So, nachdem am Wochenende entgegen unseren Gepflogenheiten Arbeiten angesagt war komme ich erst jetzt dazu was zu schreiben.
Zuerst vielen Dank für euer Daumendrücken, das scheint wirklich nötig zu werden.
Die Sache wurde nun von einer Richterin verhandelt, und diese war schon auf Seiten des Klägers bevor ich das erste Wort sagen durfte. Sie hat sich aufgeführt wie seine Anwältin. Und für dieses parteiische Verhalten wird sie auch eine saftige Beschwerde bekommen! Allerdings erst nachher...
Im Gutachten steht unter anderem auch folgendes: "Der Getriebeschaden war bei Verkauf im wesentlichen angelegt".
Und darauf hat sie die ganze Zeit herumgeritten. Das da auch drinsteht dass die Symptome nicht zu verbergen sind und dass dieser vorliegende Verschleiß bei amerikanischen Automatikgetrieben bei 140000 auf der Uhr als normal anzusehen ist hat sie nicht interessiert. Das hat sie einfach abgetan und immer wieder drauf herumgeritten dass der Getriebeschaden (Eh völlige Grütze wenn man mich fragt, denn verschlissene Lamellen sind zumindest nach meiner Definition kein Getriebeschaden!) ja "im wesentlichen angelegt" gewesen sei.
Sie hat dem Kläger auch geglaubt, dass die Probefahrt angeblich nur 4km lang gewesen sei und er das also nicht richtig testen konnte. Dass er sich widersprach indem er sagte es habe 15-20 Minuten gedauert hat sie auch nicht interessiert. Ich konnte sogar die genaue Route aufzeigen (11km, ca. 15 Minuten) aber das hat sie auch völlig übergangen.
Immer wieder sagte sie zu mir "Sie hätten bescheidsagen müssen dass da was nicht stimmt!", vermutlich um mich aus der Reserve zu locken auf dass ich mich irgendwann selbst reinreite. Ich habe nur gesagt dass ich nur auf Dinge hinweisen kann die ich weiß, und das war hier nicht der Fall.
Der Kläger verweigerte einen Vergleich jeglicher Art (Ja, das hat die Richterin zum Schluss noch versucht, nachdem sie mich nicht kleingekriegt hat) direkt, indem er rumheulte er habe ja schließlich schon die 150€ selbstbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung bezahlt.
Nun ist das ganze vertagt und der "Sachverständige" soll vernommen werden. In der zwischenzeit werde ich vom TÜV Rheinland ein neues Gutachten anfertigen lassen, von einem spezialisierten Sachverständigen für Aggregateschäden. Und sollte der bisherige Sachverständige in der Vernehmung Grütze erzählen nehme ich den Mann technisch auseinander, sein Gutachten strotzt vor Fehlern (Die mich aber kaum belasten) und ich werde ihn dastehen lassen wie einen dummen Schuljungen.
Es wurde mitte März ein Termin zur Terminfindung vereinbart. Kranke Welt!
Ysengrin hat geschrieben:Mit einem "Verkauf als defekt und Bastlerware" wäre man wahrscheinlich auf der sicheren Seite, aber bei einem fahrbereiten Fahrzeug werden das wahrscheinlich viele Käufer nicht akzeptieren. Würde ich auch nicht.
Wäre man nicht. Das habe ich auch gesagt, und als Antwort bekommen dass dieser Kaufpreis für ein defektes Fahrzeug als zu hoch angesehen würde.