Betreff des Beitrags: Freigabe auf Superelastic Beiwagen
Verfasst: 7. Mai 2017 19:08
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Hallo, ich habe folgendes Problem, oder besser gesagt der Mensch vom GTÜ (TÜV) Im Brief ist der Beiwagen mit Bereifung 3,50 - 18 58P eingetragen. Bereift ist der Beiwagen allerdings auf 16 Zoll Felge, wie wohl alle anderen Beiwagen auch.... Die ETZ ist 18 Zoll bereift. Anscheinend ist der Eintrag in den Papieren falsch. Habe dies Fahrzeug aber so gebraucht erworben. Gibt es eine Bescheinigung für den Seitenwagen mit der 16 Zoll Bereifung ? ( meine Hoffnung) Ist es überhaupt Möglich ein 18 Zoll Rad zu verbauen ... ?
Betreff des Beitrags: Re: Freigabe auf Superelastic Beiwagen
Verfasst: 7. Mai 2017 20:29
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Angeblich haben die beim GTÜ nicht die Möglichkeit die Größen zu recherchieren. Ich möchte allerdings vermeiden mit dem Gespann zum TÜV zu fahren, da ich an dem Fahrzeug einiges nach meinen Vorstellungen geändert habe, wo die beim GTÜ nicht drauf achten.
Hab auch schon überlegt mir ein 18 Zoll Rad zu besorgen, allerdings nur für den TÜV.... Die Fahreighenschaften dürften sich doch bestimmt verschlechtern. Falls jemand ein 18-Zoll Rad ( müsste dann wohl auch eine 2,15 Zoll Felge sein ) welches in den Beiwagen passen würde übrig hätte, bitte anbieten.
Betreff des Beitrags: Re: Freigabe auf Superelastic Beiwagen
Verfasst: 7. Mai 2017 21:49
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Hab keinen Bock auf Stress mit unserem TÜV.... In den Unterlagen habe ich nichts passendes zum Beiwagen gefunden. Vielleicht hat ja jemand noch was passendes.
Allerdings habe ich grad überlegt zu checken ob mein Winter-Hinterrad passen könnte.... Das verbaute Rad hat allerdings eine Vorderradnabe mit Seilzugbremse (Betätigung innen). Werde die Woche mal schauen ob das passt...
Such Dir die entsprechenden Ersatzteilkataloge oder Betriebsanleitungen für den SE bei miraculis heraus und drucke sie für Deinen Prüfer aus. Schaue unter MZ - Bücher - Ersatzteilkatalog Superelastik-Seitenwagen TS 250/1 und ETZ 250.
Betreff des Beitrags: Re: Freigabe auf Superelastic Beiwagen
Verfasst: 8. Mai 2017 06:07
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Uwe-BU hat geschrieben:
...Ich möchte allerdings vermeiden mit dem Gespann zum TÜV zu fahren, da ich an dem Fahrzeug einiges nach meinen Vorstellungen geändert habe, wo die beim GTÜ nicht drauf achten. ...
Das wird Dir wohl im Zweifelsfall nicht viel nutzen. Wenn Dein Gespann nicht verkehrstauglich ist, auch wenn die GTÜ es zugelassen hat, wirds beim Unfall wohl schwierig werden. Ich lasse den Prüfer lieber etwas genauer hinschauen und rede mit ihm. Hat mir schon eine Menge guter Tipps gebracht.