- wer von Euch fährt ein Gespann mit zugelassenem Anhänger (Breite größer 1m) ? - wer ist im Besitz einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO von dem § 32 (1) Nr. 3 StVZO ?
- wer von Euch fährt ein Gespann mit zugelassenem Anhänger (Breite größer 1m) ? - wer ist im Besitz einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO von dem § 32 (1) Nr. 3 StVZO ?
Kontakt bitte per PN.
Es hat doch außer Donald noch jemand einen Anhänger im Avatar, sogar aus deiner Richtung.
Ok, ich weiß aber leider nicht wer. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass das Problem dienstlich ist (jemand beantragt eine Ausnahmegenehmigung für einen 1,2 m breiten Hänger hinter einem Gespann) und ich dazu tendiere, das trotz Gutachten abzulehnen.
Insofern hätten mich Ausnahmegenehmigung, speziell in NRW, die es nach Rücksprache mit den anderen Bez.Regs wohl nicht gibt, lt. Aussage des Antragstellers aber schon, doch brennend interessiert.
Wenn der Antragsteller meint, es gibt da wen mit einer Ausnahmegenehmigung, dann könnte er es Dir beweisen. D.h., er ist es, der in der Beweispflicht steht.
Letztes Jahr auf Jens seinem Jahrenendzeitgrillen war meine ich einer mit nem Gespann wo ne AHK dran war. Aber wer? Kann mir doch keine Namen merken...
Das beim Jahresendzeitgrillen bin ich gewesen, fahre aber mit einem Hänger welcher aber nur eine Betriebserlaubnis nach dem alten Zulassungsrecht besitzt, Breite unter einem Meter Länge bis zwei Meter! Habe bei der Behindertenausfahrt in Plettenberg mit anderen Gespannfahrern gesprochen welche einen breiteren Anhänger ziehen dürfen, dieser ist im Fahrzeugschein eingetragen!! Andreas mach dich mal schlau bei den http://www.gespannfreunde.de/ , diese Anhänger sind stellenweise breiter und auch so zugelassen!
Gruß Bernd
Ps. könnten uns ja beim Westtreffen darüber unterhalten, werde aber erst am Samstag aufschlagen
Ich habe da auch schon einiges gesehen, was auch zugelassen war. Vom Klappfix bis hin zu einer Zapfanlage mit Anhänger. Ich werde mal einen Freund fragen, der Gespanne baut und auch selber eines mit Anhängerkupplung hat.
Gibt es jetzt bei Euch auch eine Bündelungsbehörde wie hier im Hessenländle?
Damit komme ich leider nicht weiter. Der Hänger ist nicht lieferbar & die Eintragung der AHK interessiert nur sekundär.
Micky hat geschrieben:
Warum wird in der BRD alles so verkompliziert?
Micky
So kompliziert ist es ansich doch gar nicht. Der Gesetzgeber sagt, bei 1m Breite ist schluß. Kompliziert wird es erst durch diejenigen, die größere Breiten genehmigen. Das weckt Begehrlichkeiten wie man sieht ... Passendes Stichwort zum Vergleich: 125er Kennzeichen an stärkeren/ größeren Moppeds. Will auch jeder. Ein paar bekommen sie, andere nicht ...
... (jemand beantragt eine Ausnahmegenehmigung für einen 1,2 m breiten Hänger hinter einem Gespann) und ich dazu tendiere, das trotz Gutachten abzulehnen. ...
wie war eigentlich nochmal das motto dieses forums
SPOILER:
... kannst du das jetzt eigentlich als ueberstunden abrechnen nicht das der eine oder ein anderer gleich wieder ...
Ach Luzie, nur weil ein Dienstleister ein Gutachten erstellt muß das doch nicht zwangsläufig heissen, das man das im Gutachten beschriebene Objekt in Betrieb nehmen darf. Du könntest Deinen Volvo auch auf 4,50 m höher legen, Dir vom TÜV den ordentlich durchgeführten Umbau mittels Gutachten bescheinigen lassen und dürftest damit in D trotzdem nicht fahren. Und dann auch noch einen Bezug zum Forummotto herzustellen ist wirklich daneben. Oder glaubst Du ernsthaft, ein hier anwesender Steuerbeamter würde Dir die komplette Einkommenssteuer zurückerstatten nur weil er mit Dir in ein und demselben Forum ist? Der Antragsteller ist zudem übrigens hier kein Mitglied.
Luzie hat geschrieben:
SPOILER:
... kannst du das jetzt eigentlich als ueberstunden abrechnen nicht das der eine oder ein anderer gleich wieder ...
Betrachte es als kostenfreien Service. Ich bin nicht eingestempelt.
125er Kennzeichen an stärkeren/ größeren Moppeds. Will auch jeder. Ein paar bekommen sie, andere nicht ...
Was ja nun, da es so viele haben wollen, mal wieder klar am Volk vorbei reglementiert worden ist. Die neuen Schilder sind ja relativ klein, aber wirklich klein sind die nicht.
Die Frage ist halt, ob das rechtlich alles so ok ist oder die Fahrer unwissentlich oder wissentlich gegen geltende Bestimmungen verstoßen. Solange nix passiert ist alles gut.
125er Kennzeichen an stärkeren/ größeren Moppeds. Will auch jeder. Ein paar bekommen sie, andere nicht ...
Was ja nun, da es so viele haben wollen, mal wieder klar am Volk vorbei reglementiert worden ist. Die neuen Schilder sind ja relativ klein, aber wirklich klein sind die nicht.
Micky
Aber zumindest kleiner als die alten Kuchenbleche. Und das ist doch schonmal ein Schritt in Richtung Wunsch des Volkes, oder?! Du siehst, es gibt immer zwei Ansichten der Medaille.
Hallo Andreas, mir hat ein Gespannfahrer gesagt das er eine Sondergenehmigung beantragt hat, und den Anhänger (Typ und Fahrgestell-Nr.) in seinem Motorrad-Schein eingetragen hat, muß aber vom TÜV genehmigt werden! Dieser Anhänger hat aber eine eigene Zulassung und muß alle zwei Jahre zum TÜV und wird nach Gewicht besteuert! Ural-Gespann hat etwa eine Anhängelast von 180 kg. Anhänger hat eigenes Numernschild und er darf nur diesen hinter das Gespann hängen, keinen anderen, oder einen wie ich ihn habe mit einer Betriebserlaubnis!!!
Die Frage ist halt, ob das rechtlich alles so ok ist oder die Fahrer unwissentlich oder wissentlich gegen geltende Bestimmungen verstoßen. Solange nix passiert ist alles gut.
Hallo und guten Abend, Ich weiß das bei der Dnepr / Ural wenn Anhängerkupplung eingetragen ist, Anhänger bis 1 m breite Steuerfrei sind, sie dürfen dann mit ihrer Betriebserlaubnis hinter jedem Moped das eine eingetragene Anhängerkupplung hat gezogen werden.
Anhänger die Breiter als 1 m sind müßen alle zwei Jahre zum Tüv und man zahlt wie für jeden Anhänger Steuern und Versicherung, sie können hinterm PKW oder Motorrad gezogen werden, wenn sie das Zulässige Gesamtgewicht (wenn`s im Schein eingetragen ist ) von ca. 200 kg - 220 kg nicht überschreiten. Es ist dann egal ob darauf eine Zapfanlage drauf ist oder ein Klappfix oder Dachzelt oder einfach nur am Wochenende Grünabfälle zur Deponie bringen .
Also mein kleiner HP 401 wird Nächstes Jahr auch von meiner Dnepr MT 16 gezogen werden
Wenn du mal anschreiben solltest ist der Teilehändler Gernot ist in der ecke von Osnabrück ,er verkauft die Anhängerkupplungen für Dnepr und Ural und wenn er sie anbaut läßt er auch die Eintragungen beim Tüv machen, wenn ich mich noch recht erinnere.
Anschreiben oder anrufen ist ein sehr Hilfsbereiter und Kompetenter Mann.