Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 17. November 2025 19:09

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 72 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 17:03 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
Ein Fahrzeug - lt. deutschen TÜV (Abnahme §21) steht in den Papieren unter "zusätzliche Bemerkungen zur Fahrzeugbeschreibung" "Geschwindigkeitsmesser und Sicherung gegen unbefugte Benutzung in der Serie nicht vorhanden". Dreirad, Höchstgeschwindigkeit 65kmh, zug. als "LKW offener Kasten". Muss er nun oder muss er nicht - der Tacho? Und bitte nicht die Diskussion ob er sinnvoll wäre - mir geht es nur darum was wirklich gefordert werden darf, kein Kaffesatzlesen.

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 17:39 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 21:00
Beiträge: 21154
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
§ 57 (1) StVZO

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 17:45 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
Andreas hat geschrieben:
§ 57 (1) StVZO


Da geht es doch um Fahrtenschreiber und nicht um Tachos? Zul. Gesamtmasse übrigens 2,5T

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 17:54 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30. Juni 2014 11:11
Beiträge: 3064
Themen: 16
Bilder: 0
Wohnort: 99846 Seebach
Alter: 57
Bei meiner Zündapp von 1937 musste auch einer dran. Ein kleiner reicht aber.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Baujahr 1985
MZ ETZ 125 Baujahr 1989
IFA RT 125/1 Baujahr 1954
Simson SR4-1 Spatz Baujahr 1966
Zündapp DB 200 Baujahr 1937

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 17:56 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 21:00
Beiträge: 21154
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
Der Fahrtschreiber wird in 57a abgehandelt.

Zitat:
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät......

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 18:00 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Januar 2008 21:48
Beiträge: 6131
Themen: 124
Wohnort: 35325 Mücke
Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein.
Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden.


Fuhrpark: Motorradtankinnensanierung und Versiegelung
Egon Damm, Untergasse 12 A, 35325 Mücke
Tel.: 01752237074
--------

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 18:10 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 22. August 2009 18:14
Beiträge: 16690
Themen: 137
Bilder: 14
Wohnort: Dreis-Brück
Alter: 62
Egon Damm hat geschrieben:
Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein.
Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden.
Gurte nur ab einem bestimmten Bj, müsste ich jetzt Googlen.

Kai2014 hat geschrieben:
Bei meiner Zündapp von 1937 musste auch einer dran. Ein kleiner reicht aber.
Reicht wenns als KFZ Tacho mit Beleuchtung zugelassen ist. Fahradtacho so nicht, zumindest bei meinem TÜV nicht.


Fuhrpark: ES250/2A Gespann Bj69, ETZ250 "Chopper" Bj83,

VAPE Befürworter
"Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein wie andere mich haben wollen."

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 18:11 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 29. Mai 2006 22:51
Beiträge: 9465
Artikel: 1
Themen: 141
Bilder: 50
Wohnort: Limbach-Oberfrohna (Exil-Vogtländer)
Alter: 43
Egon Damm hat geschrieben:
Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein.
Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden.


Ja sicher. ..vielleicht in Hessen..

Gurte müssen Baujahrspezifisch NICHT nachgerüstet werden...Warnblinkanlage ja...sofern Blinker vorhanden...

-- Hinzugefügt: 16/2/2017, 18:12 --

Diebstahlsicherung kann auch lose mitgeführt werden...wird dann so eingetragen in die Papiere...

_________________
Go into the woods and help yourself !!!...Wolfsschanze 2014-2023 .....2017 neuer Rekord 1014km an einem Tag !!!!
19x Teilnehmer Wintertreffen AUGUSTUSBURG 1998 bis 2007... 2009 bis 2017
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nummer 001...und großer Vorsitzender


Fuhrpark: Wartburg 311 1958 mit Faltschiebedach; ; MZ ES 175/0 '60 "die Patinamaschine"; MZ ES 175 '60 "die Alltagshure" ;Yamaha FJ1200 '91; SUZUKI GS550M Katana '82;Opel Omega B; Simson Habicht '74; PANNONIA TLT '57,MIFA Klapprad!!!!!!
STANDPARK:
MZ TS 250/1 Neckermann-Gespann '81, Chemnitzia Sport 1937, Möve-Rad ca. 1955, 4x MZ ES 175/0 (Bj. 57-61), MZ ES 175/1 (Bj. 64), 4x MZ ES 250/0 (Bj.58-61),2x MZ ES 250/1 (Bj. 64/65),4x MZ ES 300 (Bj. 62-63), MZ TS 150 (Bj. 75 mein 1. Motorrad) Yamaha FJ1200 '86; 3x S51; 3x Schwalbe; CSEPEL 250 '55;2xPannonia TLT '56; Pannonia TLT 250 '57,5 weitere Pannonias von 58 bis 61, Duna Seitenwagen

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 18:15 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
Egon Damm hat geschrieben:
Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein.
Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden.


Sagt wer, steht wo?

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 18:18 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30. Juni 2014 11:11
Beiträge: 3064
Themen: 16
Bilder: 0
Wohnort: 99846 Seebach
Alter: 57
Das ist kein Fahrradtacho, sondern einer für's Motorrad mit Beleuchtung und reicht für die HU.


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Baujahr 1985
MZ ETZ 125 Baujahr 1989
IFA RT 125/1 Baujahr 1954
Simson SR4-1 Spatz Baujahr 1966
Zündapp DB 200 Baujahr 1937

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 18:21 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 29. Mai 2006 22:51
Beiträge: 9465
Artikel: 1
Themen: 141
Bilder: 50
Wohnort: Limbach-Oberfrohna (Exil-Vogtländer)
Alter: 43
flotter 3er hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein.
Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden.



Sagt wer, steht wo?


Na Egon....und steht bestimmt im Amtsblatt von Mücke...herausgegeben von der Bündelungsbehörde :-)

_________________
Go into the woods and help yourself !!!...Wolfsschanze 2014-2023 .....2017 neuer Rekord 1014km an einem Tag !!!!
19x Teilnehmer Wintertreffen AUGUSTUSBURG 1998 bis 2007... 2009 bis 2017
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nummer 001...und großer Vorsitzender


Fuhrpark: Wartburg 311 1958 mit Faltschiebedach; ; MZ ES 175/0 '60 "die Patinamaschine"; MZ ES 175 '60 "die Alltagshure" ;Yamaha FJ1200 '91; SUZUKI GS550M Katana '82;Opel Omega B; Simson Habicht '74; PANNONIA TLT '57,MIFA Klapprad!!!!!!
STANDPARK:
MZ TS 250/1 Neckermann-Gespann '81, Chemnitzia Sport 1937, Möve-Rad ca. 1955, 4x MZ ES 175/0 (Bj. 57-61), MZ ES 175/1 (Bj. 64), 4x MZ ES 250/0 (Bj.58-61),2x MZ ES 250/1 (Bj. 64/65),4x MZ ES 300 (Bj. 62-63), MZ TS 150 (Bj. 75 mein 1. Motorrad) Yamaha FJ1200 '86; 3x S51; 3x Schwalbe; CSEPEL 250 '55;2xPannonia TLT '56; Pannonia TLT 250 '57,5 weitere Pannonias von 58 bis 61, Duna Seitenwagen

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 18:25 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 17:44
Beiträge: 2051
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Was haben andere Nachrüstvorschriften mit der Nachrüstpficht für Tachos zu tun? :roll:

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 18:26 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
Andreas hat geschrieben:
Der Fahrtschreiber wird in 57a abgehandelt.

Zitat:
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.

§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät......


Mist..... :willnicht:

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 18:38 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 22. August 2009 18:14
Beiträge: 16690
Themen: 137
Bilder: 14
Wohnort: Dreis-Brück
Alter: 62
Kai2014 hat geschrieben:
Das ist kein Fahrradtacho, sondern einer für's Motorrad mit Beleuchtung und reicht für die HU.


Danke, sowas brauch ich 2 mal. :mrgreen: Hab grad einiges durchgelesen, da gibts zusätzliche Beleuchtung für und wird vielleicht bei einer Prüfung des Tüvs als zugelassener Tacho eingetragen, vielleicht, also keinen Papiere für den TÜV und keinen Beleuchtung.


Fuhrpark: ES250/2A Gespann Bj69, ETZ250 "Chopper" Bj83,

VAPE Befürworter
"Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein wie andere mich haben wollen."

Zuletzt geändert von P-J am 16. Februar 2017 18:49, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 18:45 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 21:00
Beiträge: 21154
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
Ist das ein Importfahrzeug?

Vielleicht findest Du eine Behörde, die das Fahrzeug nach 70 StVZO beausnahmt. Analog:

Zitat:
Ausnahmen für Importfahrzeuge

Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine so genannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.

Ein Beispiel für eine zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist die fehlende Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen ab dem Erstzulassungsdatum 1. Januar 1990. Eine aufwändige und teure Nachrüstung kann dem Fahrzeug-Besitzer so erspart werden.


Glaube ich zwar eher nicht, aber ein Versuch wäre es wert. Stichwort vertretbarer finanzieller und technischer Aufwand.
Im Zweifel wird das aber auch ein a.a.S. bestätigen müssen.

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 19:45 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Treffen Heiligenstadt 2009/2011/2013/2015 Organisator

Registriert: 20. Juni 2007 12:52
Beiträge: 3851
Themen: 14
Bilder: 3
Wohnort: Franken
Andreas hat geschrieben:
Glaube ich zwar eher nicht, aber ein Versuch wäre es wert. Stichwort vertretbarer finanzieller und technischer Aufwand.
Im Zweifel wird das aber auch ein a.a.S. bestätigen müssen.

Ein Bekannter von mir hat nen Amischlitten ohne Tacho (T-Model Bj 1923). Das ist ein Transporter und ist als LKW eingetragen.
Ob er den nichtvorhanden Tacho aber speziell genehmigen lassen musste, weiß ich nicht. Vorhanden ist jedenfalls keiner.


Fuhrpark: ETZ 250

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 19:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. November 2010 23:43
Beiträge: 1312
Themen: 13
Wohnort: FRM (Freie Republik Münsterländchen)
flotter 3er hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein.
Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden.


Sagt wer, steht wo?


Übergangsvorschriften allerdings leider nur für die BRD DDR wird nicht berücksichtigt

_________________
Is maith an scáthán súil charad.


Fuhrpark: MZ Typ/Baujahr, MZ Typ/Baujahr, ...

Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 20:13 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 17:44
Beiträge: 2051
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
muenstermann hat geschrieben:
... DDR wird nicht berücksichtigt

1. keine Gurtpflicht wenn EZ vor dem 01.01.1965
2. EZ ab 01.01.1965 Gurtpflicht für die vordere Sitzreihe in PKW, wenn Vmax <80 km/h
3. nicht mehr in Kraft getreten: Gurtpflicht für alle Sitze in PKW und weitere Fahrzeuggruppen ab BE-Erteilung ab 31.12.1991

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 20:37 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 1. Januar 2011 16:56
Beiträge: 3600
Themen: 55
Bilder: 30
Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen)
Alter: 51
Wenn das
flotter 3er hat geschrieben:
"Geschwindigkeitsmesser und Sicherung gegen unbefugte Benutzung in der Serie nicht vorhanden".
in Deinem Fahrzeugschein steht ist das fehlen Selbiger doch eingetragen - sprich gesondert abgenommen.
In den Papieren meiner ES - A steht "Armeeversion ohne Fahrtrichtungsanzeiger" und es sind natürlich auch keine dran bzw. hat noch nie ein Beamter das bemängelt. Wie schon mal zitiert hat ein Bekannter mehrere Motorräder aus der Anfangszeit - da sind etliche Seltsamkeiten in den Papieren eingetragen. Z. Bsp. " ohne Beleuchtungseinrichtung, der Betrieb ist eine Stunde vor Beginn der Dunkelheit einzustellen" u.ä. Er fahrt also mit der Alcyon gänzlich ohne Beleuchtung - ist ja auch kein Strom oder Gaslieferant am Fahrzeug vorgesehen.
Eine evtl. Nachrüstpflicht greift in diesen eingetragenen "Sonderfällen" also nicht.
Du hast ja wahrscheinlich auch gar keinen Tachoantrieb der eine zeitgenössische Nachrüstung möglich machen würde.


Fuhrpark: Oldtimer

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 20:45 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 9. Mai 2008 18:45
Beiträge: 4182
Themen: 75
Bilder: 28
Wohnort: Usingen
Alter: 61
der janne hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein.
Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden.



Sagt wer, steht wo?


Na Egon....und steht bestimmt im Amtsblatt von Mücke...herausgegeben von der Bündelungsbehörde :-)


Tacho an der Quick....ist keiner dranne. Käfer Bj.73 Gurte hinten.....waren nicht und müssen auch nicht. Obwohl, ne Aufnahme dafür gibt es. Hat aber weder in Hamburg noch in Hessen gestört. Das mit der Bündelungsbehörde kann aber beim Egon ein wenig anders sein. Wir haben die in Bad Homburg und der Mann dort hat Plan und was geht wird auch gemacht. Ach ja, das mit der Warnblinkanlage ist schon richtig.

Lg. Mario

_________________
OT-Christstollen-Partisane
Bild


Fuhrpark: Berliner Roller Bj.59 mal zwei, zweimal Berliner Roller in Teilen, Campi Bj.60, Pannonia im Aufbau, Kawasaki Z 1100 ST Bj.84, CBR 1000F Bj.93, VW Käfer Bj.73 und Bj.85, Mercedes SLK 230 Bj.98 und der Altagswagen Mercedes s211 E 350 Bj.06, Qek Junior Wohnwagen Bj.89 und noch andere Fahrzeuge.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 20:54 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Januar 2008 21:48
Beiträge: 6131
Themen: 124
Wohnort: 35325 Mücke
der janne hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:
Es muss ein Tacho drann. Diebstahlsicherung muss auch sein.
Warnblinkanlage und Gurte mussten bei den Oldis auch nachgerüstet werden.



Sagt wer, steht wo?


Na Egon....und steht bestimmt im Amtsblatt von Mücke...herausgegeben von der Bündelungsbehörde :-)


aber so was von hoch amtlich :mrgreen:

ich halte es mit dem Weg des geringsten Wiederstandes. Lametiere nicht mit den aaS rum.

Ich habe mit der Bündelungsbehörde keinerlei Probleme. Die nette Frau Zwischenentzwei hat das gemacht
wofür sie bezahlt wird..... sofort bearbeitet und an meine Zulassungsstelle weitergegeben.


Fuhrpark: Motorradtankinnensanierung und Versiegelung
Egon Damm, Untergasse 12 A, 35325 Mücke
Tel.: 01752237074
--------

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 21:07 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 17:44
Beiträge: 2051
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
waldi hat geschrieben:
...Tacho an der Quick....ist keiner dranne....

Mofa und Erstinbetriebnahme vorm 01.01.1989, oder? Braucht auch keinen.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 21:37 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 31. März 2006 14:04
Beiträge: 3304
Themen: 18
Bilder: 3
Wohnort: 42579 Heiligenhaus
Alter: 64
P-J hat geschrieben:
Kai2014 hat geschrieben:
Das ist kein Fahrradtacho, sondern einer für's Motorrad mit Beleuchtung und reicht für die HU.


Danke, sowas brauch ich 2 mal. :mrgreen: Hab grad einiges durchgelesen, da gibts zusätzliche Beleuchtung für und wird vielleicht bei einer Prüfung des Tüvs als zugelassener Tacho eingetragen, vielleicht, also keinen Papiere für den TÜV und keinen Beleuchtung.


...der Tacho muss nur "irgendwie" bei Einschalten des Fahrlichts beleuchtet sein; also nix "spezielles" für viel Geld...
Guxtu:

Bild

Der kleine schwarze Kasten vor dem (stinknormalen Fahrrad-) Tacho ist eine stinknormale Kennzeichenleuchte...und ja, natürlich eingetragen...

_________________
Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

OT-Altbier-Partisane
Bild


Fakten sind häufig unangenehm, viel zu komplex und störend...
(S. Bosetti)


Fuhrpark: Yamaha SR 500 (2J4)/1979,
G-spann MZ 500 Country/1995 an Superelastik/1983,
Honda Hawk NT 650 GT/1989,
Honda NTV 650/1989,
Honda XRV 750 Africa Twin/1999,
Honda XL600V Transalp/1989,
Jialing JH 600 BA/2016
alle angemeldet und laufen
Baustelle:
Yamaha XS400SE (US)/1981

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 21:50 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Januar 2008 21:48
Beiträge: 6131
Themen: 124
Wohnort: 35325 Mücke
genau. Ich habe vor Jahren einen Sigma inls. Beleuchtung an unserem großen Gespann montiert.
Als Diebstahlsicherung habe ich eine abschließbare Kette im Beiwagen liegen. Original Instrumente
liegen im Teilelager. Null Probleme mit den aaS.


Fuhrpark: Motorradtankinnensanierung und Versiegelung
Egon Damm, Untergasse 12 A, 35325 Mücke
Tel.: 01752237074
--------

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 21:57 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30. Juni 2014 11:11
Beiträge: 3064
Themen: 16
Bilder: 0
Wohnort: 99846 Seebach
Alter: 57
Der Tacho ist Beleuchtet, das Licht schaltet sich im fahren ein, wenn die Beleuchtung aktiviert ist. Und noch einmal es ist kein Fahrradtacho.


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


Fuhrpark: MZ ETZ 250 Baujahr 1985
MZ ETZ 125 Baujahr 1989
IFA RT 125/1 Baujahr 1954
Simson SR4-1 Spatz Baujahr 1966
Zündapp DB 200 Baujahr 1937

Zuletzt geändert von Kai2014 am 16. Februar 2017 22:14, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 22:07 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 31. März 2006 14:04
Beiträge: 3304
Themen: 18
Bilder: 3
Wohnort: 42579 Heiligenhaus
Alter: 64
Was kostet das Teil?

_________________
Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

OT-Altbier-Partisane
Bild


Fakten sind häufig unangenehm, viel zu komplex und störend...
(S. Bosetti)


Fuhrpark: Yamaha SR 500 (2J4)/1979,
G-spann MZ 500 Country/1995 an Superelastik/1983,
Honda Hawk NT 650 GT/1989,
Honda NTV 650/1989,
Honda XRV 750 Africa Twin/1999,
Honda XL600V Transalp/1989,
Jialing JH 600 BA/2016
alle angemeldet und laufen
Baustelle:
Yamaha XS400SE (US)/1981

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 22:18 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Januar 2008 21:48
Beiträge: 6131
Themen: 124
Wohnort: 35325 Mücke
gibt es bei Tante Luise oder auch bei HG.

PS: am 02.03. ist wieder Stammtisch von den aaS hier im Umkreis wie TÜV, Dekra,
KÜS und GTÜ. Eine nette Runde und immer auf dem aktuellen Stand.


Fuhrpark: Motorradtankinnensanierung und Versiegelung
Egon Damm, Untergasse 12 A, 35325 Mücke
Tel.: 01752237074
--------

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 22:37 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 21:00
Beiträge: 21154
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
Dann lass Dir von Frank das Gutachten schicken und kläre vor Ort die offenen Fragen.
Die entsprechenden Antworten sollten in diesem Kreis ja zu finden sein.

;-)

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 22:38 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 31. März 2006 14:04
Beiträge: 3304
Themen: 18
Bilder: 3
Wohnort: 42579 Heiligenhaus
Alter: 64
Hm, steht hier anders:


SIGMA Digitaltacho MC 18.12 Moto

Hohe Anzeigegenauigkeit und Zuverlässigkeit gepaart mit geringsten Abmessungen. Der MC 18.12 Moto ist der erste Motorradtacho aus dem Hause SIGMA.

Geschwindigkeit bis 399 km/h
Tageskilometerzähler bis 999,99
Uhrzeit 24 h
Gesamtstrecke bis 99.999 km
Fahrzeit mit automatischem Start/Stop
Höchstgeschwindigkeitspeicher
Durchschnitts-km/h
Beschleunigungs-, Durchzugs- und Bremsbeiwertmessung
Hintergrundbeleuchtung (nicht dauerhaft)

Lieferung inklusive aller benötigten Anbauteile, Universalhalterung und Magnete.
Maße: Gehäuse (HxBxT) 55 x 49 x 18 mm

Unter Umständen ist eine Einzelabnahme als Tacho erforderlich. Mit Zusatzbeleuchtung besteht ggf. die Möglichkeit der Einzelabnahme beim Motorrad.


Also, für mich bedeutet das, schlapp 50 € für den Tacho plus Zusatzbeleuchtung, wenn ichs als alleinigen Tacho benutzen will...dafür könnte ich aber deutlich über 300 km/h fahren...ach nee, anzeigen...und Beschleunigungs-, Durchzugs- und Bremsbeiwertmessung (was immer das letzte wohl ist)...ich glaub, ich behalt meinen 12,- € Tacho mit 6,- € Beleuchtung... :mrgreen:

_________________
Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

OT-Altbier-Partisane
Bild


Fakten sind häufig unangenehm, viel zu komplex und störend...
(S. Bosetti)


Fuhrpark: Yamaha SR 500 (2J4)/1979,
G-spann MZ 500 Country/1995 an Superelastik/1983,
Honda Hawk NT 650 GT/1989,
Honda NTV 650/1989,
Honda XRV 750 Africa Twin/1999,
Honda XL600V Transalp/1989,
Jialing JH 600 BA/2016
alle angemeldet und laufen
Baustelle:
Yamaha XS400SE (US)/1981

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 22:52 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Januar 2008 21:48
Beiträge: 6131
Themen: 124
Wohnort: 35325 Mücke
Andreas hat geschrieben:
Dann lass Dir von Frank das Gutachten schicken und kläre vor Ort die offenen Fragen.
Die entsprechenden Antworten sollten in diesem Kreis ja zu finden sein.

;-)


Mache ich gerne.

PS: genau das ist es was das Leben lebenswert macht. Kontakte zu haben können nie schaden.
Probleme mit den zuständigen Leuten in einem entspannten Gespräch zu behandeln, zuzuhöhren,
gezielte Fragen zu stellen, nichts zu verbergen, macht es einfach leichter. Jeder versucht mit dem geringsten
Aufwand das Beste draus zu machen. So denken die, welche Entscheidungen treffen in der Regel auch.


Fuhrpark: Motorradtankinnensanierung und Versiegelung
Egon Damm, Untergasse 12 A, 35325 Mücke
Tel.: 01752237074
--------

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 23:14 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 1. Januar 2011 16:56
Beiträge: 3600
Themen: 55
Bilder: 30
Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen)
Alter: 51
Andreas hat geschrieben:
Dann lass Dir von Frank das Gutachten schicken und kläre vor Ort die offenen Fragen.
Die entsprechenden Antworten sollten in diesem Kreis ja zu finden sein.

;-)


u.U. könnte die Antworten in Brandenburg aber schon wieder ganz anders aussehen...

Frank, hast Du schon mal bei unserem fachkundigen Prüfingenieur in der Holzhauser Str. nachgefragt ?


Fuhrpark: Oldtimer

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 23:18 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 21:00
Beiträge: 21154
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
Ja. Aber zur Not lässt man die Kiste halt erst einmal woanders zu.

;-)

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 23:25 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 1. Januar 2011 16:56
Beiträge: 3600
Themen: 55
Bilder: 30
Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen)
Alter: 51
Ich denke das Ding ist schon zugelassen bzw. das o. G. steht in den gültigen Papieren - so zumindest verstehe ich Frank seinen Eingangsbeitrag. Liest sich als ob es um die Ercole geht aber da kann wohl nur Frank Licht ins Dunkel bringen.. :wink:


Fuhrpark: Oldtimer

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 23:40 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 21:00
Beiträge: 21154
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
Ich hatte das jetzt eher auf das 21er Gutachten und eine bevorstehende Zulassung bezogen.
Wenn das Fahrzeug bereits so ohne weitere (Tacho)Auflagen zugelassen ist, würde ich mir erst einmal weniger Gedanken machen. Bis zur nächsten HU oder Polizeikontrolle.

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 23:45 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Januar 2008 21:48
Beiträge: 6131
Themen: 124
Wohnort: 35325 Mücke
muss er aber nicht zwingend. Spekulieren um was für ein Fahrzeug es sich handelt tue ich auch nicht.
Es gibt immer einen Weg Probleme zu lösen.

-- Hinzugefügt: 16. Feb 2017 22:50 --

zeitversetzte Beiträge. Wer kann diese sortieren das es einen Sinn ergibt. Ja klar, darüber nachdenken, tippen
braucht Zeit. Wie wollen doch einen sachlichen Austausch führen.


Fuhrpark: Motorradtankinnensanierung und Versiegelung
Egon Damm, Untergasse 12 A, 35325 Mücke
Tel.: 01752237074
--------

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 16. Februar 2017 23:55 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 1. Januar 2011 16:56
Beiträge: 3600
Themen: 55
Bilder: 30
Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen)
Alter: 51
Bevor Dein Beitrag abgespeichert wird werden Dir inzwischen von anderen erstellte Beiträge angezeigt und Du hast noch einmal die Möglichkeit Deine eigenen Zeilen anzupassen.


Fuhrpark: Oldtimer

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 00:07 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. Januar 2008 21:48
Beiträge: 6131
Themen: 124
Wohnort: 35325 Mücke
war nicht so.

Doch Egon, ist immer so. Der Computer wird bei dir keine Ausnahme machen.... :wink:


Fuhrpark: Motorradtankinnensanierung und Versiegelung
Egon Damm, Untergasse 12 A, 35325 Mücke
Tel.: 01752237074
--------

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 11:52 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
Andreas hat geschrieben:
Ich hatte das jetzt eher auf das 21er Gutachten und eine bevorstehende Zulassung bezogen.
Wenn das Fahrzeug bereits so ohne weitere (Tacho)Auflagen zugelassen ist, würde ich mir erst einmal weniger Gedanken machen. Bis zur nächsten HU oder Polizeikontrolle.


Das Fahrzeug ist zugelassen und hat TÜV bis 11/2018 - ohne Tacho. In den Papieren steht aber nix dazu drin. Einzig in der Abnahme für den 21er steht die Bemerkung bzgl. Tacho drin.Und ja, ein Ercole.... :wink:

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 13:03 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 1. Januar 2011 16:56
Beiträge: 3600
Themen: 55
Bilder: 30
Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen)
Alter: 51
In dem Falle würde ich wirklich mal unseren freundlichen in der Holzhauser Str. kontaktieren. Evtl. trägt er Dir das in den Papieren nach wenn es schon auf dem 21 er Datenblatt vermerkt ist. Oder Du gehst mit der 21 er zu Eurer Zulassungsstelle und weist darauf hin das vergessen wurde diese im 21 er Datenblatt vermerkte Besonderheit in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen.


Fuhrpark: Oldtimer

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 13:52 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 17:44
Beiträge: 2051
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
Feuereisen hat geschrieben:
... Oder Du gehst mit der 21 er zu Eurer Zulassungsstelle und weist darauf hin das vergessen wurde diese im 21 er Datenblatt vermerkte Besonderheit in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen.

Wurde das wirklich "vergessen" oder wurde einfach keine Ausnahme erteilt? Das kann der Prüfer auch gar nicht, nur die in BB zuständige Behörde. Im Übrigen stellt er im Gutachten wohl auch nur fest, dass in der Serie kein Tacho vorhanden ist. Für mich sieht das nach Nachrüsten aus, oder Ausnahme beantragen. Erfolgsaussichten, Kosten, Zuständigkeit in BB :nixweiss:

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 14:17 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 21:00
Beiträge: 21154
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
flotter 3er hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Ich hatte das jetzt eher auf das 21er Gutachten und eine bevorstehende Zulassung bezogen.
Wenn das Fahrzeug bereits so ohne weitere (Tacho)Auflagen zugelassen ist, würde ich mir erst einmal weniger Gedanken machen. Bis zur nächsten HU oder Polizeikontrolle.


Das Fahrzeug ist zugelassen und hat TÜV bis 11/2018 - ohne Tacho. In den Papieren steht aber nix dazu drin. Einzig in der Abnahme für den 21er steht die Bemerkung bzgl. Tacho drin.Und ja, ein Ercole.... :wink:


Mehr steht unter "Bemerkungen" nicht (Gutachten und/oder Zulassungsbescheinigung)?

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 14:28 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
flotter 3er hat geschrieben:
.... steht in den Papieren unter "zusätzliche Bemerkungen zur Fahrzeugbeschreibung" "Geschwindigkeitsmesser und Sicherung gegen unbefugte Benutzung in der Serie nicht vorhanden".


Exakt so steht es in den Papieren für den 21er drin.

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 14:51 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 21:00
Beiträge: 21154
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
Und in der ZB 1?

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 15:00 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
Andreas hat geschrieben:
Und in der ZB 1?


Wörtlich:
Mit Kipperaufbau, Schwerpunkt über Achse2
"Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1, §38a Abs.2 (Sicherung d. loses Zubehör erforderlich)"

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 15:04 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 17:44
Beiträge: 2051
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
flotter 3er hat geschrieben:
..."Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1...

Da hast du doch deine Ausnahmegenehmigung für den Tacho :D
Kopie mitführen und gut.

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 15:06 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
CJ hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
..."Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1...

Da hast du doch deine Ausnahmegenehmigung für den Tacho :D
Kopie mitführen und gut.


Fand ich jetzt nicht so eindeutig. Ausnahme kann ja vieles sein...

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 15:09 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. Dezember 2007 17:44
Beiträge: 2051
Themen: 21
Bilder: 5
Wohnort: Oboom
"1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem...Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein..."
Was würdest du als Ausnahme von dieser Verpflichtung interpretieren? :D

_________________
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)


Fuhrpark: MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 15:13 
Offline
Moderator
Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer

Registriert: 28. Februar 2006 13:53
Beiträge: 17282
Artikel: 2
Themen: 240
Bilder: 13
Wohnort: Gransee
Alter: 63
CJ hat geschrieben:
"1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem...Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein..."
Was würdest du als Ausnahme von dieser Verpflichtung interpretieren? :D


Stimmt, jetzt wo du es so sagst.... :tongue: Is ja geil. Da die Kiste ja noch zugelassen ist, wird sie ja nur umgemeldet. Die Eintragungen werden dann ja einfach aus der ZB1 übernommen. ..... :biggrin:

_________________
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


Fuhrpark: Viele....

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 15:15 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: 15. Februar 2006 21:00
Beiträge: 21154
Artikel: 28
Themen: 854
Bilder: 118
Wohnort: SG
flotter 3er hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Und in der ZB 1?


Wörtlich:
Mit Kipperaufbau, Schwerpunkt über Achse2
"Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1, §38a Abs.2 (Sicherung d. loses Zubehör erforderlich)"


Boah .... immer diese Halbinfos.

;D

Bei dem Satz fehlt aber noch was um ihn zu komplettieren.

Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1, §38a Abs.2 (Sicherung d. loses Zubehör erforderlich) erforderlich / nötig / erteilt

Wenn keines der drei roten Worte auftaucht würde ich folgendes machen: NIX!

flotter 3er hat geschrieben:

Stimmt, jetzt wo du es so sagst.... :tongue: Is ja geil. Da die Kiste ja noch zugelassen ist, wird sie ja nur umgemeldet. Die Eintragungen werden dann ja einfach aus der ZB1 übernommen. ..... :biggrin:


Noch mehr Halbinfos ...

:roll:

Also umgemeldet werden soll auch noch. Im Zweifel wollen die die Ausnahmegenehmigung sehen! Je nachdem wer bei Euch für die Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen zuständig ist.....

_________________
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
- Der Hirntod bleibt ja bei vielen Menschen jahrelang unentdeckt -
- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
- Marvin: "Mein Papa hat ´ne Glatze und ist auch sehr schön" -

Alles wird gut ...
Bild
Bild


Fuhrpark: Hier könnten meine Fahrzeuge stehen.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Tachopflicht?
BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 15:18 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 1. Januar 2011 16:56
Beiträge: 3600
Themen: 55
Bilder: 30
Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen)
Alter: 51
Nach dem das nun geklärt ist Fotos von dem Ding bitte! ;D Wird ja wohl nicht mehr die rote sein.... etwas Komfortabler vielleicht... eine mit Dach... :mrgreen:


Fuhrpark: Oldtimer

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 72 Beiträge ]  Gehe zu Seite 1, 2  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de