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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 09:07 |
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------ Titel ------- Treffen Sosa 2008 Organisator Treffen Sosa 2009 Organisator
Beiträge: 2795
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Ich habe schon vor längerer Zeit mal nachgefragt hier.. jetzt ist die Sache Ernst geworden und ich habe ein paar Fragen. Ich habe auch im Internet schon recherchiert, aber die Informationsflut ist erdrückend und es gibt unzählige Varianten. Vielleicht hat jemand hier ähnliches durch und hat ein paar Tipps für mich. Ich möchte einen LKW S 4000-1 auf mich zulassen. Es ist ein Feuerwehrfahrzeug unserer Wehr. Der Zustand des Fahrzeuges ist technisch und optisch gut bis sehr gut. Die 30-jährige Oldtimergrenze ist lange überschritten Das Fahrzeug ist seit Jahren abgemeldet und wurde nur gelegentlich mal "inoffiziell" bewegt Die ganze Aktion soll vorerst nur für 2 Jahre sein.. Ja, und jetzt die Fragen  : - Oldtimerzulassung oder nicht - HU/ Vollabnahme ?? - ist die HU 2 Jahre gültig? - versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein - brauche ich ein Wertgutachten? Ich wäre für jede Info sehr dankbar und da hier immer Bilder gefordert werden, ist das natürlich auch dabei 
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muenstermann
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 09:16 |
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Beiträge: 1311 Wohnort: FRM (Freie Republik Münsterländchen)
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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 09:26 |
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------ Titel ------- Treffen Sosa 2008 Organisator Treffen Sosa 2009 Organisator
Beiträge: 2795
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Das rote 07er-Kennzeichen scheidet aus... das Fahrzeug soll nicht nur zu Oldtimertreffen fahren, sonder eigentlich uneingeschränkt nutzbar sein
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ea2873
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 09:36 |
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Beiträge: 7876 Wohnort: Regensburg
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schwammepaul hat geschrieben: - Oldtimerzulassung oder nicht - HU/ Vollabnahme ?? - ist die HU 2 Jahre gültig? - versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein - brauche ich ein Wertgutachten?
mit Oldtimerzulassung (jetzt auch als saisonkennzeichen möglich) sparst du steuer und Versicherung, außerdem darfst du in die Umweltzonen. Also sinnvoll und mit vorhandenem Gutachten auch wertsteigernd. Mit dem Oldtimergutachten bekommst du auch eine neue HU. wertgutachten brauchst du nur, wenn du mehr als Teilkasko versichern willst. Haftpflicht braucht normalerweise keines, aber sprich mit deiner Versicherung. Kann sein, daß die verhindern wollen, daß jemand Schrott teuer versichert (aber eher bzgl. Vollkasko)
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Sven Witzel
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 09:37 |
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------ Titel ------- Mr. Räuchermann
Beiträge: 8922 Wohnort: Herleshausen Alter: 37
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schwammepaul hat geschrieben: 1- Oldtimerzulassung oder nicht 2- HU/ Vollabnahme ?? 3- ist die HU 2 Jahre gültig? 4- versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein 5- brauche ich ein Wertgutachten? Ich wäre für jede Info sehr dankbar und da hier immer Bilder gefordert werden, ist das natürlich auch dabei  1. Würde ich so machen. Das H-Kennzeichen beim LKW sorgt auch für eine pauschale Besteuerung, dürfte also deutlich günstiger kommen als die reguläre Besteuerung. Einschränkungen gibt es in der Nutzung soweit keine, die dich betreffen würden. 2. Wird im Rahmen des Oldtimergutachtens mit erledigt. HU sollte reichen 3. Ja 4. Kommt auf die Nutzung an. Einige Versicherer von LKW mögen wohl keine H-Kennzeichen. 5. Nein. Es schadet aber auch nicht im Falle einer Beschädigung, insbesondere wenn der S4000 gut beieinander ist.
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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 11:56 |
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------ Titel ------- Treffen Sosa 2008 Organisator Treffen Sosa 2009 Organisator
Beiträge: 2795
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Fein Sven.... Danke..das ist ja schon allerhand Wissenswertes...
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nobodyii
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 12:24 |
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Beiträge: 47 Wohnort: Thum / ERZ Alter: 45
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Alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t müssen jährlich zur HU.
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Ekki
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 12:56 |
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Beiträge: 3934 Wohnort: Sauerland Alter: 67
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Ich habe dieses Jahr einen sehr netten und auskunftsfreudigen Fahrer eines LKW Wohnmobils kennengelernt. Der hat mir das folgende Forum empfohlen http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/Wenn ich es mit dem Handy schaffe, setze ich noch ein Bild von seinem Fahrzeug. Einfach nur alles Spitze.
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Rossi1979
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 13:44 |
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Beiträge: 273 Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 45
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Hi, das ist ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug. Nach §19.2a STVZO erlischt automatisch die Betriebserlaubnis sobald das Fahrzeug nicht mehr auf Feuerwehr oder ähnliches zugelassen ist: §19.2a STVZO hat geschrieben: (2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
Im Fahrzeugschein ist das Fahrzeug als "So-KFZ Feuerwehrfahrzeug" deklariert. Damit das auf privat zugelassen werden kann muss also eine §21er gemacht werden von TÜV (Westen) oder DEKRA (Osten), die Fahrzeugart Feuerwehrfahrzeug gibt es in der Regel nicht für Privatpersonen. Ausbau/Deaktivierung der SoSi-Anlage, Sitzplatzanzahl, Ablastung auf 7,5t muss der amtlich anerkannte Sachverständige auch noch entscheiden. Auch ändern sich die Fristen der Hauptuntersuchung. Feuerwehr und Katschutz hat je nach Bundeslang trotz 7,5t 2 Jahre HU bzw. 2 Jahre SP im Wechsel (wenn über 7,5t). Privat zugelassen ist HU Jährlich ab 3,5t und über 7,5t noch nach 6 monaten SP. Wenn es ein LKW wird, dann kommen noch Sachen wie maximale Sitze (ggf Führerscheinklasse D!, wegen mehr als 8 Sitze), EG-Kontrollgerät/Fahrtenschreiber etc zum tragen. Wenn dann das Fahrzeug direkt als Oldtimer zulassen mit H-Kennzeichen, dann entfallen einige Vorschriften, wie z.B. das EG-Kontrollgerät: http://www.dekra.de/fileadmin/Downloads ... nahmen.pdfAnalog ist gerade nach neuester Verwaltungsvorgabe zu §30 STVO das Sonntagsfahrverbot für Oldtimer über 3,5t gefallen. (für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen). LKW-Maut ist auch beim Oldtimer nicht fällig. Thema Führerschein, nach der neuesten Änderung der FEV wird für Fahrzeuge über 3,5t die nicht explizit für Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind, Klasse D bzw. D1 vorgeschrieben. Nur Altinhaber, die den Führerschein vor 2013 gemacht haben, dürfen das noch mit C1(E) bzw. Klasse 3 fahren. Da gibt es auch lustige neue Regelungen. https://www.mainz.de/vv/Fuehrerschein-N ... 2-2016.pdfSowas sollte alles erstmal bedacht werden. MfG Tobias
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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 19:32 |
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------ Titel ------- Treffen Sosa 2008 Organisator Treffen Sosa 2009 Organisator
Beiträge: 2795
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Gespannfahrer
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 19:40 |
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Beiträge: 1105 Wohnort: Regis-Breitingen Alter: 55
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Hallo, fahr doch mal in Hartmannsdorf vorbei. NutzfahrzeugmuseumDie können dir bestimmt helfen.
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Rossi1979
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 19:44 |
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Beiträge: 273 Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 45
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schwammepaul hat geschrieben: :shock: Ups ...so einfach scheint es ja nun doch nicht zu funktionieren... da muss ich mich mal einlesen und intensiver damit beschäftigen Naja... auch nicht so schwer. §21-Abnahme mit H-Kennzeichen ist ja alles ein Abwasch dann. Dann kommt man als Oldtimer um die meisten Vorschriften drum rum. Aber als "normaler" LKW ohne H, muss man halt alles erfüllen was ein handelsüblicher LKW auch erfüllen muss. Der Sachverständige wird schon sagen was er alles haben will, Ablasten auf 7,49t damit man das mit der alten Klasse 3 fahren darf und Sitzzahl ggf austragen lassen. Dann sollte das gröbste gehen. MfG Tobias
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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 23. September 2017 19:50 |
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------ Titel ------- Treffen Sosa 2008 Organisator Treffen Sosa 2009 Organisator
Beiträge: 2795
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Gespannfahrer hat geschrieben: Hallo, fahr doch mal in Hartmannsdorf vorbei. NutzfahrzeugmuseumDie können dir bestimmt helfen. Das ist ein guter Tipp...habe ich nicht gekannt..  und ist mehr oder weniger gleich um die Ecke
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Stephan
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 24. September 2017 00:18 |
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------ Titel ------- T-Shirt Besteller
Beiträge: 7977 Wohnort: Bertsdorf Alter: 38
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Offtopic: Ist das ein Eigenaufbau oder ein Sonderfahrzeug? Jöhstädter und Luckenwalder Aufbauten sehen ja ein wenig anders aus für den S4000.
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Plasteruder
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 24. September 2017 07:49 |
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Ehemaliger |
Beiträge: 134 Wohnort: Gotha
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Die HU dürfte grundsätzlich für LKW nur 1 Jahr gelten. Ob das in Verbindung mit einer Oldtimerzulassung abweicht - keine Ahnung... Der 4000er steht auf dem Bild recht gut da. Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben. Die Bundeswehr war genauso blöd. Die guten luftgekühlten Iveco bzw. die MB1017 - für den Einsatzzweck optimale Fahrzeuge, kaum gefahren, gut in Schuß - alles Geschichte. Mag die Technik alt sein wie sie will - Lowtech ist langfristig gedacht eher von Vorteil ! Einzig die Ersatzteilversorgung könnte irgendwann etwas problematisch, aber nicht unlösbar, sein. Wenn Du einen trockenen Platz zum unterstellen hast, dann kaufe das Ding und freue Dich daran 
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Rossi1979
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 24. September 2017 08:12 |
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Beiträge: 273 Wohnort: Clausthal-Zellerfeld Alter: 45
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Plasteruder hat geschrieben: Die HU dürfte grundsätzlich für LKW nur 1 Jahr gelten. Ob das in Verbindung mit einer Oldtimerzulassung abweicht - keine Ahnung...
Nö, für LKW und SO-Kfz ab 3,5t gilt 1 Jahr HU und über 7,5t alle 6 Monate SP, das gilt auch für Oldtimer. Ausnahme haben Feuerwehr und Kat-Schutz, da entscheiden die Bundesländer über die Laufzeit und Pflicht. In Niedersachsen HU egal welches Gewicht 2 Jahre und nach 1 Jahr dann ggf SP. Quelle §29 STVZO: §29 STVZO hat geschrieben: Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein
MfG Tobias
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heizer2977
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 24. September 2017 10:41 |
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Beiträge: 1215 Wohnort: 38820 Halberstadt Alter: 48
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Bin in der Materie jetzt nicht so involviert ,aber nen bekannter von mir hat auch zwei Robur LO von der feuerwehr und die Zulassung ohne viel zu ändern ist da nicht so einfach. Im Robur Forum wirste da sicherlich auch paar gute Tips und Hilfestellungen ,was die Oldtimerzulassung von Fahrzeugen die als Sonderkfz deklariert sind bekommen.Da gibts viel zu beachten nicht zu vergessen haben da auch viele gute Verbindungen zu Tüv Prüfern die sich mit der Materie richtig auskennen,denn ich denk mal du möchtest so wenig wie möglich verändern und das gute Stück weiterhin als Feuerwehrfahrzeug erkennbar lassen.
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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 24. September 2017 10:48 |
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------ Titel ------- Treffen Sosa 2008 Organisator Treffen Sosa 2009 Organisator
Beiträge: 2795
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Plasteruder hat geschrieben: Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben.
Unsere Wehr gibt ihn nicht ab..wir wollen ihn zulassen... da wir aber kein eingetragener Verein sind, geht es nicht und jemand muss es auf eigene Kappe machen.. und das bin ich 
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muenstermann
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 24. September 2017 10:58 |
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Beiträge: 1311 Wohnort: FRM (Freie Republik Münsterländchen)
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schwammepaul hat geschrieben: Plasteruder hat geschrieben: Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben.
Unsere Wehr gibt ihn nicht ab..wir wollen ihn zulassen... da wir aber kein eingetragener Verein sind, geht es nicht und jemand muss es auf eigene Kappe machen.. und das bin ich  dann gründet doch den Förderverein S 4000-1, übernehmt das Fz. fürn €, kümmert euch um die Pflege und die Wehr kann ihn weiterhin nutzen - alles ist gut. Das kann alles vertraglich geregelt werden. 3 Jecke werden sich doch wohl finden um solch einen Verein zu gründen. Und dann beantragt ihr auch noch die Geimeinnützigkeit und der Schäuble bezahlt euch den Spaß. Hier lesen
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Plasteruder
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 25. September 2017 03:23 |
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Ehemaliger |
Beiträge: 134 Wohnort: Gotha
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Gemeinnützigkeit? Kannste in diesem Fall, nur das Fahrzeug zu halten und zu bewegen, knicken.
Da braucht es schon einen konkreten Zweck i.S.d. 52AO iVm 55AO. Das wäre nach 52(2)Nr.12 zB ein Feuerwehrverein, der hier aber offenbar gerade nicht besteht.
Wer ist eigentlich der aktuelle Eigentümer des Fahrzeugs?
Ganz ehrlich, die Nummer das KFZ regulär zuzulassen wird wohl nicht unter 1000€ laufen. Vielleicht doch lieber ab und an zum guten alten Notnagel Überführungskennzeichen greifen? Aber auch dabei gibt's wieder einiges, was beachtet werden sollte.
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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 19. Oktober 2017 18:05 |
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------ Titel ------- Treffen Sosa 2008 Organisator Treffen Sosa 2009 Organisator
Beiträge: 2795
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Ich will Euch hier mal weiter berichten.. Morgen geht es zur Vollabnahme nach § 21 und § 23 StVZO Das Fahrzeug bekommt eine H-Kennzeichen. Ab Oktober 2017 besteht die Möglichkeit das H-Kennzeichen, mit einem Saisonkennzeichen zu kombinieren. Es wird ein H 04-10.  Ich hoffe das morgen alles klappt... wenn nichts Außergewöhnliches passiert, werde ich noch weit unter der 1000 Euro-Marke liegen Also drückt die Daumen..
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muenstermann
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 19. Oktober 2017 19:10 |
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Beiträge: 1311 Wohnort: FRM (Freie Republik Münsterländchen)
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Siehste, alles wird gut !!!
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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 16. November 2017 11:53 |
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------ Titel ------- Treffen Sosa 2008 Organisator Treffen Sosa 2009 Organisator
Beiträge: 2795
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Jetzt ist alles in Sack und Tüten...  Alles geklappt.. nun kann es los gehen... 
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mztter
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 16. November 2017 15:20 |
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Beiträge: 136
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Plasteruder
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 27. Mai 2018 07:12 |
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Ehemaliger |
Beiträge: 134 Wohnort: Gotha
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schwammepaul hat geschrieben: Jetzt ist alles in Sack und Tüten...  Alles geklappt.. nun kann es los gehen...  Eine etwas detailliertere Rückinformation an die virtuell Anteilnehmenden wäre schön!
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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 27. Mai 2018 13:11 |
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Beiträge: 2795
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mztter
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 27. Mai 2018 17:00 |
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Beiträge: 136
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Hallo schwammepaul, ich kann von mir behaupten, dass mich das Thema stark interessiert; da ich aber kein regelmäßiger Leser bin, war es wieder in der Versenkung verschwunden. Ich bin Mitglied eines historischen Löschzuges in meiner Heimatstadt: Wir erhalten und fahren alte Feuerwehrwagen, Anhänger und sonstiges an Gerät, Technik Uniformen, etc. Benötigst du denn kein zusätzliches Gutachten nach § 23 STVZO (oder war es STVO) wegen der Sondersignalanlage? Und eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung?? Mir ist es bei uns vom Leiter der Zulassungsstelle so erklärt worden... (fällt für mich wegen des 07er Kennzeichens weg...  Gruß aus dem östlichen Kohlenpott mztter
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schwammepaul
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 27. Mai 2018 19:33 |
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------ Titel ------- Treffen Sosa 2008 Organisator Treffen Sosa 2009 Organisator
Beiträge: 2795
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Hallo mztter, ja da hast Du Recht. Ich habe beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Freistaat Sachsen), eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragt und auch bekommen  Das ganze hat genau 100,- Euro gekostet und ist ständig im Fahrzug mitzuführen. Die Blaulichter sollten eigentlich abgedeckt werden, na ja.... bis jetzt hat da noch keiner was gesagt. Ich habe sie aber auch noch nicht zweckentfremdet.. -- Hinzugefügt: 27/5/2018, 20:38 --Die HU ist jährlich fällig und auch eine Sicherheitsprüfung. Da ich ein Saisonkennzeichen habe 04-10, wird HU und SP immer im April gemacht und ich komme dann damit über die Saison.
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mztter
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Betreff des Beitrags: Re: LKW-Zulassung Verfasst: 28. Mai 2018 05:31 |
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Beiträge: 136
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Moinsen schwammepaul, wir haben sie auch meist nicht abgedeckt. Von allen BOS wirst du in der Regelfreundlich gegrüßt und breit angegrinst... auch die Herren mit den blau-silbernen Autos sind bei Oldtimern meist sehr tiefentspannt und grüßen eher als zu meckern oder zu verwarnen. Ich gehe mal davon aus, dass du als FFA sowieso 1 mal jährlich die Unterweisung nach § 35 / § 38 machst.  Allzeit viel Spaß und gute Fahrt! Gut Wehr mzzter
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