbau, Schwerpunkt über Achse2 "Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1, §38a Abs.2 (Sicherung d. loses Zubehör erforderlich)" Boah .... immer diese Halbinfos. Bei dem Satz fehlt aber noch was um ihn zu komplettieren. Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1, §38a Abs.2 (Sicherung d. loses Zubehör erforderlich) erforderlich / nötig / erteiltWenn keines der drei roten Worte auftaucht würde ich folgendes machen: NIX! flotter 3er hat geschrieben: Stimmt, jetzt wo du es so sagst....  Is ja geil. Da die Kiste ja noch zugelassen ist, wird sie ja nur umgemeldet. Die Eintragungen werden dann ja einfach aus der ZB1 übernommen. .....  Noch mehr Halbinfos ... Also umgemeldet werden soll auch noch. Im Zweifel wollen die die Ausnahmegenehmigung sehen! Je nachdem wer bei Euch für die Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen zuständig ist.....
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Feuereisen
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Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht? Verfasst: 17. Februar 2017 15:18 |
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Nach dem das nun geklärt ist Fotos von dem Ding bitte!  Wird ja wohl nicht mehr die rote sein.... etwas Komfortabler vielleicht... eine mit Dach... 
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