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BeitragVerfasst: 19. Juli 2017 22:27 
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Möchte mal wieder nen Ölfred starten ;D
Für MZ ist mir bekannt dass es eine Werksangabe gibt die 1:100 Mischungsverhältnis mit vollsynth. Öl(Castrol Biolube oder so) bei den Motoren mit nadelgelagerten Kolbenbolzen erlaubt.
Weiß jemand ob es eine vergleichbare Angabe für den S51 Motor von Simson gibt und wenn ja welches Verhältnis wird angegeben?
Gerne auch mit Quellenangabe ;)

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Chris

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BeitragVerfasst: 20. Juli 2017 18:30 
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Soweit ich weiß, war der Export der S51's in den Westen nur eine Randerscheinung durch die Initiativen einiger weniger Importeure.
Von einer weniger Öl Mischungsfreigabe ala MZ ist mir nichts bekannt.
Allerdings fährt laut "simsonforum.net" einer mit 1:100 mit billigen vollsynthetischen DBV Öl problemlos rum.
Ich selbst fahre teilsynthetisches DBV Öl im Verhältnis 1:66 seit 10 Jahren im S51.

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Gruß
Rico


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BeitragVerfasst: 20. Juli 2017 18:37 
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Nachdem ich ziemlich alle Lektüre um die Suhler Zweiräder verschlungen hab, die es für Geld und gute Worte gibt, muss ich dir sagen, dass eine Freigabe, wie du sie suchst, leider nicht existiert. Scheinbar is man dort nie davon ausgegangen, dass jemand seiner Wald- und Wiesen-Simme mal vollsynthetisches Öl gibt. Aber das muss nichts heißen. Schließlich suche ich auch noch den Wortlaut des KTA zur Lichtpflicht am Tage für Zweiräder u dem dazugehörigen Passus zu Simson, wonach Abblendlicht alleine reicht. Auch in der DDR durfte nur vorne Licht gehen, wenn hinten was an war. Das hätte aber die "Taglichtschaltung" bei den 6V-Simmen konterkariert.

Heutzutage gilt zwar §19 StVO, wo drin steht, dass Mopeds das Abblendlicht beim Fahren an haben müssen, aber in der FZV ist geregelt, dass es (mal abgesehen von echten Tagfahrlicht) nur leuchten darf, wenn das Rücklicht leuchtet. Deswegen schaltet man schon immer erst das "Standlicht" und dann das Fahrlicht (sinnigerweise Abblendlicht) an.

btw:
Gab es in der DDR überhaupt sowas ausm eigenen Regal, oder wurde nur mit Material vom Klassenfeind gearbeitet? Also in Leuna raffiniert und dann zurückgekauft? :twisted:

Gruss

Mutschy

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Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...


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(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)

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BeitragVerfasst: 20. Juli 2017 19:49 
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In der Anlage vom Buch "Simson - Fahrzeuge von der Wende bis zum Ende" ist Castrol Greentec XTS oder BP Biobike 2-T für die Fahrzeuge freigegeben. Aber nicht für die 70 ccm Motore.
Da die Motore mit denen der Vorwende idemtisch sind, sollte das auch bei denen gelten.

Auf Werbeprospekten sind die gleichen Angaben.


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BeitragVerfasst: 21. Juli 2017 08:24 
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Oh das klingt ja schonmal alles sehr interessant. Klar kann man sich die Frage stellen ob es sinnvoll ist in nen Simmi solches Öl aber das ist ja nicht die Frage. ;)
Bei der MZ war die Angabe sicher für den Export gedacht. Das Castrol dürfte ja hierzulande nicht zu kaufen gewesen zu sein (vieleicht gabs das ja für Arbeiter in der DDR Raffinerieindustrie irgendwo unterm Tisch ohne Etikett :lach: ).
In meiner TS fahre ich ja 1:80 mit vollsynth. hauptsächlich wegen der Qualmminimierung hier im Stadtverkehr daher war die Überlegung auch im Simmi gelegentlich mit dem vorhanden Öl zu fahren. Allerdings war damit die Frage nach einem vernünftigen Mischungsverhältnis aufgekommen.

@matthias1 die Angabe aus dem Buch klingt interessant. Woher stammt denn die dort angegebene Anlage? Ist das irgendein technisches Blatt aus Suhl für die Nutzer? Kannst du vieleicht mal so ein Werbeprospekt kopieren und schicken wo diese Angaben draufstehen? Das interessiert mich ziemlich dolle :ja:

Mit 1:80 wie in meiner TS kann ich vermutlich nichts kaputt machen wenn teilsynthetisch 1:66 funzt.

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BeitragVerfasst: 21. Juli 2017 09:34 
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mutschy hat geschrieben:
...Schließlich suche ich auch noch den Wortlaut des KTA zur Lichtpflicht am Tage für Zweiräder u dem dazugehörigen Passus zu Simson, wonach Abblendlicht alleine reicht. Auch in der DDR durfte nur vorne Licht gehen, wenn hinten was an war. Das hätte aber die "Taglichtschaltung" bei den 6V-Simmen konterkariert...

Das ist die "offizielle" Bekanntgabe und Erläuterung der Ausnahmegenehmigung Nr.397/87 durch das KTA. Hier im "Der Deutsche Straßenverkehr" 9/87.
Diese galt für alle Zweiräder mit 6V-Anlage. Was spezielles für Simson gab es nicht extra, warum auch.
Dateianhang:
001.jpg

Hier das Ganze in der "Kraftfahrzeugtechnik" 9/87
Dateianhang:
KFT Tagfahrlicht.JPG


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BeitragVerfasst: 21. Juli 2017 11:57 
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Wir fahren morgen mit unseren Simmen nach Korsika, deshalb fehlt mir im Moment die Zeit. Dazu gibts aber schon einen anderen Fred.
Auf unseren letzten 5 Reisen in den Süden haben wir immer vollsyntehtisches Öl mit einem Mischungsverhältnis von 1: 70 - 80 getankt und nie Probleme gehabt.


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BeitragVerfasst: 21. Juli 2017 15:58 
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das ist ja eine ausnahmeregelung aus der ddr, welche nicht in der brd gilt. also ist fahren am tage mit nur dem frontscheinwerfer an und rücklicht aus nicht zulässig.

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BeitragVerfasst: 21. Juli 2017 17:03 
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Du machst einen Denkfehler. Fahren nur mit Abblendlicht ist nicht verboten. Weder in der DDR noch heute. Darauf bezieht sich die Ausnahme auch nicht. Die StVZO verlangte und verlangt aber die Schaltung des Lichts nur gemeinsam mit Begrenzungsleuchte, Rücklicht und Kz-Beleuchtung. Von dieser Regelung befreit die Ausnahme. Und damit gelten diese Fahrzeuge weiterhin als vorschriftsmäßig - > Einigungsvertrag

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BeitragVerfasst: 22. Juli 2017 09:59 
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OK matthias1 Korsika ist schon ne Hausnummer :shock: per Achse mit Simmi?

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BeitragVerfasst: 26. Juli 2017 20:04 
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War übrigens ein guter Tip mit den S53 1:100 Angaben aus dem Buch. Hab mir das Buch mal in der Bibliothek geholt. :gut:

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BeitragVerfasst: 4. September 2017 18:46 
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