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bonnevillehund
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Betreff des Beitrags: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 06:34 |
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Beiträge: 644 Wohnort: 79418 Schliengen Alter: 70
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...wurde nicht ich, sondern mein Grundstück....- Im Rahmen von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück (dort soll ein EFH entstehen) war man wohl der Meinung, direkt auf der Grundstücksgrenze 7m senkrecht abbaggern zu können, ohne die entstehende Grube mittels Spundwänden o.ä. sichern zu müssen. Es kam, was kommen musste: ein Ausbruch, der wiederum zur Folge hatte, dass ich nunmehr einen 5m breiten Streifen meines Gartens abzäunen musste, um nicht unvermittelt mitsamt der nur noch durch Bewuchs zusammengehaltenen Oberfläche abwärts zu sausen. (Ich selbst kann mich zwar vom Rand fernhalten, aber erklärt das mal den Hündle....  ) Das Ganze geschah von 6 Wochen und seitdem dilettierte man immer mal wieder an einer "Absicherung" herum, aber seit ca. 4 Wochen steht die Baustelle jetzt. (Und das, obwohl die Gewerbeaufsicht noch nicht mal vor Ort war....) Nachdem sich auch bislang weder Bauherr noch ausführende Firma dazu äussern konnten, wie sie den Schaden zu beseitigen gedenken, habe ich die Sache jetzt dem Anwalt übergeben müssen. Damit ist natürlich das Problem nicht gelöst, zumal ein ordnungsgemäßer Verbau wohl ein Schweinegeld kostet und dem Bauherrn dabei finanziell die Puste auszugehen droht, was die Lage für mich nicht wirklich verbessern würde. Man ist nun an mich herangetreten, ich möge ein Abtragen meines Grundstückes (temporär) auf einer Breite von 5m genehmigen, um so eine den Normen entsprechende Baugrube durch Abböschung herstellen zu können. Würd´ ich bei entsprechender vertraglicher Regelung vielleicht sogar machen, ich frag´ mich nur, ob die es überhaupt gebacken bekommen, den alten Zustand nach Abschluss der Bauarbeiten wiederherzustellen, denn die Eckdaten sind schwierig: Neubau 3m von der Grundstücksgrenze, Gesamttiefe der Grube ca. 7m, Niveauunterschied der beiden Grundstücke ca. 4,5m (vorher durch einen natürlichen Abhang gestützt, in den man zwecks Flächenerweiterung gewissermassen "hineingegraben" hat. Ich frage mich nun, wie das ohne entsprechenden Verbau überhaupt funktionieren soll? im Folgenden ein paar Fotos im chronologischen Ablauf... Gruß Gerhard Dateianhang: 0008.jpg Dateianhang: 0026.jpg Dateianhang: 0001.jpg Dateianhang: 0004.jpg Dateianhang: 0006.jpg
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UlliD
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 06:39 |
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------ Titel ------- Verdienter Löter des Forums
Beiträge: 8853 Wohnort: Forst/Lausitz Alter: 70
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calenberger
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 06:42 |
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Beiträge: 520 Alter: 30
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da mach mal lieber gar nix und sag auch nix vorschnell zu. Lass einen Bau-bzw. Bodengutachter kommen und entscheiden. Das sieht nicht wirklich witzig aus.
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komatsu sven
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 06:48 |
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Beiträge: 428 Wohnort: Schwanstetten Alter: 44
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Setze alle Hebel in Bewegung Bauamt ,Gemeinte oder Stadt.... jeden Tag anrufen .Das muss abgestützt sein und wenn nicht dann gebe die paar Meter her gegen eine ortentliche Entschädigung und zurück Bau in den alten Zustand. Kann dir aber jetzt schon sagen das die Pflanzen eine ganze Weile brauchen um das es wieder so ist.Das liegt an den vermischungen der Erdschichten.
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emme33
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 06:53 |
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Beiträge: 1302 Wohnort: 39356 Alter: 59
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Da sind ja richtige Experten am Werk  , auf der Breite von 5 Metern wird es bei dem Niveauunterschied ein recht starkes Gefälle geben, der Nutzen der Fläche ist dadurch dann sehr eingeschränkt.
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UlliD
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 07:22 |
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------ Titel ------- Verdienter Löter des Forums
Beiträge: 8853 Wohnort: Forst/Lausitz Alter: 70
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Meine Frau, Bau-Ing und Baugutachter a.D. meinte grad, du solltest schleunigst von allen Gebäuden auf deinem Grundstück Fotos machen, falls sich durch eine eventuelle weitere Senkung irgendwo Risse bilden.
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Sandmann
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 07:31 |
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Beiträge: 3503 Wohnort: Kempten
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bonnevillehund
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 08:45 |
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Beiträge: 644 Wohnort: 79418 Schliengen Alter: 70
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...danke für eure Anmerkungen! Wie sagte ein befreundeter Architekt, nachdem ich ihm die Fotos gezeigt hatte: "eigentlich weiss aber jeder, der einen Bagger bedienen kann, dass man sowas nicht macht!" Tja, hat wohl seinen Grund, dass die Firma das für die Hälfte des ortsansässigen Tiefbauers machen wollte... Gemeinde und Landkreis eiern herum und schieben sich gegenseitig die Zuständigkeit zu, obwohl es da auch in meinen Augen eine glasklare Gefahrensituation gibt und zumindest die Ortspolizeibehörde sich da nicht rausreden kann. (Sie versuchen´s trotzdem...  ) Deshalb ja auch der Gang zum Anwalt. Eine Wiederherstellungsklage zieht sich natürlich und trägt ausserdem auch nicht zur wirklichen Beseitigung des Zustandes bei. Bevor ich denen da irgendwas gestatte , will ich von denen natürlich wissen, w i e sie denn die Böschung (oder was auch immer) aufbauen wollen, um meinem Grundstück die Stabilität zurückzugeben? Um schriftliche Darlegung habe ich die vor einer Woche gebeten, seitdem ist wieder mal Hängen im Schacht..... Glücklicherweise steht da Haus (und das seit knapp 300 Jahren...) ca. 50m von der Grundstücksgrenze entfernt. Aktuelle Fotos werde ich aber jetzt trotzdem nochmal machen! Gruß Gerhard
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Ysengrin
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 09:14 |
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Beiträge: 4385 Wohnort: Würzburg Alter: 45
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Das ist ja mal ne peinliche Aktion. Zum Glück besteht für Dein Haus keine Gefahr, insofern kannst Du mit der Situation recht entspannt umgehen. Gerade deshalb würde ich mich an Deiner Stelle auch nicht auf irgendwelche faulen Kompromisse oder Pfuschlösungen einlassen.
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 10:00 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17247 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Das Einzige was da wirklich helfen dürfte wäre eine Spundwand. Sofort. Selbst wenn du die 5m abgibst (was ich auf keinen Fall machen würde) und man einen Hang anlegt bleibt ja rein rechnerisch ein Hang mit rund 45% Gefälle. Wenn da nicht sofort Rollrasen raufkäme, tun die nächsten paar Rgenschauer ihr übriges und der Hang spült weg.
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bonnevillehund
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 10:18 |
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Beiträge: 644 Wohnort: 79418 Schliengen Alter: 70
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Das Abtragen wäre ja nur vorübergehend, damit überhaupt eine sichere Baugrube möglich wäre. Die Frage ist für mich nur, ob es bei den Eckdaten überhaupt möglich ist, das Grundstück in der vorherigen Form nach Abschluss der Bauarbeiten wiederherzustellen. Ich habe da so meine Zweifel, denn wenn dem Bauherrn die Spundwand jetzt schon zu teuer ist, so wird die dauerhafte Sicherung des Grundstücks ja wohl auch kaum billiger kommen und ich befürchte halt, da in irgendein Provisorium reinzuschlittern! Andererseits: wenn der Bauherr pleite geht, bleibt der Misstand ja auch auf unabsehbare Zeit.... - Scheisse, das!
Gruß Gerhard
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TeEs
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 10:26 |
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------ Titel ------- Luftfilterbesteller Lehesten 2011 Organisator Waldfrieden 2015 Organisator Herr der Chromringe
Beiträge: 2549 Wohnort: Rennstadt Schleiz
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...nur als Gedanke: Eine Pleite des Bauherrn wäre mMn. nicht das Schlimmste, sondern die Insolvenz des ausführenden Betriebes, denn die sind doch für die unsachgemäße Ausführung haftbar.
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PeterG
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 10:34 |
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Beiträge: 2862 Wohnort: Westerstede Alter: 61
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Da muss schleunigst ein Gutachter ran, zur 1) Beweissicherung und 2) erforderliche Maßnahmen festlegen. Warum hat sich Dein Anwalt da noch nicht drum gekümmert? Das rumblubbern mit einer Tiefbaufirma, die so einen Mist baut, bringt garnichts..
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 11:22 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17247 Wohnort: Gransee Alter: 63
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PeterG hat geschrieben: Da muss schleunigst ein Gutachter ran, zur 1) Beweissicherung und 2) erforderliche Maßnahmen festlegen. Warum hat sich Dein Anwalt da noch nicht drum gekümmert? Das rumblubbern mit einer Tiefbaufirma, die so einen Mist baut, bringt garnichts.. Die Frage ist nicht ganz unberechtigt....
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Lausi
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 11:41 |
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Moderator |
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------ Titel ------- Infrarotdetektor und Thermodramatiker :-)
Beiträge: 2071 Wohnort: 16540 Hohen Neuendorf Alter: 57
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Hallo zusammen, als wir 2003 unser EFH mit Keller gebaut wurde, stand im Bauantrag drin, mit welchem Böschungswinkel die Baugrube zu sichern war. Im Antrag von Deinem Nachbarn ist unter Garantie auch aufgeführt, dass sie alternativ ein Absenken des benachbarten Grundstücks mit Spundwänden zu verhindern haben.
Also ist hier doch die Baufirma in der Pflicht und hat entgegen des bewilligten Bauantrags gehandelt. Ich stimme komatsu sven zu, das Bauamt ist hier in der Pflicht und muss entweder einen Baustop aussprechen und Auflagen erteilen, wie Dein Grundstück zu sichern ist.
Freundliche Grüße, /Christian
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voodoomaster
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 11:52 |
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† 21.11.2022 |
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Beiträge: 2893 Wohnort: Roßlau/Elbe Alter: 52
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das der bauherr dafür haftet glaub ich noch nicht mal, außer er saß selber im bagger. er wird ja zur planung einen planer beauftragt haben, der hat ja dann wohl mist geplant. ist das überhaupt zulässig die baugrube so dicht zur grundstücksgrenze zu setzen? auch die befestigung des ganzen muß der bauherr nicht zahlen. verursacht hat das ja der planer/die baufirma. auch wenn er sie beauftragt hat, muß der planer die begebenheiten einschätzen können und die ausführende firma dafür sorgen das es sachgerecht ausgeführt wird. wenn ich bei einem reihenhaus beim bohren an der trennwand zwischen den häsern, aus blödheit zum nachbarn durchbohre und entsprechend schaden verursache, muß ich auch dafür grade stehen und nicht der bauherr/auftraggeber. würde ich zumindest sagen.
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 12:00 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17247 Wohnort: Gransee Alter: 63
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voodoomaster hat geschrieben: das der bauherr dafür haftet glaub ich noch nicht mal, außer er saß selber im bagger. er wird ja zur planung einen planer beauftragt haben, der hat ja dann wohl mist geplant. ist das überhaupt zulässig die baugrube so dicht zur grundstücksgrenze zu setzen? auch die befestigung des ganzen muß der bauherr nicht zahlen. verursacht hat das ja der planer/die baufirma. auch wenn er sie beauftragt hat, muß der planer die begebenheiten einschätzen können und die ausführende firma dafür sorgen das es sachgerecht ausgeführt wird. wenn ich bei einem reihenhaus beim bohren an der trennwand zwischen den häsern, aus blödheit zum nachbarn durchbohre und entsprechend schaden verursache, muß ich auch dafür grade stehen und nicht der bauherr/auftraggeber. würde ich zumindest sagen. Da wäre ich mir nicht ganz so sicher, zumindest sollte es zur Insolvenz der Baufirma kommen. Immerhin bist du als Bauherr doch so eine Art Generalauftraggeber? Nicht umsonst gibt es ja eine Bauherrenhaftplichtversicherung - die ich jedem nur empfehlen kann.... Ich würde die Truppe jedenfalls nicht einen Meter auf mein Grundstück lassen um da noch mehr abzubaggern.
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voodoomaster
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 12:06 |
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† 21.11.2022 |
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Beiträge: 2893 Wohnort: Roßlau/Elbe Alter: 52
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aber als leihe kannst du das ja nicht einschätzen ob die mist machen oder nicht, macht das nicht der bauplaner? ja so ne versicherung wäre angebracht, ob er sowas hat, grad wenn die kohle eh schon knapp ist, mhhhhh
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bonnevillehund
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 12:25 |
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Beiträge: 644 Wohnort: 79418 Schliengen Alter: 70
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Lausi hat geschrieben: Hallo zusammen, als wir 2003 unser EFH mit Keller gebaut wurde, stand im Bauantrag drin, mit welchem Böschungswinkel die Baugrube zu sichern war. Im Antrag von Deinem Nachbarn ist unter Garantie auch aufgeführt, dass sie alternativ ein Absenken des benachbarten Grundstücks mit Spundwänden zu verhindern haben.
Also ist hier doch die Baufirma in der Pflicht und hat entgegen des bewilligten Bauantrags gehandelt. Ich stimme komatsu sven zu, das Bauamt ist hier in der Pflicht und muss entweder einen Baustop aussprechen und Auflagen erteilen, wie Dein Grundstück zu sichern ist.
Freundliche Grüße, /Christian ...ja, das ist rechtlich eine ausgesprochen komplizierte Materie! Im vorliegenden Fall war die Abböschung der Baugrube als solcher auch festgeschrieben (allerdings schwammig mit 45-60 Grad), die Sicherung des Nachbargrundstückes (die gem. § 909 BGB der vornehmen muss, der auf seinem Grundstück eine Vertiefung durchführt) jedoch ist nicht als konkrete Massnahme vorgeschrieben. Im Gestz heisst es. ""...erforderliche Stütze anderweitig gewährleistet..." ; Das Gutachten, welches der Bauherr nach dem Vorfall anfertigen liess, verlangt jedoch Spundwände. In dieser Höhe macht das aber kein kleiner Krauter, sondern da müsste eine Spezialfirma aus 150 KM Entfernung ran. Die Kosten würden den Bauherrn wahrscheinlich in den finanziellen Ruin treiben. Dass ich auf der Spundwandvariante bestehen kann, ist mir klar, führt dann aber vielleicht dazu, dass die Baustelle auf unabsehbare Zeit "steht". Damit ist keinem geholfen und insofern handelt es sich hier mehr um den Versuch, zu retten, was zu retten ist.... Aber ihr habt schon recht: um auf der sicheren Seite zu sein, werde ich um die "harte Linie" wohl nicht herumkommen! Und dass die Laberei mit der Tiefbaufirma nix bringt, habe ich auch schon mitbekommen: erstens ist für die generell alles "überhaupt kein Problem", zweitens weiss man wg. Sprachschwierigkeiten (des Firmeninhabers; weiss der Geier, von wo der ist...  ) nie so genau, ob man auch dasselbe meint und drittens handelt es sich auch nicht um eine Tiefbau- , sondern um eine Gartenbaufirma... Gruß Gerhard P.S. Primärer Ansprechpartner ist immer der Bauherr. Da dieser aber meistens nicht "sachkundig" ist, muss er sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die von ihm Beauftragten keinen Scheiss bauen. Falls doch, haftet er trotzdem, kann aber natürlich den Ausführenden in Regress nehmen. Das kommt in meinem Fall ja noch mit dazu: Der Bauherr ist eigentlich ein netter Kerl, aber sehr blauäugig; und auf das Regresspferd musste ich ihn auch erst mal setzen.....
Zuletzt geändert von bonnevillehund am 7. Juni 2017 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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PeterG
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 12:29 |
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Beiträge: 2862 Wohnort: Westerstede Alter: 61
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flotter 3er hat geschrieben: Ich würde die Truppe jedenfalls nicht einen Meter auf mein Grundstück lassen um da noch mehr abzubaggern. und zwar garkeinen! voodoomaster hat geschrieben: aber als leihe kannst du das ja nicht einschätzen ob die mist machen oder nicht, macht das nicht der bauplaner? ... deshalb jetzt Gutachter einschalten 
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 12:36 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17247 Wohnort: Gransee Alter: 63
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bonnevillehund hat geschrieben: Die Kosten würden den Bauherrn wahrscheinlich in den finanziellen Ruin treiben. Dass ich auf der Spundwandvariante bestehen kann, ist mir klar, führt dann aber vielleicht dazu, dass die Baustelle auf unabsehbare Zeit "steht"..... Ganz ehrlich? Als Bauherr bin ich erst einmal grundsätzlich in der Verantwortung und muss mir ggf. die Kohle von den Firmen selbst holen. Für die Spundwand wird die Kohle wohl reichen, für das Haus dann sicher nicht mehr - aber das ist dann nicht mehr dein Problem. Muss er sehen das er die Kohle eben schnell von der Firma wiederbekommt - so diese eine Haftplicht haben - und das nicht "einfach nur so" gemacht wurde. Aber bei solch einem Rumgeeier bist sonst im Zweifel du derjenige der die A-Karte hat....
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PeterG
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 14:03 |
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Beiträge: 2862 Wohnort: Westerstede Alter: 61
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bonnevillehund hat geschrieben: ... Das kommt in meinem Fall ja noch mit dazu: Der Bauherr ist eigentlich ein netter Kerl, aber sehr blauäugig; und auf das Regresspferd musste ich ihn auch erst mal setzen..... Wenn Du ihn nicht draufsetzt, hast Du am Ende die Torte im Auge.. Die Aktion ist schon so gravierend, daß der Einsatz eines Gutachters deinerseits auf jeden Fall gerechtfertigt ist..
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komatsu sven
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 14:36 |
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Beiträge: 428 Wohnort: Schwanstetten Alter: 44
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Das Thema hätten wir auch gerade mit den Plannern. Die kommen sagen hier ausgraben bis dahin ,dann fragt unsere oberbauleiter wo der arbeitsraum und die 45grad sind.Zurück kam dann brauchen wir das warum ??? Und sowas hat das studiert. Dann fragt man sich schon.
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Feuereisen
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 15:10 |
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Ehemaliger |
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Beiträge: 3600 Wohnort: Bernau (Barnim) / Neuenkirchen (Rügen) Alter: 51
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Bei Erdarbeiten solchen Ausmaßes muss doch vorher ein Baugrund/Bodengutachten gefertigt werden - sprich Probebohrungen etc.... Da hätte diese Problematik doch schon zutage kommen und entsprechende Maßnahmen angeordnet bzw. in der Baugenehmigung vorgeschrieben werden müssen. Nach Deiner Aussage bonnevillehund hat geschrieben: Im vorliegenden Fall war die Abböschung der Baugrube als solcher auch festgeschrieben (allerdings schwammig mit 45-60 Grad), die Sicherung des Nachbargrundstückes (die gem. § 909 BGB der vornehmen muss, der auf seinem Grundstück eine Vertiefung durchführt) jedoch ist nicht als konkrete Massnahme vorgeschrieben. ist dies ja zumindest teilweise (45/60°Vorschrift) erfolgt - wurde aber nicht ausgeführt bzw. konnte nicht ausgeführt werden weil der Neubau/die dafür erforderliche Baugrube zu dicht an Deiner Grundstücksgrenze sind. Das hätte doch spätestens bei der Bauantragsprüfung/Baugenehmigungserteilung auffallen müssen. Irgendwie habe ich auch aufgrund der Untätigkeit des (Tief)Bauamtes/Gemeinde/Landkreis das Gefühl das da ordentlich geschlampt wurde und nicht nur die GaLaBaufirma (dürften die überhaupt solcherlei Gründungserdarbeiten ausführen ?) das zu vertreten hat. Die Situation des Bauherren wäre mir erst einmal völlig egal (es sei denn es wäre ein Freund), denn Du hast jetzt Einschränkungen, Beeinträchtigungen und vor allem Rennereien die andere verbockt haben. Und dafür sollen sie dann auch gefälligst gerade stehen. Also nix mit 5m Grundstück abtreten, Bewuchs entfernen etc... Na ja... und wenn der Bau dann gar nicht mehr entsteht ist es doch auch gut... soweit ich sehe ist mit dem Bau ja noch nicht begonnen worden... also keine Bauruine, die Grube wuchert zu, ein Biotop entsteht und Du hast keine neuen evtl. nervenden Nachbarn oder einen häßlichen Neubau in Sichtweite. Ich wäre froh wenn das bei den bei mir gegenüber geplanten 3 stöckigen Mehrfamilienhäusern passieren würde und damit eine Geschosszahlbegrenzung oder gar der Grünstreifen verbleiben würde...
Zuletzt geändert von Feuereisen am 7. Juni 2017 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
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ea2873
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 15:14 |
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Beiträge: 7876 Wohnort: Regensburg
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flotter 3er hat geschrieben: Ich würde die Truppe jedenfalls nicht einen Meter auf mein Grundstück lassen um da noch mehr abzubaggern. ich fürchte auch, daß du dann am Ende mit einem riesigen Loch auf deinem Grundstück stehst und der Wiederherstellung hinterherlaufen kannst. Klär mit deinem Anwalt ob die Möglichkeit besteht eine Sicherung durch eine andere Firma ausführen zu lassen, welche dann durch den Nachbarn zu zahlen ist. Alleine diese Drohung wird ihn zu einer zügigen Klärung motivieren.
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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 19:21 |
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------ Titel ------- Treffen Sosa 2008 Organisator Treffen Sosa 2009 Organisator
Beiträge: 2795
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Gerhard...weist Du was mich hier am meisten wundert?? Du kommst hier eigentlich noch ganz gelassen und ruhig rüber Ich würd da höchstwahrscheinlich ausrasten, obwohl das ja auch nicht weiterhilft.. Alle Achtung !! 
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etz-251-Gespann
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 19:36 |
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Beiträge: 544 Wohnort: bei Wurzen Alter: 57
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Die Angabe 45 oder 60 Grad Böschungsneigung wird aus einer Typenstatik kommen. Bei sandigen Böden 45 und bei schluffigen (Lehm) 60 Grad, interessant wird es ab 5m Baugrubentiefe denn da ist es vorbei mit einer Typenstatik aus der Schublade und es muss eine für DIESE Bugrube aufgestellte Statik gemacht werden (wenn die Baugrube tiefer 5m ist könnte dein Anwalt ja mal nachfragen....) Spundwand kostet rund 200€ der m2 zuzüglich An/Abtransport Material, Gerät und natürlich Statik. Wenn dein Nachbar die Baugrube aus den Vertrag genommen hat weil ihm eine fachgerechte zu teuer war und der Galabauer die schwarz unter die Hand machen wollte wird es interessant.
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Dieter
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 19:46 |
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Beiträge: 4075 Wohnort: Dortmund Alter: 68
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Du hast jetzt einen nicht gesicherten Hang. Das kann noch zu einem größeren Problem werden, wenn es zu weiteren Unterspülungen auf deinem Grundstück kommt. Es sind zwingend Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Denn bei ungünstiegen Verhältnissen rutscht der Hang munter weiter ab und das Loch wird noch deutlich größer. Also da ist dringend ein Gefahrenmanagement erforderlich. Aber vielleicht ist die neue Böschung auch haltbar. Aber das kann nur ein Fachmann noch entsprechenden Bodenuntersuchungen feststellen. Also aus meiner Sicht besteht dringender Handlungsbedarf.
Gruß Dieter
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bonnevillehund
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 19:51 |
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Beiträge: 644 Wohnort: 79418 Schliengen Alter: 70
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schwammepaul hat geschrieben: Gerhard...weist Du was mich hier am meisten wundert?? Du kommst hier eigentlich noch ganz gelassen und ruhig rüber Ich würd da höchstwahrscheinlich ausrasten, obwohl das ja auch nicht weiterhilft.. Alle Achtung !!  ...ich hab´ mich halt schon wieder ein wenig beruhigt. (frag mal den GaLa-Bauer nach seinem Eindruck von mir am Tag des Vorfalls!  ) Ich hoffe bloss, dass meine vor 2 Jahren verstorbene Frau das nicht irgendwie im Jenseits noch mitbekommt! - Die würde vermutlich mit 3000 UPM im Grab rotieren! (Der Garten und alles was damit zusammenhängt war ihr Metier...) Gruß Gerhard
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matthias1
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 19:58 |
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Beiträge: 3731 Wohnort: cottbus Alter: 60
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Wie weit steht das Haus vom Grundbruch weg?
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bonnevillehund
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 20:25 |
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Beiträge: 644 Wohnort: 79418 Schliengen Alter: 70
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matthias1 hat geschrieben: Wie weit steht das Haus vom Grundbruch weg? ...ca. 50m...- und das seit knapp 300 Jahren... Gruß Gerhard
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smokiebrandy
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 21:24 |
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Beiträge: 8471 Wohnort: Zittau Alter: 57
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 das alles liest sich hier wie ein schlechter Krimi...ich kann zwar zu den baurechtlichen Dingen nicht viel sagen, nur einen Rat... Suche dir nicht irgendeinen Anwalt, sondern einen , der sich auf diesem Fachgebiet richtig gut auskennt und Erfahrung hat...ein Scheidungsspezialist hilft da nur bedingt...das Risiko, dass du auf unüberschaubaren Kosten hängen bleibst ist viel zu hoch... Nimm keine Rücksicht auf irgendwelche zukünftigen Nachbarn, die dir sonst etwas versprechen...denn wenn die die ersten Rechnungen bekommen , wissen die auf einmal von gar nix und kennen dich nicht mal mehr... 
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muffel
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 21:42 |
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Administrator |
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Beiträge: 5569 Wohnort: Wallwitz Alter: 59
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Ich habe geschäftlich mit Tiefbauunternehmen zu tun, das Gezeigte ist ein Witz. Der Bauherr hat die ausführende Firma beauftragt, Du solltest den Schaden bei ihm geltend machen (lassen). Die ausführende Firma muss sich dann um die Regulierung kümmern. Es wäre von Vorteil wenn sich ein Baugutachter das hingepfuschte Loch anschaut, allerdings ist das nicht ganz billig, u.U. bleibst Du auf den Kosten sitzen. Für jedes Bauvorhaben muss es eine Planung sowie eine entsprechende Genehmigung geben, dein Anwalt sollte prüfen ob beides vorliegt. Offensichtlich ist allerdings, dass die Erdarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden.
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Egon Damm
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juni 2017 22:34 |
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Beiträge: 6131 Wohnort: 35325 Mücke
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sehe ich auch so. Frage: ist der "Ausbruch" noch auf dem Baugrundstück ? Oder schon auf /unter der Grenze zum Nachbargrundstück. Wurde das Baugrundstück/Grube durch einen Zaun gesichert ?
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Astenbeeken
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 8. Juni 2017 05:45 |
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Beiträge: 566 Wohnort: 24816 Luhnstedt Alter: 67
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Moin, die Schadensregulierung dürfte eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen Dir und Deinem zukünftigen Nachbarn bzw. der ausführenden Firma sein. Verantwortlich und haftbar gegenüber dem Bauherrn wird der vom Bauherrn beauftragte und im Bauantrag benannte Planer/Bauleiter sein. Solange hier nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wurde, bleiben die Behörden außen vor.
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bonnevillehund
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 8. Juni 2017 06:26 |
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Beiträge: 644 Wohnort: 79418 Schliengen Alter: 70
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Astenbeeken hat geschrieben: Moin, die Schadensregulierung dürfte eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen Dir und Deinem zukünftigen Nachbarn bzw. der ausführenden Firma sein. Verantwortlich und haftbar gegenüber dem Bauherrn wird der vom Bauherrn beauftragte und im Bauantrag benannte Planer/Bauleiter sein. Solange hier nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wurde, bleiben die Behörden außen vor. ...ja, so hat´s mir der Anwalt auch erklärt. Die Schnittstelle zum öffentlichen Recht ist allerdings die Gefahrensituation. Hier müsste zumindest die Ortspolizeibehörde einsteigen. Die Gefahr besteht ja auch nicht nur für mich bzw. mein Grundstück (@Egon: der Ausbruch bzw. die Unterhöhlung befindet sich bereits auf meinem Grundstück. Eine Beschädigung ist also bereits erfolgt), sondern auch für die auf der Baustelle arbeitenden. Nach meinen (dokumentierten) Hinweisen an Baurechtsbehörde (Landratsamt) und Ortspolizeibehörde (Gemeinde) hätte also zumindest einer von denen mal etwas unternehmen müssen! - Und sei es nur, die Baustelle via Gewerbeaufsicht bzw. Berufsgenossenschaft stillzulegen. Man zieht es aber vor, garnichts zu tun, weswegen mich der von Feuereisen geäusserte Verdacht auch beschleicht, dass da zumindest geschlampt wurde. Ich muss mit dem Anwalt allerdings die zwischenzeitlich eingetroffene Bauakte nochmal genau durchsehen. Der Anwalt ist durchaus Fachmann für Baurecht (er wirbt zumindest damit  ) und macht auch einen kompetenten Eindruck. Das Problem bei aussergerichtlich veranlassten Gutachten ist eben das Kostenrisiko, weswegen der Anwalt ein entsprechendes Gutachten in seiner Klageschrift beim Gericht beantragt hat. Ist jedenfalls alles eine Riesenkacke! Und dürfte mich noch eine gute Zeit lang beschäftigen! - Und das, obwohl ich mir doch felsenfest vorgenommen hatte, bis zum Winter mein Winter- und Dreckwettergespann fertig zu haben.... Gruß Gerhard
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MichaelM
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 8. Juni 2017 07:39 |
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Beiträge: 1406 Wohnort: Nienburg/ Eastside Alter: 46
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Boah, das ist ja mächtig große Kacka. Habe die Bilder meiner Frau, die beruflich auch damit zu tun hat, gezeigt. Erste Frage: Haben die kein Begutachten vorliegen gehabt, bzw. wurde das überhaupt gemacht?
Ich finde die Anordnung der Steine, auf Bild Nr. 4 und 5, recht interessant. Da stellt sich mir die Frage: Sind die nach der letzten Eiszeit zufällig so da liegen geblieben, oder wurden die später einmal von Menschenhand so abgelegt?
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etz-251-Gespann
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 8. Juni 2017 07:42 |
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Beiträge: 544 Wohnort: bei Wurzen Alter: 57
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Nennt man das ganze nicht "Gefahr in Verzug"? Einmal für die Arbeiter in der mangelhaften Baugrube (BG?) und für dich (Bauamt?). Es kann die ja keiner verbieten auf deinem Grundstück bis zur Grenze zugehen. Vermutlich ist Feuereisen mit seinem Verdacht nahe dran das die Baugenehmigung eventuell großzügig "bearbeitet" wurde. Man wundert sich schon was manche bauen dürfen und der Nachbar nicht (gibt es überall). Wenn das örtliche Amt nicht an der Lösung mitarbeiten möchte gibt es sicherlich eine vorgesetzte Stelle.
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Socke79
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 8. Juni 2017 07:51 |
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Beiträge: 499 Wohnort: 15569
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Ich würde mal bei der BG Bau anrufen. Die haben da vielleicht auch Bock drauf. Unglaublich sowas.
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bonnevillehund
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 8. Juni 2017 08:43 |
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Beiträge: 644 Wohnort: 79418 Schliengen Alter: 70
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MichaelM hat geschrieben: Boah, das ist ja mächtig große Kacka. Habe die Bilder meiner Frau, die beruflich auch damit zu tun hat, gezeigt. Erste Frage: Haben die kein Begutachten vorliegen gehabt, bzw. wurde das überhaupt gemacht?
Ich finde die Anordnung der Steine, auf Bild Nr. 4 und 5, recht interessant. Da stellt sich mir die Frage: Sind die nach der letzten Eiszeit zufällig so da liegen geblieben, oder wurden die später einmal von Menschenhand so abgelegt? ...mit dem Wackersteinen wollte der Gartenbauer "sichern" (nach dem Ausbrechen.....); den Zahn hat ihm aber wohl schon der Gutachter des Bauherrn gezogen; überhaupt hat der Gartenbauer bislang so unglaublich viel Scheiss verzapft, dass der Anwalt ihn rein prophylaktisch gleich mit verklagt hat....
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flotter 3er
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 8. Juni 2017 09:47 |
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Moderator |
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------ Titel ------- RT-Spender Forentherapeut Acetylsalicylsäure Dealer
Beiträge: 17247 Wohnort: Gransee Alter: 63
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Socke79 hat geschrieben: Ich würde mal bei der BG Bau anrufen. Die haben da vielleicht auch Bock drauf. Unglaublich sowas. So würde ich auch tun.... BG ist ein guter Tipp.
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rausgucker
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 8. Juni 2017 15:06 |
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Beiträge: 3315 Wohnort: Thüringen Alter: 56
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BG auf jeden Fall. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die so eine Baustelle SOFORT schließen. Wenn jetzt schon solche Brocken rauskrachen, dann kann JEDERZEIT noch mehr nachrutschen. Wenn so ein Bagger erstmal verschüttet ist, dann ist es zu spät. Und eigentlich müsste Dein Anwalt schon rotieren.Denn der Schaden ist schon angerichtet. Dein Grundstück ist teilweise nicht mehr begehbar. Die aufgehäuften Steine sind lächerlich. Wenn der Hang kommt, dann ist davon nichts mehr zu sehen. Dort müssen SOFORT Spundwände rein - oder große L-Stützen aus Beton. Wahlweise eine neue Hangkante modellieren, die aber leider dann auf Deinem Grundstück verläuft, bzw. das Grundstück kleiner macht. Laß es mal drei Tage am Stück regnen, das wird dann ganz gefährlich. Es ist wirklich rätselhaft, wieso die Bauplaner da keine Gutachten, Bodenuntersuchungen und Statik haben? Das ist doch ein sehr spezifischer Baugrund, da muss man doch vorher vernünftig planen. Ich bewundere Dich wirklich für Deine Ruhe. Ich selber wäre bestimmt schon explodiert (was für den hang auch nicht gut ist  ). Und nochwas. Egal, was die baufirma macht, zuerst ist immer der Bauherr in der Bütt. Er hat das Projekt in Auftrag gegeben. Gewiss kann im Nachgang der Bauherr der Baufirma Geld abverlangen, Schadensersatz oder Bessserung verlangen. Aber der Bauherr ist immer zuerst verantwortlich dafür, was auf seiner Baustelle geschieht.
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RonnyMV
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juli 2017 13:47 |
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Beiträge: 15 Wohnort: Güstrow Alter: 49
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Hallo Zusammen,
Was ist denn in der Zwischenzeit geschehen?
Hier wurden schon viele Sachen geäußert denen ich zustimmen kann. Pflichten des Bauherren nach VOB und BGB. Stichtwort Verkehrssicherungspflicht... Ob sich der bisherige Schaden auf Sein Grundstück begrenzt ist anzuzweifeln.
Bitte auch unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen nicht vergessen, von denen bei Abrutschen und Auskolkung auch Gefahren ausgehen können. Die vielleicht jetzt noch nicht zu sehen sind. (Gas? Strom? Wasser?)
Sollten schon Risse in Gebäuden auftauchen, diese mit Klebestreifen (reißende) Überkleben und regelmäßig neu fotografieren.
Ist Dein Anwalt ein Fachanwalt? Wäre durchaus ratsam.
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bonnevillehund
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juli 2017 16:14 |
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Beiträge: 644 Wohnort: 79418 Schliengen Alter: 70
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...danke der Nachfrage... W i r k l i c h getan hat sich immer noch nicht viel, aber zumindest vertraglich ist das jetzt alles geregelt. (Hat der Anwalt, seines Zeichens Fachanwalt für Baurecht, für mich aufgesetzt) Der Bauherr darf also nun im Bereich der Baugrube gegen Entschädigung (die er bereits geblecht hat...) 5m meines Grundstückes abböschen und muss, nach Abnahme des Kellers beginnend, bis zum 15.09. das ursprüngliche Grundstücksprofil mit der ursprünglichen Festigkeit bzw. der des "gesunden" Grundes , incl. Einzäunung, wiederhergestellt haben. Schafft er das, ziehe ich meine inzwischen eingereichte Klage zurück. Schafft er´s nicht, geht´s weiter... Inzwischen hat der Bauherr sich natürlich auch die ungeteilte Zuneigung der anderen Bauherren zugezogen, die wegen seinem Stillstand jetzt auch nicht weiterkommen mit ihren bereits fast fertiggestellten Neubauten..... Wie oben schon mal erwähnt, habe ich wohl Glück im Unglück dergestalt, dass mein Haus (kleiner Giebel rechts) und meine Scheune (sprich: Wohnung für die Mopeds...,großer Giebel links ) ca. 50m von der Grundstücksgrenze entfernt sind... Allmählich dürften die aber mal in die Pötte kommen! Wie die Fotos zeigen, sieht´s momentan noch ziemlich chaotisch aus! Gruß Gerhard Dateianhang: 0021.jpg Dateianhang: 0022.jpg Dateianhang: 0024.jpg
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rausgucker
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 7. Juli 2017 18:59 |
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Beiträge: 3315 Wohnort: Thüringen Alter: 56
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Also das sieht saugefährlich und instabil aus. Da kann jeden Moment wieder was abbrechen. Dann liegen auch die Bauzäune unten, wenn die sichern sollen, dann müssen sie 10 Meter weiter hinten stehen, und nicht direkt vorn an der extrem abbruchgefährdeten Hangkante. Die ist doch schon unterhöhlt. Das kommt mir wie Klein-Nachterstedt vor, wenn ihr versteht, was ich meine.
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RonnyMV
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Betreff des Beitrags: Re: ...angebaggert.... Verfasst: 10. Juli 2017 08:59 |
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Beiträge: 15 Wohnort: Güstrow Alter: 49
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Ok,
Mit einem Fachanwalt für Baurecht, solltest Du gut beraten sein. Ich wünsche Dir auf jeden Fall eine gutes Ende der ganzen Angelegenheit. Meine Empfehlung wäre trotzdem nach Möglichkeit täglich den Baufortschritt zu fotografieren, auch eventuelle Gespräche mit dem Polier, Bauleiter, Bauherrn zu protokollieren.
Ggf. helfen Bedenkenanzeigen zur Termineinhaltung weiter, das würde ich aber mit dem Anwalt absprechen.
Viel Glücke und einen guten Ausgang der Misere.
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