frankpetz hat geschrieben:
Wusste gar nicht das es so ein problem gibt mit sowas.
Das Video müsste aber reichen.Da dürfte es kein problem geben.
Gruss Frank
es ist ja nicht die Verwertbarkeit vor gericht....es ist das recht am eigenen bild. auch als Übeltäter hab ich ein recht auf mein eigenes bild. wenn ich nicht will das mein konterfei öffentlich gezeigt wird, dann kack ich dir ans bein als filmer der es öffentlich gemacht hat und den Eigentümer der Plattform gleich mit. denn der hat es ja schließlich zugelassen ( ob nun gefragt oder nicht ) das du meine nase öffentlich gemacht hast.
ob ich dir da getragene schlüpper von der leine geklaut oder deiner frau an den hintern gepackt habe, ist dafür erstmal ohne belang.