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 Betreff des Beitrags: Zulassung RT125/3 mit ES150 Motor ?
BeitragVerfasst: 17. Juni 2017 15:45 
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Hallo, im Forum bin ich zwar neu angemeldet, schreibe aber sonst in anderen Zweitakt und Viertaktforen.
Habe schon häufiger hier auch gelesen.
Ich bin Chemnitz-Karl -Marx-Städter und seit mindestens 55 Jahren mit Fahrzeugen in Kontakt.
Jetzt hat sich mir aber eine Frage gestellt, weil der Garagennachbar an einer MZ RT125/3 werkelt.
Er will, so er fertig ist, zur DEKRA. Da schau ich mir so das Maschinchen an und sag, "der Motor ist aber MZ ES" (mir ist ja bekannt, das der schmale Motor die gleichen Maße der Aufhängung hat)
Ich frag, was steht denn für ne Zahl auf dem Zylinder am Auslass? " 150 " kommt als Antwort.
Da hab ich gesagt, dass ich glaube, dass das so meiner Ansicht nach nicht zulassungsfähig ist. (der ist schon fast fertig mit der Maschine, suchte jetzt nur noch warum das Bremslicht nicht funktioniert.
Naja, also große Frage in die Runde.
Hat jemand von hier die MZ RT125/3 (Rahmen) schon mit MZ ES 150 Motor zugelassen bekommen ?(Breitrippe), oder kann jemand einen Ausweg aufzeigen (außer den Originalmotor zu beschaffen)
Geht evtl ES 125 (also Zylindertausch) ?
Danke für eure Antworten.


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BeitragVerfasst: 17. Juni 2017 17:17 
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Ja, Zylindertausch auf 125 ccm geht. Dann stimmt der Hubraum. Die Leistung ändert sich so marginal, dass man zumindest in einer Grauzone ist. Ich würde, wenn es unbedingt ein ES Zylinder sein soll, dann den schmalen Aluzylinder mit Innengewinde des Krümmers nehmen.

150 ccm Zylinder; das wird nichts. Zulassung (LKrad vs. Krad), Steuer, Versicherung und MZ selber... da spricht alles dagegen.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 17th Juni 2017, 10:15 pm --

Ach so, da es mir gerade einfällt:
Falls es gewünscht ist könnte ich die KTA Betreibserlaubnis der MZ 125/4 kopieren. Diese hat ja den Schmalrippen ES Motor. 8) Damit sollte eine Abnahme kein Problem darstellen. Für die Breitrippe gibt es natürlich nichts. Allerdings bekommt man MZ 125/3 Motorfragmente durchaus mal für 15 bis 20 € auf Teilemärkten... da habe ich auch einen Ersatzzylinder her... und zwar den Graugußzylinder.

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 18. Juni 2017 08:10 
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Danke für die Antwort, ich werde das dem Nachbarn so sagen. Ansonsten kann er ja zur Absicherung noch mal selbst bei der DEKRA nachfragen.
Ich bin aber der Meinung, dass es eine neue größere Baustelle werden wird.


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BeitragVerfasst: 18. Juni 2017 08:30 
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Der Einbau des MM 125/1 ist auch mit Breitrippe freigegeben worden. Christoph hatte da mal was aus den Umbaurichtlinien eingestellt.

Dateianhang:
Einbau ES-Motor.JPG


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BeitragVerfasst: 18. Juni 2017 17:18 
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Technisch gesehen ist bei Verwendung eines ES-Zylinders in der RT die größte Hürde wohl der Krümmer. Den musst Du Dir aufgrund der anderen Krümmerbefestigung bei der ES wohl selbst bauen...

Die rechtliche Zulässigkeit ist ein anderes Kapitel.


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BeitragVerfasst: 20. Juni 2017 07:49 
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@schrauberschorsch, es geht nicht darum, das erst einbauen zu wollen, das ist mit einem ES150 Moror bestückt. es ging um die Zulassungsfähigkeit. Dieser Punkt wurde aber von @cj mit den "Umbauvorschriften" sehr gut beantwortet. Danke.


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BeitragVerfasst: 21. Juni 2017 01:22 
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Wo wir gerade dabei sind... ich plane nen 150 Schmalrippenzylinder mit einem 24n2 Vergaser. Auf dem Ansaugstutzen wird 125 stehen. Meckert der TÜV bei der Vollabnahme wegen dem größeren Vergaser?


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BeitragVerfasst: 21. Juni 2017 02:32 
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schrauberschorsch hat geschrieben:
Technisch gesehen ist bei Verwendung eines ES-Zylinders in der RT die größte Hürde wohl der Krümmer. Den musst Du Dir aufgrund der anderen Krümmerbefestigung bei der ES wohl selbst bauen...

Die rechtliche Zulässigkeit ist ein anderes Kapitel.


Der normale ES Krümmer passt...

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 21st Juni 2017, 3:38 am --

MZMacha hat geschrieben:
@schrauberschorsch, es geht nicht darum, das erst einbauen zu wollen, das ist mit einem ES150 Moror bestückt. es ging um die Zulassungsfähigkeit. Dieser Punkt wurde aber von @cj mit den "Umbauvorschriften" sehr gut beantwortet. Danke.


Vergiss es mit der Umbaurichtlinie!

Das Vorgehen ist folgendes:

Jeder Hersteller gibt eine Umbau- oder Aufbaurichtlinie heraus. Darin steht was du darfst oder eben auch nicht. Dann meldest du dich beim Hersteller und fragst nach einer Freigabe für dein Vorhaben. Mit dieser gehst du dann zum DEKRA Mann und der trägt dir alles ein.

Mangels Existenz der Firma MZ kannst du das alles vergessen. Entweder der Umbau wurde schon zu DDR Zeiten vorgenommen oder du bist in einer Grauzone. Eintragungen aus BRD Zeiten existieren nicht. Erst Recht nicht für 150 ccm Motoren. Das war nie zugelassen.

Gruß
Robert

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BeitragVerfasst: 21. Juni 2017 08:03 
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Ich meine mich zu erinnern das zu ddr zeiten gern mal auf nen 150er motor umgerüstet wurde, dies wurde dann auch in den papieren vermerkt...vielleicht hat ja noch jemand ein entsprechendes Dokument...

125stutzen mit 24er vergaser geht zwar, aber du hast keinerlei leerlauf mehr,da der stutzen die bohrung für die LLD überragt und unwirksam macht...du müßtest den stutzen also auf 24mm ausdrehen damit es läuft...

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BeitragVerfasst: 21. Juni 2017 08:44 
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Robert K. G. hat geschrieben:
schrauberschorsch hat geschrieben:
Technisch gesehen ist bei Verwendung eines ES-Zylinders in der RT die größte Hürde wohl der Krümmer. Den musst Du Dir aufgrund der anderen Krümmerbefestigung bei der ES wohl selbst bauen...

Die rechtliche Zulässigkeit ist ein anderes Kapitel.


Der normale ES Krümmer passt...


Vom Flansch am Zylinder und dem Bogen passt der ES-Krümmer wohl. Der ES-Krümmer ist aber zu kurz, so dass sich der Auspufftopf nicht befestigen lässt, weil die Fußraste im Weg ist. So meine ich hat es two-stroke mal hier im Forum geschrieben und einen Krümmer selbst gebaut...Ich habe es selbst noch nicht ausprobiert.


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BeitragVerfasst: 21. Juni 2017 08:50 
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Aber ich habe es mit dem ES Motor und dem Krümmer ausprobiert; Beweis siehe meine Galerie... :wink:

Gruß
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BeitragVerfasst: 21. Juni 2017 16:17 
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Robert K. G. hat geschrieben:
Mangels Existenz der Firma MZ kannst du das alles vergessen. Entweder der Umbau wurde schon zu DDR Zeiten vorgenommen oder du bist in einer Grauzone. Eintragungen aus BRD Zeiten existieren nicht. Erst Recht nicht für 150 ccm Motoren. Das war nie zugelassen.


so extrem würde ich es nicht sehe, du mußt nur einen TÜV Prüfer finden, welcher kraft seiner Kompetenz festellt daß Fahrwerk, Bremsen etc. auch mit dem stärkeren Motor zurechtkommen. Ggf. kann man auch die Höchstgeschwindigkeit über die Ritzelgröße drosseln.


Fuhrpark: son paar MZ

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BeitragVerfasst: 21. Juni 2017 16:30 
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Bei der /3 RT und den letzten /2 sollte das überhaupt kein problem darstellen, da die schon die 150mm vollnaben bremsen hatten welche dann auch in den hufus gebaut waren, auch der rahmen hält das problemlos aus, ist ja ein gemuffter rohrrahmen der sogar 85kg Anhänger ziehen durfte...die kleinen es-ts durften das nicht, da sie nur nen pressstahlrahmen hatten...

Wie gesagt, zu ddr zeiten, so meine info, wurde das durchaus öfters gemacht... Auch mit dem breitrippenmotor

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BeitragVerfasst: 21. Juni 2017 17:23 
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derJörn hat geschrieben:
Bei der /3 RT und den letzten /2 sollte das überhaupt kein problem darstellen, da die schon die 150mm vollnaben bremsen hatten welche dann auch in den hufus gebaut waren, auch der rahmen hält das problemlos aus, ist ja ein gemuffter rohrrahmen der sogar 85kg Anhänger ziehen durfte...die kleinen es-ts durften das nicht, da sie nur nen pressstahlrahmen hatten...

Wie gesagt, zu ddr zeiten, so meine info, wurde das durchaus öfters gemacht... Auch mit dem breitrippenmotor


Laut deiner Signatur besitzt du sowohl eine /2 als auch /3... vergleiche mal bitte die Motoraufnahmen. Da scheitert es schon an der /2. Klar kannst du eine /3 selbst auf einen MM150/3 umbauen, kein Problem. Nur die Eintragung wird das Problem bleiben.

Da ich sowohl die MZ 125/3 als auch die MZ TS 125 habe, kann ich dir im Vergleich sagen, dass sich die "RT" um einiges stärker auf der Straße verwindet. Das federleichte Handling der kleinen TS kenne ich von keinem anderen Mopped. Vielleicht noch die ETZ 125/150, aber die ist mir zu modern!

Gruß
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BeitragVerfasst: 21. Juni 2017 17:32 
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Also ich habe in meiner /2 leider nen E rahmen der/3 von 67... Aber auch noch nen 57iger /2 rahmen...und jetzt weiß ich grad nicht genau worauf du da hinaus willst^^ außer das bei der /2 vorn mit 2 schrauben befestigt wurde...

Und von ner verwindung hab ich bei meiner RT noch nix erlebt...mit der kann ich am besten durch die kurven flitzen!
Besser als mit der hufu es, oder ts vom kumpel

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BeitragVerfasst: 22. Juni 2017 01:08 
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derJörn hat geschrieben:
125stutzen mit 24er vergaser geht zwar, aber du hast keinerlei leerlauf mehr,da der stutzen die bohrung für die LLD überragt und unwirksam macht...du müßtest den stutzen also auf 24mm ausdrehen damit es läuft...


Das ausdrehen war der Plan, hab ich nur vergessen mit zu schreiben. Meine Frage ist eher ob der TÜV den nicht originalen Vergaser bemängelt?


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BeitragVerfasst: 22. Juni 2017 05:23 
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Ich habe ne Briefkopie mit dem Eintrag 143 ccm. Wenn es hilft, PN.

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BeitragVerfasst: 22. Juni 2017 19:53 
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Ok... dann mal komplett:

derJörn hat geschrieben:
Bei der /3 RT und den letzten /2 sollte das überhaupt kein problem darstellen, da die schon die 150mm vollnaben bremsen hatten welche dann auch in den hufus gebaut waren, auch der rahmen hält das problemlos aus, ist ja ein gemuffter rohrrahmen der sogar 85kg Anhänger ziehen durfte...die kleinen es-ts durften das nicht, da sie nur nen pressstahlrahmen hatten...


Das ist schlicht falsch! Ab Werk durfte die MZ 125/3 keinen Anhänger ziehen.

Siehe den Typenschein 318 vom KTA Punkt 11

Dateianhang:
image1.JPG


derJörn hat geschrieben:
Wie gesagt, zu ddr zeiten, so meine info, wurde das durchaus öfters gemacht... Auch mit dem breitrippenmotor


Was ich auch nicht in Abrede stelle. Ganz im Gegenteil! Die MZ 125/3 hatte eine Betriebserlaubnis mit dem MM125/1. Den gab es auch als Breitrippe, das ist der nicht leistungsgesteigerte Motor. Dieser hat eben 8,5 PS. Mehr ist seitens MZ nicht zulässig!

Dateianhang:
image2.JPG


-- Hinzugefügt: 22nd Juni 2017, 8:57 pm --

derJörn hat geschrieben:
Und von ner verwindung hab ich bei meiner RT noch nix erlebt...mit der kann ich am besten durch die kurven flitzen!
Besser als mit der hufu es, oder ts vom kumpel


Schön für dich!

Trotzdem hat die MZ 125/3 hinten nur eine Geradewegfederung hinten. Bei der TS ist es eine Schwinge mit vernünftigen hydraulischen Dämpfern. Die Telegabel der TS ist auch um Welten besser, selbst die 32er. Von der größeren Schräglagenfreiheit der TS ganz zu schweigen... Man merkt einfach dass die TS jünger ist. Das ganze Fahrzeug verträgt einfach wesentlich mehr Leistung. Da kommt eine "RT" nicht mit. Rahmen gemufft, hin oder her...

-- Hinzugefügt: 22nd Juni 2017, 8:59 pm --

derJörn hat geschrieben:
...und jetzt weiß ich grad nicht genau worauf du da hinaus willst^^ außer das bei der /2 vorn mit 2 schrauben befestigt wurde...



Genau darauf will ich hinaus! :wink: Eisensäge frei! :lach: Die Batterieaufnahme aber dann bitte auch auf /3 umfrickeln... :twisted:

Gruß
Robert


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BeitragVerfasst: 23. Juni 2017 08:50 
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Danke nochmal an alle, besonders für den Beitrag von @Robert K.G., der bestätigt eigentlich noch einmal den Beitrag von @CJ vom 18.06.17 .Fazit RT/3 Rahmen mit ES 125/1 Schmalrippe und Breitrippe ist OK, 150ccm ist nicht zulassungsfähig. Oder eben MZ RT 125/3 Motor nehmen.
Danke an alle.


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BeitragVerfasst: 23. Juni 2017 09:22 
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MZMacha hat geschrieben:
...Fazit RT/3 Rahmen mit ES 125/1 Schmalrippe und Breitrippe ist OK, 150ccm ist nicht zulassungsfähig. Oder eben MZ RT 125/3 Motor nehmen.
Danke an alle.

Grundsätzlich ist es das. Wenn du einen Prüfer findest, der dir ein positives Gutachten erstellt und eine Zulassungsstelle, die eine Betriebserlaubnis erteilt und zulässt, gehen auch 150ccm. Einfach wird das wahrscheinlich nicht sein, eine Briefkopie wie oben angeboten hilft da eventuell. Ob das Sinn macht...?

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BeitragVerfasst: 23. Juni 2017 09:28 
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@Robert K.G. : Ich werd dir anhand meines orginal Briefes zeigen das es nicht schlichtweg falsch ist, sowohl mit dem /2 Rahmen als auch mit dem späteren /3 Ersatzrahmen steht in meinem Brief eine zul. Anhägelast von 85kg drin...
Sobald ich zuhause bin stell ich n Foto rein.

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derJörn hat geschrieben:

125stutzen mit 24er vergaser geht zwar, aber du hast keinerlei leerlauf mehr,da der stutzen die bohrung für die LLD überragt und unwirksam macht...du müßtest den stutzen also auf 24mm ausdrehen damit es läuft...


Einspruch!
Exakt dieses Setup funktioniert bei mir tadellos. Ich hab schön niedriges Standgas mit einem umbedüsten 24N2-1 am Stutzen, welcher die Bezeichnung "MM125/2" eingegossen hat. Da wird gar nichts verdeckt. Der Vergaser is bei meiner Bärbel auch so in den Papieren vermerkt, da es sich um eine umgerüstete 150er handelt.

Gruss

Mutschy

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(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 14:05 
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Hier mal für den Robert... Im original Brief meiner /2 ist eine Anhängelast von 85kg angegeben...umd das wurde auch nicht geädert als sie '67 dann den /3 Ersatzrahmen bekam...

Wenn ichs heute noch in die werkstatt schaffe mach ich noch n bild vom 125er stutzen mit 24er Vergaser...
Kann natürlich sein das der vom MM125/2 etwas anders gegossen ist...bei meinem 125er stutzen paßt es definitiv nicht und damit war auch kein standgas möglich...


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BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 16:26 
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Sorry, aber es ging die ganze Zeit um die /3. Von der habe ich auch die Betriebserlaubnis auszugsweise vorgelegt.

Welchen MM125/2 Motor meinst du? Leider ist MZ selber sehr inkonsequent. Den Motor gibt es 2x. Einmal in der MZ RT 125/2 als Dreigang (hier im Forum wie auf dem Motor selbst nur als MM125 bezeichnet), oder der Viergänger aus der ES/ETS/TS. Der wird auch hier im Forum so bezeichnet und auf dem Ansaugstutzen. Ich denke ihr redet aneinander vorbei! :wink:

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 24th Juni 2017, 6:23 pm --

Jörn, um das Ganze mal zu entwirren Fotos:

1. der Ansaugstutzen des Motors der MZ 125/3, Bezeichnung laut MZ intern: MM125/3, laut Ansaugstutzen: MM125
Dateianhang:
IMG_9664.JPG


2. der Ansaugstutzen einer MZ ES 150, Bezeichnung laut MZ intern: MM150/1, laut Ansaugstutzen: MM150
Dateianhang:
IMG_9666.JPG


3. Ansaugstutzen einer MZ ES/ETS/TS 150, Bezeichnung des Morors laut MZ intern: MM150/2, laut Stutzen: MM150/2, also eigentlich das was man landläufig mit "der Breitrippenmotor" meint:
Dateianhang:
IMG_9665.JPG


Die entsprechende 125er Version unterscheidet sich im Innendurchmesser, nicht aber in der äußeren Form.

Den Ansaugstutzen Nummer 3 als 125er Version kann man auch mit einem 24er Vergaser kombinieren, man hat dann aber eine Kante drin.

Gruß
Robert


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BeitragVerfasst: 24. Juni 2017 20:48 
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Jupp, genau so wie es meinst^^

Also auf meinem stutzen steht nur MM125 glaub ich...muß moin nochmal schauen, dann mach ich auch n bildchen davon...
Genau diese kannte die man dann hat meine ich, diese hat zumindest bei mir die funktiion des leerlaufes an meiner ES150/1 mit besagtem MM150/2 &150/3 Motor und dem BVF 24N1-1 (also hufuES) unmöglich gemacht, da ja die bohrung der LLD ganz vorn direckt beim Flansch sitzt...mit nen 150er stutzrn ging es problemlos^^

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BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 05:53 
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Robert K. G. hat geschrieben:
...Welchen MM125/2 Motor meinst du? Leider ist MZ selber sehr inkonsequent. Den Motor gibt es 2x. Einmal in der MZ RT 125/2 als Dreigang (hier im Forum wie auf dem Motor selbst nur als MM125 bezeichnet), oder der Viergänger aus der ES/ETS/TS. Der wird auch hier im Forum so bezeichnet und auf dem Ansaugstutzen...

Die Verwendung des Kürzels "MM" für einen Motorradmotor erfolgte erst ab der MZ (RT) 125/3, hier der MM125. Dann folgte der MM125/1 in der ES 125 usw.
Davor bezeichnete man die Motoren nach dem Fahrzeugmodell. Der Motor der RT 125/1 wurde als Motor "RT 125/1" bezeichnet, der Motor der MZ 125/2, "MZ 125/2". Keine doppelten Bezeichnungen also.

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BeitragVerfasst: 25. Juni 2017 09:21 
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CJ hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
...Welchen MM125/2 Motor meinst du? Leider ist MZ selber sehr inkonsequent. Den Motor gibt es 2x. Einmal in der MZ RT 125/2 als Dreigang (hier im Forum wie auf dem Motor selbst nur als MM125 bezeichnet), oder der Viergänger aus der ES/ETS/TS. Der wird auch hier im Forum so bezeichnet und auf dem Ansaugstutzen...

Die Verwendung des Kürzels "MM" für einen Motorradmotor erfolgte erst ab der MZ (RT) 125/3, hier der MM125. Dann folgte der MM125/1 in der ES 125 usw.
Davor bezeichnete man die Motoren nach dem Fahrzeugmodell. Der Motor der RT 125/1 wurde als Motor "RT 125/1" bezeichnet, der Motor der MZ 125/2, "MZ 125/2". Keine doppelten Bezeichnungen also.


Stimmt, MZ und nicht MM war die Bezeichnung bis zur MZ 125/3. mein Fehler. :) Wobei der Motor auch in der Ersatzteilliste als MM 125 bzw. RM150 (Roller) benannt wurde. Ansich trotzdem verwirrend. Ich wusste auf alle Fälle nicht mehr von welchem Motor und Ansaugstutzen die Rede war.

Da es aber um die MZ 125/3 ging, ist ein 24er Vergaser eh nicht richtig möglich, da man einen anderen Luftfilter braucht...

Gruß
Robert

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